Veröffentlicht 16. Juli 20205 j Meine Firma sucht einen Fachinformatik-Azubi und wir haben einen Bewerber, der eigentlich einen guten Eindruck macht. Allerdings gibt es Zweifel wegen seinem schulischen Zeugnis. Er möchte jetzt die zweite Ausbildung in der gleichen Fachrichtung beginnen, nachdem er die erste abgebrochen hat. Die Gründe für den Abbruch erscheinen uns nachvollziehbar, das ist nicht das Problem. In seiner ersten Ausbildung hatte er wöchentlichen Unterricht in der Berufsschule. Bei Nachfrage, ob es ein Berufsschulzeugnis gibt, hat der Bewerber dies verneint mit der Begründung, dass keine Klausuren geschrieben wurden. Leistungsnachweise erfolgten in mündlicher Form. Ich bin da sehr skeptisch, ob das stimmt. Ich hatte während meiner Ausbildung Block-Unterricht auf der gleichen Schule und es wurden bei uns immer mindestens eine Klausur pro Fach in jedem Ausbildungsjahr geschrieben. Gibt es da für wöchentlichen Unterricht eine Ausnahmeregelung?
16. Juli 20205 j Habe ich noch nie gehört. Am einfachsten machst du es dir, wenn du bei der Berufsschule nachfragst.
16. Juli 20205 j BS anrufen und nachfragen. Wir hatten Blockunterricht und jedes Jahr ein Notenblatt erhalten wo alle Noten drinnen stehen sollten. Ansonsten konnte der Ausbilder dort anruf und nachfragen wie der Stand zurzeit ist.
16. Juli 20205 j vor 26 Minuten schrieb Listener: Am einfachsten machst du es dir, wenn du bei der Berufsschule nachfragst Dir ist schon klar dass die BS wegen Datenschutz nix sagen darf ?
16. Juli 20205 j Darf er die Ausbildung in der selben Fachrichtung überhaupt beginnen, obwohl er die erste Ausbildung abgebrochen hat?
16. Juli 20205 j vor 5 Minuten schrieb charmanta: Dir ist schon klar dass die BS wegen Datenschutz nix sagen darf ? Die Berufsschule kann doch eine Aussage treffen, ob im wöchentlichen Unterricht auch Klausuren geschrieben werden. Das war nicht so gemeint, dass hier zu dem jeweiligen Azubi gefragt werden soll.
16. Juli 20205 j Hängt von Kammer und Art der Vertragsbeendigung ab. Rein formal verstehe ich §22 BBiG so, dass nach einer Kündigung durch den Azubi eine Fortsetzung im gleichen Beruf nicht mehr möglich ist. https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
16. Juli 20205 j Das geht aber Da wird ein neues Verhältnis in die Rolle eingetragen vor 7 Minuten schrieb Smilymarco: Darf er die Ausbildung in der selben Fachrichtung überhaupt beginnen, obwohl er die erste Ausbildung abgebrochen hat? Jo. Kommt öfter vor. vor 5 Minuten schrieb Listener: Die Berufsschule kann doch eine Aussage treffen, ob im wöchentlichen Unterricht auch Klausuren geschrieben werden Das kann sie. Ich würde auch ein Halbjahreszeugnis erwarten ... wenn der Azubi länger als 6 Monate auf der BS war muss es eigentlich was geben
16. Juli 20205 j Autor danke für die Antworten. Dann müsste man bei der BS nachfragen. Es geht auch nicht um seine Noten, sondern nur um die Frage ob er da was verheimlicht oder ob er Recht hat. Für mich klingt es sonderbar das man im wöchentlichen Unterricht keine Klausuren schreibt.. Würde er da was verheimlichen wäre das ein KO-Kriterium.
16. Juli 20205 j Wenn der potentielle Azubi der Datenweitergabe durch die Berufsschule zustimmt, wäre das rechtlich auch in Ordnung.
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