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Talon

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Alle Inhalte von Talon

  1. bei uns in der BS (fürth) ist es so: FI / SI+AE sind in den ersten beiden jahren zusammen erst im letzten jahr werden die klassen getrennt wobei das sicher auch mit der anzahl der einzelnen schüler zusammenhängt wenn in den ganzen 12ten klassen nur 5 FI/SI sind wird es kaum eine extra klasse geben... viel glück beim gespräch
  2. sorry für doppelpost (edit war nicht mehr möglich) 1. 24 tage urlaub sind sehr wenig... 2. das mit deinen schulzeiten solltest du regeln laut berufschulverordnung (bayern) und (aussage des lehrkörpers) laut IHK (Nürnberg) zählt eine schulstunde (45 minuten) wie eine Arbeitsstunde (60 minuten) desweiteren ist der schüler nicht verpflichtet bei einem unterrichtstag mit mindestens 5 schulstunden danach noch in den ausbildungsbetrieb zu gehen (wobei hier natürlich abzuwägen ist was einem wichtiger ist: paar stunden freizeit oder ärger auf der arbeit) ich würde dir empfehlen zuerst mit deinem klassenlehrer zu sprechen wie die situation sein sollte.... danach mit deinem chef (erklähr ihm das es so und so sein müsste) wenn er darauf nicht eingeht solltest du zu deiner IHK gehen
  3. wenn ich so die heutigen azubi gehälter sehe..... ich habe in meiner ersten ausbildung im ersten lehrjahr 480,- DM (Brutto) bekommen wenn man nicht gerade jedes wochende von disco zu disco rennt und hunderte von euro versäuft solten auch 400,- € zum überleben genügen
  4. geh nach feierabend in einen gut sortierten schreibwarenladen die haben berichtshefte (muss dir dein betrieb stellen... also vorher betrieb fragen und dan quittung mitbringen.....) wenn dein betrieb meint du sollst ohne dahin lass dir das bestätigen.... nicht das du deswegen noch ärger bekommst bei deiner ihk als wenn du in dem schuljahr nicht durchweg geschlafen hast dann solltest du in deinem ordner/heft jede menge info haben was ihr durchgenommen habt... gut geführt natürlich entsprechend mit datum es gibt nichts einfacheres als berufschule "nachtragen" im berichtsheft
  5. das ist nur halb richtig.... beim berichtsheft muss der verantwortliche ausnahmslos jede seite zumindest einmal in die hand nehmen...... der betrieb muss ja im berichtsheft mit unterschreiben.... allein aus diesem grund heraus werden berichtshefte normalerweise sorgfältig durchgesehen..... zumindest anfangs..... ein guter ausbilder (die machen das meistens) kennt seine "pappenheimer" und wird entsprechend die berichtshefte genauer durchsehen bzw sie nur überfliegen..... PS: an alle die berichtsheft schreiben.... vergesst um himmels willen nicht für die berufschulzeit euren klassenlehrer unterschrieben zu lassen.... das kann euch bei der prüfung kopf und kragen kosten
  6. 1. wird der gute man erst 19 und dann hab ich hier noch etwas um diesen irrglauben mal aus der welt zu schaffen..... Seit dem 1. Juli 2003 gilt in Deutschland eine neue Einberufungspraxis zum Grundwehrdienst. Die neue Praxis besteht aus folgenden Punkten: 1. Absenkung der Heranziehungsgrenze vom 25. auf das 23. Lebensjahr 2. Keine Heranziehung von Verheirateten und in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebenden Wehrpflichtigen 3. Nicht-Einberufung von "T3"-gemusterten Wehrpflichtigen (Anmerkung: T3 = ein niedriger Tauglichkeitsgrad) 4. Abiturienten und Fachoberschüler Wehrpflichtige mit Hochschul- oder Fachhochschulreife werden zunächst nicht zum Wehrdienst herangezogen, wenn sie einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben. Die Zurückstellung gilt bis zum Ende der betrieblichen Ausbildung, der dann die Einberufung zum Wehrdienst folgt. Bereits zugestellte Einberufungsbescheide werden widerrufen. Nach der Berufsausbildung ist eine Einberufung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Die Regelung gilt nicht für Abiturienten oder Fachoberschüler die ein Studium aufnehmen wollen. früher galt diese regelung bis zum 27. Lebensjahr aber durch die rückstufung von 25 auf 23 wurde das entsprechend angeglichen /edit: ich dachte früher auch so.... wollte die zeit überbrücken mit drücken.... mit 26 1/2 Jahren wollte mich die Bundeswehr dann einziehen..... das ist erstmal super wenn man jahre im berufsleben steht und schon richtig gut geld verdient....... und auf einmal liegt der einberufungsbescheid im briefkasten..... die aussicht die nächsten 9 monate mit 400,- DM leben zu müssen fand ich nicht klasse
  7. ich persönlich würde zusehen die musterung zu machen und dann den wehr oder zivildienst ableisten 1. hast du es dann hinter dir (egal was die zukunft bringt.... zur zeit muss man noch wehr oder ersatzdienst leisten) das erleichtert danach die suche nach ausbildungsstellen (aufgrund bereits geleistetem wehrdienst) 2. vieleicht gefällt es dir dort sogar dann kannst du eine ausbildung beim bund (zeitsoldat) oder eben im sozialen bereich anfangen (beide haben auch bedarf an fachinformatiker)
  8. 100% agree Menzemer in vielen betrieben ist es doch so (einschließlich in meinem) da werden betriebsinterne projekte nur deswegen gemacht das der angestellte bei leerlauf beschäftigt ist und nicht nasebohrend auf den feierabend wartet..... ich bin sicher das man für (aus kaufmänischer sicht) geringere kosten gleichwertige oder zumindest annähernd vergleichbare software auch fertig auf dem markt bekommt..... ich werde mich mit diesem teil meiner projektarbeit sicher auch schwer tun.... da ich meinem chef noch nie irgendeine kosten / nutzen rechnung vorlegen musste....... da heist es nur... "wir brauchen das und das... mach mal....."
  9. in fürth zb gibt es keinen richtigen deutschunterrricht.... das fach nennt sich DUA und befasst sich im großen und ganzen mit dem vermitteln von lernhilfen (mind mapping und so zeug) und dem schreiben und vortragen von präsentationen usw.... und jeder der nicht in religion wollte/musste wurde in das fach plus gesteckt (uns hat man keine wahlmöglichkeit gelassen) sport gab es garkeinen (zum glück) und sozialkunde kann man da auch nicht abwählen (was auch nicht weiter tragisch ist.... schließlich gibt es ja den WISO teil... da schadet sozialkunde nicht)
  10. auch ein "bäcker" muss sich weiterbilden du wirst in jedem beruf fortbildungen machen müssen selbst in einer fabrik am fließband wirst du im lauf der jahre sicher einmal fortbildungsmaßnahmen über dich ergehen lassen müssen...... und gerade in der IT hast du kaum möglichkeiten wenn du dich nicht weiterbildest das wissensgebiet ist so groß das du ohne spezialisierung kaum weiter kommst ein recht gutes sprichwort: wer nicht geht mit der zeit, geht mit der zeit
  11. ganz einfach... sollte es jemals probleme geben währen der ausbildung (zb mangelnde leistung bei der zwischenprüfung) ist es sehr wichtig haarklein nachweisen zu können wann man was wie lange macht hat wenn jetzt jemand täglich 4 std botengänge erledigt das aber nur unter einem punkt sonstiges zusammen legt wird er später schwierigkeiten haben das glaubhaft zu belegen
  12. nochmal zum risiko das berichtsheft ist in erster linie für dich damit kannst du später deinem arbeitgeber und der ihk vorlegen was du gelernt bzw nicht gelernt hast lass dir von niemanden erzählen das du dieses und jenes nicht ins berichtsheft schreiben darfst das ist kein märchenbuch sondern ein nachweiß deiner tätigkeiten und wenn du botengänge erledigst gehört das da mit rein fertig
  13. zum einen: lehrjahre sind keine herrenjahre zum anderen: schreib es in berichtsheft... das berichtsheft ist ein nachweis deiner tätigkeiten egal was du machst... also wenn du montag morgens den hof kehrst schreib rein -hof gekehrt es muss kein roman werden kurz und knapp genügt vollkommen ich finde sowas gehört da auch mit rein..... abgesehen davon ist es nichts verwerfliches wenn die azubis sowas machen..... sowas hat noch keinem geschadet
  14. kommt ganz darauf an bei welcher firma du dich für welche tätigkeit bewirbst das variiert von einem schnellhefter (klarsichtmappe) bis hoch zur ledermappe nur beim inhalt gibts keine unterschiede....egal welche hülle... du solltest immer "vernünftiges" (festes schweres) papier nehmen und auch die kopien der zeugnisse sollten in guter qualität auf gutem papier gemacht sein und scheu dich nicht bei den betrieben nach dem verbleib deiner unterlagen zu fragen..... das sie dir die unterlagen wieder zurück geben..... ist ja nicht gerade günstig einen satz bewerbungsmappen in einer gewissen qualität bereitzustellen
  15. der übersicht halber währe es sinnvoll nicht quer durch alle deine (zu ein und demselben thema) aufgemachten threads zu posten.... sondern sich auf einen zu konzentrieren..... meinst du nicht auch ?
  16. mein tip.... 1. sprich mit deiner IHK (wegen der überstunden ohne ausgleich = verstoß gegen das arbeitszeiten schutzgesetz... vor allem bei azubis) die werden mit sicherheit genau zuhören und danach mit deinem chef telefonieren 2. stelle diese "frohndienste" sofort ein (das wird deinen chef zusätzlich die augen öffnen) wenn er sich beschwert verweise ihn auf deinen arbeitsvertrag (8 std regelarbeitszeit bei 40 std / woche) und auf das arbeitszeiten schutzgesetz..... dein AG hat nach diesem gesetz maximal anrecht auf 10 tage im jahr an denen du mehr als 8 std aber maximal 10 std arbeiten musst.... diese ihm gesetzlich zugesicherten überstunden muss er die aber in jedem fall mit freizeit ausgleichen die beiden sachen sollten genügen um dieses arbeitsverhältniss schnellstmöglich aufzulösen durch die überstunden ohne ausgleich solltest du auch dein außerordentliches kündigungsrecht haben (frag diesbezüglich deine IHK oder einen anwalt) sprich am besten heute noch mit der firma wo du anfangen könntest ob sie dir den lehrvertag zuschicken können ob sie dir dann trotz unterschrift unter umständen noch bis zu 6-8 wochen zeit geben (wegen kündigungsfristen) es ist wichtig das du erst den vertrag dort sicher hast bevor du kündigst....
  17. so ein projekt ist jederzeit möglich.... hier ein beispiel (auszug) Umsetzungshilfen für die neue Prüfungsstruktur der IT-Berufe Entwicklungsprojekt Umsetzungshilfen für die neue Prüfungsstruktur der IT-Berufe auf der Grundlage der Ausbildungsverordnung 17.11.1997 FKZ: K 3395.00 Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung Referat 222 Heinemannstraße 2 53175 Bonn Durchführungsträger: ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. Projektleitung: Dipl. Wirt.-Ing. Karlheinz Müller Stresemannallee 19 60596 Frankfurt am Main Wissenschaftliche Beratung: Univ.-Prof. Dr. Klaus Ullrich Breuer Universität Mainz, FB 03 – Wirtschaftspädagogik Jakob-Welder-Weg 9 55099 Mainz Laufzeit: September 1998 bis März 2000 Diese Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erstellt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung war an der Abfassung der Aufgabenstellung und der wesentlichen Randbedingungen beteiligt. BMBF-Entwicklungsprojekt IT-Prüfung: Antrag für die betriebliche Projektarbeit Berufsbezeichnung/Fachrichtung/Einsatzgebiet/Fachbereich Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung Antragsteller(in): Ausbildungsbetrieb: Mustermann, Andreas Software GmbH Sophienweg 58 Bahnhofstr. 5 46483 Wesel 12345 Ort Prüfungsnummer Abschlussprüfung Datum: 4711 Winter 1998 07.08.1998 Projektbezeichnung (Auftrag/Teilauftrag) Konzeption und Produktion einer Software-Präsentation Kurze Projektbeschreibung Erstellung einer Präsentation für ein Symposium inklusive - Sammeln fachlicher Informationen - Analyse der Inhalte - Planung mit Produktverantwortlichen - Gliederung des Vortrages - Erstellung und Aktualisierung der Folien - Abstimmung mit Konzernrichtlinien Die Präsentation wird als gedruckter Foliensatz sowie in Datenform dem Referenten zur Verfügung gestellt. Projektumfeld: Die Software GmbH ist ein Systemhaus mit einem Schwerpunkt auf der Software-Entwicklung. Projektphasen mit Zeitplanung in Stunden: - Konzept: Inhalt und Struktur des Vortrages 25 Std. - Folienerstellung 10 Std. - Unternehmensabstimmung 10 Std. - Abstimmung mit Konzernrichtlinien/Marketing 5 Std. - Projektdokumentation 20 Std. Dokumentation zur Projektarbeit (Nicht selbstständig erstellte Dokumente sind zu unterstreichen!): - Projektbericht - Folienvortrag mit Sprechernotizen
  18. ich würde dir aber empfehlen das vorher noch mit deinem arbeitgeber abzusprechen das gesetz verpflichtet deinen arbeitgeber dazu, das du deine arbeitszeiten nicht überschreitest (bzw nur im äußersten notfall) dafür verpflichtet dich das gesetz dazu, während der arbeitszeit volle leistung zu bringen, das wird geregelt indem du die verbleibende zeit des tages zur erholung nutzen solltest. wenn du jetzt eine weitere tätigkeit ausübst (egal ob unentgeltlich oder gegen bezahlung) ist nichtmehr gewährleistet das du während deiner regulären arbeitszeit 100% leistung bringst…. dein arbeitgeber hätte das recht dich fristlos zu kündigen wenn du dir eine nebentätigkeit nicht vorher ausdrücklich genehmigen lässt also sprich vorher mit deinem arbeitgeber über dein vorhaben… und lass es dir am besten schriftlich genehmigen…. hat er etwas dagegen bleibt dir leider keine andere möglichkeit als es nach deiner ausbildung zu machen.
  19. ich weis nicht was ihr alle wollt ich finds nett auf der BS 3 in fürth die lehrer sind überwiegend sehr nett (außer man führt sich auf wie die sau unterm sofa... das drückt immer den sympatiepegel der lehrer gegenüber dem betreffenden schüler) über den stoff lässt sich streiten man darf doch jederzeit zuhause weiterlernen.... wer sich nur auf den in der schule vermittelten stoff verlässt ist sowieso verlassen ich find die BS in fürth immer recht erholsam (ich hab demnächst nochmal 3 wochen am stück.... meine letzten vor der abschlussprüfung)
  20. nunja... nachdem die mobbingversuche der frau vom chef, mich los zu werden nicht geholfen haben, und mein chef die beiden, von ihr geschriebenen, abmahnungen wieder zurückziehen musste (waren beide mit erfundenen haltlosen gründen gefüllt) bekomme ich keine arbeit mehr zugeteilt..... und selbst wenn ich doch ma arbeit zugeteil bekomme lasse ich pünktlich zum fieierabend den hammer fallen...... ich bin keiner der sich vor arbeit drückt.... oder auf seinen feierabend besteht.... aber wer mich so ärgert der darf sich warm anziehen..... ich würd mich nicht als "feind" haben wollen
  21. nochmal was zu arbeitszeiten ich kenne beide seiten ich hab mir wissentlich einen sehr kleinen betrieb ausgesucht für meine umschulung in der hoffnung durch praxis viel zu lernen (man wird in kleinen betrieben ja mehr praxisbezogen eingesetzt) ich hatte viel zu tun..... 50-60 wochenstunden waren normal..... auch am wochenende..... oft auch im außendienst tagelang unterwegs und garnicht zuhause irgendwann hab ich dann angefangen die überstunden etwas konsequenter abzufeiern..... es entstanden dann wohl probleme mit meiner person.... ich weis bis heute noch nicht wieso und was genau die gründe waren.... ich hab jedenfalls darauf dann entsprechend reagiert.... heute arbeite ich streng nach meinen "muss" stunden.... keinen strich mehr arbeitsbeginn ist früh (je nach dem wann ich ankomme) zwischen 7:50 uhr und 8:00 uhr und arbeitsende ist dann genau 8 std später (also spätestens 16:00 uhr) pause mache ich ab 16:00 uhr zuhause ich arbeite seit den zwischenfällen nur noch mein 40 std / woche..... mitgemacht hab ich beides..... wenn das umfeld stimmt, man sich mit den kollegen versteht und die arbeit spaß macht sind auch arbeitszeiten von 60 std/ woche nicht schlimm..... das umfeld macht die musik
  22. hier die quelle... Arbeitszeitgesetz Aktuelle Fassung: zuletzt geändert durch Art. 4b des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002; in Kraft getreten am 1. Januar 2004) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten......... weiter unten gibt es eine ergänzung zu §3 bezieht sich auf tarifverträge......
  23. mal abgesehen davon das für jugendliche recht strenge richtlinien bestehen diese also sonderstatus haben was arbeitszeit angeht..... bestimmt einzig dein betrieb von wann bis wann du zu arbeiten hast der betrieb muss sich dabei an gewisse richtlinien halten (stehen zb in tarif verträgen usw) eine arbeitszeit von 8 std darf nur in ausnahmefällen überschritten werden (usw) alles in allem liegt es an deinem chef in wie weit er auf deine wünsche eingeht.... beispiel gleitzeit.... aber selbst da dürfen nicht alle kommen und gehen wie sie wollen..... schließlich müssen zu gewissen zeiten ansprechpartner im betrieb sein..... stell dir doch nur mal vor es würden auf einmal alle mo - do 30 minuten länger arbeiten wollen.... was macht dann dein betrieb wenn alle freitag mittag den "hammer" fallen lassen..... dem kunden sagen das niemand mer da ist und er am monatg wieder kommen soll ?
  24. der betrieb bekommt von der IHK einen anmeldebogen (zur ZP genauso wie zur AP) da stehen termin und alles andere drauf wenn dich dein betrieb nicht anmeldet bekommst du auch keine enladung ohne schriftliche einladung darfst du keine prüfung schreiben ( ich musste meine einladung zur prüfung vorlegen bzw dabei haben bei der ZP ) /edit: hier mal eine info deiner IHK zur abschlussprüfung winter 04/05..... zu deiner AP wird es genau das gleiche sein...
  25. http://www.vpsv2.u-form.de/beschreibung/stoffzpa.html besorg dir das... da steht drinn was in der prüfung alles kommen kann

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