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Mündliche bestanden, Ergänzungsprüfung nicht!


Minotaur

Empfohlene Beiträge

Hi,

hatte vorhin meine mündliche Abschlussprüfung und anhänngend die Ergänzungsprüfung!

Die mündliche habe ich bestanden, die Ergänzungsprüfung nicht!

Somit habe ich auf der Bescheinigung auch "nicht bestanden" stehen!

Wie läuft das Ganze nun ab? Ich muss die schriftliche im Winter nochmal wiederholen, kann aber theoretisch gleich vom Betrieb gehen, da ich die mündliche ja bestanden habe und ich die schriftliche extern nochmal wiedeholen kann??

Bitte um kurze Aufklärung!

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Servus,

genauso erging es mir auch. Habe auch die mündliche

Prüfüng bestanden und bin durch die Ergänzungsprüfung

( in GH1 ) durchgefallen. In welchem Fach war es denn ?

Es läuft so ab, dass am nächsten Termin du das Fach nochmal

schriftlich wiederholen musst. Das ist vorraussichtlich am 24.11.04.

Die anderen Prüfungsfächer musst du nicht nochmal schreiben.

Wie es mit dem Betrieb aussieht und ob du gleich gehen kannst,

weiss ich nicht, aber das glaube ich auch nicht.

Viele Grüsse

Nr. 1

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Hi,

hatte vorhin meine mündliche Abschlussprüfung und anhänngend die Ergänzungsprüfung!

Die mündliche habe ich bestanden, die Ergänzungsprüfung nicht!

Somit habe ich auf der Bescheinigung auch "nicht bestanden" stehen!

Wie läuft das Ganze nun ab? Ich muss die schriftliche im Winter nochmal wiederholen, kann aber theoretisch gleich vom Betrieb gehen, da ich die mündliche ja bestanden habe und ich die schriftliche extern nochmal wiedeholen kann??

Bitte um kurze Aufklärung!

Ähm.. IHK anrufen und nachfragen? wie lange würde denn dein Vertrag noch gehen mit deiner Firma?

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Hallo zusammen,

mir ist nur bekannt, das der Betrieb verpflichtet ist, einen max. ein weiteres Jahr auszubilden. Fällt man danach noch einmal durch die Prüfung, kann er einen auf die Strasse setzen.

Die Frage ist, ob du weiterhin in diesem Betrieb arbeiten bzw. ausgebildet werden möchtest, oder ob der Betrieb will das du gehst, das ist mir aus deiner Frage nicht ganz klar geworden! :confused:

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Hi,

warum bekommt man nur einen vorläufigen Zettel auf dem steht

"Gesamtprüfung bestanden" oder "Gesamtprüfung nicht bestanden"

und nicht dass man den Teil A bestanden hat und den Teil B wiederholen muss???

Es ist doch so, dass mit dem Bestehen der Prüfung die Aubildung endet. Nachdem ich jetzt qusi nur halb bestanden habe und ich ab sofort wo anders anfangen könnte bin ich doch nur bis maximal 31.08. noch an das Ausbildungsverhältnis gebunden oder? Das heisst wenn der Betrieb und ich uns einigen können, dass ich gleich gehen kann, müsste das doch klappen!

Ansonsten dann spätestens bis zum 31.08! Aber nicht bis nach der schriftlichen???

Denn so wie ich gehört habe kann ich die schriftliche auch extern nachholen und brauche nicht mehr bis zum Bestehen in der Firma bleiben!

Hoffentlich kann mir das jemand genau sagen!

P.S. Clio warst zu schnell :D

Ich will so schnell wie möglich gehen, weil es um die Kohle geht! So würde ich ja weiterhin nur Azubi Vergütung bekommen!

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Ich will so schnell wie möglich gehen, weil es um die Kohle geht! So würde ich ja weiterhin nur Azubi Vergütung bekommen!

Das ist doch eigentlich ganz einfach ^^

Bist Du noch Azubi oder nicht? Das Ausbildungsverhältnis wird mit bestehen der Abschlussprüfung beendet. Da Du nicht bestanden hast, ist es auch nicht beendet.

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Das ist nicht richtig so. Normaler Weise wird das Ausbildungsverhältnis mit nicht bestander Prüfung verlängert. Er kann es allerdings selbst beenden. Das wäre als würdest du mitten in der Ausbildung die Kündigung einreichen. Allerdings kenn ich da die Regel mit der Kündigungsfrist nicht. Du kannst die Prüfung dann auch alleine nachholen. Nur diese kostet einiges! Allerdings war da noch was mit der Schulpflicht.

Soweit ich weiß bist du bis zu einem bestimmten Zeitpunkt schulplichtig.

Gruß soccer1981

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Das ist doch eigentlich ganz einfach ^^

Bist Du noch Azubi oder nicht? Das Ausbildungsverhältnis wird mit bestehen der Abschlussprüfung beendet. Da Du nicht bestanden hast, ist es auch nicht beendet.

Sehe ich auch so..

aber, wenn du gehen möchtest kannst du das auch, denk ich.. nur, ich glaub, du muss dann ne gebühr zahlen für die Prüfung, glaub ich...

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So hab gerade mit der IHK telefoniert und die meinten dass ich schon sofort gehen kann und die schriftliche Prüfung extern nachholen kann!

Ich muss lediglich die Prüfungskosten dann selber tragen (sind nur ein paar €)!

Also ist doch nicht so einfach wie Du behauptet hast und dem ist nicht so!

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Hier hab ich vielleicht was gefunden:

http://www.hwk-duesseldorf.de/ausbild/beratung/fragen3.html

"Es ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags, dass bei Nichtbestehen der Prüfung eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlangt werden kann. Auf Verlangen des Auszubildenden muss der Ausbildungsbetrieb dem Verlängerungsbegehren stattgeben. Wird keine Verlängerung verlangt, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrags. Zur Wiederholungsprüfung kann sich dann der Auszubildende selber anmelden; in diesem Fall aber muss die Prüfungsgebühr vom Lehrling selbst getragen werden."

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  • 2 Jahre später...
Soweit ich weiß, liegt der Preis höher. Ich habe ihn Mal gehört. Ich glaube, es waren 250€. Aber erkundige dich wirklich am Besten bei der IHK.

Gruß soccer1981

hui, alter schwede :eek

also in dem fall würde ich eindeutig in diesem betrieb bleiben. das ist ja ein halbes azubi-monatsgehalt.

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