Veröffentlicht 22. Mai 20232 j Hallo, ich hatte bei der schr. Prüfung das Aktivitätsdiagramm verhauen und konnte es dann nicht mehr auf den vorgebenen Seiten einzeichnen. Habe das dann auf dem Konzeptpapier gemacht und das unter der Aufgabenstellung so vermerkt. Wird das jetzt trotzdem gar nicht bewertet? Ich meine, was soll man sonst machen, wenn man das Diagramm durchstrrichen und neu machen muss. Auf den vorgegebenen Seiten wäre kein Platz mehr dafür.
22. Mai 20232 j Unserer Berufschullehrer hat immer gesagt " vorher überlegen " der streicht uns auch immer alles weg was über der linie ist
22. Mai 20232 j vor 4 Stunden schrieb Angezockt: Ich meine, was soll man sonst machen, wenn man das Diagramm durchstrrichen und neu machen muss. Die Reihenfolge ändern. Erst aufs Konzeptpapier (daher auch Konzept-Papier) dann auf den Prüfungsbogen schreiben.
23. Mai 20232 j Habe ich in der Prüfung explizit die Aufsicht nachgefragt. Mit sichtbarem Vermerk sei das kein Problem und werde dann gewertet.
23. Mai 20232 j und die Nachfrage möglichst so, dass ein Sitznachbar es mitbekommt. Bearbeitet 23. Mai 20232 j von mapr
23. Mai 20232 j Bei uns gab es (auf Anfrage) von der Aufsicht extra "Ergänzungspapier" , da musste man seine IHK-Nummer etc. drauf schreiben und dann quasi noch ein Vermerk welche Aufgabe usw. Das Konzeptpapier wird auf jeden Fall nicht gewertet bei uns.
23. Mai 20232 j bEs kommt tatsächlich auf die IHK an. Wenn bei mir jemand deutlich vermerkt, dass die Antwort auf dem Konzeptpapier steht, dann korrigiere ich diese auch (ein Unmensch sind die wenigsten). Allerdings verteilt die IHK häufig wie von @brausanov geschrieben extra Papier für diesen Fall. Ein Anrecht darauf, dass das Konzeptpapier korrigiert wird hat man nicht und ich kenne auch Fälle, bei denen Prüflinge auf das Konzeptpapier einige Antworten geschrieben haben und deswegen durchgefallen sind. Daher würde ich in so einem Fall immer bei der Aufsicht nachfragen wie das die örtliche IHK handhabt.
23. Mai 20232 j vor 10 Stunden schrieb FISI-I: Die Reihenfolge ändern. Erst aufs Konzeptpapier (daher auch Konzept-Papier) dann auf den Prüfungsbogen schreiben. Würde ich auch empfehlen, aber dafür hat man halt oft keine Zeit.
23. Mai 20232 j Gerade eben schrieb Pfannkuchen: dafür hat man halt oft keine Zeit im schlimmsten Fall hat man alternativ 6 Monate Zeit... Also lieber die wenigen Minuten während der Prüfung in Kauf nehmen statt zum nächsten Prüfungsdurchgang erneut antreten zu müssen.
23. Mai 20232 j Autor vor 15 Minuten schrieb skylake: bEs kommt tatsächlich auf die IHK an. Wenn bei mir jemand deutlich vermerkt, dass die Antwort auf dem Konzeptpapier steht, dann korrigiere ich diese auch (ein Unmensch sind die wenigsten). Allerdings verteilt die IHK häufig wie von @brausanov geschrieben extra Papier für diesen Fall. Ein Anrecht darauf, dass das Konzeptpapier korrigiert wird hat man nicht und ich kenne auch Fälle, bei denen Prüflinge auf das Konzeptpapier einige Antworten geschrieben haben und deswegen durchgefallen sind. Daher würde ich in so einem Fall immer bei der Aufsicht nachfragen wie das die örtliche IHK handhabt. Vielen Dank. Also bei uns wurde kein extra Papier dafür verteilt. Naja hoffe ich mal das Beste...
23. Mai 20232 j Bri uns in der IHK - Prüfung München haben die Konzeptpapier verteilt und meinten das wir darauf schreiben dürfen. Ich habe die Backup Lösung darauf geschrieben weil ich auf der Prüfung das falsche ausgerechnet habe. Das wäre ja krass wenn die Prüfer diese nicht Werten würden!
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