Veröffentlicht 28. Juni 201114 j Hallo, ich hab ein ganz großes Problem. und zwar hatte ich bei meinem Email-Konto die Sicherheitsfrage zu einfach, sodass ein "Freund" sich ganz einfach reinhacken konnte und damit auch auf Facebook konnte. Er hatte mich zwar wieder draufgelassen und auch nirgens persönliche Daten geändert. Aber ich bin trotzdem stinksauer und weil ich es einfach eine dreiste Frechheit finde, wollte ich ihn Anzeigen. und jetzt ist meine Frage, ob er sich damit strafbar gemacht hat oder nicht. Die Sicherheitsfrage verlangte den Geburtsnamen meiner Mutter.. der stand jedoch im Internet -.- Was kann ich da jetzt machen? Habe bereits Passwort und Sicherheitsfrage geändert und es ist jetzt auch sicher. Danke im Vorraus
28. Juni 201114 j Daraus lernen und es gut sein lassen. Alles andere wäre Verschwendung von Zeit, Geld, Nerven, ... ohne das du was davon hast. Bearbeitet 28. Juni 201114 j von bigvic
28. Juni 201114 j Daraus lernen und es gut sein lassen. Alles andere wäre Verschwendung von Zeit, Geld, Nerven, ... ohne das du was davon hast. erstens das und 2. wäre das dann eine anzeige gegen Unbekannt da du ja sicher keine Beweise dafür hast. Oder hast du ein geständniss von ihm auf Papier? Desweiteren was erhoffst du dir davon. Er hat ja nicht mal was "gehackt" sondern du hast ihm sozusagen dein Passwort ausgehändigt mit der billigen Sicherheitsabfrage. Und noch ein weiterer Punkt die dreiste Frechheit kahm von dir, denn du hast geglaubt das alle Menschen zu dumm sind um dein Passwort herrauszufinden.
29. Juni 201114 j Er hat ja nicht mal was "gehackt" sondern du hast ihm sozusagen dein Passwort ausgehändigt mit der billigen Sicherheitsabfrage. Und noch ein weiterer Punkt die dreiste Frechheit kahm von dir, denn du hast geglaubt das alle Menschen zu dumm sind um dein Passwort herrauszufinden. Was ist das denn für ein Unsinn? Das heißt also wenn man sich nicht so gut absichert das niemand bei einem einbrechen kann ist man selber schuld wenn es einer macht und man ist selber schuld? Schöne Logik...
29. Juni 201114 j ne das heist einfach nur das es die eigene Schuld ist wenn man es den anderen so einfach macht. Ich mein wenn du deine Haustür nicht zuschließt und einer durch deine Tür kommt und was von dir klaut bist auch du nur selber schuld.
29. Juni 201114 j Nee er muss die Tür ja trotzdem noch öffnen auch wenn sie nicht verschlossen sondern nur zu ist So oder so ändert das nichts an der Ursprungslage das fentes Bekannter etwas illigales gemacht hat.
29. Juni 201114 j Zum Beispiel mit der nicht verschlossenen Eingangstüre: Ich weiß zumindest so viel, dass dann die Versicherung verweigern kann den Schaden (Diebstahl) zu begleichen.
30. Juni 201114 j Seit wann ist es für eine Strafverfolgung relevant, ob die Versicherung zahlt? @TE: Wer zwingt Dich den Namen Deiner Mutter da reinzuschreiben, nimm halt da ne 20 stellige alphanumerische Zeichenkette für die Sicherheitsabfrage, dann passiert auch nicht so nen Bockmist...
30. Juni 201114 j Tja, leider gibts bei uns in DE eine Mitschuld oder Stoererhaftung. Macht jemand Bockmist weil du es ihm zu einfach gemacht hast traegst du die Schuld mit. Stellenweise finde ich das auch seltsam (Warum muss ich meine Haustuer zuschliessen? Eigentlich muesste ich sie den ganzen Tag offen lassen koennen. Man hat da einfach nicht reinzuspazieren und zu klauen) Ist dein WLAN nicht genuegend abgesichert und jemand treibt darueber Schindluder bist auch auch der Gelackmeierte. Zumindest wird man dich dafuer verantwortlich machen. Sie brauchen halt jemanden, den sie bestrafen koennen. Der eigentliche taeter ist naemlich schlecht auszumachen. So gilt das in vielen Bereichen. Warum Versicherungen nicht zahlen wollen versteht sich von selbst. Unser Geld nehmen sie mit Kusshand. Aber wenn was ist: Zickenterror.
30. Juni 201114 j Tja, leider gibts bei uns in DE eine Mitschuld oder Stoererhaftung. Macht jemand Bockmist weil du es ihm zu einfach gemacht hast traegst du die Schuld mit. Nochmals die Frage, inwiefern wird dadurch der eigentliche Täter, so er denn gefasst werden kann von seiner Schuld befreit?
6. Juli 201114 j Aber ich bin trotzdem stinksauer und weil ich es einfach eine dreiste Frechheit finde, wollte ich ihn Anzeigen. und jetzt ist meine Frage, ob er sich damit strafbar gemacht hat oder nicht. Sei doch froh, dass es ein Freund von dir war! Er hat dich doch darauf aufmerksam gemacht, wie du schon selbst gesagt hast, er hat nichts geändert.
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