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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich wollte mal nachfragen wie ihr in folgendem Fall verfahren würdet:

Ich habe in letzter Zeit viele Artikel für einen Euro ersteigert die einen Straßenwert von ca 150 - 200 Euro haben.

Mittlerweile ist es 2x vorgekommen, dass die Verkäufer einfach nach Auktionsende Nachrichten verschicken und behaupten ich solle nicht mehr überweisen, da Sie die Artikel nicht mehr hätten.

Es ist hierbei offensichtlich das Ihnen einfahc nur das Endgebot nicht passt.

Ich habe bisher immer so verfahren, dass ich diese dann kontaktiert habe, daraufhin wies, dass wir einen rechtsgültigen verbindlichen Kaufvertrag hätten, und dass Sie sofern sie den Artikel nicht mehr haben, die Autkion vor Gebot abbrechen sollten. Ferne wies ich Sie daraufhin, dass Sie nach Ende der Auktion im Zweifel dafür verantwortlich sind für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

Negative Bewertungen scheinen diese Leute nicht zu kratzen, geschweige denn eine Meldung bei Ebay.

Bei dem einen habe ich am Ende doch noch die Ware bekommen, bei dem anderen bisher nicht. Ich überlege ernsthaft einen Anwalt damit zu beauftragen - rein aus Prinzip, auch wenn wir von einem Streitwert von 200€ sprechen, rein aus Prinzip.

Ich verkaufe selbst bei Ebay, und manche meiner Artikel gehen auch für einen Euro weg, trotzdem halte ich mich an die Regeln und versende die Ware.

Meint ihr ich bin da zu kleinlich?

  • Autor

Ebay prüft Verkäufer, was dann passiert weiss ich nicht, weil Ebay einen davon nicht in Kentniss setzt.

Der Verkäufer hat das lt. negativer Bewertung vor einem Jahr schonmal abgezogen, seitdem verkauft er immer noch fröhlich weiter.

Mir steht es lt. Hotline frei mir einen Anwalt zu nehmen.

Fertig.

Fragen wir mal so... hast du eine Rechtschutzversicherung?

Falls ja, würde ich es an deiner Stelle wohl erwägen, mir einen Anwalt in der Sache zuzulegen. Ansonsten... naja, der Gegenstand kann ja auch kaputt gegangen sein. Keine Ahnung, was in einem solchen Fall zu machen ist. Ob da wirklich der Verkäufer gleichwertigen Ersatz organisieren, den "Schaden" ersetzen muss, oder ob der Kaufvertrag dann einfach rückgängig gemacht wird...

  • Autor

Rechtschutz habe ich, allerdings mit 150,-SB. Wo ich mir dann wirklich die Frage stelle, will ich mir den Stress und die Vorauskasse die ich erstmal zahlen muss wirklich antun?

Rein aus Prinzip bin ich der Meinung ja! Da der Verkäufer sich einfach stumm stellt und mich weitestgehend ignoriert bin ich schon sehr verärgert. Mir geht es ja nicht darum Leute persönlich zu diffamieren, allerdings finde ich es auch im Sinne Ebays unfair, dreist und verlogen.

Ich muss mir das mal durch den Kopf gehen lassen...

Danke für eure Antworten.

Durch den Rechtschutz ist das ganze dann aber auf 150€ begrenzt und kann für dich nicht teurer werden.

Hättest du keine Rechtschutzversicherung, könnte es durchaus auch einiges teurer werden, falls das ganze vor Gericht gehen sollte etc...

Und die 150€ werden ja nur fällig, falls du verlierst, (ansonsten bekommst du sie wieder zurück) oder die Anwälte sich einigen und jeder seine eigenen Anwaltskosten übernimmt. Solange dein Anwalt < 150€ haben will, muss er das ganze ja auch noch nicht der Rechtschutz melden, sondern erst, wenn der Eigenanteil überschritten wird. ;)

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