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Mündliche Zusage aber doch umentscheiden


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Wenn die alle Punkte durchgehe sagt mir mein Bauch auch eher die 1st-lvl Stelle. Ich denke auch, dass ich mich da gut anstelle und ein geringes Risiko an scheitern habe. Ist ein sehr großes Unternehmen und es wurde auch behauptet, die meisten machen den Beruf für 3 Jahre und bewerben sich Intern weiter, was auch gewollt ist. Nur der Kopf sagt, bei der Systemhaus-Stelle lernt man mehr für die Zukunft.

Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen, danke :)

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Am 29.5.2021 um 12:49 schrieb Amorphium:

3 Jahre 1st level ist aber auch mal ne Ansage, hoffentlich wenigstens gut bezahlt

Naja, 40k bei 13 Gehältern, 40h die woche

lässt sich mit leben aber die Welt ist es nicht

Bearbeitet von xsheyn
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  • 2 Wochen später...
Am 28.5.2021 um 12:37 schrieb pyraqt:

Ein Arbeitsvertrag kann zwar mündlich zustande kommen muss aber später schriftlich festgehalten werden. Also wenn du nichts unterschreibst ist alles okay.

Sorry, aber das ist so nicht korrekt. Ein mündlicher Vertrag ist vollumfänglich  und unbefristet gültig. Ein Arbeitsvertrag kann sogar dadurch entstehen, dass ein Azubi nach seiner abgeschlossenen Prüfung zur Arbeit kommt und niemand etwas sagt. Für mündliche Verträge gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Inkl. der gesetzlichen Kündigunsgfrist von 4 Wochen. Im schlimmsten Fall kann ihn der Arbeitgeber verklagen und den entstandenen Schaden einfordern. Eine Ausnahme betrifft befristete Arbeitsverträge Diese können nur schriftlich abgeschlossen werden.

 

Egal wie er sich entscheidet, er sollte es rechtzeitig ehrlich und freundlich kommunizieren, dann wird normalerweise schon alles gut.

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Sullidor:

Sorry, aber das ist so nicht korrekt. Ein mündlicher Vertrag ist vollumfänglich  und unbefristet gültig. Ein Arbeitsvertrag kann sogar dadurch entstehen, dass ein Azubi nach seiner abgeschlossenen Prüfung zur Arbeit kommt und niemand etwas sagt. Für mündliche Verträge gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Inkl. der gesetzlichen Kündigunsgfrist von 4 Wochen. Im schlimmsten Fall kann ihn der Arbeitgeber verklagen und den entstandenen Schaden einfordern. Eine Ausnahme betrifft befristete Arbeitsverträge Diese können nur schriftlich abgeschlossen werden.

 

Egal wie er sich entscheidet, er sollte es rechtzeitig ehrlich und freundlich kommunizieren, dann wird normalerweise schon alles gut.

 

 

Habe den Vertrag nun auch Schriftlich vorliegen, einige Sachen wie 10% Überstunden sind im Jahresgehalt inkl. und Bereitschaft zur Schichtarbeit (nicht erläutert ob extra bezahlt) gefallen mir nicht. Auf einem Infoblatt steht aber auch, dass das Angebot nur bis Datum X gültig ist, sollte also wenn ich mich dagegen entscheide keine Probleme bekommen denke ich. 

Habe aber gleich ein Gespräch mit der Personalerin, denke ich find das Angebot nicht mehr wirklich Interessant durch die Schichtarbeit und diese 10% Regelung (wurde vorher nicht erwähnt).

Bearbeitet von xsheyn
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vor 9 Minuten schrieb charmanta:

die 10% Regelung ist in der Branche nicht unüblich ... für Fach- und Führungskräfte

Naja, war nicht abgemacht und kenne ich von meinem jetzigen Vertrag (auch Vertrauensarbeit) so nicht. Kann ja auch nicht einfach 10% weniger arbeiten (bezahlt).

Und so eine Regelung bei einem Jahresgehalt von 39k? 

Sollte alles so bleiben, muss ich wohl ablehnen.

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