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3x die Abschlussprüfung nicht bestanden!


diggah1

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hab die ga1 nur mit 5 abgelegt und die mündliche nachprüfung war nach meinung von 2 prüfern nicht ausreichend.. für die andern beiden wohl doch!

dabei hab ich eigtl das notwendige know-how.. :/

so, wie ich das verstehe, werd ich den beruf fisi wohl nicht mehr erlernen bzw ausüben dürfen.

hat jemand ein tipp, was ich sonst vllt machen kann? sowas wie ne umschulung zb?

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Man darf nur nicht den selben Ausbildungsberuf erlernen. Somit ist ITSE möglich. Allerdings hätte ich bei 3x durchrasseln in GA1 die Bedenken, ob die IT-Berufe überhaupt allgemein für die entsprechende Person geeignet sind.

Eben das ist halt so eine Sache, GA1 bei ITSE ist zwar anders, hat aber oft auch ein wenig Elektrotechnik dabei. Überleg dir das gut.

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Hallo diggah1!

Ich pokere mal ziemlich hoch und behaupte du hast entweder falsch, zu wenig oder zu oberflächlich gelernt. Gewürzt mit einer Prise Desinteresse während der Ausbildung.

Hier wird (zu Recht, wie ich finde) immer wieder gepredigt, dass es absolut kein Problem darstellt, die schriftliche AP zu bestehen, wenn man während der 3 Jahre auch nur halbwegs in der BS aufpasst. Die dort entstehenden "Lücken" im Betrieb oder im schlimmsten Fall privat (soll passieren, es wäre ja nicht so als ginge es um deine berufliche Zukunft...) aufarbeiten, und fertig.

Ich habe Leute in meiner BS-Klasse, die haben exakt 1(ein) Wochenende vor der AP angefangen zu lernen und waren in der BS auch keine wirklichen Leuchten. Selbst die mussten nicht mal in die mündliche Nachprüfung.

Meiner Vermutung nach solltest du dir eher überlegen, wie du zum "Lernen" generell stehst bevor du dir irgend welche Gedanken wegen anderer Berufe machst.

Zu deinem akuten Fall kann ich leider keine faktisch belegte Aussage treffen. Ich vermute aber mal, dass kein Betrieb verpflichtet ist, dich so lange als Azubi zu beschäftigen.

Gruß, Patrick

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man darf doch ein viertes mal die Prüfung machen und erst dann wird einem verweigert es noch einmal machen zu dürfen, oder liege ich hier falsch?

ansonsten ist dein Betrieb nach dem dritten mal nicht mehr verpflichtet dich weiter machen zu lassen für ein evtl viertes mal, heißt ja aber nciht dass es nicht auf eigene Faust machen kannst.

wird nur blöd wegen dem Projekt

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man darf doch ein viertes mal die Prüfung machen und erst dann wird einem verweigert es noch einmal machen zu dürfen, oder liege ich hier falsch?

Du liegst komplett falsch. Zwei Wiederholungen sind möglich, mehr nicht.

Siehe BBiG § 37.1.

ansonsten ist dein Betrieb nach dem dritten mal nicht mehr verpflichtet dich weiter machen zu lassen für ein evtl viertes mal, heißt ja aber nciht dass es nicht auf eigene Faust machen kannst.
Nochmal: die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.

Zur Verpflichtung der Weiterführung des Ausbildungsvertrages solltest du auch mal einen Blick ins BBiG werfen. Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich nach § 21.3 "bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr". Bei einem halbjährlichen Prüfungsrhythmus passen zwei Wiederholungen in ein Jahr - es gibt aber auch Berufe (wenige), die nur einen jährlichen Prüfungsrhythmus haben.

Und mal ein Wort am Rande - so von Ausbilder zu Azubis: diese Informationen sind auch zwingender Bestandteil der Ausbildung! Sie sind im Ausbildungsrahmenplan an erster Stelle vermerkt. Vielleicht sollte man im Wiso-Unterricht nicht pennen - oder sich mal selber um die Ausbildungsinhalte kümmern und den Ausbilder auf die Füsse treten, wenn das Thema in der BS nicht durchgenommen wird.

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Meine Frage nun: kann ich noch was in der Richtung machen?

Du könntest dir den § 45 des BBiG anschauen:

(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Allerdings bezweifele ich, dass die IHK als zuständige Stelle bei jemanden, der dreimal durch die Prüfung gefallen ist, von einem ausreichenden Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit ausgehen kann. Somit bleibt in meinen Augen (IANAL!) nur der Weg über die anderthalbfache Ausbildungszeit im Berufsbild tätig, um die Zulassung als Externer zu bekommen.

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den Beruf darfst Du ausüben ... Dich aber eben nicht FiSi nennen. Ich sehe aber ohne den Abschluß ein Riesenproblem nen Job zu bekommen.

Der Rest wurde hinreichend und korrekt beantwortet.

@chief: wie üblich teile ich Deine Meinung. Ich kenne persönlich keine ähnlichen Fälle, aber die Zulassung zur Prüfung als Externer mittels nachgewiesener Tätigkeit *dürfte* die maximale Anzahl von Prüfungen nicht aushebeln.

Schau ob Du ne Firma findest die Dich als Ungelernten ITLer einstellt. Ich seh da sonst keine Chance.

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Also die IHK Nordschwarzwald hat dann wohl bei einem Azubi bei mir damals eine Ausnahme gemacht.

Der ist 3 mal durchgefallen und hatte damals mit mir und dem Rest seine 4.te Prüfung gemacht.

Leider auch durchgefallen war ein echt netter Kerl aber das waren definitiv 4 Prüfungen. deswegen war ich etwas irritiert

aber wer beim dritten mal durchfällt dem ist auch nicht mehr zu helfen.

Abschlussprüfungen in Berufsschulen sind ja meistens mehr als lächerlich und nicht dafür gedacht möglichst viele durchfallen zu lassen sondern genau das gegenteil ist ja der Fall. Und auch kein Prüfer in der mündlichen ist an dem durchfallen des Prüflings interessiert, es sei denn er hat dessen Auto beim einparken gerammt :D

naja

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Abschlussprüfungen in Berufsschulen sind ja meistens mehr als lächerlich und nicht dafür gedacht möglichst viele durchfallen zu lassen sondern genau das gegenteil ist ja der Fall.

Was haben die Berufsschulen bitte mit der IHK Abschlussprüfung zu tun?

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Vl. mal ein paar Fragen, wie du dich darauf vorbereitet hast. Es kann an dem Beruf liegen oder aber an dir.

- Wann hast du jeweils mit dem Lernen angefangen?

- Wie hast du gelernt? (Lesen, auswendig lernen, alte Arbeiten aus der BS, alte Prüfungen, etc.)

- Lernst du alleine oder in einer Gruppe?

- Hast du bzw. hat deine Firma an einen Vorbereitungskurs gedacht?

- Wie sieht es mit "Nachhilfe" aus?

- Hattest du sonst Probleme in der BS?

- Woran lag es genau? (Fragen nicht verstanden, nicht genug Zeit, etc.)

Das sind alles Faktoren, die Einfluss auf den Erfolg haben.

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