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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Moin,

hat einer Erfahrungen, ob die Weiterbildungsprämie, die man nach Abschluss der Umschulung von der Arbeitsagentur bekommen soll, als normal pfändbares Einkommen gilt? Das Internet bietet hierzu verschiedene Infos von ganz normal pfändbar bis irgendwas in Richtung "schützenswertes Einkommen" oder sowas. Belege oder Quellen in Form von Gesetzestexten/Vorschriften sind da aber natürlich nirgendwo dabei.

Vielleicht hat das Thema ja schon jemand durch und kann mich da erleuchten.

Besten Dank. :)

  • 2 Wochen später...

Soweit ich weiß ist alles pfändbar, wenn es über deinem Selbstbehalt liegt. Egal, ob Kindesunterhalt oder sonstwas. Siehe es mal so. Wenn du in einer Privatinsolvenz bist, dann ist ohnehin alles bald vorbei. Schuldest du irgendwem Geld (kein Kindesunterhalt), dann ist das ein guter Batzen, der von deiner Schuld runter geht. Ist es so viel, dass das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist, dann denk über die PrivInso nach. Bei Kindesunterhalt denkst du einfach an dein Kind, denn es ist dein Anteil. 

Nicht falsch verstehen. Das ist keine Moralkeule. Nur Schulden kommen ja irgendwo her. Die "poppen" ja nicht einfach so irgendwo auf. 

  • Autor

Ist alles schon geregelt und in geordneten Bahnen, es geht hier also nicht um eine Schuldnerberatung oder Ähnliches. Es gibt nur Zahlungen, die aus bestimmten Gründen nicht pfändbar sind und zu der Weiterbildungsprämie hatte ich verschiedene Dinge gelesen, die sich teilweise auch widersprachen. Daher meine Frage, für den Fall, dass jemand genau diese Situation schon durch hat.

Also falls es pfändbar ist, dann stell einen Antrag, dass du zumindest 1/3 davon bekommst und es nicht komplett gepfändet wird. Wie der Antrag genau heißt, weiß ich aber so ad hoc nicht.

Meiner Meinung nach sollte es aber eh befreit sein von der Pfändung, wobei auch Gerichte oder Ämter teils einen gewissen Entscheidungsspielraum haben.

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