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Sour

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  1. Nö.. lesen unso! Wie schon gesagt, er hätte wohl keinen Urlaub mehr gehabt, wenn der Vertrag bereits ausgelaufen wäre . Da er aber geschriebn hat, das er den Tag vor der prüfung noch Urlaub hatte, muss logischerweise auch noch ein Vertrag bestehen .Und um die Situation, das der Ausbildungsvertrag schon vor der Prüfung ausgelaufen war, ging es eben... -.-
  2. Du hast nicht zufällig noch die Option bei Fehlemeldung neu starten aktiviert? Zu finden in der Systemsteuerung->System->Erweitert->Starten und Wiederherstellen->Haken bei "System neu starten bei Programmfehlern" wegmachen. Und schau mal bitte in Systemsteuerung->Software ob das o.g Update mit aufgelistet wird (du musst dir bei der Softwareübersicht die Updates mit anzeigen lassen; Haken dort setzen für Updates). Wenn es nicht drinne sein sollte, dann deaktiviere die Automatischen Updates, lade dir das Update manuell bei MS runter und instaliere das so. Anschliessend wieder die AUtomatischen Updtes nach belieben aktiveren . Greetz
  3. Er hätte wohl keinen Anspruch mehr auf Urlaub, wenn der Vetrag ausgelaufen wäre Frage damit geklärt?
  4. Meine Güte bist du schwer von Begriff . Klar darf er das nicht so ohne weiteres machen. Es sei denn eben, es würde ein begründeter Verdacht vorliegen. Und nein, das du in diesem Forum prinzipiell aktiv bist, ist sicher nicht schlimm, aber es ging ja auch darum, das man von deiner hier virtuellen Person über diverse Foreneinträge etc, doch "relativ leicht" auf deine reelle Person schliessen kann. Aber ok, ist tatsächlich zuviel OffTopic, srry dafür -.- Du bist dazu verpflichtet dich als Minderjähriger Untersuchen zu lassen. Natürlich ist da auch der Arbeitgeber gefragt, der dich sonst garnicht einstellen dürfte (Die Entsprechenden Gesetztesauszüge findest du auf Seite 1). Um nix anderes ging/geht es hier (ja ich weiss das du wohl schon volljährig warst, als du deine Ausbilung begonnen hast und das somit auf dich speziell nicht zutreffen würde).
  5. Ja srry, ich meinte natürlich auch §21. §18 ist von mir ja weiter unten auch nochmal angegeben, für die Bemessung und Fällig. Waren irgendwie zuviele §
  6. Also dein Arbeitsverhältniss endet nach §18 des BBiG mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Bishin zu diesem Datum, besteht das Arbeitsverltniss noch und somit auch die vertraglich festgelegten Bedingungen, wie zB der Lohn. Der Lohn wird monatlich ausgezahlt, sollten aber einzelnde Tage berechnet werden, so wird der Monat, nach §18 des BBiG, auf 30 Tage aufgeteilt. Zudem muss dir dein Lohn nach §15 und §19 Fortgezahlt werden, wenn du an Prüfungen teilnimmst. Des Weitern hast du auch Anspruch auf Urlaubsgeld, sofern dir denn welches zusteht . Hier alles nachzulesen! Greetz
  7. Du scheinst nicht richtig aufzupassen. Das du dadurch einwandfrei identifiziert werden kannst, behauptet keiner. Du solltest dir aber darüber bewusst sein, das dies alles auf die Identität deiner Person Hinweisen KANN. Dein Arbeitgeber brauch doch nur mal, aufgrund dieser Hinweise, dein PC checken, ob du dich in diesem Forum rumtreibst. Wird das bestätigt erhärten sich die Hinweise darauf usw (ich will dir jetzt nicht ausführlich auflisten was da noch für Möglichkeiten bestehen, als Fachinformatiker solltest du das ja selber wissen).
  8. Naja, also: Du machst seit dem letzten Jahr eine Ausbildung zum FiSi, bist 19Jahre alt, wurdest ausgemustert, wohnst in Baden Würtemberg, gehst an die Werner von Siemens Schule in Mannheim, hast eine 41 Std Woche, hast 620€ brutto im 1. Lehrjahr verdient (so 500€ netto im 2.)... Denke das langt um zmindest einen Verdacht zu haben, den man durch eine weiter Beobachtung erhärten kann. Btw sind das alle Infos die jeder in 5min rausbekommt.
  9. Hmm hast du sonst mal überlegt Abi bzw Fach-Abi nachzuhohlen? Wäre doch auch eine Alternative. Denn Medieninformatik is im keinem Fall vergleichbar mit den IT Ausbildungsberufen. Da gibt es keinen der dahin gehend ist. (Ja bla, klar FiAe geht schon am ehesten in die richtung, ich weiss -.-)
  10. 2D/3D Programmieren. Meinst du mehr so Animationen programmieren? Hört sich nämlich sonst stark nach Medieninformatik an . Das wäre dann allerdings ein Studium...
  11. Das Variiert nun auch von Betrieb zu Betrieb. Klar, einer aus meiner BS Klasse hat betrieblich auch nur mit PHP zu tun. In der der Schule wird uns aber zZ C++ und bald dann auch C# vermittelt. Java haben wir kurz angeshcnitten und HTML lass ich mal aussen vor (zählt ja nich wirklich dazu), aber hatten wir auch schon. Da die Lehrpläne von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, könnte das natürlich etwas vareiren. Aber ich glaube ehrlich gesagt schon, das die o.g Sachen recht einheitlich sind. Btw, ich bin jetzt nicht der Programmier Freak, aber Pascal ist doch eine super Grundlage für C++ etc später?!
  12. Zumindest sollte sie keine Pflicht sein. Zur Not kannste ja dein Arbeitgeber mal drauf ansprechen. Bei der IHK ist aber auch vermerkt, das der Arbeitgeber die Untersuchungsprotokolle nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aufheben muss. Also wäre es irgendwie nicht ganz schlüssig, wenn du die noch machen müsstest
  13. Hört sich mehr so nach IT-Systemtechniker an (aber das ist nicht ganz so verbreitet). FiSi umfasst ja auch u.a Software- managment/ verwaltung, Administration, Wartung von System usw. Von nur PC´s zusammenschrauben, Fehler beseitigen und Komplettsystem kann da nicht die rede sein, das Spektrum ist weitaus grösser....
  14. 1. Hab ich das geschrieben und 2. Trifft das auf Kollege James zu, der danach fragte....
  15. Als Minderjähriger darfst du die Ausbilung nicht ohne eine Erstuntersuchung beginnen. Ich muss mich auch grade fragen, wie der Ausbildungsvertrag durchgekommen ist, da normalerweise,muss die Erstuntersuchung dem Vertrag beigefügt werden muss (welcher von der IHK geprüft wird). Und die angesprochen Nachuntersuchung ist auch Pflicht. Die muss innerhalb von einem Jahr nach der Erstuntersuchung stattfinden.... Hier ist auch noch ein Link dazu. Ist zwar von der IHK Darmstadt, aber das ist afaik Bundesweit gleich...
  16. Jo, genau das alles wird während der Ausbildung vermitellt (so stand 1. Ausbilungsjahr). Sieht der Lehrplan btw auch vor... Wäre ja auch schlimm, wenn nicht -.-
  17. Naja, also bei mir ist die Situation ähnlich. Unser Betrieb umfasst ~80 Mitarbeiter und unser IT Abteilung besteht aus 2 Leuten. Ausser dem Programmieren und den Schulungen, sieht mein Aufgabengebiet eigentlich genauso aus wie bei dir. Dazu kommen dann aber noch andere Tätigkeiten. Bei uns fällt dann auch alles an, was es an IT spezifischen Sachen zu tun gibt. Von der Telefonanlage, über Administration, bis hin zur den Anwendungen, welche teils sehr fachbezogen sind (unser Igneneuere arbeiten mit Konstruktionprogrammen, wofür sie externe Schulungen erhalten bzw welche sie aus einem langjährigen Studium kennen. Gibt es da Probleme müssen wir auch helfen bzw dem abhilfe schaffen, obwohl man die Porgramme kaum kennt). Schulungen halte ich persönlich zZ (noch) nicht. Bin aber dafür vorgesehen Anwender für unser Datenbanksoftware zu mit zu schulen. Ich arbeite nun auch an den gleichen Aufgaben, an denen mein Cheff arbeitet, nur ist er IT Manager bei uns in der Firma, hat dadurch natürlich auch verantwortungsvollere Aufgaben (die ich nicht angehen kann) und verdient gutes Geld. Klar, ich komm auch nicht an sein Gehalt ran, obwohl ich immer noch, mit ein paar Ausnahmen, das gleiche mache wie er. Dafür hat er aber auch die gesamte Verantwortung, wenn irgendetwas IT spezifisches nicht läuft bzw funktioniert. Das ist nunmal alles IT, obs dir passt oder nicht. Ich hatte es ja schon oben erwähnt. Ob du das gerne machst mit den Schulungen zB, ist eine ganz andere Kiste. Aber es gehört definitiv zu dem Aufgabengebiet. Genau wie die anderen Punkte, die du genannt hast. Auch wenn es viel erscheinen mag (ok, das mit dem Programmieren ist evt etwas zu tiefgreifend für einen FiSi). Aber sei doch froh. Das was du da grade an Wissen mit nimmst, bekommst du sicherlich sonst nirgendswo (ich bin btw froh das mein Aufgabengebiet so abwechselungsreich ist; den ganzen Tag stumpf ein einziges Aufagbengebiet abzuarbeiten, würd mir wahrschenlich irgendwann nerven). Zudem ist das bestimmt auch keine schlechte Referenz, wenn du bei einem Vorstellungsgespräch deine Qualität in gewissen Anwednungen beweisen kannst und schliessend noch sagst, dass du dies alles im selbststudium erarbeitet hast (jaja ok, ein offizielles Zertifikat macht dann ja auch Eindruck -.-) P.S: Und ja, ich halte Office Anwedungen absolut für Grundlagen eines Fachinformatikers
  18. Entschuldige, aber wie schon X meiner Vorredner ansprachen, umfasst dies das Aufegabengebiet eines Fachinformatikers bzw eines FiSis. Grade die Office Anwendungen sind Programme die zum Lehrplan gehören und man, als gelernter FiSi, aus dem FF kann. Sicherlich ist das nicht ganz ohne, wenn man mit dem ein oder anderen unbekannten Programm konfrontiert wird, um sich damit auseinanderzusetzen bzw sich selbständig dort etwas anzueignen, aber auch das gehört dazu. Ob du das ganze dann wiederum gerne ausübst, ist eine ganz andere Kiste. Es gibt ganz bestimmt auch Fachinformatiker die keine Lust aufs Administrieren haben und lieber 1.Level Support betreiben würden. Trotzdem gehört es zu ihren Aufgabengebiet. Das einzige was wirklich bei dir zur Geltung kommt, ist dann tatsächlich das dein Arbeitsvertrag bzw deine mündliche Vereinbarung, auf einem anderen Tätigkeitsgebiet ruht. Chef ansprechen und auf Fortbildungen für dich und auf den Arbeitsvertrag ansprechen, da sich deine Tätigkeit geändert hat (da du quasi "aufgestiegen bist"). Was bei rumkommt wirst du dann schon sehen... my 2 cents
  19. Ich würd dafür nicht meine Hand ins Feuer legen, aber afaik ist das besser TFTs auf 60 Hz laufen zu lassen.
  20. Joa die Problematik kenn ich gut mit der etwas unfairen Behandlung . ist aber leider nunmal Unternehemssache. Ich hatte auch "nur" Realschuleabschluss und eine bereits Abgeschlossene Ausbildung als Energielektroniker bei Siemans hingelegt und konnte sogar noch 6Monate Berufserfahrung nachweisen. Zudem war mein Arbeitszeugniss sehr gut. Mit diese Grundlagen hatte ich mich damals versucht zu bewerben. Von Fachinformatiker bis zum IT Kaufmann ging das. Aber bei 80% der Firmen war die Zugangsvorausetzung min. Fachabi. Ich hatte mich trotzallem bei diesen Unternehmen beworben, da ich auf meine berufliche Erfahrung gebaut hab. Leider Pustekuchen, denn mit Aussnahme von 2 Unternehmen, haben mich alle direkt abgelehnt. Entweder ohne mir jemals zurück zu schreiben oder direkt eine Absage, weil ich nicht den Anforderungen entsprochen habe. (und nein, an der Bewerbung selber lags nich) Das ich leztendlich genau noch auf die eine Firma gestossen bin, die mein Profil, also jemand mit etwas Berufserfahung, gesucht hat, war purer Zufall. Ist aber nunmal leider so. Die genannten Anforderungen der Unternehmen lagen also wie gesagt zu 80% bei Fachabi oder sonst (sehr) gutem Realabschluss (hatte ich btw auch nich ). Das ganze war im Winter 2004/2005 in der Region Hamburg. Wie es woanders ist kann ich leider nicht sagen, aber könnte wohl durchaus sein, das die Anforderungen inzwischen etwas gesunken und auch regional abhängig sind. So genug genervt, hoffe ich konnte etwas helfen
  21. Auf der Seite findest du weiter unten noch einige Links zu den Gesetz u.a. Musst dich da mal bissl durchklicken...
  22. Gugst du hier! Im oberem Drittel des Beitrages ist eine rot markiert Passage. Für die faulen unter uns, hab ich das mal rüberkopiert : Anfang 2005 hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass bei Arbeitslohn nicht das Brutto-, sondern das Nettoeinkommen (= Brutto minus Sozialabgaben) des Kindes gewertet werden muss.
  23. Naja das ist schon richtig. Die genannte Werbepauschale kannst du natürlich auch nur absetzen, wenn du den Betrag von 7680€ überschreiten solltest. Vorher kommst du ja auch nicht in den zwang diese absetzen zu müssen um das Kindergeld zu behalten. Das Rechenbeispiel bezog sich dementsprechend auch auf eine theoretische Einkommensgrenze. Wenn du also unter 7680€ Jahreseinkommen liegst, kannst du afaik auch nix absetzen... P.S: Was interessant wäre ist dann, ob der Freibetrag auch den gennanten 7680€ entspricht. Würde ja Sinn machen...
  24. Solange dein Netto Jahreseinkommen (und damit sind ALLE deine Einkünfte gemeint, die du in dem besagten Jahr hattest) unter 7680€ liegt, haben deine Eltern bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld für dich. Auf die oben genannte Summe werden dann noch die Werbungskosten aufgerechnet. Falls du keine angeben kannst, wird dies mit einer Pauschale von 920€ gewertet. Du darfst also ein Wert von min 8600€ nicht überschreiten, sofern du nicht noch mehr Werbungskoten absetzen kannst. greetz
  25. Hm ich weiss nicht so ganz recht wodrauf du hinaus willst. Also erst mal glückwunsch zu der Stelle. Aber da es sich hier um eine ganz normale Ausbilung handelt, wüsste ich ehrlich gesagt nicht welche Vorteile diese dir später verschaffen sollte. Höchstens deine 1. Ausbilung im kaufmännischen Bereich könnte dich da gut dastehen lassen für einen Mittelweg (was dann so quasi Informatik/It-System Kaufmann wäre). Wenn du auf die Tobit Software anspielst, dann glaube ich nicht wirklich das die dich gross weiter bringt. Klar, nen zertifizierter Lehrgang in der Bewerbung macht sich in jedem Fall gut, egal was es ist (sofern es denn mit der Branche zu tun hat), aber ich bezweifel mal das dir damit "grosse" Türen offen stehen. Alerrdings muss ich dazu sagen, das ich mich persönlich nicht mit Tobit auskenne (ich weiss aber trotzdem was es ist ). my 2 cents

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