Veröffentlicht 26. Juni 20241 j Hi, ich hab ne Frage zu der Übernahme des Urlaubs nach der Ausbildung. Meine Präsentation der Projektarbeit und damit vorraussichtlich Ende der Ausbildung ist der 17.7. Ich werde aber die Firma verlassen und direkt am nächsten Tag in ein anderes Unternehmen gehen. Ich hab jedoch von den 14 Tagen die ich bis jetzt nehmen sollte erst 7 genommen und möchte die nicht jetzt nehmen, sondern im neuen Betrieb, welcher damit auch einverstanden ist. Meine Personalabteilung hat mir jedoch gesagt, dass ich den Urlaub nehmen muss und der Rest ausbezahlt wird. Ist das rechtens?
26. Juni 20241 j https://www.arbeitsrechte.de/urlaub-uebertragen/#Ist_eine_Uebertragung_vom_Urlaub_auf_einen_neuen_Arbeitgeber_moeglich Die Personalabteilung handelt richtig.
26. Juni 20241 j Das neue unternehmen hat doch nichts mit dem resturlaub zu tun O.o. Wenn du jetzt noch nicht deinen Resturlaub genommen hast biste selbst. Viel Spaß mit den 3-4 euro/Stunde Azubilohn den du für die 7 Tage Urlaub bekommst.
27. Juni 20241 j als AG: wieso soll ich Dich bezahlen fürs Nichstun ? Ich kenne das eher gar nicht dass Urlaub aus vorherigen Arbeitsverhältnissen übernommen wird. Zumal in einem anderen Vertrag auch ganz andere Regelungen / Umfang etc drin stehen können. Also Auszahlen oder Feiern
27. Juni 20241 j Interessant und bezeichnend zugleich, dass so etwas auch bei Arbeitgebern nicht bekannt ist. https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-bei-arbeitgeberwechsel-im-jahr_76_440920.html Zum Verständnis. Der Jahresurlaub dient zur Regeneration des Arbeitnehmers. Bearbeitet 27. Juni 20241 j von FISI-I
27. Juni 20241 j vor 9 Minuten schrieb FISI-I: dass so etwas auch bei Arbeitgebern nicht bekannt ist Doch ist bekannt. Der Jahresurlaub wird anteilig vom Gesamturlaubsanspruch des Vertrages beim neuen Arbeitgeber berechnet. Beispiel 30 Urlaubstage pro Jahr: 30 / 12 = 2,5 pro Monat Wenn du also im zum 01.07. bei einem neuen Unternehmen anfängst, so hast du 2,5 * 6 = 15 Urlaubstage beim neuen Arbeitgeber. Das hat aber nichts mit nicht genommenen Urlaub beim alten Arbeitgeber zu tun. Für den TE: Die Personalabteilung hat recht, der alte Arbeitgeber muss dir den Urlaub (auch anteilig berechnet nach dem zwischen dir und dem alten AG gültigen Arbeitsvertrag, siehe oben) bis zu deinem Austritt gewähren oder auszahlen. Das heißt, entweder du nimmst jetzt noch die 7 Tage, oder du lässt dir das Geld auszahlen. Wie hier auch schon erwähnt wurde macht ein Auszahlen beim Azubi-Gehalt wenig Sinn.
2. Juli 20241 j Autor Am 27.6.2024 um 10:47 schrieb FISI-I: Interessant und bezeichnend zugleich, dass so etwas auch bei Arbeitgebern nicht bekannt ist. https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsanspruch-bei-arbeitgeberwechsel-im-jahr_76_440920.html Zum Verständnis. Der Jahresurlaub dient zur Regeneration des Arbeitnehmers. Also eventuell habe ich etwas missverständlich erklärt, aber ich habe für das gesamte Jahr 28 Tage und von denen habe ich erst 7 genommen, wieso muss ich dann auf die 14 Tage kommen welche nach dem Artikel für das erste Halbjahr berechnet wurden, obwohl ich ja in der zweiten Hälfte wechsle?
3. Juli 20241 j vor 8 Stunden schrieb Exchant: ich habe für das gesamte Jahr 28 Tage Die Urlaubstage im Arbeitsvertrag werden pro Jahr angegeben. Bist du aber nicht ein ganzes Jahr bei einem Unternehmen stehen dir die Urlaubstage die vereinbart sind anteilig für den Zeitraum den du noch beim Unternehmen bist zu. vor 8 Stunden schrieb Exchant: wieso muss ich dann auf die 14 Tage kommen welche nach dem Artikel für das erste Halbjahr berechnet wurden, obwohl ich ja in der zweiten Hälfte wechsle? 28 stehen dir zu und du bist ein halbes Kalenderjahr bei der Firma gewesen. Da kommt man auf 14 Tage welche dir bei der Firma für den Zeitraum zustehen. Und "zustehen" meint in dem Fall "musst du nehmen"
3. Juli 20241 j Wenn der neue AG sagt er gewährt dem TE den Urlaub ist doch alles tutti? Mehr geht doch immer, der neue AG kann dem TE auch 365 Urlaubstage geben wenn er Lust hat. Macht natürlich kein Sinn. Nehmen muss man die Abgeltung jedenfalls nicht (der alte AG muss es natürlich anbieten - der AN darf halt nicht schlechter gestellt werden) Meine Meinung als Laie
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.