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Sour

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  1. Das bleibt wohl eher Wunschdenken^^. Ich persönlich kann dem ganzen auch nur wenig abgewinnen. Der Unterschied zwischen den beiden Fachrichtungen ist lediglich das Tätigkeitsfeld. Wenn man zB privat gerne und viel programmiert, dann sehe ich einen FiSi dem FiAw in nichts nachstehen. Genau so ist es aber auch umgekehrt. Es kommt halt auch darauf an wie sehr man sich mit dem Thema IT ausserhalb bzw privat befasst. Daher sehe ich eine 2te Ausbildung im selben Beruf ebenfalls als Zeitverschwendung an. Die guten Absichten in Ehren, aber eine Arbeitlosigkeit hätte man auch sinnvoller umgehen können. Eine Fachoberschule wäre durchaus sinnvoller gewesen. Das hätte nur 1 Jahr gedauert und man hätte anschliessend die Möglichkeit eines FH Studiums. Aber jedem das Seine
  2. Einfach mal die offizielle Website der Nordakademie besuchen ?!
  3. Wobei sich deine 2 Möglichkeiten eigentlich nur dadurch differentieren, dass du als Azubi von der 2ten Option noch etwas mitnehmen kannst. Eine billige Arbeitskraft stellst du dennoch dar. Ist bei mir nicht gross anders. Mein Ausbildungsbetrieb umfasst ca 80 Mitarbeiter, während die IT aus 3 Leuten besteht. Ausbilder, Mitarbeiter, Azubi. Klar bekomm ich meine Aufagen zugeteilt, aber das sind idR recht einfache Dinge, wie PCs aufzusetzen (was zum grössten Teil auch über Images läuft). Das ist auf die Dauer also nicht sonderlich anspruchsvoll und mein Erfahrungsgewinn ist dabei nun auch nicht übertrieben gross. Vorallem aber beinhaltet das auch, das man schon so eigenständig arbeiten kann, dass einem Projekte zugeteilt werden. In dem Falle gehört meines Erachtens nach schon eine ganze Portion Selbstbewusstsein und eingehende Vorkenntnisse bzw Erfahrung dazu, um so etwas zu realsieren. Andernfalls muss sich der Ausbilder dem Azubi, wie es auch vorgesehen ist, annehmen und enstprechend mehr zeigen. Genau das ist in kleineren Betrieben eben sehr schwierig. Daher hat man da also doch eher das Gefühl eine billige Arbeitskraft zu sein...
  4. Naja wie schon gesagt, wenn er dir den Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht zu der Zeit geben kann/will, hat er die Option ihn dir stattdessen auszuzahlen. Wie o.g, ist das gesetzlich geregelt. Es wäre also zu empfehlen, ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen und das zu klären. Wenn es da dann zu differenzen kommt, solltest du dich an die IHK wenden oder gleich Rechtsbeistand suchen.
  5. Optimaler Weise sollte man den Resturlaub so verbuchen, dass er bis zum Vertragsende geht. In dem Fall also 6 Tage arbeiten und dann bist du durch. Laut §3BUrlG muss er dir den Urlaub auch zugestehen! Wenn es, wie bei dir, dazu kommt, dass dein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft und du aus betrieblichen Gründen bisher nicht mehr dazu kommst deinen Urlaubsanspruch geltent machen kannst, hast du die Möglichkeit, nach §7BUrlG Absatz 4, dir den Resturlaub auszahlen zu lassen. Im übrigem hast du für dieses Jahr keinen vollen Urlaubsanspruch, sondern nur einen Anteiligen, da du ja, laut deinen Aussagen, nur bis Anfang Mai beschägtigt bist. Nur mal so am Rande. Wie kommt es, dass du am 10. Mai (das wäre ja in 21 Tagen) mit der Ausbildung offiziel fertig bist? Erscheint mir ein recht ungewöhnlicher Termin...
  6. Von "müssen" kann nicht die Rede sein. Das obliegt dem Ausbildenden und dem Azubi, ob beide Seiten das wollen. Ich habe zb eine abgeschlossene Berufsausbildung und in meinem jetzigen Ausbildungsvertrag ist die normale Ausbildungsdauer von 3 Jahren eingetragen. Mir wäre lediglich die Option zugestanden, die Ausbilung, aufgrund der Vorkenntnisse, auf 2 Jahre direkt zu verkürzen (ok im nachinein hätt ich das wohl auch besser machen solen, aber das ne andere Kiste -.-) Das nimmt sich also nichts, mit dem was ein Abiturient als Option hat.
  7. Schreib dann bitte später mal rein was dabei rausgekommen ist. Ist immer interessant zu erfahren, was aus so einem Fall geworden ist, mit dem man sich selber ein wenig befasst hat
  8. Da es sich hier um einen grenzwertigen Fall handelt, ist es eigentlich recht klar, dass jede Partei versucht das Bestmögliche für sich rauszuschlagen. Und da stehen offensichtlich die Chance nicht im unmöglichen Bereich für den Arbeitegeber, was einige Urtiele aufweisen, da diese erst in der Revision zu dem gewünschten Erfolg des Arbeitnehmer geführt haben. Ergo besteht da durchaus eine gewisse Chance als Arbeitgeber. Und klar, diese lässt man als solcher sicher nicht ungenutzt. Da sich aber meines Erachtens nach, auch in diesem Fall, der Arbeitgeber auf recht dünnem Eis befindet, würde ich da gegen angehen. Du kannst auch mal probieren deinem Arbeitgeber einige Fakten vorzulegen. Evt könnt ihr euch ja auch so einigen, aber ich vermute doch eher, dass du da um einen Prozess bei dem zuständigem Gericht nicht rumkommen wirst, wenn du denn das Geld behalten willst. Ergo -> Rechtbeistand einholen. Alles ander würde ist eh nur noch spekulation. Ein treffsicheres oder gar 100%iges "Urteil" wird dir niemand von uns hier geben können . Greetz
  9. Naja ok, es ist zwar so das laut einigen Arbeitsrechtseiten die Grenze einer Gratfikation für eine Bindung bis zum 30.06 des folgenden Jahres bei GENAU einem Monatseinkommen aufwärts liegt (das beinhaltet also deinen Fall). Allerdings trügt der Schein, denn bei einer Gratifikation die unter einem Montagehalt liegt, ist die Bindung nur bis zum max 30.03 des folgenden Jahres zulässig. Wenn man also von den Extremsten Fällen ausgehen WÜRDE, dann hiesse das folgendes (als Beispiel): monatliches Einkommen: 2001,00€ Gratifikation: 2000,00€ Hier würde nur eine Bindung bis zum 30.03 max zulässig sein. Erhöht man die Gratifikation lediglich um 1€, auf exakt dem des Monatsgehaltes, würde von der reinen Theorie her betrachtet die Bindung auf den max 30.06 steigen. In meinen Augen steht das allerdings in keinem Verhältniss und hätte so auch keinen Bestand. So auch eines der von dir gepostet Urteile/Links (Urteil des zuständigen Gerichts): "Bei einer Sonderzahlung in Höhe eines Monatsgehalts können Sie von Ihrem Mitarbeiter allenfalls verlangen, über die folgenden 3 Monate hinaus bis zum nächstzulässigen Kündigungstermin im Unternehmen zu bleiben. Bei einer geringeren Gratifikation können Sie ihn höchstens für 3 Monate binden." Der nächste zulässige Kündigungstermin wäre somit der 30.03+4Wochen Kündigungsfrist, was in deinem Fall somit zutrifft. Würde ich in jedem Fall angehen....
  10. Noch eine Frage am Rande: hat die Gratifikation dein monatliches Einkommen überschritten?
  11. Nur mal von der reinen Logik her betrachtet, würde das auch garkeinen Sinn machen, da du die Gratifikation zu Weihnachten für das bis dato laufende Jahr bekommen hast. Man bekommt ja nicht am Ende des Jahres eine Prämie für das kommende Jahr ausgezahlt. Für was auch? Das man evt gut arbeitet? Das hat, ohne jetzt gross einen Gesetzestext zu suchen, meiner Meinung nach keinen Halt. Aber ich werd mal schauen ob sich da noch was findet...
  12. Auf dem kleinen Rechteckigen Zettel wo meine Kontonummer bei Empfänger steht und nen 4-stelliger Betrag eingetragen ist Zum Thema: Lehrjahre sind keine Herrenjahre.. Soll nicht heissen, das man sich alles bieten lassen muss!
  13. Nur mal rein der Interesse halber... Wie viele Mitarbeiter seid ihr bei euch im Betrieb?
  14. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, kannst du innerhalb eines Jahres an einer Fachoberschule (kurz: FOS), die Fachhochschulreife erwerben. Das ganze ist abhängig von der Ausbilung selbst, denn die FOS teilt sich nach Fachrichtungen auf (zb Technik oder Wirtschafft). Inwie fern da dein Abschluss der 11. Klasse mit reinzählt weiss ich leider auch nicht. Rein intuitiv würde ich eher sagen, das es nichts zu sagen hat. Wird aber durchaus wie o.g, von Bundesland zu Bundesland variieren. Solltest du also in jedem Fall noch klären. Greetz
  15. Die Antwort hab ich nicht im Tabllenbuch gefunden :/
  16. Das steht da aber alles nicht, was ihr so denkt Ich weiss es letztendlich natürlich auch nicht, aber wenn da steht: "Preis inklusive Zubehör und Versand", dann würde ich schon sagen, das ein Monitorkabel mitberechnet werden soll, da es sich doch eindeutig um ZUBEHÖR handelt (Ergo hab ich da auch 770€ stehen). Das gleiche Spiel habe ich bei der Liezengeschichte. Rein nach dem was da steht, müsste 16.300€ rauskommen. Für mich persönlich hatten die ZPs, an denen ich geübt hatte, gezeigt, dass man sich am besten rein auf die Aufgabenstellung bezieht und sich nicht selber was mit dazudenkt, was logischer sein würde. Allerdings schliesse ich mich dem mal an, das es nicht ganz fair von der IHK ist solche Aufgaben zu stellen. Denn unabhängig davon was richtig ist, das eigentliche Ergebniss hätte jeder ausrechnen können. So ist das lediglich eine 50/50 chance zu raten, was richtig sein könnte -.- My 2 cents
  17. Übertreibs nicht mit dem Lernen und stress dich nicht so. Die ZP ist, auch wenn der Betrieb gerne etwas anders sagt, recht belanglos. In meinen Augen spiegelt Sie auch kein representatives Ergebniss der vergangenen 1,5 Jahre wieder. Das soll natürlich nicht heissen, dass dir das ganze völlig egal sein soll. Ein gewissen Elan sollte man schon zu Tage legen, aber lass dich bloss nicht davon verrückt machen. Von daher: Gang runterschalten und das ganze möglichst gut hinter dich bringen. Nur mal so btw. Bist du FiSi und lernst in Kaki?
  18. Der Lehrbegleiter wird von deinem Betrieb gestellt. Maybe ein Erfahrener Mitarbeiter. Wenn man es genau nimmt, geht da dem Betrieb auch ein gewisser Teil an Arbeitskraft flöten, da sich der gestellte Lehrbegleiter logischerweise um dich kümmern muss.
  19. Moinsen, ich suche zZ noch recht akut Lösungen für alle ZPs von 98-2006! Wenn jmd da einen Teil von hat, bitte mich per PN anhauen Dank im vorraus.
  20. Eine Ausbilung im IT Bereich, zB die zum Fachinformatiker, wäre wohl eine Möglichkeit. Ansonsten kannst du dir natürlich in eigenarbeit Wissen anarbeiten und dir dieses auch zertifizieren lassen, in Form von besipielsweise einer Cico Prüfung, ferner sogar einer Schulung. Natürlich fallen da gewisse Kosten an, aber das wäre wieder ein anderes Blatt Papier .
  21. Mööp, glücklicherweise zählt die noch nirgends mit rein. Erst ab 2008 wird diese mit in das Ergebniss der Abschlussprüfung gewertet (auch bekannt unter "gestreckte Abschlussprüfung"->Suchfunktion). So gesehen hat Sie also schon den Standpunkt "Dabei sein ist alles". Wie das der jeweilige Betrieb allerdings sieht ist leider etwas anderes. Und um Bimei fix zu entlasten gugste hier greetz /edit Toll.. nu war sie doch schneller -.-
  22. Ja das seh ich ähnlich so. Ich bin zZ mit meiner Ausbildung auch sehr unzufrieden. Wenn ich mir den betrieblichen Rahmenlehrplan anschaue und mit dem vergleiche, was ich bisher so gemacht hab, dann kann man wohl getrost 80% des Rahmenlehrplans farbig makieren, um darzustellen was nicht angeprochen wurde. Gut, das sowas nicht zu 100% erfüllt werden kann, ist mir natürlich auch durchaus klar. Dennoch bekommt man schnell das Gefühl eine billige Arbeitskraft zu sein, da sich auch meine Aufgaben lediglich zT einfaches Installieren/Konfigurien ist oder gerne auch mal Try ´n Error beziehen. Wobei man bei einem enstehenden Error gleich sehr deutlich ermahnt wird. Sucht man das Gespräch, so wird einem vermittelt, man sei selber der Ar*** und sollte lieber froh sein, dass es nicht noch schlechter ist, wie es ja bei vielen anderen betrieben ist. Ohne Frage bin ich dankbar für die Chance, aber es ist in meinen Augen keine Rechtfertigung, um sich damit eine Art Freifahrtschein auzustellen, wenn man sagt, dass es bei vielen anderen Betrieben auch so bzw schlechter zu geht. Das kann und darf einfach nicht der Massstab sein!
  23. Das hat aber als Azubi mehr Nach- als Vorteile. Bei mir ist es ähnlich. Ich bin in einem Diestleistungsunternehmen für die Industrie tätig. Der Betrieb umfasst ca 80 Mitarbeiter (davon einige Externe) und diverse Server. Das alles wird von 2-3 Leuten (davon einer ich, als Azubi) am laufen gehalten. Der Praxisteil ist natürlich ohne Frage eine Erfahrung für sich, Aufgrund der Vielfalt an Aufgaben. Allerdings schweifft das SEHR oft dahingehend ab, das man das Tagesgeschäft nur erledigt und etwas möglichst schnell und kosteneffizient erledigt. Für mich als Azubi fällt so der Lernprozess oftmals völlig flach. Zudem ist es da auch eher so, das man als billige Arbeitskraft tätig ist, denn Lehrgänge etc sind mehr Wunschdenken. Der Ausbildungsplan wird auch keineswegs eingehalten (so ca 80% der Sachen bisher nie gehabt). Ich kann mir daher gut vorstellen, dass es ähnlich bei euch läuft, vorallem da ihr offensichtlich noch mehr Clients zu betreuen habt...
  24. Du kannst mal nach - IHK Rahmenausbildungsplänen - googlen. Da steht zumindest der zeitliche Ablauf der Themen drinne, die der Lehrplan vorsieht für den betrieblichen Teil. Genaue Projekte wirst du da natürlich nicht finden, aber die Richtung dieser. Ansonsten würde ich dir emphelen dich mal in der Suchfunktion zu bemühen. Ich denke als Vorlage wäre das ein oder andere Abschlussprojekt nicht so verkehrt. Greetz
  25. Hab ich auch nicht behauptet. Ich sagte das du dann in etwa ENDE 20 sein wirst. Wenn du möglichst schnell in den Beruf rein willst, dann mach FoS nach und such dir ein Job in der IT Welt, der deinen Qualifikationen entspricht. Wenn das nicht richtig läuft, dann hast als Absicherung immer noch dein Fachabi und kannst studieren gehen. My 2 cents

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