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Empfohlene Antworten

Natürlich geht das, sowas nennt sich nämlich Verleumdung ;)

OK ob es in diesem Fall wirklich Verleumdung war kann ich nicht beurteilen, aber die Richter haben wohl so entschieden. Es ging ja nicht darum das Westerwelle gesagt hat das er das bedenklich fände sondern das er gesagt hat das Schröder der Firma Aufträge zugespielt hätte.

Wenn du in der Öffentlichkeit über jemand anderen "Lügen" verbreitest dann kann dieser, wie in diesem Beispiel, vor Gericht erwirken dass du dieses zu lassen hast.

Edit: Verdammter fieser...ähm mächtiger Pirat.

...das er gesagt hat das Schröder der Firma Aufträge zugespielt hätte.

in dem Fall wird eine Person geschädigt bzw. ihr Ruf, wodurch solche "Lügen" dann strafbar sind

das mit dem Auto ist etwas vollkommen anderes, ob sich der Fahrer dadurch angegriffen fühlt kann natürlich sein, aber glaube gerichtlich sähe er da kein Land ;)

  • Autor
Ich verstehe ganz erhlich gesagt absolut nicht auf was du mit diesem Beispiel hinaus willst...

Es geht ja hier in Beidem um eine offensichtliche Lüge.

- Einmal dass das Auto rot ist, obwohls in echt grün ist.

- Und beim Anderen das Schröder etwas gemacht hätte was er laut Gericht und sich selbst nich gemacht hat.

Wenn man Zweiteres untersagen kann, müsste man mir doch rein theoretisch auch das Erstere verbieten können, oder geht das nich, weil ein Auto ja keine rechtliche Person is?

An dem ersten besteht kein Interesse, weil es niemanden interessiert ob du ein Auto für Blau oder Rot hällst, zumindest nicht soviel das er dich deswegen verklagen würde. Außerdem verklagen kann man jemanden erstmal wegen ziemlich viel, die Frage ist was dann vor Gericht mit der Klage passiert.

Hier geht es um den Ruf und somit auch um die Ehre einer bekannten Person. Fuehlst du dich in deinen Grundrechten eingeschraenkt (Ehre ist ein Grundrecht ;) Art. 1) so kannst du dagegen klagen.

Es spricht in seltenen Faellen gegen die Ehre wenn du behauptest mein Auto sei gruen, obwohl es blau ist, aber vielmehr wenn du behauptest ich habe das Auto geklaut anstatt es geschenkt bekommen zu haben *g*

Ob und inwieweit nun die Ehre eingeschraenkt wurde ist in dem Fall dem Gericht als Aufgabe angedacht ueber ebendies zu entscheiden

  • Autor

Naja so wie ich mir das schon gedacht habe:

Alles wieder so Gummiparagraphen die jeder auslegen kann wie er will.

Wenn für jemanden z.B. sein Auto sein Ein und Alles is und die Farbe grün total hässlich findet, isses ja so gesehen auch ne Beleidigung seiner Ehre wenn man behauptet das sein Auto grün is (und somit für ihn hässlich).

Zumal da "Ehre" ja sowieso ein sehr dehnbarer und individueller Begriff ist...

Naja, aber is auch eigentlich egal, wollte das nur noch mal bestätigt haben, bzw. wissen ob meine Vermutungen richtig waren, was ja wohl der Fall zu sein scheint. :floet:

Nichts fuer Ungut... aber ich wuerde den ersten Artikel unseres Grundgesetzes nicht als Gummiparagraphen bezeichnen...

Und ich denke nicht dass die da nach persoenlicher Praeferenz gehen wenn es um die Begriffsbestimmung der Ehre geht ;)

  • Autor
Nichts fuer Ungut... aber ich wuerde den ersten Artikel unseres Grundgesetzes nicht als Gummiparagraphen bezeichnen...

Und ich denke nicht dass die da nach persoenlicher Praeferenz gehen wenn es um die Begriffsbestimmung der Ehre geht ;)

Gibts denn dann irgendwo ne feste Definition was "Ehre" ist?

Hier geht es um den Ruf und somit auch um die Ehre einer bekannten Person. Fuehlst du dich in deinen Grundrechten eingeschraenkt (Ehre ist ein Grundrecht ;) Art. 1) so kannst du dagegen klagen.

Es spricht in seltenen Faellen gegen die Ehre wenn du behauptest mein Auto sei gruen, obwohl es blau ist, aber vielmehr wenn du behauptest ich habe das Auto geklaut anstatt es geschenkt bekommen zu haben *g*

Ob und inwieweit nun die Ehre eingeschraenkt wurde ist in dem Fall dem Gericht als Aufgabe angedacht ueber ebendies zu entscheiden

Über den unterschied Ehre und Würde wollen wir nun gar nicht mehr streiten, Allerdings könne wir uns über die Grundrechte wohl noch streiten.

Das Grundgesetz sichert Dir Deine persönlichen Rechte dem Staat gegenüber zu, nicht anderen Bürgern. Dies wird durch andere Gesetze die auf den Prinzipien des Grundgesetz fussen erreicht.

Ich als Privatperson kann Dich als Privatperson also nicht in Deiner Würde verletzen. Sehr wohl kann ich aber mehrere Dutzend Straftaten begehen die moralisch eine Verletzung der Würde darstellen.

Im übrigen lassen sich Grundrechte jederzeit durch andere Gesetze einschränken. Schönes Beispiel hierfür ist das Soldatengesetz und das Wehrpflichtgesetz.

Hier werden etwa das Recht auf freie Meinungsäusserung, die Freizügigkeit oder das Recht auf körperliche unversehrtheit eingeschränkt.

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