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Frühstmöglicher Eintrittstermin bei bestehendem Arbeitsverhältnis?


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Hallo zusammen,

mich beschäftigt allgemein eine Frage.

Ich bin zur Zeit in einem Arbeitsverhältnis.

Jetzt suche ich nach passenden Stellenanzeigen. Dort wird immer neben der Gehaltsvorstellung auch der frühstmögliche Eintrittstermin genannt.

Nun, wenn ich frisch von der Uni komme oder meine Ausbildung erfolgreich abschließe, dann habe ich i.d.R. einen Termin, an dem ich die neue Stelle antreten könnte. Bei Arbeitslosigkeit wäre es "ab sofort".

Wie ist es allerdings in dem Fall, wenn ich schon nen Job habe und mich jetzt einfach auf die Stelle für einen Tapetenwechsel bewerben möchte? Ich würde dann ja erst sinnigerweise kündigen, wenn ich den neuen Job in Aussicht habe.

Wie schreibt man sowas?

Kann ja schlecht schreiben "Wenn sie mich nehmen, dann reiche ich die Kündigung ein und ab dann habe ich 2 Monate kündigungsfrist, ehe ich gehen kann. Vielleicht schlage ich noch nen Aufhebungsvertrag raus und bin dann auch sofort bei Ihnen"?!

Kann man mir da mal weiterhelfen? Irgendwie wüßte ich jetzt nicht, wie man das irgendwie formulieren müsste... :beagolisc

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Du schreibst einfach wann dein Eintrittstermin vom aktuellen Datum aus gerechnet ist.

Also wenn du heute z.B. kündigst und 6 Wochen zum Quartalsende Kündigungsfrist hast, kannst du am 1.7.2012 dort anfangen.

Das sich sowas verschieben kann, wenn man noch ne weile wartet ist eigentlich allen Personalern klar.

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Also das gäbe jetzt "keinen Ärger" wenn z.B. der 1.7.2012 überhaupt nicht stimmt, weil ich laut meinem Vertrag nicht früher raus kann?

Das wird ja nie stimmen, denn die Bewerbung muss ja erst gelesen werden und ich bekomme ggfs. ne Einladung mit Gespräch was sich ja auch hinziehen kann... Oder ist das nur ne Grobe Hausnummer?

Ich würde ja in der Bewerbung ja irgendwie unterbringen, dass ich noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bin... :beagolisc Können die sich ja dann denken, oder?

Und irgendwie muss ich noch an ein Zeugnis kommen. Schwer in meiner Situation :(

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Na ja der 1.7. sollte schon stimmen wenn du heute deine Kündigung abgibst.

Und ja sobald drin steht das du noch in ungekündigten Arbeitsverhältnis stehst weis jeder neue AG das du eben solange Kündigungsfrist hast.

Er kann ja dann auch selber überschlagen.

Hat ja das Datum der Bewerbung und dein angenommenes Eintrittsdatum.

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Das wird ja nie stimmen, denn die Bewerbung muss ja erst gelesen werden und ich bekomme ggfs. ne Einladung mit Gespräch was sich ja auch hinziehen kann... Oder ist das nur ne Grobe Hausnummer?

Ich schreibe bei frühestem Eintrittstermin die Kündigungsfrist. z.B. frühester Eintrittstermin mit 4 Wochen zum Monatsende bzw. frühester Eintrittstermin mit 3 Monate zum Quartalsende, etc..

Der neue AG weiß selber, dass man erst Kündigt wenn man was neues in der Tasche hat und rechnen kann er auch selber. Ich habe schon erlebt, dass ein Bewerbungs-/Einstellungsverfahren durch den AG beschleunigt wurde, damit er den neuen AN frühst möglich "bekommen" kann. Da werden dann alle Hebel in Bewegung gesetzt, damit der neue Vertrag unterschriftsbereit vor Monatsende vorliegt, damit der AN einen Monat früher anfangen kann.

Gruß Pönk

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Ich schreibe bei frühestem Eintrittstermin die Kündigungsfrist. z.B. frühester Eintrittstermin mit 4 Wochen zum Monatsende bzw. frühester Eintrittstermin mit 3 Monate zum Quartalsende, etc..

So hab ich es auch geschrieben: Ich bitte Sie diese Bewerbung vertraulich zu behandeln, da ich mich in ungekündigter Stellung befinde...blahblah... Meine Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende.

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