So alle zwei Jahre poppt so ein Thread auf und erreicht durchschnittlich 30 Seiten mit dem Ergebnis, dass die Meinungen diesbzgl. so dermaßen unterschiedlich sind, dass es kein Konsenz geben kann. Deswegen hier nochmal von mir:
Wenn sich ein Prüfungsteilnehmer in einem Anzug wohl fühlt, dann soll er ihn tragen. Ordentlich gekleidet zu sein reicht vollkommen aus. Ein Prüfungsausschussmitglied, der Punkte abzieht, weil ihm die Kleidung des Prüfungsteilnehmers nicht gefällt, gehört m.M.n. nicht in den Prüfungsausschuss. Wir sind nicht bei "Germanys next top model" und Banker prüfen wir auch nicht, wo ein Anzug zur Berufskleidung gehört.
Anderherum wird ein Schuh draus: Wir haben Punkte abziehen müssen, eben weil Prüfungsteilnehmer im Anzug aufgetreten sind, in dem sie sich offensichtlich nicht wohlgefühlt haben und dementsprechend verunsichert, gestelzt, verschwitzt mit hochrotem Kopf ihre Präsentation hielten.