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Eingruppierung B.Sc. Wirtschatfsinformatik in AVR ?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

ich habe mein Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) Studium letztes Jahr abgeschlossen und habe mich auf eine Stelle als Berufseinstieg in der BBT-Gruppe, ein christlicher TrĂ€ger von KrankenhĂ€usern und Sozialeinrichtungen, beworben. Die Gruppe hat ihre Zentrale in Koblenz (Rheinland Pfalz) aber noch weitere Standorte in den BundeslĂ€nder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Baden-WĂŒrttemberg. Ich wĂ€re ĂŒber die Zentrale eingestellt.

Ich habe außer den folgenden TĂ€tigkeiten:

  • 1 Jahr Praktikum bei einem Mercedes VertragshĂ€ndler (BĂŒrokaufmann) fĂŒr das Fachabitur
  • 6 Monate Pflichtpraktikum in einem ERP-Beratungshaus (Praxissemester)
  • 4 Jahre Aushilfe/Werksstudent in einer Smartphone-Reparatur-Werkstatt

keine Berufserfahrung bzw. Ausbildung.

 

Es handelt sich um eine Stelle als Anwendungsbetreuer Arztinformationssysteme. Meine Aufgaben wÀren laut Ausschreibung:

  • Sie unterstĂŒtzen bei der Implementierung, Betreuung und Weiterentwicklung der Arztinformationssysteme unserer Medizinischen Versorgungszentren 
  • Sie stellen den zuverlĂ€ssigen und serviceorientierten Support sicher, beraten darĂŒber hinaus die Anwender und verantworten die selbststĂ€ndige Konzeption sowie DurchfĂŒhrung von Schulungen 
  • Sie wirken an einrichtungsbezogenen oder gruppenweiten Projekten der BBT-Gruppe mit 

Ihr Profil:

  • Sie besitzen ein abgeschlossenes Informatikstudium oder können eine vergleichbare Ausbildung im IT-Bereich vorweisen 
  • Sie verfĂŒgen idealerweise bereits ĂŒber erste Berufserfahrung in der Betreuung von Arztinformationssystemen der Firma CGM 
  • Sie haben ein hohes Interesse an IT-Anwendungen im Gesundheitswesen und verfĂŒgen idealerweise ĂŒber Kenntnisse in klinischen AblĂ€ufen und Anwendungen 
  • Sie zeichnen sich durch eine selbststĂ€ndige und lösungsorientierte Arbeitsweise, TeamfĂ€higkeit und FlexibilitĂ€t aus 
  • Sie verfĂŒgen ĂŒber ein ausgeprĂ€gtes Kommunikationsgeschick, ein souverĂ€nes Auftreten und sind ein Organisationstalent 

Die VergĂŒtung wĂ€re eine leistungsbezogene VergĂŒtung in Anlehnung an den AVR.

 

Nach eigener Recherche wĂŒrde ich als 9b eingruppiert werden. Ein Kommilitone meinte jedoch die Stelle wĂ€re minimum EG 10, da es unter Entgeltordnung (VKA) / 14.2 BeschĂ€ftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik fĂ€llt. Ich habe sehr viele Fragen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Welche Tabelle nehme ich? AVR Anlage 2 (Ich finde die nirgens...) oder doch 3? Die normale TVÖD?

Wo werde ich eingestuft ? 9b ? EG 10? oder 4a,4b laut Anlage 3? 

Kann ich meine frĂŒhere TĂ€tigkeiten als Berufserfahrung in der Verhandlung verwenden? 

Ich habe bei Google gefunden, dass laut Definition "erste Berufserfahrung" auch BranchenunabhÀngig angerechnet werden kann ?? 

 

Ich bedanke mich schon Mal im voraus an allen Antwortenden.

 

Bearbeitet von whoisqr
Geschrieben (bearbeitet)

Die Fragen bezĂŒglich der korrekten Besoldung kann ich dir leider nicht beantworten, da ich vom ÖD und den Einstufungen keine Ahnung habe. Es gibt aber diverse Leute hier im Forum, die da bestimmt mehr wissen. 

Du hast keine Berufserfahrung die angerechnet werden könnte. Du warst bisher als Praktikant oder Werksstudent tĂ€tig. Das sind in der Regel Hilfsarbeiten unter Anleitung und FĂŒhrung eines erfahrenen Mitarbeiters. Ich weiß das klingt immer etwas harsch, aber Niemand wird dir das als Berufserfahrung anerkennen.

Edit: Fachlich wĂŒrde ich da ohnehin nur das "6 Monate Pflichtpraktikum in einem ERP-Beratungshaus (Praxissemester)" als relevant einstufen. Das hat sicherlich bei der Bewerbung nicht geschadet, aber es handelt sich auch um ein Pflichtpraktikum aus dem Studium. Das Praktikum ist nicht aus Eigeninitiative erfolgt, sondern weil du es machen musstest. Das Praktikum als BĂŒrokaufmann ist fĂŒr deine neue TĂ€tigkeit fachlich irrelevant und die Arbeit in einer Smartphone Werkstatt leider auch.

Edit2: Nach zwei Minuten Google:

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/diakonie/avr?id=diakonie-2020&matrix=1

https://karriere.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/Karriereportal/PDFs/AVR.DD_STAND_1._November_2017.pdf

Bearbeitet von TooMuchCoffeeMan
Geschrieben

Ich schließe mich an, dass Du unterm Strich bei 0 anfangen wirst. Deine bisherige Erfahrung wird sich hier eher schwierig monetarisieren lassen.

Viel Erfolg.

Geschrieben (bearbeitet)

WerkstudententÀtigkeiten gelten zumeist nicht als gleichwertig.

Pflichtpraktika hingegen könnten durchaus Anrechnung finden, aber auch da gibt es eng gesetzte Grenzen, die ich hier nicht als erfĂŒllt ansehe.

AnrechnungsfĂ€hig sind TĂ€tigkeiten, die quasi 1:1 fortgesetzt werden. Das ist aber nur selten der Fall. Praktikazeiten gemĂ€ĂŸÂ TV-Praktikanten sind anzurechnen.


Der Potenzielle Arbeitgeber kann alle Praktika- und Werksstudentenzeiten als förderlich anerkennen, wenn er es denn will.
ErfahrungsgemĂ€ĂŸ kommt das nur selten vor (insbesondere bei Bewerbermangel) und dann auch nur, wenn vor Einstellung darĂŒber verhandelt wird (Der Bewerber muss klarstellen: „unter Erfahrungsstufe x fange ich nicht an“). Gleiches gilt fĂŒr etwaige weitere Zulagen (z.B. IT-FachkrĂ€ftezulage)

Das birgt aber das Risiko, dass sich die Verwaltung oder hier die kirchliche Organisation fĂŒr einen gĂŒnstigeren Bewerber entscheidet, sofern es einen anderen gibt.
Das ist eben jedes Mal ein Einzelfall.

Vermutlich gibt es aber nur die Erfahrungsstufe 1.

Die Entgeltgruppe wĂŒrde ich spĂ€testens im VorstellungsgesprĂ€ch erfragen. FĂŒr jede Stelle mĂŒsste es eigentlich vorab eine Stellenbeschreibung geben. 

Bearbeitet von tTt
Geschrieben (bearbeitet)

Danke an alle die geantwortet haben!

@TooMuchCoffeeMan 

Da es ein katholisch christlicher TrÀger ist, ist es leider nicht die AVR Diakonie. Ich finde die GehÀlter in dieser Tabelle ziemlich hoch. :o

@tTt 

Am 11.7.2020 um 08:54 schrieb tTt:

Das birgt aber das Risiko, dass sich die Verwaltung oder hier die kirchliche Organisation fĂŒr einen gĂŒnstigeren Bewerber entscheidet, sofern es einen anderen gibt.

Eine interessante Info fĂŒr die Gehaltsverhandlung bzw. Eingruppierung...

 

Ich muss euch gestehen, dass ich schon ein Telefoninterview und eine Hospitation hatte. Bei beiden Terminen bekam ich ein positives Feedback. Jedoch wurde die Gehaltsfrage nie erwĂ€hnt. Ich weiß auch nicht warum ich das nicht gefragt hatte. Trotzdem wollten sich das HR und IT Team die Tage fĂŒr ein /*ich gehe davon aus*/ letztes GesprĂ€ch melden, wo wahrscheinlich auch verhandelt wird. Mittlerweile habe ich durch eine Freundin herausgefunden, dass die Mitarbeiter in der BBT-Gruppe im TVÖD VKA sind.

Wie gehe ich ohne Berufserfahrung in so eine Verhandlung?

Denn ob ich EG10 oder 9b im TVÖD VKA eingruppiert werde machen 43.000€ oder 39.000€ aus. In der Entgeltordnung (VKA)/14.2 BeschĂ€ftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik steht:

Entgeltgruppe 10

1.BeschĂ€ftigte mit einschlĂ€giger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender TĂ€tigkeit sowie sonstige BeschĂ€ftigte, die aufgrund gleichwertiger FĂ€higkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende TĂ€tigkeiten ausĂŒben.

Bei der Entgeltordnung (VKA)/12.4 Entgeltgruppen 9b bis 12 steht jedoch:

Entgeltgruppe 9b

1. BeschĂ€ftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender TĂ€tigkeit sowie sonstige BeschĂ€ftigte, die aufgrund gleichwertiger FĂ€higkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende TĂ€tigkeiten ausĂŒben.

Entgeltgruppe 9c

BeschÀftigte, deren TÀtigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.

Entgeltgruppe 10

BeschÀftigte, deren TÀtigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.

Jetzt habe ich hier im Forum doch mehrmals gelesen, dass es eher um die TĂ€tigkeitenbeschreibung geht als den Abschluss. Sollte ich eher nicht auf die Entgeltordnung 14.2 verharren? ZĂ€hlt denn B.Sc. Wirtschatfsinformatik ĂŒberhaupt als einschlĂ€gige abgeschlossene Hochschulbildung?

Bearbeitet von whoisqr
Geschrieben

@whoisqr
GrundsĂ€tzlich muss es ja schon eine Stellenbewertung geben, denn die Ausschreibung erfolgt i.d.R. erst dann, wenn die Stelle bereits bewertet wurde und Haushaltsmittel dafĂŒr zumindest beantragt, meistens aber bewilligt sind. NatĂŒrlich kann der AG die Stellenbewertung noch abĂ€ndern, aber das regelt jede Behörde/Organisation noch einmal getrennt. 
Und zusĂ€tzlich wird dann vor der Einstellung noch geprĂŒft, ob die persönlichen Voraussetzungen vom Bewerber erfĂŒllt werden.
Eine IT-Stelle mit EG10 im TVöD-Bund erfordert z.B. beim Bund immer ein abgeschlossenes Studium oder gleichwertige Erfahrungen. Ohne Studium gibts halt eine Entgeltgruppe Abzug = EG9c im Falle des Bundes.
Im TVöD-VkA (Kommunen)gibt es Fallgruppen, die eine IT-Stelle mit EG10 auch ohne Studium erlaubt.
Im TV-L wird bereits ab EG9b ein Studium vorausgesetzt(ab 2021 ĂŒbernimmt der TV-L die Regelungen des TVöD-VkA, was sich positiv fĂŒr viele ITler auswirken dĂŒrfte). 


Sofern du bereits die Zusage hast, ruf einfach kurz an und frag nach, in welcher Entgeltgruppe die Stelle bewertet ist.
Oftmals winden sich personaler etwas, alĂĄ: „Die Stelle wird gerade noch durch alle Gremien bewertet“, da heißt es aber etwas hartnĂ€ckig zu bleiben.

Meist gibt es dann die Information, dass die Bewertung vorlÀufig bei EGxyz liegt.

Zu 90% Àndert sich daran meist nichts mehr, ab und zu wird es eine EG höher, weil der Personalrat aufgepasst hat...

Die meisten öffentlichen AG wollen sparen und versuchen es erst einmal mit der niedrigeren Entgeltgruppe. Gerade bei Institutionen, deren Stellen durch Bund-Mittel finanziert werden, zahlt der Bund fĂŒr die Stelle nach EG10 und die Institution schreibt das nur als 9b aus um die Mittel anderswo einzusetzen... 

Geschrieben

Also an deiner Stelle wĂŒrde ich hier auch mindestens die EG10 fordern. Arbeite ebenfalls in einer Gesudnheitseinrichtung, welche angelehnt an den TVöD ist und habe dort als Berufseinsteiger FiSi in etwa das Gehalt, was einer E10 entspricht und meine Stellenbeschreibung ist deiner sehr Ă€hnlich ;)

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