clioschranzer Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 Hallo, ich habe mich soeben in einer vorangegeangen Zwischenprüfung der letzten Jahre selbst getestet. Leider bin ich dabei nur auf ein ergebnis von 52,77% gekommen. Mir persönlich ist das viel zu wenig. Wie bereitet Ihr euch so auf Eure Zwischenprüfungen vor? Ich bin ja vorher schon fast vor Anst gestorben. Jetzt habe ich aber auch noch ein schlechtes Ergebnis abgeliefert. Es sind ja gerade mal 2,77% bis ich unter die magische Marke von 50% Rutsche, das entspricht einer falschen Teilaufgabe mehr. Ich werd mih einfach noch ein bisschen dahinter klemmen. So denn, ih wünsche allen viel Erfolg nächste Woche
JohnJagger Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 Hi, also ich kann mich erinnern, dass mein Ergebnis damals ähnlich schlecht war. Bei der richtigen wohlgemerkt. Vorbereitet habe ich mich gar nicht, sollte ja ein "Wissensstandbericht" werden und das hat auch "gut" geklappt. Die AP lief sehr gut. Gruß und *Daumendrück*
Tabara Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 Mach dich doch nicht verrückt, wegen der ollen ZP - sie zählt zu nix und ist so gut wie überflüssig (ausser eben als Testlauf für die AP). Ich habe vor meiner ZP absolut nichts gelernt und hatte dennoch um die 70punkte ... was hätte man auch lernen sollen? Es war bereits allgemeinhin bekannt, daß darin Aufgaben auftauchen werden von denen man keinen blassen Schimmer haben wird, da das Thema im Unterricht noch nicht gehandelt wurde.
SNOWMAN Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 @tabara: erklär das ma meinen ausbildern ich hab in ner übung 65-70 gehabt, weiß nich mehr genau... Is das einigermaßen gut? ich hab mir einfach ne aufstellung gemacht was ich tun muss und wenn ich mit was fertig bin hack ich es ab
Buster1979 Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 Mach dich doch nicht verrückt, wegen der ollen ZP - sie zählt zu nix und ist so gut wie überflüssig ... Also, da wäre ich mir nicht so sicher... Habe 2004 meine AP gehabt und man hat mir gesagt, dass ab diesem Jahr die ZP mit zur endgültigen Note zählt. Dieses Wissen bezieht sich jedoch auf Baden-Württemberg. Ob das in Restdeutschland auch so ist, weiss ich nicht. Bye, Buster
ByteRix Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 ne die ZP zählt dieses Jahr noch nicht, aber bei dem nächsten Jahrgang also der nächstes Jahr die ZP schreibt macht diese 40% glaub ich von der Abschlussnote aus mfg byte
Delryn Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 Bei uns zählt sie auch noch nicht, aber: Ich habe festgestellt das du einfach nicht lernen kannst. Ich hatte mir vorgenommen alles zu wiederholen was ich in der Schule hatte bis ich erfahren hab das das Buch benutzt werden darf. Jetzt bereite ich mich so vor das ich die Prüfungen mit den Buch mache, damit ich weiß wo was steht. Das meiste was man aber... oder eben nicht, dann schaut man nach und hat Glück oder Pech. Aber lernen? Nee wirklich lernen kann man nicht.
bimei Geschrieben 21. Februar 2005 Geschrieben 21. Februar 2005 ne die ZP zählt dieses Jahr noch nicht, aber bei dem nächsten Jahrgang also der nächstes Jahr die ZP schreibt macht diese 40% glaub ich von der Abschlussnote aus Dafür hast Du dann sicher auch eine Quelle? Mit der Neugestaltung der Elektroberufe wurde folgendes angestrebt: "Die „gestreckte“ Prüfung wird über eine Erprobungsverordnung nach § 28 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz mit einer Befristung von fünf Jahren realisiert. Die Sozialparteien streben eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes an, um die „gestreckte“ Abschlussprüfung künftig als Regelfall realisieren zu können." Beispiel Systeminformatiker/-in § 1 Gegenstand und Struktur der Erprobung (1) Zur Erprobung einer neuen Ausbildungsform sollen die Leistungen der Zwischenprüfung nach den §§ 8, 12, 16, 20, 24 oder 28 der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1144) als Teil 1 der Abschlussprüfung bewertet und in ein Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einbezogen werden. So besteht die Abschlussprüfung aus Teil 1 und Teil 2. Durch diese Regelungen wird die bisherige Zwischenprüfung aufgewertet, indem ihr Ergebnis in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einfließt. Die Teile 1 und 2 gehören zusammen, die Prüfungsleistungen werden nur an unterschiedlichen Terminen erbracht.[...] [Quelle: IHK Frankfurt, Rostock, Nürnberg usw.]
clioschranzer Geschrieben 22. Februar 2005 Autor Geschrieben 22. Februar 2005 für die Antworten. ein bischen Aussagekraft hat die Prüfung schon. Wenn ich richtig informiert bin ist ein durchfallen in der Zwischenprüfung ein Kündiungsgrund oder?
Tabara Geschrieben 22. Februar 2005 Geschrieben 22. Februar 2005 für die Antworten. ein bischen Aussagekraft hat die Prüfung schon. Wenn ich richtig informiert bin ist ein durchfallen in der Zwischenprüfung ein Kündiungsgrund oder?Also bei mir (BW ZP 2004) hiess es "der olympische Gedanke ("dabei sein ist alles") zählt". "Durchfallen kann man nicht."
JohnJagger Geschrieben 22. Februar 2005 Geschrieben 22. Februar 2005 Also das müsstest du mit deinem Arbeitgeber klären, denn grundsätzlich ist das nicht so...
ingh Geschrieben 22. Februar 2005 Geschrieben 22. Februar 2005 Wenn ich richtig informiert bin ist ein durchfallen in der Zwischenprüfung ein Kündiungsgrund oder? Das dürfte nur in absoluten Ausnahmefällen so sein. Woher stammt diese Information?
clioschranzer Geschrieben 22. Februar 2005 Autor Geschrieben 22. Februar 2005 Ich weiß das so vom Hörensagen, deswegen frag ich ja nach. Weiß jemand was genaues darüber? ob ja oder nein?
grueni Geschrieben 22. Februar 2005 Geschrieben 22. Februar 2005 Ich weiß das so vom Hörensagen, deswegen frag ich ja nach. Weiß jemand was genaues darüber? ob ja oder nein? Nein, das ist nicht so. Einem Azubi kann man nach der Probezeit nur außerordentlich kündigen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist allerdings Pflicht, da man sonst nicht an der Abschlußprüfung teilnehmen kann.
IJK Geschrieben 22. Februar 2005 Geschrieben 22. Februar 2005 Tipp: Man kann in der ZP nicht "durchfallen". Von daher kann die Info nur falsch sein.
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