Zum Inhalt springen

Blackcherry

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    65
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Blackcherry

  1. Ich habe damals für den Punkt Ablaufplan einen "Ressourcen- und Ablaufplan erstellt, welcher zum einen die Schnittstellen (Abteilungen, Sachbearbeiter) definierte, zum Anderen das Projektumfeld aufführte + Terminplanung und Definition. <- in Tabellen Form. Zusätzlich habe ich in MS Projekt ein Gantdiagramm erstellt, welches die Engpässe in der Planung verdeutlichte. Die Prozesse selbst kannst du in Teilaufgaben zerlegen z.B. Bewertung der Angebote, Keyuser Bestimmung, Softwareentwicklung etc. Die Doku schreibst du ja Projektbegleitend, wie eine Art Tagebuch. So habe ich es damals gemacht und bin mit 98 Punkten ganz gut gefahren. LG
  2. Ich habe 2008 auch ein internes Projekt als Informatikkauffrau vollzogen und im Vorbereitungskurs der IHK wurde uns gesagt, dass es immer eine Doku für den "Kunden" geben muss. In meinem internen Fall war es z.B. die Revision. Ich habe damals zwei EPKs erstellt und in den Anhang + Revisionsdoku gepackt. EPKs kommen - wenn Sie nicht zu überlastet sind - eigentlich immer gut an.
  3. Wenn das Projekt komplett abgelehnt wurde, würde ich lieber ausweichen. In der Regel geben dir die Prüfer sonst eine Chance den Projektantrag nochmal zu überarbeiten. Das sieht mir mit dem Kommi der Prüfer bezüglich des WSUS aber leider nicht danach aus.
  4. Hallo, ist das eine abgespeckte Variante des Projektantrages, oder ist der wirklich so kurz und undetailiert? Berücksichtigst du in deiner Software Zusammenfassung auch mögliche Lizenz- und Wartungskosten? Oder soll die Software wirklich nur auf basis der Funktionen ermittelt werden? Meines Erachtens wäre es auch sinnvoll zu erläutern warum Excel den Anforderungen nicht mehr gerecht wird etc. LG
  5. Nur wenn das Bruttogehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Liegt das Gehalt (bezogen auf die Aufgabe 3.375 €) unter der Beitragsbemessungsgrenze, kannst du direkt vom Bruttogehalt ausgehen. Die Beitragsbemessungsgrenze dient dem Schutz der "Schwerverdiener", da die Sozialabgaben dann nicht mehr im Verhältnis zum "Normalverdiener" stehen würde. Du kannst dir ja mal selber ausrechnen, wie viel ein Arbeitnehmer bei einem Bruttogehalt von 6.000 € abgeben müsste, wenn es keine Bemessungsgrenze geben würde.
  6. Hallo, erstens musst du die Beitragsbemessunggrenze von 2002 als Basis nehmen und zweitens zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte. Sprich: 1,7 / 2 = 0,85 100 % = 3375 € 0,85 % = 28,6875 € Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. MfG Blackcherry
  7. Kann es sein, dass dein Anwender sonst immer den Office Assistenten geöffnet hatte. Dieser gibt nämlich beim abspeichern ein Geräusch von sich :confused: ist aber auch nur so eine komische Vermutung
  8. Mein Freund hat damals im Rahmen der Steuererklärung für die VL das Fahrgeld geltend machen können. Allerdings ist er mit dem Zug gefahren... Wie gesagt, bin keine Expertin auf dem Gebiet, da ich selber vom AG Fahrgeld erhalte. Aber ich würde trotzdem mal einen Steuerberater oder Steuerhilfsverein aufsuchen und dort frage.
  9. Soweit ich weiß - bin keine Expertin auf dem Gebiet - kannst du die Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Das geht aber nur, wenn du kein Fahrgeld von der Fa. erhältst. Auch wenn das Fahrgeld weitaus geringer ist, als der tatsächliche Verbrauch.
  10. Dann musst du darauf hoffen, dass du eine nicht zu strenge Prüfungsaufsicht bekommst. Wäre meine Prüfungsaufsicht morgen für dich zuständig, könntest du das mit dem Speicher leeren knicken und die Aufgaben im Kopf rechnen.
  11. Also uns wurde damals erklärt: Tabellenbuch = IT-Handbuch Formelsammlung nur wenn das IT-Handbuch von der IHK verboten wurde. :confused:
  12. Die Ausbildung endet ja erst mit bestehen der mündlichen Prüfung... daher kannst du - meines Erachtens, bin kein Rechtsexperte - voher nicht entlassen werden. Steinigt mich, wenn ich falsch liege
  13. Soweit ich weiß ist die Frist für die Verkürzer schon abgelaufen. Ich würde an deiner Stelle die Ausbildung auf jedenfall durchziehen. Den Ausbildungsplatz können Sie erst streichen, wenn eine Insolvenz angemeldet wird. Du bist Azubi und hast daher Kündigunsschutz. Setz dich mal mit deiner IHK auseinander, die können dich am besten beraten und weitervermitteln. Viel Glück!
  14. Bei der IHK Dortmund wird der Projektantrag auch über ein Online Portal hochgeladen. Die Genehmigung kam genau 14 Tage später per Mail an meine private Addy.
  15. Naja im WISO Teil der Abschlussprüfung musst du auch zum Teil Warnzeichen, Rettungszeichen und Gebotszeichen zuordnen und deren Bedeutung kennen... daher finde ich das mit dem Grünen Punkt jetzt nicht wirklich verwunderlich. Freu dich lieber über die geschenkten Punkte
  16. Na, dass du dir im Grunde auch das IT-Handbuch anschauen könntest. So wirklich abwiegen, was geprüft wird und was nicht kann man nämlich pauschal garnicht sagen. Empfehle dir daher auch: a) ältere Prüfungen durchzuarbeiten den IHK Vorbereitungskurs.
  17. Ich glaube das ist auch nochmal von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Durch diese ganzen Gesetze steigt ja keiner durch Aber ich meine auch das es freiwillig ist, denn unser Azubi hätte gehen können, wollte aber nicht.
  18. Das hängt meines Erachtens von deinem Alter und der damit verbundenen Berufsschulpflicht ab! Einer unserer Azubis ist vor 2 Jahren durchgefallen und musste bis zur zweiten Prüfung NICHT mehr zur Berufsschule, da er bereits über 21 war. Das Abschlusszeugnis deiner Berufsschule hast du schon erhalten?
  19. Ich hatte bereits am 11.06.2008 Prüfung und habe auch noch kein Zeugnis von der IHK bekommen. Da in NRW derzeit Ferien sind, rechne ich auch vor August nicht damit. Ich habe die schriftlichen Ergebnisse auch nur Online bekommen und nicht wie die anderen per Post. :confused: Daher bin ich eh ein Sonderfall
  20. Ich habe meine Präsentation auch so aufgebaut und habe damit eine 1 kassiert. Es ist nicht schlimm so nah an der Dokumentation zu arbeiten, zumindest wurde es uns auch so im Vorbereitungskurs empfohlen. Ich denke dass du mit der Struktur gut klar kommen wirst. Ich hätte allerdings Sorge, mit den 15 Min. auszukommen.
  21. Super! Glückwunsch!!! Für welchen Bereich hattest du dich denn jetzt entschieden?
  22. Ich würde eher sagen purer Neid!
  23. Ich bin zwar kein ITSK aber ich weiß noch aus Gesprächen mit Kollegen: G1 - Callcenter - Webcam bzw. Videokonferenzen - VPN - Selbstkosten und Gewinne. - Kalkulation - Datenbank - Abschreibungen G2 - Wlan (Englisch) - Mahnung und Kaufmännisches Verfahren - Subnetting - Handy vergleich - Arbeitsstunden berechnen - Smartphones Mehr Input habe ich leider auch nicht, aber vielleicht hilft dir das schon weiter? Greetz
  24. Hier der Auszug aus dem Grundgesetz: Art. 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Schluss jetzt! Tüss

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...