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Sour

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  1. Wie gesagt, das ist auch soweit alles richtig, wie auch schon erwähnte. Ich würde es genau so machen . Ich emfand lediglich deinen ersten Post dahingehend unverständlich, da er eben die besagte Reihenfolge eingehalten hat . Daher sagte, dass du dich etwas unvertändlich ausgedrückt hast. Nicht mehr und nicht weniger .
  2. Klasse Vergleich -.- Wahrscheinlich hat er sich vor 5 Jahren das erste mal im Betrieb gemeldet und jetzt wendet er sich dann direkt an die IHK. Ist schon richtig... Ich habs oben bereits gesagt. Die genauen Wortlaute von Nhuya waren nunmal, dass er sich erst an den Betrieb wenden solle, um seine Frage zu klären und nicht an die IHK. Und genau DAS hat er gemacht! Punkt aus Ende. Wie lange das nun her ist, wäre ne ganz andere Frage, die ihr nebenbei selber nicht mal beantworten könnt. Irgendwann kann genau so vor ner Woche gewesen sein, wie vor nem Monat. Schonmal was was von Spekulation gehört? Ka was es da noch gross zu diskutieren gibt. Und btw, in dem Falle wären die Worte "noch einmal" nämlich sehr entscheidend. Aber das nur so am Rande...
  3. Das ist schon alles richtig, aber es ändert trotzdem nichts an der Sache das er sich zuerst an den Betrieb selber gewandt hatte, um das Problem zu klären und DANACH an die IHK. Ob das ganz nun in einer relation zu einander steht oder er hätte nochmal anrufen sollen, ist wieder eine ganz andere Frage. Wie gesagt, drück dich deutlich aus, was du eigentlich willst. Denn deine ursprüngliche Kritik, hat keinesfalls seine Berechtigung, wie ich dir oben schon recht deutlich geschildert habe.
  4. Wieso ist das eine selten dämliche Antwort? Deine Frage war im genauen Wortlaut, warum er nicht im Betrieb angerufen hat, um zu seine Fragen zu klären. Zumal du selber gesagt hast das der ERSTE Ansprechpartner der Betrieb sein sollte. Das alles hat er nunmal gemacht, wie ich dir gezeigt habe. Weiss ehrlich nicht wo das Problem ist. Drück dich halt genauer aus, wenn du möglicherweise meinst, dass du ihm empfehlen würdest einfach nochmal nachzufragen.
  5. Du weisst aber schon, dass du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hast?! Wenn du eins verlangst, dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet dir eins auszustellen! Kann er das aufgrund mangelnder Kenntniss nicht, ist das nicht dein Problem. Dann hat er sich dahin gehend schlau zu machen. Macht nebenbei sicher auch keinen besonders guten Eindruck, wenn es beim nächsten Vorstellunggespäch heisst, wo denn die letzten 3 Arbeitszeugnisse wären und man damit antworten muss, dass der ehmelige Arbeitgeber leider keine austellen konnte, da er nicht in der Lage war die eigenen Leistungen zu beurteilen. Also ICH würde IMMER auf ein Arbeitszeugnis bestehen!
  6. Eine Ausbildung zum Wirtsschaftsinformatiker wird für dich auch schwierig werden, da dies ein Studium beinhaltet . Also eine eigentliche Ausbidlung ist das nicht. Wenn du bisher noch keine mittlere Reife haben solltest, wäre es doch eine Überlegung wert, vorübergehend den schulischen Weg wieder einzuschlagen und zumindest den Realschulsabschluss nachzuholen. Möglicherweise machst du auch gleich Fachhochschulreife oder gar das Abitur mit. Damit würden dir dann auch alle Türen offen stehen in Richtung Weiterbildung .
  7. Ich würde dir empfehlen da mal die SuFu zu nutzen. Es gibt da schon wirklich viele Threads zu genau DEM Thema. Es wird auch irgendwie leidg jedesmal genau den gleichen Kram zu erzählen. Nur mal als Beispiel, DER Thread war da grade erst recht aktuell. Und btw.. was genau ist denn biete eine WEITERBILDUNG zum FiSi? Du meinst wahrscheinlich eher eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Informatiker oder etwas in der Richtung ?! Gruss
  8. An welchen Tagen du BS haben wirst, erfährst du vermutlich am 06.08. Alternativ könntest du natürlich auch mal in der Schule anrufen, sofern diese während der Ferienzeit zeitlich besetzt ist. Möglicherweise schreibt die Schule die Termine auch auf ihrer Internetpräsenz aus, sofern denn vorhanden. Andernfalls wirst du wohl kaum eine Möglichkeit haben an die Termine vorab zu kommen. Die Preise und Informationen zu den Verkehrsanbindungen wird dir hier auch eher nur zufällig jmd beantworten können . Da solltest du dich direkt mit dem/n Betreiber(n) in verbindung setzen, um dich beraten zu lassen. Gruss
  9. Bei einer vorzeitigen Abschlussprüfung, wird immer das letzte Schulzeugniss verlangt. Also ja, es langt (Die Anmeldefrist geht bis anfang August). Siehe auch hier
  10. Ohne Betrieb geht nix. Im übrigem sagen dir das die Mitarbeiter der IHK auch. Aber, wie gesagt. Das man dagegen angehen könnte unter den Umständen, dass man gute Leistungen hat und der Betrieb trotzdem nein sagt, ist ne andere Sache... Und hier mal 2 Beispiele IHK Lübeck: Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Auszubildende können nach Anhörung des Ausbildenden gemäß Â§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Dadurch soll denjenigen, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ein größeres Lerntempo entwickelt haben und die aufgrund dieser Leistungen das vorgegebene Ausbildungsziel vorzeitig erreichen können, die Möglichkeit gegeben werden, zu einem Prüfungstermin zugelassen zu werden, der vor dem regulär anstehenden Prüfungstermin liegt. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung kann vom Auszubildenden, bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter mit Zustimmung des Auszubildenden, gestellt werden. Dabei ist es wichtig, die Anmeldefristen der IHK zu beachten. Dem Antrag ist eine Abschrift des letzten Zeugnisses (nicht älter als vier Monate) der zuletzt besuchten Schule beizufügen. Das Berichtsheft ist - wenn dessen Führung vorgeschrieben ist - der Kammer auf Anforderung vorzulegen. Zulassungsvoraussetzungen sind: * Die schriftliche Bestätigung mindestens guter (überdurchschnittlicher) Leistungen im Ausbildungsbetrieb durch den Ausbildenden. Darüber hinaus sind entsprechend der Ausbildungsordnung der Ausbildungsgang, der Leistungsstand und die in der bis zur Prüfung noch verbleibenden Zeit zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf die Erreichung des Ausbildungszieles zu berücksichtigen. * Der schriftliche Nachweis durch die Berufsschule (Zeugnis s.o.), dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Durchschnitt mindestens die Gesamtnote "gut" (2,49) und keine Note schlechter als "ausreichend" erreicht wurde. Die Noten der Fächer Sport/Gesundheitsförderung und Religion bleiben außer Betracht. Werden im Zeugnis keine Unterrichtsfächer mit Noten aufgeführt, sind die Noten der Lernbereiche heranzuziehen. Hierbei ist davon auszugehen, dass dieser Leistungsstand sowohl im schulischen als auch im betrieblichen Bereich vorliegen muss. Und IHK Köln: Aus- und Weiterbildung > Ausbildungsprüfung > Regelung für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Seite bewerten Artikel versenden Druckversion Regelung für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverträge eingetragen ist, können nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule gemäß Â§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn die Leistungen dies rechtfertigen. Dadurch soll Auszubildenden, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ein größeres Lerntempo entwickelt haben und aufgrund dieser Leistungen eher das vorgegebene Ausbildungsziel erreichen können, die Möglichkeit gegeben werden, zu dem Prüfungstermin zugelassen zu werden, der vor dem Prüfungstermin liegt, der für das Ende der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit maßgebend gewesen wäre. Nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 31. Mai 2006 erlässt die Industrie- und Handelskammer zu Köln als zuständige Stelle nach § 9 BBiG vom 23. März 2005 (BGBL. I S. 931) folgende Richtlinien für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß Â§ 45 Abs. 1 BBiG: Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung wird unter Berücksichtigung der bis zum Prüfungstermin noch verbleibenden Ausbildungszeit in der Regel entsprochen, * wenn vom Ausbildungsbetrieb bescheinigt wird, dass die betrieblichen Leistungen über dem Durchschnitt liegen und daher eine vorzeitige Zulassung rechtfertigen, und die Beherrschung der nach der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten erwartet werden kann * im Falle des Berufsschulbesuchs von der Berufsschule bescheinigt wird, dass in allen für die Abschlussprüfung relevanten Unterrichtsfächern/Leistungsbereichen mindestens befriedigende Ergebnisse vorliegen und der Notendurchschnitt in diesen Fächern/Leistungsbereichen mindestens 2,5 ist. Zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung sind der Auszubildende oder der Ausbildende antragsberechtigt. Der Zulassungsantrag ist bei der IHK Köln unter Beachtung der für den angestrebten vorzeitigen Prüfungstermin geltenden Anmeldefrist schriftlich einzureichen; dem Antrag sind die oben genannten Bescheinigungen beizufügen. Die IHK Köln kann weitere Unterlagen anfordern, sie hat den Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule anzuhören. Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die IHK Köln. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.
  11. Egal für welche Art der "Verkürzung", der Betrieb MUSS immer zustimmen. Für das eigentliche Verkürzen (idr ja um 1 Jahr) müsste, wie schon richtig gesagt wurde, der Vetrag geändert werden, was nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Prüfung geht (also nach 1,5 jahren Ausbildung spätestens). Bei der vorzeitigen Abschlussprüfung langt der Antrag nen halbes Jahr vorher bzw muss sogar nen halbes Jahr vorher, zwecks der Noten. Aber wie gesagt, auch hier MUSS der Betrieb zustimmen. Das man den betrieblichen Part angehen könnte, wenn die Leistungen überdurchschnittlichen seien sollten und der Betrieb sich trotzdem quer stellt, ist eine andere Kiste. Ist auch alles nach zu lesen auf den Seiten der zuständigen IHKs greetz
  12. Hab da grad mal bei Fernhochschule Darmstadt durchgeklingelt. Man brauch die mittlere Reife, eine abgeschlossene Berufsausbildung und den Nachweis einer 3 Jährigen Praxiserfahrung. Da ich bereits eine 3,5 jährige Ausbilung als Energielektroniker mit 5 Monaten Praxiserfahrung hinter mir habe und mich zZ in der 2ten Ausbildung als FiSi befinde wird mir diese 2te Ausbildung voll angerechnet. Sie sagte, das ich mich da direkt einschreiben könnte.. Wie geil ist das denn bitte !?!!!!
  13. Hmm das ist recht interessant, da man dort anscheinend ohne Fachhochschulreife bzw Abi studieren kann. zumindest steht bei den Vorrausetzungen, das bei mittler Reife eine spezifische Ausbildung mit 4jähriger Praxiserfahrung und Weiterbildung "langt". Klar ist auch irgendwie nicht ganz ohne, aber man hat die Möglichkeit ohne Abi/FoS dahin zu kommen. Find ich gut
  14. Ja, du hast letztendlich recht viele Möglichkeiten. Ich hatte vor einer Zeit in unserem internen Klassenforum genau zu dem Thema mal einen Thread verfasst, da ich mich auch recht intensiv mit dem Problem befasst hatte. Ich hab den Inhalt mal 1:1 rüber kopiert, mitsamt einer von mir erstellen Linkliste. Allerdings ist die zT regional bezogen. Wird also sicher ein wenig abweichen. Noch vorweg: Das alles ist nicht mehr und nicht weniger als das, was ich an Informationen gesammelt habe. Gewährleisten kann ich da nix. Also bei interesse an einem Gebiet, auf jedenfall nochmal selber schlau machen ! Evt hilft dir das ja weiter. ---- Wie schon im Info gesagt, gehts um die Weiterbildungmöglichkeiten (natürlich in unserem IT Bereich -.-). Da ich mich seit geraumer Zeit damit beschäftige, bin ich natürlich zu einigen Ergebnissen gekommen, die wie folgt aussehen: Ich differentiere hier vorweg zwischen Abi bzw FoS (Fachhochschulreife; Stand 12. Klasse) und Realschulabsolventen! Jeder der das Abitur also erreicht hat oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen kann, hat also erstmal die Möglichkeit ein Studium anzugehen. Hierbei kann dann der Bachelor, was als Standard-Abschluss gilt (3-4 Jahre Regelstudienzeit). Hängt mann noch ein paar Jahre dran, hat man sogar die Möglichkeit den Master zu erreichen. Beide Abschlüsse sind Interantional anerkannt und sind wohl bei allen Firmen angesehen. Soweit so gut. Für jeden der nun kein Abi oder FoS vorweisen kann, gibt es natürlich die Möglichkeit, nach der Ausbildung, die FoS zu besuchen und nach einem jahr dort die Fachhoschulreife zu erlangen. Dies kann man im Übrigem auch wärend man Berufstätig ist (AUSBILDUNG GEHT NICHT!!!!), an einer Abendschule nachholen, über 2 Jahre. Das ganze ist allerdings relativ stressig. Alternativ dazu könnte mana uch noch ein Fernstudium in Betracht ziehen, bei dem man sich von zu hause aus Fortbildet (Abi oder FoS). Das ganze nimtm den stress aber garnix . So lange Rede, kurzer Sinn. Da ich persönlich weder grosse Lust noch wirklich viel Zeit aufweisen kann, stellt sich mir die Problematik an ein Studium zu gelangen, da ich kein Abitur oder FoS Abschluss besitze. Aus dieser Problematik raus habe ich mich nach gleichwertigen Alternativen angefangen zu informieren, die ich wie folgt, einmal aufgelistet habe und kurz näher drauf eingehe: Seminare und Kurse: Gut, ich werde nun nicht auf alle Kursangebote eingehen, aber der Form halber wollte ich dne Punkt mit aufzählen . Hiermit sind natürlich Kurse wie der MCSE (MCP) oder die CISCO Kurse gemeint. Allerdings sind keiner dieser Kurse wirklich besonder angesehen. Z.T werden diese eher verschrieen. Staatlicher Techniker oder Betriesbwirt (alles Informatikbezogen: Geht i.d.r über 3-4 Jahre. Läuft nebenberuflich ab. ist allerdings auf 1-2 tage pro Woche bezogen, also kein übermässiger Stressaufwand, wie beim FoS. Bei deser Bildung wird noch um ein gleichwertigen Vergleich zum Bachelor gekämpft. ist also z.Z. noch nicht wirklich "hoch" angesehen. IT-Spezialstenprofil->Operative Professional->Stragegischer Professional: So, hier wirds dann nun interessant. Im Wege der IT Weiterbildung, gibt es seit einigen Jahren einige neue Möglichkeiten. Diese beziehgen sich auf die praxisorientierten Bildungswege (im Ggensatz zur Uni, FS). Wenn man nun seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, so hat man die Möglichkeit sich als in eines der 29 IT Spezialistenprofile einzutragen. Die Profile unterscheiden sich zwischen ihren Aufgaben Um dieses erste Zertifikat zu erreichen, muss man eine praxisbezogene Prüfung ablegen (eher ein Projekt). Zu Seite steht einem dabei, ein erfahrener Firmenkolege. D.H also das hier die Firma mitspielen muss! Das ganze kostet natürlich nen Ecken Geld (mehr dazu später). Besteht man das agnze, so hat man seine erste Zertifizierung erlangt. Als nächsten Schritt kann man nach min 2 weiter Jahren Berufserfahrung die Prüfung zu einem von 4 möglichen Operativ Professionals erlangen. Das ganze läuft wie beim ersten Teil schon ab (evt sogar noch mit einigen Schulungstagen). Besteht man diese Prüfung, so kann man sich nach wiederrum min 2 Jahren Beruf erneut prüfen lassen. Diesmal aber zum Strategischen Professional, welcher einem Wirtschaftsinformatiker gleich kommt. Der Operativ Pro. ist dem Bachelor Abschluss gleichgesetzt. Der Strategische Pro. dem Master. Beide Prüfungen kosten einen ganzen Ecken Geld, mit allen drum und dran, würden alle zertifizierungen, über die Jahre hinweg, knapp 10.000Euro kosten. Ich denke aber das da die Arbeitgeber was zuschiessen bzw übernehmen. Interessant ist auch das einem, für den Fall, das man doch noch studieren möchte, durch die erlangten Zertifikate "Bonuspunkte" auf die Semester angerechnet werden. So, diese lezte Möglichkeit speziel hat mir nun zu denken gegeben, da er für mich als fast perfekt erscheint. Vorteil ist ganz klar, das ich mir die FoS erspare. Zudem bekomme ich mein gehalt als Angestellter, was gegenüber einem Studenten ganz klar ein grosser Vorteil ist. Ich mache mir also meine Berfuserfahrung zu nütz und klann man relativ geringem aufwand einen guten Abschluss erreichen bzw eine gute Weiterbildung erlangen. Ok, der haken an der ganze Sache ist nun, das dieses System noch nicht so sehr bekannt ist. Viele Firmen bestehn nunmal auf einen Bachelor oder Master Abschluss, damit man "hohe" postitionenn erreichen kann. Da bringt es einem natürlich nicht viel, wenn man einen vergleichbaren Abschluss hat, dieser aber nicht anerkannt wird, von der Firma -.- Ich hoffe nun, das in den nächsten Jahren, das ganze noch weiter nach oben geht und noch bekannter wird (laut Statistik tut es das), denn es handelt sich hierbei wohl um die beste ALternative bzw in meinen Augen sogar um eine noch besser Möglichkeit als ein Studium, da hier der tatsächlie Leistungstand zertifiziert wird, welcher viel mehr Aussagt, als ein Studium Abschluss! Links zu den einzelenden Möglichkeiten poste ich dann noch in einem Extra Thread dafür. Ich hoffe das ich hier dem ein oder anderen mal etwas weiter helfen konnte. Wenn mir oder wem anders noch etwas dies bezüglich einfällt, wird es hier natürlich gepostet . So long Tobi Linkliste: Ok dann auch hier gleich der Thread mit den relvanten Links. ich werde das ganze versuhen möglichst zu kategoresieren. Das ganze bezieht sich im übrigem auf Hamburg (und z.T Umgebung). Die Unis und Fachhochschulen werde ich hier nun nicht auflisten, da es hier nicht sicher gestellt ist, das sich das ganze auf Hamburg bezieht, zwecks der Studienplatz vergabe (wer hierzu Infos möchte, schreibt mir eine PM!). Das gleich gilt für die Zertifikate. ich denke jeder weiss was gemeint und wie man da ran kommt, bzw Infos bekommt (sollte doch wer infos brauchen ->PM). Angefangen mal mit der Fachoberschule (FoS): Behörde für Bildung in HH Abendschule FoS Liste der Ganztagsschulen FoS Fernschulen: ILS Fernakademie Beide Fernakademien kommen aus Hamburg. Die ILS gilt europaweit als eine der besten Fernschulen! (Dort bin ich btw auch ) Technikerschule und Betriebswirt: Fernakademie Da gibts noch einige weitere Fernstudium Angebote, die den IT Betriebswirt oder Techniker anbieten (zu viele um alle aufzulisten). Wenn ich genauere Angebote aus Hamburg finde, poste ich sie hier noch! Sonst einfach bei Google mal nach "staatlich geprüfter Techniker oder Betriebswirt Hamburg IT" suchen. So last but not least. Die IT spezialstenprofile und Erweiterungen: Infos von der IHK-HH Erklärung der Stiftung Warentest zur neuen IT Weiterbildung Oerative Professionals Strategische Professionals Zertifizeirungstelle So, das war es dann für das Erste. Ich werde das hier versuchen möglichst aktuell zu halten und neue Links dann ggf. einzupflegen!
  15. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber wtf hat das mit dem Topic zu tun? Die Frage ist, was es für Weiterbildungsmöglichkeiten gibt in dem o.g Fall, nicht was wie die weitere Planung für das private Leben aussieht. Zumal das 1. völlig unwichtig für die eigentliche Frage ist und 2. uns überhaupt garnix angeht Informationen in ehren, aber ich kann die Meinung keineswegs vertreten, dass hier jeder user seine halbe lebengesichte posted, nur um eine schlüssige Antwort zu bekommen. Zumal vermutliche viele einige der Fragen noch nicht mal wirklich beantworten können. Wer macht sich mir 20 denn schon einen genauen Plan vom Leben? Klar hat man Träume etc. Aber ich persönlich kann jetzt noch nicht sagen, ob ich in 5,10,15 Jahren oder überhaupt ein Haus bauen möchte, geschweige denn Kinder haben zu wollen. Da macht man über die Jahre doch erst seine Erfahrungen mit...
  16. Wenn wir schon grade beim Klug****** sind... Für eine Kündigung während eines Ausbildungsverhätniss würde das BBiG zur Geltung kommen.
  17. Das mit dem Gesetz ist so nicht ganz richtig. Laut §7 Abs.1 BUrlG ist es geregelt, dass dringende betriebliche Belange oder anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen klar vorgehen, was den Urlaubsanspruch angeht. Allerdings kommt bei dir auch ein Sonderfall zur Geltung, da du im Herbst offensichtlich das Beschäftigungsverhähltniss beendest. Hier würde dann §7 Abs.4 greifen der besagt, dass dir bei einer Beendigung des Arbeitsverhältniss der Rest Urlaub entgeltet werden muss, sofern du ihn nicht mehr nehmen kannst. Sprich deinen Vorgesetzten mal drauf an. Ich denke es liegt auch im Interesse eurer Firma, dass ihr da eine gemeinsame Lösung findet . Greetz
  18. Die mündlichen Prüfungen sind diese Woche afaik (das sollte auch weitesgehend Bundesweit so sein). Von daher wären das dann schon über 1,5Monate. Auch wenn es weniger wäre. Man sollte sich nicht alles bieten lassen. Zumal ich das vermeidlich gute Verhältniss anzweifeln möchte, wenn sich ein Chef auf diese Art und Weise durchsetzen will, um u.a Kosten einzusparen. Auf die Dauer, würde das vermutlich nicht gut gehen, möchte ich mal behaupten (ok, ist nur meine Meinung dazu). m2c
  19. lol? Wie krass ist das denn bitte Oo Das ist doch kein Leistungskurs. Wenn du da tatsächlich für eine Aussreichende Note so übertriebende Aufgaben bewältigen musst, würde ich mich bei der IHK oder der Schulleitung beschweren gehen... M2C
  20. Das wäre dann mal eine recht junge Klasse *g*. Ich dachte btw vor Beginn der Ausbildung ähnlich, da ich schon 22 war und im selben Jahr noch einen weiteren Aufstieg gemacht habe. Als die Ausbildung dann anfing, war ich zwar schon einer der älteren in der Klasse, jedoch konnten das 2 Leute noch um 1-2 Jahre toppen (mittlerweile haben wir sogar einen Umschüler der ~27 ist). Also sieht es bei uns eigentlich ähnlich aus wie bei den meisten hier... Ist alles halb so wild
  21. Zuerst wäre es mal interessant zu wissen in welchem Lehrjahr du dich überhaupt befindest (ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du in das 3te kommst). Ansonsten liegt die Vorrausetzung für die vorzeitige Abschlussprüfung bei einem schulischen Notendurchschnitt von besser als 2,5 (also 2,49). Festgelegt ist dies durch die IHK. Ich tippe mal, dass es sich bei dir also um genau eine Note handelt die sich verbessern müsste. In dem Fall würde ich einfach mal mit (d)einem zuständigen Lehrer sprechen und ihm dein Problem schildern. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich da was machen lässt, wenn du zb eine extra Arbeit machst (Referat oder Präsentation), um dir deine Verkürzung zu ermöglichen. Greetz und viel Glück
  22. Hast du mal mit dem Gedanken einer Berufsberatung gespielt ?

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