Veröffentlicht 27. Juni 201312 j Moin Moin liebe Leute, folgendes Szenario: Die mündl. Prüfung wurde wie folgt bewertet: Projektarbeit: 69 Pkt Präsentation/ Fachgespräch: 49 Pkt Meiner Personalchefin wurde von der Handelskammer aus gesagt, dass ich eine komplett neue Projektarbeit anfertigen muss, wegen der 49 Pkt in der Präsentation/ Fachgespräch. Bei meinem Onlinekurs wurde mir dargestellt, das Projektarbeit und Präsentation/ Fachgespräch zusammen 50% der Abschlussnote ergeben. Rechnet man jetzt die oben erfassten 69 Pkt & 49 Pkt zusammen, so komme ich auf 59% => was ja eigentlich bedeutet, dass der Teil bestanden ist. - Oder etwa doch nicht? Kann mir das jemand von euch evtl. bestätigen? Muss ich jetzt eine komplett neue betriebliche Projektarbeit machen oder nicht? MfG Dennis91
27. Juni 201312 j Also normal hättest du Bestanden, denn ich verstehe es ähnlich wie du. Sollte das jetzt wirklich an den 49 Punkten ( bei 50 hättest du eine 4 und wärst in jedem fall durch) liegen , würd ich die rund machen wie ein Buslenker:hells: aber da das nur 50% sind, wo sind denn deine anderen 50%
27. Juni 201312 j Muss ich jetzt eine komplett neue betriebliche Projektarbeit machen oder nicht? Du solltest erst einmal eine andere Frage kläre. Hast Du einen Prüfungsbescheid erhalten wo darauf steht bestanden oder nicht? Wenn Du nicht bestanden hast, dann ist der Teil in dem Du nicht bestanden hast erneut abzulegen. Ich stimme dir allerdings zu, dass mit den von dir angegebenen Punkten der Teil A bestanden ist. Wie hast Du in Teil B abgeschnitten?
27. Juni 201312 j Laut dem Notenrechner Notenrechner für die IT-Abschlußprüfung müßtest du, wenn Prüfungsteil B den Mindestanforderungen genügt bestanden haben. Bei einem gegenteiligen Bescheid solltest du rechtliche Beratung suchen ob eventuell ein Widerspruch angebracht ist. Wenn du in einer Gewerkschaft bist kann dich diese beraten, ansonsten kann dir vielleicht euer Betriebsrat jemanden vermitteln. Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast (Erstberatungen sind aber auch nicht so teuer) dann kannst du eventuell beim Amtsgericht(?) einen Beratungsschein bekommen. Was hast du denn in GA1/2 und Wiso?
28. Juni 201312 j Autor @ Slavefighter @ robotto7831a @ afo In Teil A (GA I / GA II / WiSo) habe ich insgesamt 48% erzielt. Da muss ich GA I nachholen, das ist soweit alles schon geklärt. Die Frage war jetzt nur noch, was mit dem Projekt passiert, da ich jetzt verschiedene Antworten bekommen habe bzgl. Neuerstellung oder doch bestanden.
3. Juli 201312 j Autor Sry für die späte Antwort... Also laut Handelskammer muss ein Azubi beide Teile (A, nachholen, wenn er einen NICHT bestanden hat. Ehrlich gesagt bisschen schwachsinnig, muss man so z.B. etwas wiederholen, obwohl man es doch bestanden hat.
3. Juli 201312 j Welche Handelskammer sagt das denn? Auf Grundlage welcher Rechtsverordnung kommen die zu dieser Entscheidung?
3. Juli 201312 j Bist du sicher, das du bei der IHK den richtigen Ansprechpartner erwischt hast? Frag dort lieber noch einmal nach
4. Juli 201312 j Bei der IHK München muss man nur den Teil nachholen, der nicht bestanden wurde... und wenn es sich um den Teil B handelt, auch nur GAI, GAII oder WiSo... je nachdem welcher Teil nicht bestanden wurde
4. Juli 201312 j Autor @bubu44 Ich habe mit der Dame gesprochen, von der immer die ganzen Einladungen, Anschreiben verfasst worden sind. Mir kommt das auch alles ziemlich seltsam vor. Ich habe jetzt von euch hier im Forum, von meinem Onlinevorbereitungskurs und in der Firma identische Aussagen erhalten - nur halt nicht von der Handelskammer.
4. Juli 201312 j Vielleicht verwechselt die Dame da auch was. Wenn man die Dokumentation oder die Präsentation+Fachgespräch nicht besteht, muss die gesamte Fertigkeitsprüfung wiederholt werden, da das zusammen gehört. Die Kenntnisprüfung (also das schriftliche) bleibt davon unberührt. So zumindest bei der IHK-Berlin Was sagen denn die einschlägigen Dokumente deiner IHK dazu?
4. Juli 201312 j @Dennis91 dann muss die Dame etwas verwechseln. Am besten noch einmal anrufen und an jemanden vermitteln lassen, der sich auskennt. http://www.bibb.de/dokumente/pdf/12pr_pressemitteilung_16_2007_anlage_mpo_120.pdf §29 sollte dann auch die Dame kennen
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