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Systemlord

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  1. Ich finde auch den Wildwuchs an Berufsbezeichnungen teilweise sehr abschreckend: (Junior-/Senior-)Software-Developer, (Junior-/Senior-)Software-Engeneer etc. pp. Warum kann man sich nicht auf eine einheitliche Berufsbezeichnung oder zumindest einheitliche Kriterien für die Verwendung der verschiedenen Bezeichnungen einigen? Ab wann ist man z.B. Junior-Software-Developer ab wann Senior-Software-Developer? Hängt das vom Lebensalter oder der Berufserfahrung ab? Fragen über Frage! Da wundert es mich nicht, wenn Firmen sich darüber beklagen, keine passenden Leute zu finden, wenn sie teilweise selber nicht einmal zu wissen scheinen was sie suchen oder die Anforderungen völlig realitästfremd sind. Stichwort: 18 Jahre, Ausbildung mit 1,0 abgeschlossen und 5 Jahre Berufserfahrung! Okay, ein wenig überspitzt, aber im Grunde weiß wohl jeder, was ich meine :floet:
  2. Ja, ich weiß, das ich das schon mal an anderer Stelle hier im Forum gepostet habe :floet:
  3. mal ne ganz dumme Frage: Du hast geschrieben, das Dein Ausbilder den Betrieb verlassen hat. Gibt es in Deinem Betrieb überhaupt noch jemanden, der die Berechtigung zur Ausbildung hat oder war Dein "Ausbilder" nur Dein betriebliches Kindermädchen?
  4. Ich würde das auch versuchen, so diskret wie möglich (schriftlich/unter vier Augen) zu regeln, solange der AG sich kooperativ zeigt. Sich in den Flur stellen und laut rufen dürfte wahrscheinlich höchst kontraproduktiv sein und zu einer Kündigung führen
  5. Wäre doch mal interessant zu erfahren, ob man in den Fällen, wo der AG sich weigert, geleistete und nicht mit dem Gehalt abgegoltene Überstunden auszuzahlen oder als Urlaub gut zu schreiben, berechtigt ist, Arbeitsverweigerung zu begehen. Müsste aber eigentlich aufgrund von § 273 BGB (Zurückbehaltungsrecht) möglich sein.
  6. Hat der Kollege wenigstens eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht?? Das würde ich lassen. Das macht keinen guten Eindruck beim zukünftigen AG
  7. Ich hätte mich wahrscheinlich auch mir der Erklärung zufrieden gegeben
  8. <Ironie>Wahrscheinlich nur ein Bedienungsfehler von Dir </Ironie> Bei der Anzeige hätten bei mir wahrscheinlich die Alarmglocken geschrillt und ich hätte mich einfach mal ganz unverbindlich erkundigt, was es damit auf sich hat. So nach dem Motto:
  9. Welche Rolle würden eigentlich Zeiterfassungssysteme in diesen Szenarien spielen?
  10. Wobei so mancher AG dem AN eher Arbeitsverweigerung unterstellt, anstatt die Probleme in seinem eigenen Saftladen zu suchen :upps Was aber auch passieren kann (habe ich selber erlebt) ist, das man zwar laut Arbeitsvertrag Überstunden abfeiern kann, der Versuch aber jedes mal aus (angeblichen) betrieblichen Gründen (neuer Kunde etc) scheitert. Angenehmer Nebeneffekt für mich nach meiner Kündigung: Mein letztes Gehalt war dank der Überstunden netto = brutto der vorherigen Monate.
  11. Der ÖD ist an unserer schlechten Bezahlung Schuld!!!!111drölf Nein, im Ernst: Ich habe nie behauptet, das meine persönliche Meinung allgemeingültig ist
  12. Wenn Du die Summen mit 3 multiplizierst, näherst Du Dich dem akzeptablen Bereich stark an. Ich persönlich empfinde Brutto-Löhne von unter 2000 Euro inzwischen als Frechheit.
  13. Ich glaube, Turel meinte eher, das niemand immer im Kopf hat, welche Klauseln von einem Arbeitsgericht gekippt worde sind. Was die Überstunden-Passage angeht, hast Du Recht.
  14. Wahrscheinlich ist der AG der irrigen Ansicht, das es für ihn preiswerte ist, der Querulanten zu entlassen, als seine Überstundenregelung gesetzeskonform auszugestalten. Bei solchen AGs sollten sich Angestellte, die kündigen, mit einer Klage auf Auszahlung der Überstunden verabschieden!
  15. Da muss man unterscheiden: Wenn sich jemand krankschreiben lässt, weil er massig unbezahlte Überstunden macht und irgendwann ausgebrannt ist, dürfte normalerweise nichts passieren. Wenn jemand sich krankschreiben lässt, um (illegal) Überstunden abzufeiern, darf derjenige sich nicht beschweren, wenn er die fristlose Kündigung bekommt, falls er auffliegt. Und im dem Fall dürfte die Kündigung auch vor jedem deutschen Arbeitsgericht bestand haben, falls sich der AG nicht total dämlich anstellt und irgendwelche Formfehler macht.
  16. Also meine Maxime für Überstunden ist: so viele wie nötig, so wenig wie möglich - klingt besser als nicht mehr als unbedingt nötig BTW: Gut, das diese Diskussion jetzt stattfindet. Hab nächste Woche nen Vorstellungsgespräch
  17. Klingt irgendwie nach "ich Chef! Du nix!"
  18. Nein, ich meinte eher LetaleDosis
  19. Ich liebe diese unverständlichen Formulierungen, wo am Ende niemand mehr durchblickt. Und wegen lumpiger 15 Minuten eher gehen gleich nen halben Urlaubstag abziehen ist dreist. Das kann man ja locker am nächsten Tag nacharbeiten. Mit ein wenig Glück könnte man es sogar schaffen, das einen der Arzt irgendwann wegen Erschöpfung oder sogar Burnout für einige Zeit aus dem Verkehr zieht. BTW: Geht bei Euch wenigstens mehr als eine Woche Urlaub am Stück?
  20. Okay, bei mehr als 1 Stunde eher gehen macht das mit dem halben Tag Urlaub Sinn. Das klang in deinem Post leider ein wenig missverständlich. BTW: 22 Tage?? IMHO stehen einem doch laut §3 BUrlG mindestens 24 Tage zu?
  21. Am besten ist in der Hinsicht mein AG: Laut Vertrag sind mit dem Monatslohn bis zu 5 Stunden abgegolten, offiziell machen wir aber keine Überstunden Mal ne provokante Gegenfrage: Denken deine Kollegen genau so wie Du?
  22. Du meinst zwei zusätzliche Wochen und eine schriftliche Begründung, warum man gekündigt wird. Manchmal kann ein guter Anwalt damit noch vor einem Arbeitsgericht was erreichen (wegen Formfehlern etc). Dafür gleich 0,5 Urlaubstage opfern?? Hat man bei Euch so viel Urlaubstage, das man sich das leisten kann oder was ist der Sinn hinter diesem Unsinn? Jeder vernünftige Chef würde einem die Wahl zwischen Nacharbeiten oder Urlaub nehmen lassen.
  23. Ich wollte es nur erwähnt haben, damit sich später niemand beschwert :mod: BTW: Wenn man sich wegen Migräne o.ä. krankschreiben lässt, sollte man nach seiner Genesung besser nicht sofort mit neuen Erfolgen bei Diabolo 2 prahlen.
  24. Vorsicht! Wenn man beim Krankfeiern erwischt wird, rechtfertigt das eine sofortige (=fristlose) Kündigung, da man eine Pflichtverletzung begeht und nebenbei noch das Vertrauensverhältnis nachhaltig beschädigt.

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