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Ausbildung ohne Berufsschule


dragi

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Hallo,

ich möchte jetzt hier keinen Flame thread in dem steht wie wichtig doch die Berufsschule ist, sondern hätte gerne gewusst wo man die rechtliche Grundlage findet, das man ab 21 Jahre nicht mehr die Berufsschule besuchen muss. Also laut IHK muss man, wenn man mit beginn der Ausbildung 21 Jahre alt ist die BS nicht mehr besuchen. Wo steht das schwarz auf weiss, hätte mein Chef gerne gewusst, möchte mich nämlich von der BS abmelden da mir das dort alles zu langsam ist, hat aber damit zu tun das ich schon sehr viele Vorkenntnisse habe......hoffe das kommt jetzt nicht arrogant rüber!

Könnt ihr mir helfen?

Gruss

dragi

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THX,

im Berufsschulpflichtgesetz hab ich unter Abschnitt III §11 folgendes gefunden:

(1) Die Berufsschulpflicht dauert für Jugendliche und Erwachsene in der Regel solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendng des einundzwanzigsten Lebensjahres begonnen worde ist.

Somit sollten wir nun auch juristisch auf der sicheren Seite sein. Ich bin 24 habe Abitur, 2 Semester Maschbau und eine abgeschlossene Ausbildung hinter mir. Dann kann ich endlich ein meinem Tempo lernen..... ich finde die BS in Essen nämlich ziemlich frustrierend.....

Vielen Dank an euch

dragi

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das ja eigendlcih coll (den bbs ist echt laaaaaangsam)

aber in niedersachsen geht das net :(

(

wobei:

auch wenn man fit ist in sachen it.

Politik wirtschaft etc kommen ja auch in der prüfung ran. :(

)

und wie sieht das mit späteren bewerbungen aus? hat da wer erfahrung wie die firmen darauf reagieren

soll jetzt kein flamen sein! mich intressiert aber wie die firmen das so sehen

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Also ich hab da nen super Betrieb, der Chef gibt einem da WieSo unterricht und die ganze Theorie gibts in Büchern!!! Also ich sehe keinen Sinn in der BS, wenn man die Lust und den Willen hat sich das autodidaktisch beizubringen. Ist meine 2te Ausbildung und kann sagen das ich die BS in der ersten Ausbildung auch nciht gebraucht hätte.

Aber es muss jeder selbst Wissen, bedeutet natürlich das man sehr viel Lerndiziplin aufbringen muss.

Abe generell zu sagen ohne BS geht es nicht halte ich für falsch.......hatte ich nciht gesagt sollte keine Flamethread werden?! :)

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Hi Dragi

im Berufsschulpflichtgesetz hab ich unter Abschnitt III §11 folgendes gefunden:

Da würde mich jetzt mal interessehalber interessieren in welchem Berufsschulpflichtgesetz (also welches Bundesland) Du das gefunden hast. Wie ich gleich unter dem entsprechenden Post gelesen habe scheint das ja nicht in allen Bundesländern zu gehen.

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Original geschrieben von dragi

Wo steht das schwarz auf weiss, hätte mein Chef gerne gewusst, möchte mich nämlich von der BS abmelden da mir das dort alles zu langsam ist, hat aber damit zu tun das ich schon sehr viele Vorkenntnisse habe...

Also bei mir (NRW) in der Klasse hat ein Kollege (22 Jahre alt) mal versucht sich abzumelden. Er hats aber nicht geschafft, da es einen Paragraphen gibt, der besagt, wenn einmal angefangen, dann musst du auch bis zum Ende durchhalten. Er hätte vor Beginn des ersten Schultages diese "Befreiung" beantragen müssen.

Den Paragraphen weis ich jetzt nicht mehr, mach mich aber schlau und meld mich.

Gruß Pönk

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Hi all

habs letztins mal zitiert (allerdings für bayern) such das aber nicht nochmal her, kann ja jeder selber.

in bayern, aber da das mit dem 21. lebensjahr gleich ist, könnte das andre auch passen:

(sinngemäß)

berufsschulpflichtig ist wer das 21. l.jahr noch nicht vollendet hat VOR der ausbildung, wer noch keine dieser pflicht entsprechenden ausbildung absolviert hat UND wer nicht hochschulzugangs brerechtigt ist.

also mit abitur nix pflicht.

das es nicht mehr geht nachdem man mal da war, hab ich auch schon öfters gehört.

allerdings war ich das erste jahr und wurde danach von meiner firma abgemeldet, sollte also doch gehen.

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Wenn im Ausbildungsvertrag - den meintest Du sicher - steht das man zur Berufsschule gehen mus - dann muss man das auch wenn man über 21 ist - denn man hat den Vertrag ja unterschrieben. Will man dann nicht mehr gehen - muss man den Vertrag ändern lassen. Aber wenn man einmal gegangen ist - dann muss man eh bis zum Ende.

Und mit dem Gesetzt widerspricht sich das nicht (s.o.)!

Bine

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Original geschrieben von Woodstock

Aber wenn man einmal gegangen ist - dann muss man eh bis zum Ende.

Ups, das ist Ländersache und nicht allgemeingültig!

PS: Verträge (auch Ausbildungsverträge) können mit Zustimmung aller Seiten auch abgeändert bzw. ergänzt werden.

Es kommt also wiedermal auf den Einzelfall (des Vertrages) an.

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