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"Wissensaneignung" und Arbeitsplatzbeschaffenheit


HurricaneHarry

Empfohlene Beiträge

vor 6 Minuten schrieb bitty:

Ein wichtiger Punkt auch wieder im Öffentlichen Dienst ist die Haftbarkeit. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen HomeOffice Arbeitsplatz zu Verfügung,

ist auch der privatwirtschaftliche AG in der Pflicht, diesen den geltenden Regularien entsprechend auszustatten, um nicht für Schäden durch falsche Ausstattung in der Haftung zu sein.

vor 8 Minuten schrieb bitty:

Sie hat jetzt in der akuten HomeOffice Zeit Zuhause Besuch von einem externen Datenschutz Beauftragten bekommen

Reden wir von echtem HomeOffice mit vollständig vom AG gestellter Büroausstattung oder mobilem Arbeiten, wobei ein MA sich mit vom AG gestellter Hardware hinsetzen kann, wo er will? Bei ersterem war und ist schon immer die Regelung, dass dieser Raum den Vorgaben durch den AG unterliegt. Bei allem anderen kann der AG den Arbeitsraum gar nicht kontrollieren (lassen), da dieser nicht festgelegt ist.

 

Auch hier noch einmal: die mir bekannten 100%-HO-anbietenden Firmen haben diesen Teil ihrer Personalpolitik teilweise nicht veröffentlicht und ich werde keine Firmeninterna gegen den Willen dieser Firmen veröffentlichen!

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vor 5 Minuten schrieb allesweg:

ist auch der privatwirtschaftliche AG in der Pflicht, diesen den geltenden Regularien entsprechend auszustatten, um nicht für Schäden durch falsche Ausstattung in der Haftung zu sein.

Da hast Du vollkommen Recht. Nur viele kleine Firmen machen sich das gar keine Gedanken darüber. Behörden oder Firmen im Öffentlichen Dienst dagegen schon. Großkonzerne natürlich auch.

vor 5 Minuten schrieb allesweg:

Reden wir von echtem HomeOffice mit vollständig vom AG gestellter Büroausstattung oder mobilem Arbeiten, wobei ein MA sich mit vom AG gestellter Hardware hinsetzen kann, wo er will? Bei ersterem war und ist schon immer die Regelung, dass dieser Raum den Vorgaben durch den AG unterliegt. Bei allem anderen kann der AG den Arbeitsraum gar nicht kontrollieren (lassen), da dieser nicht festgelegt ist.

Das weiß ich gar nicht. Bist Du sicher, dass das wirklich unterschieden wird?

EDIT sagt: Du hast Recht und ich lese mir das einmal genau durch. Ich gehe dann mal davon aus, dass sie einen echten HomeOffice Arbeitsplatz hat. Bin mir aber nicht sicher.

Bearbeitet von bitty
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das ist wirklich ein Unterschied, das eine ist Telearbeit und das andere HomeOffice

Telearbeit = vom AG bereitgestellter Arbeitsplatz zu Hause

HomeOffice = das gelegentliche Arbeiten von zu Hause

Ich denke mal für HurricaneHarry muss es ein Telearbeitsplatz sein und dieser kann sicherlich auch liegend gestaltet werden, was anderes wäre ja auch nicht mölich.

Bearbeitet von Rasimur
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vor einer Stunde schrieb Rasimur:

Telearbeit = vom AG bereitgestellter Arbeitsplatz zu Hause

HomeOffice = das gelegentliche Arbeiten von zu Hause

Ist Homeoffice nicht gleiche Telearbeit. Wer sagt noch Telearbeit, hört sich so nach einem 80er Jahre Begriff an. Passt aber zum deutschen Neuland :D 

Richtiges Homeoffice ist halt ein bereitgestellter Arbeitsplatz daheim, mit allem Pipapo, Abnahme vom AG, verschließbarer Raum, Ergonomische eingerichtet usw.
Das andere heißt dann bei uns z.B. mobiles Arbeiten. Du kannst halt aufm Klo mit Laptop, Im Garten oder auf den Bahamas, im Grunde egal. Du bist ja mobil. Es gibt kein festen Arbeitsplatz.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitsrecht-was-mobilarbeit-von-homeoffice-unterscheidet_76_498118.html

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Danke sehr erstmal wieder für die Antworten!

Auch an bitty, wenn das seine Erfahrungen sind, ist es schon in Ordnung sie zu schildern.

Bei den entspechenden Anlaufstellen bei den Behörden z.B. den "Inklusions"-beauftragten (ich musste mich aufklären lassen, dass ich mich doch echt nicht wundern müsse, dass keiner weiß, was ich will, wenn ich von Behinderung und " 'Integration' ins Arbeitsleben" spreche...*fp*) bin ich freilich schon mehrfach gewesen. Eine Hilfe sind diese aber nicht. Viele Informationen, die man eigentlich dort erhalten sollte (möchte man zumindest meinen) habe ich z.B. erst von meiner Rechtsanwältin erhalten. Ausser nem Katalog von besagten "Bildungswerken" auf den Tisch geknallt zu bekommen, ist auch da nix passiert.

"Telearbeit" werde ich mal in meinen Wortschatz aufnehmen, den Begriff habe ich bisher noch nicht wirklich gehört.

Ab und An Präsenz zeigen ist durchaus drin. Aber eben nicht 8 Stunden und mehr pro Tag im Büro sitzen. Denke mal so 2-3 Stunden am Tag sind möglich. Aber schon bei einer eventuellen Stelle vor Ort wäre das Problem, dass sich z.B. die Transportkostenregelungen in den letzten Jahren stark zu Ungunsten verändert haben (flexibler, aber auf 4,5k pro Jahr für alles gedeckelt). Dafür könnte ich mich grob anderthalb Monate in die nächste größere Stadt auf Arbeit fahren lassen per KT. Aktuell kümmert sich meine Anwältin da auch um ein umfassendere Klärung, aber wirklich als Klage kann ich das z.B. nicht bringen, da eben kein Bestand vorliegt, sprich kein Job.

Hört sich für viele sicherlich alles recht absurd an, und fühlt es sich auch als Betroffener, ist aber eben der status quo für mich.

mfg HH

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