29. MĂ€rz 20196 j https://www.hessenschau.de/wirtschaft/angestellte-des-landes-bekommen-acht-prozent-mehr-gehalt,tarif-oeffentlicher-dienst-einigung-100.html  " Die rund eine Million BeschĂ€ftigten der BundeslĂ€nder bekommen stufenweise acht Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 33 Monaten. Nach Angaben der Gewerkschaften werden die GehĂ€lter zum 1. MĂ€rz 2019 um 3,2 Prozent, mindestens aber 100 Euro erhöht. In der jeweiligen Eingangsstufe steigen sie um 4,5 Prozent. Zum 1. Februar 2020 bekommen die BeschĂ€ftigten dann erneut 3,2 Prozent mehr Geld, wieder mindestens 100 Euro und BerufsanfĂ€nger 4,3 Prozent. Die dritte Erhöhung folgt dann am 1. Januar 2021 mit 1,4 Prozent und mindestens 40 Euro mehr. BeschĂ€ftigte der Eingangsstufe erhalten 1,8 Prozent mehr Gehalt. Die AusbildungsvergĂŒtungen steigen nach Angaben von Verdi um 120 Euro in zwei Stufen. "  Bedeutet das NETTO mind. 100⏠mehr oder BRUTTO mind. 100⏠mehr? wenn das Brutto bedeutet, dann ist das ein pervers schlechter Scherz fĂŒr EGs unterhalb von 7 Â
29. MĂ€rz 20196 j vor 42 Minuten schrieb Yv_nne: Bedeutet das NETTO mind. 100⏠mehr oder BRUTTO mind. 100⏠mehr? wenn das Brutto bedeutet, dann ist das ein pervers schlechter Scherz fĂŒr EGs unterhalb von 7  NatĂŒrlich sind das BruttogehĂ€lter. Und die Prozente stimmen auch. Im Vergleich zu den letzten Jahren ist es eine deutliche Steigerung. Das Schlechte hast du tatsĂ€chlich ausgelassen. Die Jahressonderzahlung wird auf dem Niveau von 2019 eingefroren. Und das ist tatsĂ€chlich schlecht! Die Prozente auf das Grundgehalt sind mehr als zufriedenstellend. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 betrug die Erhöhung 2,0% und dann 2,35%, anstelle von 3,01% + 3,12% OHNE die abweichende Anhebung der Stufe 1 von 4,5% mit einzuberechnen. Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2017/ Bearbeitet 29. MĂ€rz 20196 j von Gottlike
29. MÀrz 20196 j vor 4 Minuten schrieb Gottlike: Zum Vergleich: Im Jahr 2017 betrug die Erhöhung 2,0% und dann 2,35%, anstelle von 3,01% + 3,12% OHNE die abweichende Anhebung der Stufe 1 von 4,5% mit einzuberechnen.  Die Steigerung 2019/2020 betrÀgt aufgrund des einfrierens der JSZ nur etwa 2,5%, die Drei vor dem Komma ist nur Marketing.
29. MÀrz 20196 j vor 2 Minuten schrieb Th0mKa: Die Steigerung 2019/2020 betrÀgt aufgrund des einfrierens der JSZ nur etwa 2,5%, die Drei vor dem Komma ist nur Marketing. Das habe ich ja auch nochmal erwÀhnt. vor 8 Minuten schrieb Gottlike: Das Schlechte hast du tatsÀchlich ausgelassen. Die Jahressonderzahlung wird auf dem Niveau von 2019 eingefroren. Und das ist tatsÀchlich schlecht! Aber selbst mit dieser EinschrÀnkung sind die Tarifverhandlungen besser gelaufen als im Jahre 2017. Man könnte das jetzt nochmal mit der Inflation verrechnen, aber die Haarspalterei ist hier glaube ich unangebracht.
29. MĂ€rz 20196 j Gerade eben schrieb Gottlike: Aber selbst mit dieser EinschrĂ€nkung sind die Tarifverhandlungen besser gelaufen als im Jahre 2017. Man könnte das jetzt nochmal mit der Inflation verrechnen, aber die Haarspalterei ist hier glaube ich unangebracht.  Naja, die Haarspalterei hatte irgendeine Zeitung schon fĂŒr den TV-L getan, inflationsbereinigt gibt es dort eine Steigerung von sagenhaften 0,02% ĂŒber die 33 Monate.Da die Eckpunkte beim TV-H Abschluss Ă€hnlich sind wird es dort auch etwa soviel sein.
29. MĂ€rz 20196 j Gerade eben schrieb Th0mKa: Naja, die Haarspalterei hatte irgendeine Zeitung schon fĂŒr den TV-L getan, inflationsbereinigt gibt es dort eine Steigerung von sagenhaften 0,02% ĂŒber die 33 Monate.Da die Eckpunkte beim TV-H Abschluss Ă€hnlich sind wird es dort auch etwa soviel sein. Och man, das wollte ich gar nicht wissen  Jetzt wĂ€re der Referenzwert zum Jahre 2017 ganz interessant. Wurde dort - gemacht trotz Gehaltssteigerung?
29. MĂ€rz 20196 j Autor Ja von dieser blöden Sonderzahlung Mal abgesehen. Das ist natĂŒrlich auch behindert. Aber fĂŒr jemand der in der 5 oder 6 ist, sind die AbschlĂŒsse ein absoluter Witz. Ist einfach so.Â
29. MÀrz 20196 j vor 2 Minuten schrieb Gottlike: Wurde dort - gemacht trotz Gehaltssteigerung?  Wahrscheinich auch so eine Steigerung in homöopathischer Dosis, der Abstand zur freien Wirtschaft kommt ja nicht aus dem nichts.
29. MÀrz 20196 j Autor Das besagt nur immer mehr, raus ausm öffentlichen Dienst, zumindest Mal weg vom TVH
29. MĂ€rz 20196 j Gerade eben schrieb Yv_nne: Aber fĂŒr jemand der in der 5 oder 6 ist, sind die AbschlĂŒsse ein absoluter Witz. Ist einfach so.  Ausgebildete Fachinformatiker die Fachinformatikerarbeit machen sollten erstmal dafĂŒr sorgen das sie richtig eingruppiert werden. Das ist deutlich mehr wert als jede Tarifrunde.
29. MĂ€rz 20196 j vor 9 Minuten schrieb Graustein: Wer in 5 oder 6 ist verdient idR deutlich mehr als in der pW Nur dann wenn er auch nur Aufgaben der 5/6 verrichtet, im ĂŒbrigen startet die EGO des TV-L im Bereich IT abseits der Datenerfassung bei EG8. Wird im TV-H Ă€hnlich sein...
29. MĂ€rz 20196 j Autor keine Ahnung was hier fĂŒr Vorstellungen grasieren, aber 1. kann man sich eine Eingruppierung nie raussuchen, man kanns versuchen, mehr aber auch nicht, und hĂ€tte ich nicht das Amt damals im Nacken sitzen gehabt, hĂ€tte ich fĂŒr einen Hungerlohn von e6 2 bestimmt nicht angefangen als Fisi zu arbeiten. Wir sprechen da von 2621 brutto, da bekommt man in der fr. Wirtschaft deutlichst mehr. Das ist ein Witz, ich bin auf Stellensuche, aber dass muss dann 100% sitzen. Meine Firma meckert halt auch nur, kein Geld da fĂŒr höhere Eingruppierung "ITler braucht man nicht..." Meinung... aber ja.
29. MĂ€rz 20196 j Gerade eben schrieb Yv_nne: keine Ahnung was hier fĂŒr Vorstellungen grasieren, aber 1. kann man sich eine Eingruppierung nie raussuchen  Das Zauberwort heiĂt hier Eingruppierungsfeststellungsklage. Man ist entsprechend seiner auszuĂŒbenden TĂ€tigkeiten eingruppiert, die Rechtsmeinung des Arbeitgebers dazu ist nicht das MaĂ der Dinge.
29. MĂ€rz 20196 j Autor Jap, aber wer will denn bitte seinen AG verklagen? damit man dann nur noch die Zielscheibe ist? Â
29. MÀrz 20196 j vor 13 Minuten schrieb Yv_nne: Jap, aber wer will denn bitte seinen AG verklagen? damit man dann nur noch die Zielscheibe ist?  Wer nicht? Angst ist hier Fehl am Platz. Kannst dich ja von einem Anwalt beraten lassen wie die Chancen so sind.
30. MĂ€rz 20196 j vor 18 Stunden schrieb Yv_nne: Wir sprechen da von 2621 brutto, da bekommt man in der fr. Wirtschaft deutlichst mehr. Kann man mehr bekommen, gibt aber auch genug hier im Forum die fangen mit (deutlich) weniger an.
30. MĂ€rz 20196 j vor 22 Stunden schrieb Th0mKa: Wer nicht? Angst ist hier Fehl am Platz. Kannst dich ja von einem Anwalt beraten lassen wie die Chancen so sind. Wenn ich meinen Arbeitgeber erst verklagen muss, ist fĂŒr mich das VertrauensverhĂ€ltnis zum Arbeitgeber auf Dauer beschĂ€digt. Ich habâs nicht nötig, dann bei dem Arbeitgeber zu verweilen. Eine Klage ist fĂŒr beide Seiten stets der anstrengendste und teuerste Weg, einen Konflikt zu beseitigen. Leider sind gerade die Personalabteilungen der öffentlichen Arbeitgeber sehr abgestumpft und lassen es stets auf eine Klage ankommen.
31. MĂ€rz 20196 j Ich glaube ihr habt tatsĂ€chlich ein wenig Angst vor einer Klage. Vor dem Arbeitsgericht wird ein GroĂteil aller Verfahren (ich glaube 70-80%) mit einem Vergleich beendet. Wie das beim öffentlichen Dienst als Arbeitgeber ist, weiĂ ich allerdings nicht. Desweiteren halten sich die Kosten bei diesen Verfahren insoweit in Grenzen, dass man nur seine eigenen Auslagen und nicht die des Gegners zu tragen hat. Dementsprechend ist ein Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht relativ entspannt (vorallem wenn man gute Chancen auf einen positiven Vergleich hat)
31. MĂ€rz 20196 j vor 14 Stunden schrieb tTt: Leider sind gerade die Personalabteilungen der öffentlichen Arbeitgeber sehr abgestumpft und lassen es stets auf eine Klage ankommen.  Genau das ist der Punkt im öD. Gerade im Bereich der Eingruppierung kommt man aber anders oft nicht zu einer fĂŒr beide Seiten verbindlichen Aussage da es hĂ€ufig keine andere Instanz zur KlĂ€rung von Meinungsverschiedenheiten bzgl. der Eingruppierung gibt. AuĂerdem sind die Personalabteilungen hĂ€ufig daran gewöhnt, bei Beamten gibt es regelmĂ€Ăig Konkurrentenklagen.
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