Hi,
ein Arbeitgeber muss sogar von sich aus eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Falls er das unterläßt, handelt er Ordnungswidrig.
Was ist, falls du deine verloren hast, kann ich dir leider nicht sagen.
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(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 312 Abs. 1 Satz 1 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, eine Tatsache nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,
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Ich würde also das ganze nochmal per Einschreiben mit Rückschein zusenden, und dann beim Arbeitsamt angeben, das der Arbeitgeber sich weigert. Ich meine dann kümmert sich das Arbeitsamt darum.
Imho ist aber eigentlich nur der Nachweis erforderlich, das du 39 Wochen versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Gruß Jaraz