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Nebengewerbe anmelden. Was ist zu tun?


Beagol

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Hallo,

mir schwirrt seit einiger Zeit der Gedanke im Kopf rum, ein Nebengewerbe anzumelden.

Die Geschäftsleitung meiner Firma hat bereits ihr OK zur Branchennähe gegeben.

Jetzt ist meine Frage:

Welche Schritte muss ich gehen?

Also rein rechtlich!

Wo muss ich mich anmelden, welche Leistungen muss ich zahlen usw. usw. ?

Tipps zur Aufstellung bzw. Ausrichtung brauche ich nicht. Nur die formellen Dinge interessieren mich.

Über Auskünfte diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.

Gruss

Dietmar

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Hi,

als erstes musst du zum Gewerbeaufsichtsamt und dort deinen Gewerbeschein anmelden. Hier wirst du auch gefragt, in welchen Bereich du willst und welche Unternehmensform es werden soll.

Der Schein kostet (meine ich) um die 25 €. Ist aber natürlich von der Stadt/ Region abhängig.

Da aber noch ein paar weitere, wichtige Aspekte für ein Nebengewerbe eine Rolle spielen, solltest du vielleicht deine zuständige IHK kontaktieren. Die beraten dich in diesen Angelegenheiten (Steuern u.s.w.).

Gruss

Virus

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an Virus - man braucht nicht unbedingt einen Gewerbeschein

Darum mein Tipp: Ansprechpartner hier sind die Kammern (IHK oder HWK), das Arbeitsamt (ggf. Förderungen möglich) und - unabdingbar - ein/e Steuerberater/in!

Reihenfolge egal :rolleyes:

LiGrü

Michael (viel Gewerbe ohne Schein)

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Hi IJK...

Original geschrieben von IJK

an Virus - man braucht nicht unbedingt einen Gewerbeschein

Ich dachte, man benötigt einen Gewerbeschein.... Mal wieder was dazu gelernt :D .

Ich denke sowieso, es ist immer besser, sich darüber mit dem AA oder der IHK zu unterhalten. Da kommte einiges auf einen zu... :P

Gruss

Virus

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@Beagol:

Ich fand die Informationen auf http://www.traum-projekt.com/html/traum-start.php ganz interessant, obwohl ich die leider erst zu spät bemerkt habe.

Ich hab mich kürzlich als "EDV-Dienstleistungsunternehmen" als Nebengewerbe selbständig gemacht. Bin zu unserem Einwohnermeldeamt gegangen, hab denen meinen Ausweis unter die Nase gehalten, zusammen mit der netten Dame die Gewerbeanmeldung ausgefüllt, 25 Euro auf den Tisch gelegt und bin wieder gegangen mit meinem Gewerbeschein in der Tasche.

Du solltest Dich aber (neben IHK, AA, o.ä) mal mit jemandem zusammensetzen, der sich z.B. mit Steuern ein wenig auskennt, denn die haben meistens nützliche Informationen. z.B. brauchst Du nicht zwingend eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung (oder wie dieses Dingen heisst) abgeben, wenn Du unter eine gewisse Umsatzgrenze fällst und auf Deinen Rechnungen darauf hinweist (gibt's nen § dazu, den ich aber leider nicht im Kopf habe).

@IJK:

In welchem Fall braucht man denn keinen Gewerbeschein? *neugierigbin*

ICQ

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Original geschrieben von IJK

ich mache Schulung und Beratung...

Ja..... und? :confused:

Was heißt das denn? Ich will auch keine Bagger verkaufen.

Wenn Du helfen willst, dann wäre es schön, wenn Du das kurz erklären könntest, wer wann einen Gewerbeschein braucht und wer wann nicht.

Gruss

Dietmar

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Alle Freiberufler benötigen keinen Gewerbeschein.

Wer fällt da rein:

"Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

Aber auch bedacht sei, dass kein Großhändler, oder Hoster, oder was auch immer euch etwas verkaufen wird wenn ihr kein Gewerbe angemeldet habt.

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Original geschrieben von DingDong

Alle Freiberufler benötigen keinen Gewerbeschein

hmm...ja...

aber ich bin in dem Sinne ja kein "Freiberufler".

Ich bin in einem festen Angestelltenverhältnis und möchte dazu noch ein Nebengewerbe betreiben.

Oder kann man zum Angestelltenverhältnis noch Freiberuflich agieren?

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Original geschrieben von Beagol+Sollum

Oder kann man zum Angestelltenverhältnis noch Freiberuflich agieren?

Ja, kann man.

Meine Eltern gehen beide ihren "ganznormalenachtstundentag" bei ihrem Arbeitgeber arbeiten, sind aber beide neben bei auch Freiberuflich tätig.

Mein Vater macht viel im bereich NLP bzw. Projektmanagment.

Meine Mutter ist als SuperVisorien tätig.

Beide erbringen Dienstleistungen für die ein Honorar gezahlt wird. Da sie nichts Produzieren, abgesehen von Präsentationen/Handouts, brauchen sie keinen Gewerbeschein. Ihre nebenberuflichen Einnahmen werden über die Einkommenssteuer an das Finanzamt gemeldet.

Als es aber z.B. darum ging eine Metro-Karte zu erhalten, gabs da schon einige Probleme weil die Metro unbendingt einen Gewerbeschein haben wollte (ging letztendlich mit einer Einkommenserklärung)

Im IT-Sektor könnte ich mir nur einen IT-Berater als Freiberufler vorstellen, da ein Anwendungsentwickler/Webdesinger ja Code/Programme und ein Systemintergrator/Hardwarehändler ja Geräte verkauft.

Gruß Pönk

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Original geschrieben von Beagol+Sollum

Oder kann man zum Angestelltenverhältnis noch Freiberuflich agieren?

Kann man, aber vielleicht mal Grundsätzliches zu freiberuflich und gewerbetreibend:

Gewerbetreibender oder Freiberuflicher? Diese Frage hat eine entscheidende finanzielle Bedeutung:

- Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer

- Freiberufler müssen nicht bilanzieren, Gewerbetreibende können zur Bilanzierung durch das Finanzamt aufgefordert werden

Die freien Berufe sind in §18 des Einkommensteuergesetzes geregelt und abschließend aufgeführt ("Katalogberufe"). Hierzu gehören zweifelsfrei:

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte

Heilpraktiker, Krankengymnasten

Anwälte, Notare, Steuerberater

Ingenieure, Architekten

Journalisten, Dolmetscher

Künstler

Für eine freiberufliche Tätigkeit ist die entsprechende berufliche Qualifikation (Diplom, Berufsexamen) erforderlich. Der Berufstätige muss die Arbeitsleistung selbst erbringen. Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt direkt beim Finanzamt. Da die Einordnung in einigen Bereichen schwer fällt, kann es zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt kommen. Ihr Steuerberater steht Ihnen hier zu Seite.

Alle Berufe, die nicht als "Katalogberufe" aufgeführt werden, sind gewerblich. Gewerbliche Tätigkeiten werden bei der Gemeinde angemeldet, die wiederum Meldung beim zuständigen Finanzamt macht. Zu Gewerbebetrieben zählen beispielsweise:

Dienstleistungen im Transportbereich, im Hotel- und Gaststättenbereich oder in der Werbebranche, Herstellung und Vertrieb von Waren, Kapitalgesellschaften kraft Rechtsform

Achtung: Wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit mit gewerblichen Dienstleistungen mischen, kann dies zu einer vollständigen Einstufung als Gewerbebetrieb führen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie zwei getrennte Unternehmen führen. Hierzu einige Beispiele:

Eine Heilpraktikerin ist Freiberuflerin. Betreibt sie aber einen ambulanten Pflegedienst, ist sie gewerblich tätig.

Eine Sozietät aus Zahnärzten ist freiberuflich tätig. Werden aber zusätzlich Laborleistungen erbracht, sind sie - zumindest anteilig - gewerblich tätig. Werden außerdem Prothesen verkauft, sind sie voll gewerblich einzustufen.

Eine künstlerische Tätigkeit ist freiberuflich. Werden die Kunstobjekte aber im Massenverfahren vervielfältigt und verkauft (Musiker), handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.

(Quelle: Gründerzentrum DtA)

§ 18 EstG findest Du zum Nachlesen z. B. hier

Diverse Veröffentlichungen gibt es z. B. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (bmwi), ausser beim direkten Link auch unter Publikationen.

Einiges aus BFH-Rechtsprechungen bei RA Dr. Grunewald

Überleg Dir am besten, was genau Du machen willst und lass Dich von einem Steuerberater beraten. ;-)

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Danke bimei!

Woher Du immer diese expliziten Informationen herbekommst?!

So wie das aussieht werde ich wohl nicht umherkommen ein Gewerbe anzumelden.

Für meinen AG habe ich meine zukünftige Tätigkeit ungefähr so definiert:

Kundenzielgruppe: Privatpersonen und Kleinstunternehmen welche nicht an Systemhäuser herantreten oder damit zusammenarbeiten wollen.

Ziel:

Beratung und Betreuung in EDV-Fragen der Kundenzielgruppe.

- Hardware (Kaufberatung, Einrichtung und Instandsetzung)

- Anwendungen (z.B. Office Produkte)

- Schulungen (Office, Internet, E-Mail)

- Internetauftritte

- E-Mailverwaltung

- TK Anlagen

- Das Nebengewerbe soll in keinerlei Konkurrenz zum AG stehen.

- Die Kundenzielgruppe ist klar abgegrenzt. Bei Kundenkontakt welcher über die Zielgruppe hinausgeht, wird der AG als richtiger Ansprechpartner empfohlen.

- Der AG soll, wenn möglich, als Lieferant für Hard- und Softwarelieferant fungieren.

- Zu meiner Arbeitsplatzsicherung beim AG soll dieses Nebengewerbe als zusätzlicher Vertriebskanal für alle Produkte des AG (speziell die der Abteilungen Organisation und Information) fungieren.

Oder kann man sowas auch freiberuflich stemmen? Wenn man evtl. Ware von jemand anders liefern läßt.

Gruss

Dietmar

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Original geschrieben von MoBaB

und die meinten das freiberuflich eigentlich nur so leute arbeiten können wie architekten, künstler und sowas.

aber kann mich auch irren oder ich habs falsch verstanden.

Hab ich doch oben geschrieben, steht auch in § 18 EStG. ;-)

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@bimei: sorry die liste mit berufen hab ich wohl überlesen.

noch ein tip von mir: ich empfehle eine GbR (alt: GdbR) auf zu machen.

einfach noch einen zweiten zu suchen der mitmacht. klar heißt es dann rechte, pflichten und auch gewinn zu teilen aber man steht nie alleine da. man kann sich beraten, vertreten und notfalls auch gemeinsam haften!

gewerbeanmeldung kostet nicht so viel. oben haben einige schon 25 euro gesagt -> kann sein, weiß ich nicht mehr genau (schon ein jahr her ;) ) dann wollen die noch führungszeugnis und so sachen. alles in allem haben wir damals denke ich 1x 78 euro und einmal 32 euro gezahlt. oder sowas in dem dreh.

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Hi

Habe ne ganz gute Seite gefunden rund um das Thema Freie Berufe. (http://www.ifb-gruendung.de/

Würde mir aber gründlich überlegen ob ich in der heutigen Zeit die Gründungsform Freiberuflich wählen würde. Die neuen Förderungen etc. sprechen jedenfalls nicht dafür. Auf alle Fälle beraten lassen und das lieber in dreifacher Form.

Gruß M

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