chE92 Geschrieben 28. November 2014 Teilen Geschrieben 28. November 2014 Was stand denn in der Aufgabe. Runden sie auf eine Handelsübliche Festplattengröße in TiByte oder TByte? TiByte War das erste auf was ich geschaut habe ... che Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-FI Geschrieben 28. November 2014 Teilen Geschrieben 28. November 2014 (bearbeitet) Wir haben heute @ School die Lösungen von der IHK angeguckt. (WISO war nicht dabei) Habe mich nicht getraut nen foto zu machen. War schon nett genug, dass wir die Lösungen sehen durften. =============================== 144 sek ist definitiv richtig bei dem NAS sind 1,728 TiByte (die erste Nachkommastelle war auf jedenfall ne 7) , aufgerundet auf 2 TiByte Beim RAID sind 9 Platten vom Fileserver Die anschließende Rechnung (3 Punkte nur): (9+6-2-1)*Kapazität= 5,2 oder so (also die Nachkommastelle weiß ich jetzt auch nicht mehr genau) IPv6: Die IPv6 Adressen weiß ich nicht mehr außem Kopf. Beim Aufschreiben muss man aber aufpassen, dass man die 0000 nur einmal durch :: ersetzen darf. ICMPv6 (3A = 58 Decimal) DNS (Site-Local) FF02::1 Die Firewall-Tabelle war wohl wirklich nur einfaches rauskopieren aus der Zeile drüber/drunter. Routing: Einmal war der Client im falschen Subnetz (10.0.16.0/20). Muss ne IP zwischen 10.0.0.1-10.0.15.254 sein. Beim 2ten war wohl die IP des DNS-Servers falsch (Musste glaube ich 10.0.0.200 sein). Route für das 192.168.2.0/27 Netz war falsch. (ging nach Hamburg und nicht nach Frankfurt). Lösung: Next Hop muss 172.x.x.6 (die 6 am Ende ist wichtig, in der Routing Tabelle war ne 2) Letzte Aufgabe war die Erklärung von TTL. VLAN: ist genau so wie ich es schonmal in einem vorherigen Beitrag beschrieben habe. Bei den getaggten Ports stand als ID: 1, 2 End-to-Site Monitor (Pixel/cm): 37,xx GA 2: Nutzwertanalyse: 260 und 340 (so weit ich mich erinnern kann) Datenbank: 2 Tabellen (Auflösung der m:n Beziehung) [inventar] 1:n [inventar_Raum (2 mal PK/FK)] n:1 [Raum (eimal PK)] und Attribute eintragen gab auch paar Pünktchen ====================================== Alle Angaben ohne Gewähr. Die Pixelaufgabe hast du glaub ich genauso falsch gemacht wie ich. Du hast nämlich die Pixel per Inch / 2,54cm gerechnet anstatt * 2,54cm Hier gibt's nen Rechner für die Berrechnung der PPI PPI Pixeldichte Rechner / Umrechner online Kommt 96,1480 PPI Da ein cm Ja größer ist als ein Inch muss auch entsprechend der Wert größer werden, also 96.148*2,54cm = 244,23 Pixel pro cm Oder irre ich mich und die 37 stimmen doch? Wenn ja wär´s gut _______________________________________________________________________________________________ Deine Nutzwertanalyse ist auch genau wie bei mir, allerdings leider auch falsch. du musst nämlich die Werte /100 Teilen. Da ist jetzt halt die Frage ob die IHK da Kulanz zeigt und nur 1 Punkt abzieht oder halt gleich alle 6 Pkt -.- Den Rest hab ich auch so. Weiß noch jemand wie viele Punkte die Firewallregeln gaben? 6 Pkt? Bearbeitet 28. November 2014 von X-FI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pbg87 Geschrieben 28. November 2014 Teilen Geschrieben 28. November 2014 Ein Inch ist mehr als ein cm. Man muss die 96,1480ppi durch 2,54 teilen. Denn ein Inch sind 2,54 cm und pixel pro cm waren gefragt. Da ja nun ein cm kleiner ist als ein inch können da auch nur weniger pixel reinpassen als in ppi.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
loraig Geschrieben 28. November 2014 Teilen Geschrieben 28. November 2014 Es gibt Nutzwertanalysen da sind die Werte vorher mit % Angegeben oder als normale Zahl, hierbei war die normale Zahl und /100 wäre eigentlich falsch. Bei der Pixelberechnung waren die Formel gegeben für die Diagonale, ppi, und inch in cm. Bei ppi Berechnung war der inch wert gegeben. Jedoch war die Frage nach CM. Also musste man die 24 zoll in cm ausrechnen und dann / die CM. Also 37 sollte richtig sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X-FI Geschrieben 28. November 2014 Teilen Geschrieben 28. November 2014 Es gibt Nutzwertanalysen da sind die Werte vorher mit % Angegeben oder als normale Zahl, hierbei war die normale Zahl und /100 wäre eigentlich falsch. Bei der Pixelberechnung waren die Formel gegeben für die Diagonale, ppi, und inch in cm. Bei ppi Berechnung war der inch wert gegeben. Jedoch war die Frage nach CM. Also musste man die 24 zoll in cm ausrechnen und dann / die CM. Also 37 sollte richtig sein. Hm, ich verwirr mich wohl mal wieder selbst. Egal.... Ich hab da jedenfalls auch 37,.... und bei der Nutzwertanalyse nicht /100. Wenn die Mehrheit das für Richtig befindet, wird's wohl hoffentlich auch so sein Noch zu meiner Frage: Wie viel Punkte gab die Firewall Aufgabe bei IPV6? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzze95 Geschrieben 28. November 2014 Teilen Geschrieben 28. November 2014 Hm, ich verwirr mich wohl mal wieder selbst. Egal.... Ich hab da jedenfalls auch 37,.... und bei der Nutzwertanalyse nicht /100. Wenn die Mehrheit das für Richtig befindet, wird's wohl hoffentlich auch so sein Noch zu meiner Frage: Wie viel Punkte gab die Firewall Aufgabe bei IPV6? 6 Punkte soviel ich weiß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AzubiNF Geschrieben 28. November 2014 Teilen Geschrieben 28. November 2014 Ich bin ja mal beruhigt, dass ich nich der einzige war, der GA1 FISI nich so geil fand ;D GA2 ging auch lockerer von der Hand. WiSo hab ich ein ziemlich gutes gefühl^^... war au nach 20 mins mit korrigieren fertig. Die Fragen waren zur hälfte aus der letzten Prüfung. Mindestens. Gut dass ich mir die nomma angesehen habe ;D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sowi Geschrieben 28. November 2014 Teilen Geschrieben 28. November 2014 Die Lösungen, die ich da oben zusammengefasst aufgelistet habe waren die 99% original Lösungen aus den IHK-Lösungsvorschlägen. Und zwar die Lösungsvorschläge, die man beim Kauf der alten Prüfungen nicht mehr mitgeliefert bekommt. Die Lehrer an den Schulen erhalten die allerdings trotzdem. Aber kann natürlich trotzdem Fehler meinerseits enthalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
patty92 Geschrieben 28. November 2014 Teilen Geschrieben 28. November 2014 Wir haben heute @ School die Lösungen von der IHK angeguckt. (WISO war nicht dabei) ICMPv6 (3A = 58 Decimal) Alle Angaben ohne Gewähr. ich meine ich hatte auch 3A = 58 aber war 58 wirklich ICMP zugeordnet? Ich habe irwie DNS oder sowas im Kopf xD ich glaube es war irwie so in dem HEX auszug .....40 3A 40..... richtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Juppiedu Geschrieben 29. November 2014 Teilen Geschrieben 29. November 2014 (bearbeitet) Die Lösungen, die ich da oben zusammengefasst aufgelistet habe waren die 99% original Lösungen aus den IHK-Lösungsvorschlägen. Aber kann natürlich trotzdem Fehler meinerseits enthalten. Zum einen sind die Löungsbögen der IHK nur "Lösungs-Vorschläge" und keinesfalls als "Gesetz" anzusehen. Nach Aussage einiger Lehrer und Dozenten enthalten die Lösungsvorschläge auch saftige Fehler, rein rechnerische und sinngemäße Fehler. Sie dienen lediglich zur Orientierung für die Prüfer. Da sollte man also nicht allzu viel Gewicht reinlegen. In der Anwendungsentwicklung z.B. gibt es nahezu bei jeder Aufgabe mehrere richtige Lösungswege, die nach Rom führen, abhängig von der Kreativität der Entwickler. Wie soll es da eine maßgebliche Lösung geben. Es sind nur Vorschläge. Und nochmals generell zur Vergabe von Punkten und Teilpunkten: Meines Wissens besteht gerade zwischen der Korrektur von Wiso (die maschinell versucht wird auszuwerten) und GH1 + GH2 generell die Möglichkeit bei längeren Aufgaben Folgefehler und Teilabschnitte anteilhaft zu bewerten. Wenn man also irgendwo einen Dreher am Ende drin hat wird das sicherlich immer noch z.b. 4-6 von 8 geben, wenn der Rest schlüssig und richtig ist. Bei der Nutzwertanalyse GH2 z.b. ändert die Darstellung der Zahlenwerte in Prozent oder ohne Prozent nichts an folgenden Faktoren: a) der Relation der Werte und Punkte zueinander am ermittelten Ergebnis daraus Voraussetzung hierfür ist aber, dass NICHT bereits eine Zeile beispielhaft vorberechnet wurde. Wenn dort ohne Prozent beispielhaft vorgerechnet wurde ist die Angabe von Prozentwerten dann natürlich ergebnisverzerrend. Also dürfte es keine Rolle spielen ob man Faktor*Gewichtung oder Faktor%*Gewichtung rechnet. Ob 3,4 oder 340 dürfte meines Erachtens keine Gewichtung haben. Vielleicht maximal einen von 6 Punkten. Der Rechen-Weg ist richtig (Faktor * Gewichtung) und der ermittelte Anbieter ist richtig. Hier waren keine % abgebildet, aus dem Grund liegt es nahe einfach zu multiplizieren. Ich denke die Prüfer sind bei der Korrektur auch keine Unmenschen. Sie sehen schon, ob man irgendwo am Anfang einen Dreher eingebaut hat, der sich dann durch die Aufgabe zieht und sonst aber voll auf der geistigen Höhe ist. Es geht nicht darum, jemanden durchfallen zu lassen oder möglichst wenig Punkte zu vergeben, sondern festzustellen, welches Wissen vorhanden ist. So zumindest ist mein Eindruck. Wenn man dann nun anstatt Tib TB hingeschrieben hat, ja dann ist das so und gibt vielleicht einen Punkt weniger. Bearbeitet 29. November 2014 von Juppiedu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
derPUHmann Geschrieben 30. November 2014 Teilen Geschrieben 30. November 2014 ich habs auch ver****t ich idiot ((( hab MiB und MB vertauscht und bei der Übertragung mit 1024 und dem Speicher mit 1000 gerechnet. kam 124 oder so raus vllt gibts auch teilpunkte darauf was mein ihr ? Moinsen. Beim letzten mal gab es 1 Punkt Abzug dafür, mehr nicht. Aber es kommt etwas auf die Aufgabe an. Wenn die die aufgabe gerade deshalb gestellt haben, um zu sehen, ob ihr den Unterschied zwischen TB und TiB kennt, dann könnte es auch 0 Punkte geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AppleFanatiker Geschrieben 1. Dezember 2014 Autor Teilen Geschrieben 1. Dezember 2014 GA2 HS1. Welche Kaufvertragsstörung liegt vor? Was habt ihr da geschrieben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schraibik Geschrieben 1. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2014 GA2 HS1. Welche Kaufvertragsstörung liegt vor? Was habt ihr da geschrieben? Wenn ich mich richtige, erinnere waren das die gleichen Aufgaben. Quelle: GA2 Winter 12/13 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AppleFanatiker Geschrieben 1. Dezember 2014 Autor Teilen Geschrieben 1. Dezember 2014 Mangelhafte Lieferung (Sachmangel) ist die richtige Antwort.. Zumindest die geforderte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schraibik Geschrieben 1. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2014 Und woher weisst du das so genau was gefordert wurde? Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzze95 Geschrieben 1. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2014 Naja ob Mangel der Art, Falschlieferung oder mangelhafte Lieferung.. Ich denke das ist alles das selbe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mnemonic321 Geschrieben 1. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2014 Ich hatte auch erst Sachmangel hingeschrieben aber dann auf mangelhafte Lieferung umgeschwenkt. Es hört sich irgendwie doch alles gleich an. Das mit unverzüglich rügen hab ich auch. Allerdings hab ich bei den Rechten wohl danebengelangt. Minderung oder Rückgabe hab ich. Soweit ich mich erinnern kann ist aber eine Rückgabe/Rücktritt nur möglich wenn man zumindest 2mal die Chance auf Nachbesserung lässt. Hab das mit dem Fernabsatzgesetz durcheinandergebracht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
matzze95 Geschrieben 1. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2014 Du hast das Recht auf Preisnachlass oder Umtausch. Das mit den 2 Chancen betrifft soviel ich weiß eine Reparatur. Da hat der Verkäufer 2x das Recht, das Gerät zu reparieren ehe es umgetauscht werden muss. das war zumindest meine Antwort Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mnemonic321 Geschrieben 1. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2014 Achso, ich dachte das wäre allgemeiner, also 2 mal die Chance den Mangel zu beseitigen. Aber habs ja eh nicht hingeschrieben. Und gleich ein Rücktritt vom Vertrag ist falsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Juppiedu Geschrieben 1. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2014 Falschlieferung dürfte richtig sein, gehört aber eigentlich zu den Sachmängeln nach 434 BGB. Pflichten: Ware bei Annahmen prüfen (falls große Artikelzahl stichprobenartig) und Mangel unverzüglich dem Verkäufer anzeigen (Rüge) Rechte: Minderung falls Ware brauchbar Auf richtige Lieferung bestehen (Nachlieferung der mangelfreien Ware) bzw. Beseitigung des Mangels Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
derPUHmann Geschrieben 2. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2014 Mangelhafte Lieferung (Sachmangel) Mangelhafte Lieferung ist gut, Sachmangel nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AppleFanatiker Geschrieben 2. Dezember 2014 Autor Teilen Geschrieben 2. Dezember 2014 Mangelhafte Lieferung ist gut, Sachmangel nicht. Wie gesagt, ist der Lösungsvorschlag der IHK Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Juppiedu Geschrieben 2. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2014 Sofern es sich um eine Falschlieferung handelt kann Sachmangel nicht verkehrt sein. Seit der deutschen Schuldrechtsreform stellen sogenannte "Aliud-Lieferungen" einen Sachmangel nach 434 BGB III dar. Nachzulesen in jedem gängigen BGB Kommentar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schraibik Geschrieben 2. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2014 Wie gesagt, ist der Lösungsvorschlag der IHK Hast du Antworten für die restlichen Fragen auch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AppleFanatiker Geschrieben 2. Dezember 2014 Autor Teilen Geschrieben 2. Dezember 2014 Falls es jemanden Interessiert hier nochmal die GA1 und GA2 Handlungsschritte. GA 1 FiSi: Handlungsschritte - 1. Netzwerkkonfiguration und Routing analysieren - 2. NAS-Systeme konfigurieren und die Datensicherung planen - 3. Desktopsysteme konfigurieren und installieren - 4. Die Einführung von IPv6 planen - 5. Einen Algorithmus zur Protokollierung der WLAN-Benutzerdaten entwickeln GA 2 : Handlungsschritte - 1. Einen Angebotsvergleich durchführen, eine Vertragsstörung bearbeiten, die Zahlungsbedingungen Skonto erläutern - 2. Die Hardwarebeschaffung vorbereiten - 3. Ein VLAN planen - 4. Das Projekt planen - 5. Ein Datenbankmodell erweitern und SQL-Anweisungen erstellen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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