Aten Geschrieben 19. Mai 2017 Teilen Geschrieben 19. Mai 2017 Nabend, ich bin am Überlegen, im Oktober ein nebenberufliches Studium anzufangen. Hier in NRW gibt es das Verbundstudium, d.h. es gibt jeden 2. Samstag ganztägige Präsenztermine und für das Selbststudium Lehrbriefe, die bearbeitet werden müssen. Mit meinem Arbeitgeber habe ich schon erste Gespräche geführt, er ist dem ganzen grundsätzlich positiv gegenüber aufgeschlossen. Natürlich wurden auch die Themen Kostenübernahme durch den AG und Zeitausgleich für das Selbststudium angesprochen. Im Gegenzug wurde aber auch bereits angedeutet, eine entsprechende Vereinbarung aufzusetzen, nach dem Motto: Du erhältst x Tage frei und wir übernehmen die Kosten, dafür bindest du dich dann aber für x Jahre an die Firma oder zahlst die Kosten zurück. Ist soweit für mich aber auch ok, nun aber meine Fragen: - Wie wird das bei euch gehandhabt? Erhaltet ihr Stunden für's Selbststudium oder eine Kostenbeteiligung? Wegen der Kosten sollte ich vll noch erwähnen, dass diese nicht sehr hoch sind, insgesamt ca. 180€/ Semester. - Sofern besagte Vereinbarung mit der Bindung an die Firma besteht, wie sieht diese aus? Welcher Zeitraum ist angemessen, welcher "zu viel des Guten"? - Und als letztes: Wenn eine entsprechende Kostenrückerstattung vereinbart wird, wonach sollte sich diese richten? Bsp. Semesterkosten wurden komplett übernommen, keine zusätzlichen freien Tage --> Zurückzuzahlender Betrag bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Firma = Gesamte Semesterkosten. Angedeutet wurde aber, falls zusätzlich noch ein oder zwei Tage pro Monat als Zeitausgleich gewährt werden, diese mit dem normalerweise für den Kunden in Rechnung gestellten Stundensatz (sagen wir 80€) zu verrechnen und in die Berechnung für die Rückerstattung mit einzubeziehen. War zwar nur eine kurze Überlegung, die auch direkt wieder verworfen wurde, aber rein interessehalber wäre das doch schon sehr fragwürdig, oder? Ich weiß, dass manche das berufsbegleitende Studium ohne Unterstützung des AGs machen - diese fühlen sich bitte nicht angesprochen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 19. Mai 2017 Teilen Geschrieben 19. Mai 2017 https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckzahlung-von-fortbildungskosten-bag-bestaetigt-bisherige-rechtsprechung-eine-uebersicht_062359.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SebastianB. Geschrieben 19. Mai 2017 Teilen Geschrieben 19. Mai 2017 Also bei 180€ im Monat würde ich das ohne eine Verpflichtung machen. Ich habe 360€ im Monat bezahlt, da ich keine Bindung wollte. Du musst das auch mal so sehen: Nach dem Studium, und vor allem schon während diesem, erhöht sich stetig deine Qualifikation. Wenn du nach mehr Gehalt fragst, wird dir oft nur entgegen kommen: "Wir bezahlen dir das Studium, und deshalb willst du mehr Geld von uns?" Solltest du zusätzliche Tage brauchen, um den Stoff des Studiums aufzuarbeiten, so ist der monetäre Faktor nicht so gewichtig, dafür kann man sich durchaus verpflichten, unter dem Standpunkt, dass du dein jetziges Gehalt beibehälst, bei reduzierter Arbeitszeit. Ansonsten besteht kein Gewicht für eine Bindung. Auch nach dem Abschluss des Studiums hat dich dein Betrieb voll in der Hand, da die Summe der Rückzahlung meist zu hoch gewählt wird. Aber das ist natürlich ein negativer Standpunkt. Wenn du, wie ich, zufrieden im Betrieb bist, dann ist eine Bindung nicht schlimm, da du dich ja verpflichtest, im Betrieb deiner Wahl zu bleiben. Nur mehr als 2 Jahre finde ich bei der Summe zu viel, einkalkuliert, dass du nur noch eine Viertage-Woche hast. Gruß Sebastian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lupo77 Geschrieben 19. Mai 2017 Teilen Geschrieben 19. Mai 2017 (bearbeitet) Hallo! Ich habe selbst das Verbundstudium Wirtschaftsinformatik absolviert. Verträge, dass einem der Arbeitgeber finanziell bei einem berufsbegleitenden Studium unterstützt und man sich dafür im Gegenzug für eine bestimmte Zeit nach dem Studium verpflichten muss, kenne ich nur im Zusammenhang mit privaten Hochschulen. Ich kenne welche, die bei der FOM oder der FHDW studiert haben und sich anschließend für drei Jahre verpflichten mussten. Beim VBWI gab es so etwas nicht. Einige Mitstudenten haben während der Klausurphasen Bildungsurlaub nehmen können. Ich habe auch von welchen gehört, dass diese auf Firmenkosten Fachüber bestellen durften. Was beim VBWI allerdings sehr häufig vorgekommen ist, dass man die Abschlussarbeit in Kooperation mit seinem Arbeitgeber geschrieben hat und man dann diese dann teilweise während der Arbeitszeit schreiben konnte. Bearbeitet 19. Mai 2017 von lupo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 22. Mai 2017 Teilen Geschrieben 22. Mai 2017 (bearbeitet) Am 19.5.2017 um 20:37 schrieb SebastianB.: Also bei 180€ im Monat würde ich das ohne eine Verpflichtung machen. Wir reden hier von 180€/Semester nicht pro Monat. Nur so nebenbei! Also ich bin zur Zeit auch im Verbundstudium und habe eine Abmachung mit meinem Arbeitgeber. Wir haben das wie folgt geregelt: 1. Während des Studiums arbeite ich in Teilzeit (also 30h/Woche). Dementsprechend werde ich natürlich auch bezahlt und erhalte keine weitere Freistellung für das Selbststudium. 2. Die Kosten werden von meinem AG übernommen. Ich muss nach Abschluss des Studiums ein Jahr im Betrieb bleiben, damit kein Rückzahlungsanspruch mehr besteht. Bei vorzeitiger Kündigung muss ich die Semesterbeiträge anteilig zu den 12 Monaten Gesamtzeit zurückzahlen. Also wenn ich nach 6 Monaten kündige, dann muss ich noch 50% der Gesamtkosten meinem AG zurückzahlen. Aber ich muss sagen, bei den aktuellen Kosten (zumindest wenn man sich in Köln einschreibt; in Dortmund hat man ja immernoch ein Semesterticket und dementsprechend einen höheren Beitrag), würde ich keine verpflichtende Regelungen mit meinem AG machen. Ich habe es damals eigentlich nur aus zwei Gründen getan. Zum einen war ich zu Studiumbeginn noch in Ausbildung und hatte entsprechend mit zwei Kindern sowieso kaum Geld zur Verfügung. Und zum anderen waren damals die Semesterkosten, wegen oben angesprochenem Semesterticket, noch gut doppelt so hoch. Bearbeitet 22. Mai 2017 von Rienne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aten Geschrieben 22. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 22. Mai 2017 Moin, zunächst mal vielen Dank für eure Antworten. Der von @SebastianB. angesprochene Punkt bzgl. weiterer Gehaltsverhandlungen hatte ich so noch gar nicht auf dem Schirm - aber deswegen ja auch dieser Thread @Rienne: Die Arbeitszeit würde sich bei mir pro Woche um 4h reduzieren, da ich nur alle zwei Wochen einen freien Tag erhalten würde. Dafür hätte ich jedoch keine Abstriche beim Gehalt, was ich als Pluspunkt sehe. Die Kosten sind in Iserlohn ja extrem gering, da kein Semesterticket enthalten ist. Die Kosten sind jetzt aber auch nicht mein großes Problem - wäre quasi nice-to-have, aber wichtiger ist mir die Zeit für das Selbststudium. @SebastianB.: Prinzipiell finde ich die Bindung nicht schlimm, da mir meine Arbeit Spaß macht, ich nette Kollegen habe und mir auch vorstellen kann, länger in der Firma zu bleiben. Hattest du denn eine Regelung bzgl. eines Gehaltsanstiegs? Angenommen, ich binde mich für sagen wir mal zwei Jahre und würde während des Studiums auch neue Aufgabenfelder übernehmen, die eine Gehaltssteigerung rechtfertigen - da ich ja an die Firma gebunden bin (lassen wir mal eine Rückzahlung der Kosten außen vor) hindert sie ja niemand daran zu sagen: Nein, gibt nicht mehr Gehalt, du bleibst ja eh die nächsten Jahre noch hier. Ich gehe zwar nicht davon aus, dass das so sein wird, aber könnte ja trotzdem so passieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 22. Mai 2017 Teilen Geschrieben 22. Mai 2017 Bei mir war das Szenario folgendermaßen: Mein AG hat die Kosten übernommen (wie bei Dir, WI B. Sc. in NRW + IHK Ausbildereignung), was in der Summe ca. 4.000 Euro waren. Freistellungen, Stunden oder ähnliches gab es nicht. Es ging also nur um die Beiträge und Kosten. Wie bei Dir musste ich einen entsprechenden Vertrag unterschreiben, mit 3 Jahren Frist. Nach 2 Jahren habe ich gekündigt, so dass ich 1/3 zurück zahlen musste. Ich sehe das so: Wenn Du diese Möglichkeit bekommst, würde ich sie in jedem Fall nutzen. Was hast Du zu verlieren? Wenn Du dort bleibst bekommst Du Dein Studium zu 100% bezahlt. Wenn Du vorher gehst, dann zu 10, 30 oder 50%. So what? Du kannst nur gewinnen. Aten reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aten Geschrieben 18. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 18. Juni 2017 Hi, hat etwas länger gedauert, aber der Stand ist nun so, dass ich von meiner Firma die Studienkosten bezahlt bekomme. Den gewünschten freien Tag arbeite ich durch Überstunden raus - was kein Problem darstellt, da ich die Überstunden jetzt schon hätte und diese so wenigstens sinnvoll eingesetzt sind. Dafür gibt's aber auch keine weiteren Verpflichtungen. Vor Klausuren kann ich nach Rücksprache auch nochmal 1 oder 2 Tage Sonderurlaub erhalten. Bin mit der Regelung ganz zufrieden und jetzt gespannt auf den Studienbeginn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 18. Juni 2017 Teilen Geschrieben 18. Juni 2017 Hört sich doch echt gut an. Und wie immer: einfach mal reden bringt meistens die besten Überraschungen und Ergebnisse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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