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Lohnsteuer - das leidige Thema...


beetFreeQ

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Moin!

Ih bin mal wieder dabei, die jährliche Lohnsteuererklärung zu machen. Das war bisher ja auch nicht so wild - allerdings bin ich seit vergangenem Jahr verheiratet. Erschwerend kommt hinzu, daß meine Frau eine vom Arbeitsamt finanzierte Ausbildung macht, bei der sie nichtmal ne Lohnsteuerkarte braucht. Und da steig ich langsam nicht mehr durch. Vielleicht weiß ja jemand Rat oder Links oder sonstige Hilfe!

Hier mal der Stand der Dinge:

Ich habe ne normale Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Alles ok soweit.

Meine Frau hat monatlich etwa 500 € Azubi-Gehalt bekommen und musste nur Versicherung zahlen - keine Steuern. Allerdings brauchte sie auch keine Lohnsteuerkarte abgeben.

Seit August sind wir verheiratet und daher ich in Steuerklasse 3 und sie in 5 gewechselt. Ich hab daher natürlich weniger Steuern bezahlt. Sie hat außerdem im Juli ihre Ausbildung abgeschlossen und gleich eine Weiterbildung für ein Jahr drangehängt - Finanzierung ebenfalls über's Arbeitsamt - allerdings unter Berücksichtigung meines Gehalts von vor zwei Jahren - und das war da noch steuerfreies Azubigehalt.

Wie soll ich das denn alles in die Erklärung eintragen? Meine Daten sind ja kein Problem. Aber was muss ich von meiner Frau eintragen? Ist da überhaupt was nötig?

Hoffe, daß jemand etwas Rat weiß!

Thx schonmal...

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Wir lassen schon seit Jahren unsere Steuer vom Steuerberater machen. Kommt natürlich auch auf denjenigen an, aber wir haben da eine gute und die hohlt uns wirklich jedes Jahr etliches raus, was ich sonst nicht bekam. Die hakt auch wegen jeder Kleinigkeit nach und das finde ich gut. Da fällts einem ned schwer, für den Steuerberater nen Betrag zu investieren. Mittlerweile bin ich auch selbständig und von daher isses eh besser.

In deiner verzwickten Lage würde ich meinem Vorredner zustimmen :)

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Thx schonmal.

Hab im ersten Schritt dran gedacht, direkt mal beim Finanzamt anzurufen und zu fragen, wie's da aussieht. Aber so wie ich das bei Ämtern leider zu oft erlebt hab, wird wahrscheinlich wieder keiner ne genaue Auskunft geben können.

Mal sehen, ob ich nen brauchbaren Steuerberater finde, der nicht zu teuer ist - was zahlt man denn so in etwa, wenn man von einem die komplette Steuererklärung machen lässt?

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Ich habe ne normale Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Alles ok soweit.

Meine Frau hat monatlich etwa 500 € Azubi-Gehalt bekommen und musste nur Versicherung zahlen - keine Steuern. Allerdings brauchte sie auch keine Lohnsteuerkarte abgeben.

...

Wie soll ich das denn alles in die Erklärung eintragen? Meine Daten sind ja kein Problem. Aber was muss ich von meiner Frau eintragen? Ist da überhaupt was nötig?

Also eintragen auf jeden Fall. 500€ fallen ja unter eine geringfügige Beschäftigung (bis 630€), sind also von vorneherein steuerfrei.

Als BBerufsbezeichnung für deine Frau kannst du ja "vom AA gefördete Ausbildung" angeben o.ä. ausserdem musst du die Versicherungsabgaben angeben. Das wird ja auch angerechnet auf die zu versteuernde Summe.

Dadurch, dass ihr verheiratet seid, steigt ja der Freibetrag. In STK3 zahlst du weniger im Monat, deine Frau dafür (ansich) mehr. Im Lohnsteuerjahresausgleich wird das ja dann wieder zurechtgerückt. Insgesamt zahlt ihr also schon gleich, nur hast du mit STK 3 monatlich mehr zur Verfügung.

Ich würde jetzt sagen, das ganze wie gewohnt eintragen und eine Kopie der Verdienstabrechnung (sowas muss deine Frau ja auch bekommen) mitschicken (vielleicht noch ein paar Zeilen in denen du das nochmal schreibst wegen der Zahlung vom AA oder so, die Leute beim Finanzamt können ja auch lesen und arbeiten nicht stur die Anträge ab ;) ).

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Falls Du nicht zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kannst oder willst, ist es wohl empfehlenswert sich ein gutes Steuerprogramm zuzulegen. Das ist dann nächstes Jahr auch absetzbar.

Wir fahren seit Jahren gut mit dem WISO Steuersparbuch.

Da sind einige nette Features dabei. Überprüfung auf Plausibilität, für Deinen Fall die Prüfung auf getrennt oder gemeinsam Veranlagung im ersten Ehejahr.

Dort werden auch die normalen Standardfälle die es im Steuerleben gibt abgedeckt. Zusätzlich gibts ne ausführliche Hilfe mit Rechtsgrundlagen und Finanzgerichtsurteilen, sowie Multimediainhalten.

Am Ende das ganze ausgedruckt die vom Programm gtelieferte Checkliste für Unterlagen die beigefügt werden müssen durchgehen und fertig.

Ist aber halt mehr auf Standardfälle ausgelegt. Wenn Du natürlich der dicke Immobilienhai bist und 5 Firmen, ist der Gang zum Steuerberater wohl kaum abzuwenden.

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Also eintragen auf jeden Fall. 500€ fallen ja unter eine geringfügige Beschäftigung (bis 630€), sind also von vorneherein steuerfrei.

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt ab 1. April 2003 regelmäßig im Monat 400 € nicht überschreitet. Die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei ab 1. April 2003 unerheblich.

Per 1. August 2003 ist die Geringverdienergrenze für Auszubildende wieder auf 325 EUR abgesenkt worden.

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  • 1 Jahr später...

Hallo!

Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage und zwar habe ich seit Juli dieses Jahres bei meinem Arbeitgeber gearbeitet (wo ich auch im Juni die Ausbildung erfolgreich beendet habe) und habe bei der Dezember-Abrechnung plötzlich eine Lohnsteuerrückzahlung von über 500 Euro vorgefunden. Ich meine, klar, meine Freude ist groß, aber ich versteh nicht so ganz wie das kommt? Ich hab ja keine Steuererklärung oder sowas gemacht?

Viele Grüße,

Lexia

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Hallo!

Zu diesem Thema hab ich auch eine Frage und zwar habe ich seit Juli dieses Jahres bei meinem Arbeitgeber gearbeitet (wo ich auch im Juni die Ausbildung erfolgreich beendet habe) und habe bei der Dezember-Abrechnung plötzlich eine Lohnsteuerrückzahlung von über 500 Euro vorgefunden. Ich meine, klar, meine Freude ist groß, aber ich versteh nicht so ganz wie das kommt? Ich hab ja keine Steuererklärung oder sowas gemacht?

Viele Grüße,

Lexia

das kommt glaub ich deswegen, weil die lohnsteuermonatsbeträge so errechnet werden, daß vorrausgesetzt wird, daß man das komplette jahr auch quasi lohnsteurpflichtig ist. Im Jahr wo die Ausbildung endet ist man das aber de facto ja nur das halbe Jahr. Daher kommt eine Rückzahlung zustande, weil eben die Grundlagen für die Erhebung verkehrt sind. So hab cih mir das mal angelesen. Für Korrektheit übernehme ich keine Garantie ;)

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das kommt glaub ich deswegen, weil die lohnsteuermonatsbeträge so errechnet werden, daß vorrausgesetzt wird, daß man das komplette jahr auch quasi lohnsteurpflichtig ist. Im Jahr wo die Ausbildung endet ist man das aber de facto ja nur das halbe Jahr. Daher kommt eine Rückzahlung zustande, weil eben die Grundlagen für die Erhebung verkehrt sind. So hab cih mir das mal angelesen. Für Korrektheit übernehme ich keine Garantie ;)

Ja klar aber dazu musst du ja erstmal ne Steuererklärung machen.

Also ich find das nach wie vor seltsam. Wie will der Arbeitgeber das denn für einen machen?

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neien.. natürlich nicht komplett. Aber er weiß über diesen Fall bescheid, daß du nicht ein komplettes jahr Lohnsteuer gezahlt hat. Um was anderes gehts ja nicht.

Ne Steuererklärung kannste ja immer machen. Nur wird dann n Lohnsteuerjahresausgleich ja vom Finanzamt gesehen und dann machen die dahingehend nix mehr.

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Servus,

vielleicht kann man sich das leichter vorstellen, wenn man sieht, wer was macht. Dein Arbeitgeber hat die Informationen, in welcher Steuerklasse Du wie lange bei ihm beschäftigt warst. Aus diesen Informationen errechnen sich die abzuführenden Steuern und Abgaben. Wenn jetzt wegen Deiner Ausbildung vorher eine Nachberechnung nötig ist, führt die der Arbeitgeber durch. Das ist jedoch nicht das, was Du in Deiner Einkommensteuererklärung machst. Er sieht nur seinen Teil der Geschichte. Diesen ergänzt Du in Deiner Einkommensteuererklärung um Deine Werbungskosten, Fahrtkosten und den sonstigen Kram und gut ist.

Das Finanzamt sieht das komplette. Hier wird eine prinzipiell sehr einfache Rechnung aufgemacht. Was hat der Steuerpflichtige an zu versteuerndem Einkommen gehabt und wieviel Steuer wurde bereits (vom Arbeitgeber) abgeführt. Wenn Du 500,- Euro wiederbekommen hast, gehen die hier einfach zu Deinen Lasten und werden beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder mit berücksichtigt. Am Schluss sind nur zwei Zahlen interessant: das gesamte Einkommen und das zu versteuernde Einkommen (der erste Wert minus die Ausgaben für den Beruf). Vom zweiten Wert wird ermittelt, wieviel Steuer fällig ist und mit dem verglichen, was bereits abgeführt wird. Dann wird die Differenz ausbezahlt oder eingefordert.

Peter

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