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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo leute, ich wollte mal wissen, wie es aussieht, wenn man die schriftliche Prüfung verhaut, die mündliche jedoch besteht? Muss man beide Prüfungen dann nochmal wiederholen in nem halben Jahr oder nur die schriftliche Prüfung? Muss man da dann auch alle 3 Teile nochmal schreiben oder wirklich nur dass, wo man durch gefallen ist?

Falls es wirklich so sein sollte wie oben, dass ich die schriftliche nicht bestehe Mündliche aber schon, möchte ich die schriftliche als externer antreten. Da ich nach der Ausbildungszeit eine andere Tätigkeit ausüben werde.  Dass ist ohne probleme möglich oder? Das Ihk zeugnis bekomm ich halt dann erst nach bestandener schriftlicher Prüfung richtig?   

Meines Wissens nach wirst du gar nicht erst zur mündlichen zugelassen, wenn du die schriftliche vergeigst.

Ist aber nur mein Wissensstand, deine zuständige IHK kann dir dort definitv weiterhelfen.

vor 4 Minuten schrieb EmDee:

Meines Wissens nach wirst du gar nicht erst zur mündlichen zugelassen, wenn du die schriftliche vergeigst.

Ist aber nur mein Wissensstand, deine zuständige IHK kann dir dort definitv weiterhelfen.

Das is Blödsinn!

Die Einladung zur mündlichen Prüfung gehen oft sogar raus, bevor die Ergebnisse von der schriftlichen da sind.

Die Prüfung wird komplett abgelegt und da wo man durchgefallen ist wird sie dann wiederholt. 

Man weiß auch vorher nicht ob man irgendwo durchgefallen ist oder nicht, erst nach der Präsi und dem Fachgespräch wird einem das erzählt.

vor 5 Minuten schrieb krumpy:

Man weiß auch vorher nicht ob man irgendwo durchgefallen ist oder nicht, erst nach der Präsi und dem Fachgespräch wird einem das erzählt.

Auch das ist Blödsinn.

DIr wird nach der mündlichen Prüfung gesagt, ob du die mündliche Prüfung bestanden hast.

Es kann aber sein, dass du deine Ergebnisse von der schriftlichen Prüfung VOR der mündlichen Prüfung bekommst.

 

Und bis das Schreiben von der IHK kommt, auf dem BEIDES steht, ist alles, was man vorher zu hören/lesen bekommt, alles nur VORLÄUFIG und kann sich noch ändern.

Und wenn Du mündlich bestehst und schriftlich nicht, dann darfst Du die schriftliche in einem halben Jahr neu schreiben.

Dafür muss von dir gemäß Berufsbildungsgesetz eine eindeutige Aussage gegenüber deinem Arbeitgeber erfolgen, damit der Ausbildungsvertrag um ein halbes Jahr verlängert wird.

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