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Weiter arbeiten oder arbeitslos melden?


userbig

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Moin,

ich möchte euch einmal kurz meine Situation zusammenfassen und hoffe auf hilfreiche Ratschläge.

Edit: Ich sehe gerade, dass das ganze ein bisschen durcheinander geraten ist. Ich hoffe, ihr könnt trotzdem meine Situation und Gedankengänge herausfiltern. ?

Ich habe vor circa einem Jahr meine Ausbildung (FIAE) abgeschlossen und danach in einem neuen Unternehmen angefangen (kleiner Consulting Betrieb, 25 Angestellte).

Ich bin dort als "Full Stack Webentwickler (Angular, Vue.js, Node.js)" eingestellt mit einem befristeten Jahresvertrag, geringer Verdienst (24.000 € Brutto, 24 Urlaubstage, 40 - 45 Stunden Woche, kein Weihnachtsgeld oder sonstiges (auch nicht für Festangestellte). Ich bin dort im Unternehmen die einzige Quelle, die sich im Bereich Frontend auskennt, dementsprechend kriege ich Aufgaben/Verantwortung, die weiter über "nur mal schauen wie das Jahr so läuft" hinausgehen.

Es ging dem Chef wohl darum zu schauen, ob ich mich als "würdig" erweise mit diesem Jahresvertrag. Mittlerweile ist es so, dass ich für größere Projekte eingeplant bin und auch schon darin mitarbeite, die von Zeitraum weit über meinen Jahresvertrag hinaus gehen (teilweise auch beim Kunden vor Ort), persönlich finde ich, dass ich mich als Entwickler sehr viel weiterentwickelt habe in diesem Jahr. Auch das Feedback ist bis jetzt ziemlich positiv.

So weit so gut, allerdings wurden angesetzte Verhandlungsgespräche über meinen Vertrag/Verdienst nicht eingehalten (nach 6 Monaten) und mir zugesprochene Schulungen wurden nicht umgesetzt. Das finde ich persönlich ziemlich frech, wobei ich bis jetzt nichts dazu gesagt habe, da es meine erste Arbeitsstelle ist nach der Ausbildung, (vielleicht auch, weil ich teilweise eine introvertierte Person bin in solchen Situationen).

Jetzt ist es so, dass mein Jahresvertrag bald endet und ich vom Arbeitsamt zu einer Meldung über mein Arbeitsverhältnis aufgefordert wurde. Ich denke, dass sich die Situation dahin entwickeln wird, dass ich einen neuen Vertrag bekomme vom jetzigen Arbeitgeber.

Für mich persönlich hat das ganze allerdings einen bitteren Beigeschmack hinterlassen , wie wird sich der Chef in Zukunft verhalten? Des Weiteren zehrt dieses geringe Gehalt im Vergleich zu den Anforderungen an meine Person an meiner Motivation, dass ich eigentlich nicht bereit bin, für diesen Verdienst weiterzuarbeiten. Ich will aber auch nicht einfach kündigen...

 

 

Bearbeitet von userbig
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vor 19 Stunden schrieb userbig:

So weit so gut, allerdings wurden angesetzte Verhandlungsgespräche über meinen Vertrag/Verdienst nicht eingehalten (nach 6 Monaten) und mir zugesprochene Schulungen wurden nicht umgesetzt.

Hast du das denn mal bei deinem Chef angesprochen?

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vor einer Stunde schrieb Th0mKa:

Hast du das denn mal bei deinem Chef angesprochen?

 

vor 20 Stunden schrieb userbig:

wobei ich bis jetzt nichts dazu gesagt habe, da es meine erste Arbeitsstelle ist nach der Ausbildung, (vielleicht auch, weil ich teilweise eine introvertierte Person bin in solchen Situationen).

 

 

Ansonsten:
 

vor 20 Stunden schrieb userbig:

24.000 € Brutto, 24 Urlaubstage, 40 - 45 Stunden Woche, kein Weihnachtsgeld oder sonstiges

Das ist ja wirklich in jeder Hinsicht ganz weit unten.
24k geht gar nicht.
24 Urlaubstage das absolute minimum.
Und bei den Wochenstunden lässt sich auch noch was machen.

Such' dir dringend was anderes, in der Firma wirst du mit Sicherheit nicht glücklich.

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vor 14 Minuten schrieb RubberDog:

24 Urlaubstage das absolute minimum.

Nicht ganz richtig: Gesetzlich bei einer 5 Tage Woche sind 20 Tage. 24 Tage hat sich als "Standard" etabliert.
Wobei ich bei keinem Betrieb unter 30 Tage Urlaub mehr anfangen würden.

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@userbig:
Aus welcher Region kommst du denn? Damit man einschätzen kann, wie das Gehalt in deiner Gegend generell so ist.

Davon ab würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall schauen, dass du dich aktiv bewirbst, damit du nicht nachher ohne Job da stehst, falls die zu spät dran sind, oder aber du dann zu deren Bedingungen anzunehmen gedrängt wirst. Verlängern würde ich den Vertrag in der aktuellen Form nicht so einfach ohne weiteres.

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vor 20 Stunden schrieb Maniska:

Solange du kein Angebot hast: Arbeitssuchend melden und bewerben.

Hier würde ich noch hinzufügen, 3 Monate vor Ende deines Vertrages, damit auch Anspruch auf deine Bezüge hast. 

Geh zu deinem Chef frag ihn wie es aussieht. Wenn rumgedruckst wird, setze eine Deadline damit du dich rechtzeitig arbeitslos melden kannst. Dir kann es egal sein. Ihm nicht.

Wenn dir ein Vertrag zu den gleichen Kondition angeboten wird, lehn ab. Du hast alle Trümpfe in der Hand. Mehr Verantwortung, mehr Aufgaben, sollte auch heißen mehr Gehalt. 

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vor 22 Stunden schrieb userbig:

Es ging dem Chef wohl darum zu schauen, ob ich mich als "würdig" erweise mit diesem Jahresvertrag.

Nein. Es ging darum, jemanden zu finden, der das Ganze für lächerlich wenig Geld macht und ihn dann mit entsprechenden leeren Versprechungen hinhält.

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Was muss sich Dein Chef denn noch erlauben, bevor Du Dich nach etwas anderem umsiehst?

Geringes Gehalt -> keine Steigerung -> nicht eingehaltenes Gehaltsgespräch

Mehr Verantwortung -> keine entsprechende Vergütung usw.

 

Glaubst Du wirklich, dass Dein Chef nicht genau weiß, was er macht?

 

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vor 15 Stunden schrieb WYSIFISI:

Was muss sich Dein Chef denn noch erlauben, bevor Du Dich nach etwas anderem umsiehst?

Vermutlich spekuliert er sogar darauf, dass der TO sich zum Ende des befristeten Vertrages nicht nach Alternativen umgeschaut hat, so dass man ihm wieder so einen Ausbeutervertrag vorlegen kann, den er dann sogar annimmt, da die Alternative (arbeitslos sein) noch schlechter ist.

@userbig also zu deiner anfänglichen Frage "Weiter arbeiten oder arbeitslos melden?" kann ich auch nur sagen: WEDER NOCH! Such dir bitte etwas besseres! Du tust dir und auch sonst keiner ausgelernten IT-Fachkraft einen gefallen, wenn du deine Manpower für solch ein Gehalt hergibst.

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Am 16.4.2019 um 11:01 schrieb Rienne:

"Weiter arbeiten oder arbeitslos melden?" kann ich auch nur sagen: WEDER NOCH! Such dir bitte etwas besseres!

Im Zweifel würde ich mich jedoch bei der Arbeitsagentur als suchend melden, dann bist du auf der sicheren Seite und hast keine Sperren für Leistungen (Arbeitslosengeld, etc.). Ich kenne mich da nicht aus, aber man kann ja dann trotzdem anrufen und sagen, man hat eine Vertragsverlängerung bekommen bzw. einen Job gefunden.

Am Ende meiner Ausbildung habe ich mich auch arbeitssuchend gemeldet, obwohl ich eine mündliche Zusage für die Übernahme hatte.

vg,
smite

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Am 15.4.2019 um 10:02 schrieb cortez:

Hier würde ich noch hinzufügen, 3 Monate vor Ende deines Vertrages, damit auch Anspruch auf deine Bezüge hast. 

Geh zu deinem Chef frag ihn wie es aussieht. Wenn rumgedruckst wird, setze eine Deadline damit du dich rechtzeitig arbeitslos melden kannst. Dir kann es egal sein. Ihm nicht.

Richtig. 3 Monate vor Ende eines befristeten oder bei Bekanntwerden der Kündigung MUSS du dich beim AAmt Arbeitssuchend melden sonst bekommst du automatisch eine Sperre von bis zu 3 Monaten.

War bei meinem alten Arbeitgeber auch so. erster Vertrag war befristet auf 2 Jahre. Hab das mehrmals angesprochen, wurde nie was gemacht. Hab dann einfach für den Tag genau 3 Monate vor Ende bezahlte Freistellung eingetragen. Daraufhin kam die Nachfrage was das soll. Ich hab ihm dann nochmal gesagt das ich 3 Monate vorher mich arbeitssuchend melden muss. Daraufhin kam dann doch am nächsten Tag das Angebot.

Warum bezahlte Freistellung? Weil der AG dich für Bewerbungen auf einen neuen Job freistellen muss. Siehe dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__629.html

Nach aktueller Rechtssprechung zählen dazu auch die 3 Monate vor dem Ende einer Befristeten Anstellung und damit auch der Gang zum AAmt.

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Danke für die ganzen Antworten, das Problem ist nur, dass ich absolut keine Lust mehr haben diese 3 Monaten für das Geld weiterzuarbeiten. Meine Motivation ist echt gegen 0. Ich habe mich mit der Agentur schon zusammengesetzt, also von der Seite her bin ich dort gemeldet und müsste im Fall der Fälle zumindest mit keinen Nachteilen rechnen.

 

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vor 14 Minuten schrieb userbig:

das Problem ist nur, dass ich absolut keine Lust mehr haben diese 3 Monaten für das Geld weiterzuarbeiten

Verständlich, aber sieh es mal so, es sind nur noch 3 Monate (Ende Juli?), also < 70 Tage, bzw noch <560 Stunden. Je nach Urlaub noch weniger. Klingt viel, aber es ist absehbar.

Schau dass du möglichst viele Bewerbungen raushaust, die Gespräche darfst du wärend der Arbeitszeit wahrnehmen, dein AG muss dich hierzu (ich glaube sogar bezahlt) freistellen.

Zwar nur für die Zeit An-Abreise und das Gespräch selbst, aber wenn du um 14 Uhr das Gespräch hast solltest du ja schon um 13 Uhr los damit du definitv pünktlich (und nicht abgehetzt) ankommst. Dann geht das Gespräch 2 Stunden und bis du wieder im Büro wärst ist es 17 Uhr, also Feierabend. *pfeif* Und da du ja sonst arbeistlos wärst musst du natürlich mehrere Gespräche wahrnehmen *unschuldig guck*.

So geht die Zeit dann auch rum :)

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Blöde Frage am Rande, weil das gerade hier so gut rein passt:

Sollte man diesen Vorgang mit dem Amt auch machen, wenn man noch Azubi ist?

Habe aktuell noch keine richtige Entscheidung von meinem AG und so einen richtigen Kopf um die bezahlten Bewerbungen habe ich mir auch noch nicht gemacht, hätte da meinen Urlaub "geopfert".

 

Vielen Dank! 

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@BWFIAE also eine Meldefrist von 3 Monaten vor Beendiung des Arbeitsverhältnisses (bzw. Ausbildungsverhältnis) gibt es bei einer Ausbildung nicht. Wenn du dich später erst arbeitssuchend meldest, wird dir also keine Sperrung auferlegt. Allerdings solltest du dich frühzeitig beim Amt melden und die entsprechenden Anträge stellen, damit du nicht Wochen oder sogar Monate auf die Bewilligung warten musst und so lange ohne Geld dastehst.
Und auch als Azubi hast du natürlich einen Anspruch darauf, für Bewerbungsgespräche freigestellt zu werden. Ich würde da keinen Urlaub für opfern, wenn mein Ausbildungsbetrieb mit der Entscheidung einer Übernahme hadert bzw. ein schlechtes Angebot macht.

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Am 23.4.2019 um 10:22 schrieb Alistair:

@BWFIAE

Ja. Auf jeden Fall. Auch als Azubi musst du dich arbeitslos melden, wenn du nach Ende der Ausbildung nicht direkt eine andere Anstellung hast.

Wenn man übergangslos Arbeitslosengeld beziehen will, dann sollte man sich auf jeden Fall frühzeitig arbeitslos melden. Das kann man dann mit der arbeitssuchend Meldung zusammen machen. Falls der letzte Arbeitstag noch nicht feststeht (mündliche Prüfung), kann man das Datum auch problemlos nachliefern. Dann wird aber der Prozess schon einmal angestoßen (Genehmigung).

Arbeitssuchend muss man sich als Azubi zum Ende des Vertrags zwar nicht melden (Stichwort Sperre), es ist jedoch anzuraten. Könnte ja auch sein, dass die BA einem mal ein sinnvolles Angebot vorlegt aus Versehen... Zudem kann man da dann in einem auch Zuschüsse für Bewerbungskosten beantragen (muss man afaik vorher machen, falls sich da nichts geändert hat - es gab da damals einen Standardsatz pro Bewerbung - wie das heutzutage in Zeiten der E-Mail-Bewerbung aussieht, weiß ich nicht genau. Zumindest Bilder machen lassen muss man aber im Normalfall ja dennoch).

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Grundsätzlich gilt: Bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss sich spätestens 3 Monate vor Ende der Befristung arbeitssuchend gemeldet werden, sonst erfolgt eine Sperre (Es sei denn man legt eine AU vor = Ausnahme).

Als Azubi gilt dies nicht zwingend, aber als empfehlenswert. Als Azubi muss man sich spätestens 3 Tage nach bestandener Prüfung arbeitslos melden, sonst folgt ebenfalls eine Sperre, gleiches gilt bei Kündigungen (spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung). ALG1/2 wird immer nur ab Tag der Antragstellung bezahlt, daher immer rechtzeitig melden um „Verluste“ zu vermeiden.

 

@BWFIAE dir ist zu empfehlen, sich dringend zu bewerben und den Betrieb schnellstmöglich zu verlassen. Die Personalführung zeugt von wenig Stil.

Wenn du uns deine Region in Deutschland sagst, können wir dir eine Empfehlung für ein angemessenes Gehalt in der Region nennen.

Ebenso hast du hier im Forum die Möglichkeit, dein Anschreiben usw. zu optimieren, falls du damit Schwierigkeiten hast. 

Gruß

Timo

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vor 5 Stunden schrieb Th0mKa:

ALG 2 wird immer rückwirkend ab den 1. des Monats gezahlt in dem der Antrag gestellt wurde.

Definitiv falsch! 

Auch ALG2 wird rückwirkend nur ab dem Tag der Antragstellung gezahlt und nicht für den gesamten Monat. Ausnahmen bilden dabei lediglich unschädliche Wochend- oder Feiertage, die eine frühere Beantragung verhindert hat.

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vor 2 Stunden schrieb tTt:

Definitiv falsch! 

Auch ALG2 wird rückwirkend nur ab dem Tag der Antragstellung gezahlt und nicht für den gesamten Monat. Ausnahmen bilden dabei lediglich unschädliche Wochend- oder Feiertage, die eine frühere Beantragung verhindert hat.

Definitiv richtig, siehe §37 (2) SGB II

"Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück."

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