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Regelarbeitszeit 40 Stunden, aber 41.+42. Stunde nicht bezahlt, ab 43. Stunde Frezei?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo

Mir liegt ein Entwurf eines Arbeitsvertrags, der als Regelarbeitszeit 40 Stunden vorsieht, aber:

(1) mit der monatlichen Vegütung sind Überstunden im Umfang von maximal 5% der dereinbarten monatlichen Arbeitszeit abgegolten. Für Überstunden darüber hinaus wird Freizeitausgleich gewährt.

Was denkt ihr dazu?

Ciao

Ich denke folgendes:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Kurz gesagt: Du darfst Überstunden machen - diese MÜSSEN aber auf jeden Fall ausgeglichen werden. Du kannst natürlich X Wochen lang immer 48 Stunden arbeiten (maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche), hast dann aber vermutlich den letzten Monat innerhalb dieser 24 Wochen Urlaub (zusätzlich zu Deinem normalen Urlaub). Ich würde mich da voll und ganz aufs Gesetz verlassen. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können für den zukünftigen Arbeitgeber sehr schmerzhaft und teuer werden (z.B. Haftstrafen).

"Für Überstunden darüber hinaus wird Freizeitausgleich gewährt"

Es gibt nur Überstunden oder eben keine Überstunden. Überstunden werden ausgeglichen - Punkt. D.h. die 5% sind für deinen zukünftigen Arbeitgeber kein Freifahrtsschein um die Mitarbeiter auszubeuten.

Grüße,

schnippelschnappel

Sagt doch schon das Gesetz. Sofern die Regelarbeitszeit innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt nicht überschritten wird, darf man Überstunden machen, die aber gleichzeitig wieder ausgeglichen werden müssen. Sollte also die Gesamtsumme der gesetzlichen Arbeitszeit innerhalb der 6 Monate überschritten werden, macht sich der Arbeitgeber strafbar.

Und: Diese Information habe ich aus direkter Quelle eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht. Als angehender OP muss man sich damit (leider) auseinandersetzen.

Es hilft dir aber leider nichts einzelne § zu zitieren ohne Zusammenhänge und Anwendungsbereiche zu kennen/verstehen.

Zum Beispiel solltest du mal einen Blick auf § 3 und § 7 werfen.

Von daher bezweifle ich das dir ein RA für Arbeitsrecht gesagt hat dass das immer und auf jeden Fall so ist ;)

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn

Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im

Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Sagte ich doch ;) - ...WENN innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Wenn an einem Tag 10 Stunden gearbeitet wird, dann wird an einem anderen Tag halt nur 6 Stunden gearbeitet. So und nicht anders ist das geregelt.

Eine solche Floskel im Arbeitsvertrag ist zwar nicht schön für den Arbeitnehmer, aber dennoch eine recht gängige Praxis. So etwas habe ich schon oft gelesen.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass sooo viele Firmen das tun, weil sie das Gesetz nicht kennen. Sieht für mich nach eine Standard-Floskel aus, die man in den Arbeitsvertrag einbauen kann oder auch nicht.

So und nicht anders ist das geregelt.

Doch ist es. Es bringt wie bereits gesagt nichts Gesetze nur Auszugsweise zu kennen. § 7 den ich oben schon genannt habe nennt zum Beispiel Abweichungen die davon in einem Tarifvertrag getroffen werden können.

Genauso listet § 18 Fälle auf, auf die das Arbeitszeitgesetz gar nicht anwendbar ist.

Jemand der Ahnung von der Materie hat wird wharscheinlich auch noch ein paar andere Ausnahmen aufzählen können.

Du siehst also das es nicht auf jeden Fall so ist, sondern auf die jeweiligen Umstände ankommt.

Es gibt sogar Tarifverträge, in denen eine Wochenarbeitszeit über 40 Stunden vereinbart ist. Und da wird auch keine 6-Tage-Woche praktiziert, damit das Ganze legal ist. Also ich glaube, nach einem Gesetz, das einen Ausgleich für eine >40-Stunden-Woche vorschreibt, braucht man wirklich nicht zu suchen.

Der Arbeitgeber könnte somit eigentlich auch eine 42-Stunden-Woche vereinbaren und schreiben, dass eine Minderarbeitszeit von bis zwei Wochenstunden nicht als Sollstunden verbucht werden müssen. Das ist alles nur reine Formelei.

Das einzige, was man sich als Arbeitnehmer fragen sollte, ist ob es prinzipiell OK ist, 42 Stunden zu arbeiten und die Bezahlung gut genug dafür ist.

Etwas daneben würde ich es finden, wenn der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von einer 40 Stunden-Woche ohne wenn-und-aber gesprochen hat. Wenn du die Wochenarbeitszeit nicht angesprochen hast und abgewartet hast, was kommt, ist das dein Versäumnis. Du musst den Job nicht annehmen, wenn du willst, aber solltest in diesem Falle nicht mehr mit dem Arbeitgeber über Etwas reden, was du vorher hättest abklären können.

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