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Empfohlene Antworten

ALG II wird definitiv immer rückwirkend für den ganzen Monat der Antragsstellung gezahlt. @Th0mKa hat den entsprechenden Paragraphen aus dem SGB II ja schon zitiert. Allerdings ist der Threadersteller ALG 1 berechtigt.

Was aber nur halb richtig ist:   Niemand muss sich arbeitslos melden. Allerdings muss einem dann klar sein das man 1. auch kein Geld erhält, 2. niemand für einen in die Rentenkasse einzahlt und 3. man sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern muss. Wenn man das selbst stämmen kann, ist man auf den Laden nicht angewiesen.

Ansonsten gilt was hier richtigerweise mehrfach geschrieben wurde: Wer sich nicht rechtzeitig meldet, muss mit einer Sperre rechnen.

vor 12 Stunden schrieb Liwjatan:

[...] Was aber nur halb richtig ist:   Niemand muss sich arbeitslos melden. Allerdings muss einem dann klar sein das man 1. auch kein Geld erhält, 2. niemand für einen in die Rentenkasse einzahlt und 3. man sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern muss. Wenn man das selbst stämmen kann, ist man auf den Laden nicht angewiesen.[...]

Wäre man aber ehrlich gesagt schön dämlich, wenn man das nicht in Anspruch nehmen würde. Man sollte da über seinen Schatten springen und nicht aus falschem Stolz oder Scham nicht zum Amt gehen. Bei der Beantragung von ALG1 muss man sich ja auch noch nicht komplett offen legen, wie beim Antrag für ALG2.
Dafür zahlt man schließlich monatlich einen bestimmten Betrag abhängig vom Gehalt in die Arbeitslosenversicherung ein. Zudem wird die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung ja dann auch vom Amt übernommen und man hat keine Fehlzeiten bei der Renteneinzahlung.

Meldet man sich erst später als arbeitslos (Meldeversäumnis, § 159 SGB III), kann man bis zu 12 Wochen Sperre auferlegt bekommen. Also lieber direkt melden - man weiß ja nie, wie lange man dann wirklich im Endeffekt arbeitslos ist. Muss ja nur irgendetwas dazwischen kommen, das man nicht beeinflussen kann (z.B. ein Unfall). 

Am 23.4.2019 um 09:16 schrieb Maniska:

Zwar nur für die Zeit An-Abreise und das Gespräch selbst, aber wenn du um 14 Uhr das Gespräch hast solltest du ja schon um 13 Uhr los damit du definitv pünktlich (und nicht abgehetzt) ankommst. Dann geht das Gespräch 2 Stunden und bis du wieder im Büro wärst ist es 17 Uhr, also Feierabend. *pfeif* Und da du ja sonst arbeistlos wärst musst du natürlich mehrere Gespräche wahrnehmen *unschuldig guck*.

Hehe genau so ist es, ich habe das nach meiner mündlichen Nicht-Zusage gnadenlos ausgenutzt und ich glaube 12 Bewerbungsgespräche oder 11 (es waren über 10 jedenfalls) wahrgenommen. Mit der Begründung "Auf Öffis angewiesen, keinen PKW bzw. PKW schrott in der Werkstatt" kann man da locker noch 1-2 Stunden mehr rausschlagen (in meiner Stadt jedenfalls) pro Gespräch.

Hier allerdings noch ein Tipp / Hinweis: Wenn das Ganze "unverhältnismäßig" wird (so der Sprech unter Juristen), darf der AG ggf. Nachweise verlangen. Hat meiner nicht gemacht, aber wie gesagt, er kann und ist damit rechtens.

An dieser Stelle sei gesagt, dass ich hier nicht den AG ausbeuten wollte, ich habe einfach jede Möglichkeit wahrgenommen, um das möglichst Beste zu bekommen und hab im Nachhinein betrachtet auch nen relativ guten Deal hinterher gemacht mit meinem neuen Job. Und das solltest du auch, komplett egal, wie dich Kollegen oder sonst wer ansehen. Das sind dann die Leute, die rummeckern statt ihren A**** hochzubekommen.

 

EDIT: Lege dir am besten Gespräche so, dass sie möglichst günstig für dich sind :D Quasi um 10:00 Uhr oder halt um 14:00 / 15:00 Uhr, irgendwie so mittem im Geschäftsalltag, dass man ggf. noch HO beantragen kann diese Tage.

Bearbeitet von Defneqon

Am 8.5.2019 um 07:20 schrieb Crash2001:

Wäre man aber ehrlich gesagt schön dämlich, wenn man das nicht in Anspruch nehmen würde. Man sollte da über seinen Schatten springen und nicht aus falschem Stolz oder Scham nicht zum Amt gehen. Bei der Beantragung von ALG1 muss man sich ja auch noch nicht komplett offen legen, wie beim Antrag für ALG2.
Dafür zahlt man schließlich monatlich einen bestimmten Betrag abhängig vom Gehalt in die Arbeitslosenversicherung ein. Zudem wird die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung ja dann auch vom Amt übernommen und man hat keine Fehlzeiten bei der Renteneinzahlung.

Meldet man sich erst später als arbeitslos (Meldeversäumnis, § 159 SGB III), kann man bis zu 12 Wochen Sperre auferlegt bekommen. Also lieber direkt melden - man weiß ja nie, wie lange man dann wirklich im Endeffekt arbeitslos ist. Muss ja nur irgendetwas dazwischen kommen, das man nicht beeinflussen kann (z.B. ein Unfall). 

Zumal man sich auch nicht schämen muss. Meine Erfahrung beim AA war eher so, dass ich eher ein gutes Ansehen hatte dort, scheinbar genießt die IT einen besonders guten Ruf. Und ich sehe definitv ausländisch aus (Vater persischer Abstammung). (Man möchte meinen, solch ausländisch aussehende Leute werden geringfügig vorurteilhaft behandelt dort ^^)

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