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Geldfragen rund ums Kind


Saga

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Hallo zusammen!

Ich versuche mich gerade ein wenig damit zu beschäftigen, was man für's Kind so alles an monetären Leistungen beantragen kann. Google hilft mir auch schon fleissig dabei, nur isses entweder nicht allwissend oder ich doch zu doof zum Suchen. ;)

Wo ich Erziehungsgeld beantragen muss, ist mir mittlerweile klar. Nur: wann muss ich das machen? KiGeld wird ja erst nach der Geburt bei der AA-Familienkasse beantragt, nur beim Erziehungsgeld hab ich nix entsprechendes gefunden.

Ausserdem hat mir ein Vögelchen gezwitschert, dass man wohl eine finanzielle Beihilfe für Babyerstausstattung beantragen kann. Mehr wusste der gute Mann allerdings auch nicht, da sich seine Frau um alles gekümmert hat und die nicht greifbar war. Kann mich zu dem Thema mal jemand aufschlauen? Googlen war bislang erfolglos und mich deucht ein wenig, dass es diese Beihilfe nur für Sozialhilfeempfänger gibt.

Krankenversicherung für das Kleine ist eh klar und mehr will mir dazu auch nicht einfallen. Wisst ihr noch was?

LG

Saga

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erziehungsgeld bis ca. ein halbe jahr nach der geburt ... besser ist allerdings z. Zeitpunkt der geburt...einkommensgrenzen beachten. davon abhängig wird gekjlärt wie lange wieviel gezahlt wird.

das jugentamt berät dich da gerne ... auch wies mit vaterschaftsanerkennung aussieht und gemeinschaftlichen sorgerecht (wenn man nicht verheiratet ist).

also ist der gang zum jugendamt ein muss.

Kindergeld ist klar ...

ansonsten siehts ziemlich mau aus wenn einer von euch halbwegs gut verdient ...

..

.

.

.

ansonsten großeltern sponsoring ... :D

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Original geschrieben von timuwine

erziehungsgeld bis ca. ein halbe jahr nach der geburt ... besser ist allerdings z. Zeitpunkt der geburt...einkommensgrenzen beachten. davon abhängig wird gekjlärt wie lange wieviel gezahlt wird.

Soweit hat timuwine recht. Allerdings kann man (wenn Erziehungsgeld gewährt wird) entscheiden, ob man kurz etwas mehr Geld pro Monat kriegen will, oder aber ob man länger einen geringeren monatlichen Betrag haben will. (Hoffe ist klar was ich damit sagen wollte)

Allerdings solltest Du, wenn Du wegen sowas im Internet suchst, auf die Aktualität achten. Zum 01.01. hat sich viel geändert. Erziehungsgeld wurde auch, zwar nur wenig, gekurzt. Daher vermute ich auch mal, dass Bemessungsgrenzen geändert worden. Ansonsten an Stadtverwaltung oder auch Jugendamt (wenn man das will) wenden. Über finanzielle Sachen kann man sehr wenig sagen, wenn man nicht alle Daten kennt.

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Danke euch für die Hilfestellung zum Erziehungsgeld. Das werden wir eh nur ein halbes Jahr bekommen, aber das ist nicht tragisch. Ich hab' mittlerweile sogar rausgefunden, *wann* ich es beantragen muss. Geht (leider wie KiGeld) auch erst nach der Geburt.

Bleibt also nur noch die Frage nach dieser ominösen Babyerstausstattung. Wer hat davon schon gehört oder es sogar selbst beantragt?

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Original geschrieben von Saga

Bleibt also nur noch die Frage nach dieser ominösen Babyerstausstattung. Wer hat davon schon gehört oder es sogar selbst beantragt?

Also das ist mir auch nur bei Sozialhilfe bekannt. Wer soll das denn bezahlen? Ich meine welche Stelle. Entbindungsgeld gab es bis ende letzten Jahres.

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Die Erstaustattungshilfe bekommst du aber nur, wenn ihr nicht schon zuviel verdient.

Du solltest auch beachten, dass du die Vaterschaft und das Sorgerecht bereits vor der Geburt anerkennen lassen kannst. (insofern du das willst)

Das hat insofern Sinn, dass, wenn der Kindsmutter etwas passiert, auch der Vater das Kind "behalten" darf. Denn nur dann zählst du als verwandt und erziehungsberechtigt.

Tust du das nicht und es passiert der Mutter des Kindes irgendetwas, dann bekommt zuerst einmal das Jugendamt das Sorgerecht und du musst es gerichtlich beantragen.

Aber jetzt mal eine Frage von mir:

Welche Gelder bekommt man bei welchen Einkommensgrenzen ?

PS: Glückwunsch und alles Gute für Euch und Euren Nachwuchs :)

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Original geschrieben von computercrustie

Du solltest auch beachten, dass du die Vaterschaft und das Sorgerecht bereits vor der Geburt anerkennen lassen kannst. (insofern du das willst)

Das hat insofern Sinn, dass, wenn der Kindsmutter etwas passiert, auch der Vater das Kind "behalten" darf. Denn nur dann zählst du als verwandt und erziehungsberechtigt.

Tust du das nicht und es passiert der Mutter des Kindes irgendetwas, dann bekommt zuerst einmal das Jugendamt das Sorgerecht und du musst es gerichtlich beantragen.

Nur mal interessehalber, aber ist das nicht bei verheirateten Paaren ein wenig anders, oder wird auch da dem Vater das Kind weggenommen, bis klargestellt ist, dass er der leibliche Vater ist?

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... sind kostenlose Sachen, die man zur Geburt geschenkt bekommt....

Von Pampers über Schlabberlätzchen, von Hipp-Babynahrungs-Geschenk-Proben über kostenlose Schwangerschafts-Gymnastik-CD´s....

:D

Beispielsweise hier oder hier ...

@Saga: Da kannst Du Dich richtick austoben! Schaff Dir schon mal ein Warenlager an.... :D

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Original geschrieben von Hawkeye

oder wird auch da dem Vater das Kind weggenommen, bis klargestellt ist, dass er der leibliche Vater ist?

*schmunzel* Na der würde sich aber herzlich bedanken, wenn man ihm das Kleine wegnimmt. Heiraten ist wohl doch nicht so im Kommen...und so antiquiert wie ich sind ja auch die wenigsten, von wegen erst heiraten und dann Kinder kriegen. ;)

Danke für eure Tipps, besonders @Christl. :) :e@sy

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Das Babyerstausstattungsgeld ist vom Verdienst abhängig und kann bis zur 25ten Schwangerschaftswoche beantragt werden. Uns wurde es vor kurzem abgelehnt.

ProFamilia ist zwar nicht der richtige Ansprechpartner, aber die Leute da kennen die Adressen, wo man das Geld in Deiner Nähe beantragen kann.

Gruß

JayN

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Der richtige Ansprechpartner wäre z.B. donum vitae oder ich glaube, die Caritas machts auch. Da bekommst du dann jede Menge Informationen und ausserdem einen Antrag, der von denen dann bei der Bundestiftung zum Schutze ungeborenen Lebens (oder so ähnlich) eingereicht wird. Natürlich ist da auch das EInkommen relevant, aber es bekommen nicht nur Sozialhilfeempfänger die Beihilfe. Wir haben damals weder Sozialhilfe bekommen noch Wohngeld oder ähnliches und haben trotzdem den vollen Satz bekommen.

Ausserdem kannst du noch Gelder beantragen, falls ihr wegen des Kindes umziehen müsst (weil Wohnung zu klein oder so).

Ich erinnere mich vage daran, dass wir damals für unseren Sohn 1000 DM für die Erstausstattung und 2000 DM für den Umzug bekommen haben. Ist aber auch schon 4 Jahre her, seit dem hat sich viel verändert.

LG und viel Glück,

Daiana

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