Hunduster Geschrieben 17. Januar 2012 Teilen Geschrieben 17. Januar 2012 Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich meines alten Arbeitgebers. Nach einer fristlosen Kündigung meinerseits erhielt ich ein Arbeitszeugnis mit einer glatten 5. Nach beinahe einem jahr vor dem Arbeitsgericht und diversen sinnlosen Vorwürfen, ist die Sache nun gegessen und ich habe mein neues Arbeitszeugnis vergangene Woche erhalten. Da ich aber weiß, dass mein ehemaliger Arbeitgeber gerne Daten über ehemalige Mitarbeiter hortet, möchte ich, dass personenbezogene Daten von mir gelöscht werden. Ich habe ihm das bereits damals mitgeteilt aber meine Bitte wurde wegen des laufenden Verfahrens abgelehnt mit dem Hinweis, dass man meiner Bitte ohnehin nicht nachkommen könnte, da man verpflichtet sei, diese Daten zu speichern. Soweit ich aber weiß, und nach allen Informationen im Internet, muss das Unternehmen nur die Daten von mir speichern, die steuerlich relevant sind. Ich könnte also eigentlich verlangen, dass mein Bewerbung, meine Anschrift/Kontaktdaten, ja sogar Abmahnungen und das Arbeitszeugnis gelöscht werden. Stimmt das soweit und kann ich mich da auf bestimmte Paragrafen berufen? Als das Unternehmen meine Bitte seinerseits abgelehtn hat, verwies sie mich für weitere Fragen an deren Datenschutbeauftragten (ein externes unternehmen). Muss ich mich nun mit denen auseinander setzen? Auch stehe ich noch bei einer deren TLDs als Admin-C drin. Auch hier möchte ich sofort ausgetragen werden zumal nach diesem Artikel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MartinSt Geschrieben 17. Januar 2012 Teilen Geschrieben 17. Januar 2012 Soweit ich aber weiß, und nach allen Informationen im Internet, muss das Unternehmen nur die Daten von mir speichern, die steuerlich relevant sind. Ich könnte also eigentlich verlangen, dass mein Bewerbung, meine Anschrift/Kontaktdaten, ja sogar Abmahnungen und das Arbeitszeugnis gelöscht werden. Quellen? Dein ehemaliger AG hat eine Aufbewahrungsfrist von 6 bzw. 10 Jahren für kaufmännisch und steuerlich relevante Unterlagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 17. Januar 2012 Teilen Geschrieben 17. Januar 2012 Ich habe ihm das bereits damals mitgeteilt aber meine Bitte wurde wegen des laufenden Verfahrens abgelehnt mit dem Hinweis, dass man meiner Bitte ohnehin nicht nachkommen könnte, da man verpflichtet sei, diese Daten zu speichern. ist so natürlich blödsinn. natürlich muss der betrieb gewisse dokumente - ob da nur um die steuer geht weiß ich nicht - längerfristig aufheben, auch über deine beschäftigung hinaus. eventuell möchte er auch alte mails aufheben, um bei haftungsfällen etwas in der hand zu haben. ob er die behalten darf weiß ich nicht. kann ich mich da auf bestimmte Paragrafen berufen? schau dir mal das bundesdatenschutzgesetz an. da findest du stellen über datensparsamkeit usw. auf jeden fall solltest du einen anwalt hinzuziehen, das thema datenschutz ist nicht ganz so trivial und verschiedene gesetze und rechtsgebiete wirken da ineinander. aber mir scheint, du kennst schon einen guten anwalt ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hunduster Geschrieben 17. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 17. Januar 2012 Quellen? Dein ehemaliger AG hat eine Aufbewahrungsfrist von 6 bzw. 10 Jahren für kaufmännisch und steuerlich relevante Unterlagen. Kleines Beispiel Es geht mir auch nicht um alle Daten. Dass ich das nicht verlangen kann, weiß ich auch. Ich möchte aber vorrangig, dass meine Bewerbungsunterlagen komplett gelöscht werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 18. Januar 2012 Teilen Geschrieben 18. Januar 2012 Wegen den TLD würde ich deinen alten Arbeitgeber anschreiben und ihm eine Frist setzen zur Umschreibung, bevor du deinen Admin-C Status bei der Denic löschen lässt (was auch immer mit der TLD passiert in so einem Fall). Wegen den personenbezogenen Daten ... siehe BDSG §35. Kannst Ihnen ja mit verweis darauf mal einen Brief schicken mit Fristsetzung und eidesstattlicher Versicherung, die sie abgeben sollen, dass sie das durchgeführt haben. Am Ende halt den Hinweis auf den Rechtsweg, wenn sie dem nicht nachkommen. Dann wirst ja sehen, was zurück kommt und kannst immer noch überlegen wieder vor Gericht zu gehen. Mir wäre es wohl den Aufwand in diesem Fall nicht wert. Oder was ist deine Befürchtung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 18. Januar 2012 Teilen Geschrieben 18. Januar 2012 [...]eventuell möchte er auch alte mails aufheben, um bei haftungsfällen etwas in der hand zu haben. ob er die behalten darf weiß ich nicht.[...]Solange es geschäftliche und keine privaten Mails sind, ist das durchaus erlaubt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 18. Januar 2012 Teilen Geschrieben 18. Januar 2012 Das BDSG ist mit eines der kompliziertesten Gesetze überhaupt. Es gibt zwar Paragraphen, die einen Anspruch auf Löschung oder Sperrung von Daten einräumen, aber gleichzeitig gibt es einen Haufen Ausnahmefälle. Die Aufbewahrungsfristen des HGBs sind nur ein Teil davon, viele Ausnahmen sind auch schon direkt im BDSG definiert. So etwas kann nur ein Jurist klären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hunduster Geschrieben 18. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 18. Januar 2012 Oder was ist deine Befürchtung? Konkrete Befürchtungen habe ich nicht. Ich möchte einfach nur nicht, dass diese Daten für den Arbeitgeber noch abrufbar sind. Der Rechtsstreit hat schon genug Energie gekostet. Mir wurde sogar unterstellt auf der Arbeitgeberbewertungsplattform Kununu einen Beitrag verfasst zu haben (hatte nie zuvor von der Homepage gehört) und musste dafür Sorge tragen, dass der beitrag dort verschwindet und sogar noch eine Unterlassungserklärung abgeben sonst hätt ich mir das Arbeitszeugnis abschminken können. Vor Gericht wurde mir seitens meines letzten AGs sogar vorgeworfen ich hätte den halben Tag nicht gearbeitet und mich zu sehr von den weiblichen Kolleginnen ablenken lassen; was bei den Kolleginnen dort gelinde gesagt nun wirklich nicht der Fall war. Es geht gerade bei Bewerbungsunterlagen auch um sehr persönliche Daten die einfach von seinen Systemen verschwinden sollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trail Geschrieben 18. Januar 2012 Teilen Geschrieben 18. Januar 2012 Vielleicht hilft dir das hier weiter: BDSG - Einzelnorm Ich würde mich dabei auf § 35 Abs. 2 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 19. Januar 2012 Teilen Geschrieben 19. Januar 2012 Der Rechtsstreit hat schon genug Energie gekostet. Daher würde ich mir überlegen, wie viel Energie und Nerven du dafür noch investieren möchtest - ohne konkrete Befürchtungen/Nachteile. Mein Rat wäre daher, es versuchen abzuschliessen. Wie eine ehemalige Geliebte, die vielleicht auch noch ein paar Geheimnisse weiss, die nicht jeder wissen sollte, aber auch kein Drama wären, wenn doch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 19. Januar 2012 Teilen Geschrieben 19. Januar 2012 Konkrete Befürchtungen habe ich nicht. Ich möchte einfach nur nicht, dass diese Daten für den Arbeitgeber noch abrufbar sind. Der Rechtsstreit hat schon genug Energie gekostet. Mir wurde sogar unterstellt auf der Arbeitgeberbewertungsplattform Kununu einen Beitrag verfasst zu haben (hatte nie zuvor von der Homepage gehört) und musste dafür Sorge tragen, dass der beitrag dort verschwindet und sogar noch eine Unterlassungserklärung abgeben sonst hätt ich mir das Arbeitszeugnis abschminken können. Vor Gericht wurde mir seitens meines letzten AGs sogar vorgeworfen ich hätte den halben Tag nicht gearbeitet und mich zu sehr von den weiblichen Kolleginnen ablenken lassen; was bei den Kolleginnen dort gelinde gesagt nun wirklich nicht der Fall war. Es geht gerade bei Bewerbungsunterlagen auch um sehr persönliche Daten die einfach von seinen Systemen verschwinden sollen. Wieso unterschreibt man eine Unterlassungserklärung für etwas was man nicht getan hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 19. Januar 2012 Teilen Geschrieben 19. Januar 2012 Wieso unterschreibt man eine Unterlassungserklärung für etwas was man nicht getan hat? Zum einen weiss man ja nicht, ob das Gericht vom Gegenteil überzeugt war und zum anderen unterschreibt man Unterlassungserklärungen um zukünftig etwas nicht zu tun (es muss nicht zwangsläufig ein Schuldanerkenntnis sein). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 19. Januar 2012 Teilen Geschrieben 19. Januar 2012 Zum einen weiss man ja nicht, ob das Gericht vom Gegenteil überzeugt war und zum anderen unterschreibt man Unterlassungserklärungen um zukünftig etwas nicht zu tun (es muss nicht zwangsläufig ein Schuldanerkenntnis sein). Eine Unterlassungserklärung wird bei Gericht immer als Schuldeingeständniss gewertet aus diesem Grund gilt es das schon zu vermeiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 19. Januar 2012 Teilen Geschrieben 19. Januar 2012 Unterlassungserklärung wofür? Solange die Firma nicht verunglimpft wird oder Firmengeheimnisse öffentlich gemacht werden, bewegt sich das doch im Rahmen der freien Meinungsäußerung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hunduster Geschrieben 19. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 19. Januar 2012 Zum einen weiss man ja nicht, ob das Gericht vom Gegenteil überzeugt war und zum anderen unterschreibt man Unterlassungserklärungen um zukünftig etwas nicht zu tun (es muss nicht zwangsläufig ein Schuldanerkenntnis sein). Ganz genau. Die Unterlassungserklärung erfolgte auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Unterlassungserklärung wofür? Solange die Firma nicht verunglimpft wird oder Firmengeheimnisse öffentlich gemacht werden, bewegt sich das doch im Rahmen der freien Meinungsäußerung. Den Punkt habe ich versucht so auszulegen allerdings hätte es in dem Fall, wenn ich die Unterlassungserklärung nicht abgegeben hätte, alle noch weiter hinausgezögert da die Meinungsäußerung immer individuell geprüft werden muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hunduster Geschrieben 21. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 21. Januar 2012 Hallo nochmal, anbei mein Entwruf für ein Schreiben an besagten Arbeitgeber mit der Bitte um Kentnissnahme und ggf. Verbesserungsvorschläge. Ich bitte darum das Datum sowie die Fristsetzung zu ignorieren, da ich diese noch nicht angepasst habe.schwarz.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 21. Januar 2012 Teilen Geschrieben 21. Januar 2012 Einen Versuch ist es Wert. Du solltest noch die vorgefertige eidesstaatliche Versicherung anhängen (bei welcher nur noch unterschrieben werden muss). Ausserdem würde ich das weitere Vorgehen bzgl. TLD bei Nichnachkommen bis Termin X ankündigen. Und natürlich den Rechtsweg ankündigen bei Fristverstreichung. P.S. Ich persönlich finde das ganze "Titelgehabe" albern und würde das mit dem IHK Abschluss unter dem Name und die MS Zertifizierungen aus dem Brief streichen. Da hat da nichts zu suchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 21. Januar 2012 Teilen Geschrieben 21. Januar 2012 dto in allen punkten außerdem heißt es "erklärung an eides statt" (anstatt eines eides) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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