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lpd

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  1. Nein. Wenn etwas anderes im Vetrag stehen sollte (tut es aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht, weil er sonst nicht anerkannt worden wäre), ist das nichtig.
  2. lpd

    Antisemiten

    Doch, genau da liegt das Problem. Wenn zwei sich streiten, erscheint es mir fast unmöglich, sich einen der beiden zu nehmen und ihm zu sagen, wie unmöglich du seine Ansichten, seine Handlungen findest, denn er wird oft in Verteidigungsstellung gehen und dir sagen "Aber der / die anderen haben doch .. ". Und dann ist dir schon klar, dass er es nicht einsehen und noch trotziger an seiner Auffassung klammern wird, weil er dafür kritisiert worden ist und sich beispielsweise nun ungerecht von dir behandelt fühlt. Aber es ging hier um das Wort "Antisemitismus" oder "Antisemit", wenn ich mich nicht irre.
  3. lpd

    Antisemiten

    Das stimmt, aber das macht vernünftige Diskussion über einen Teilaspekt dieser "Medaille" so schwer, denn meine Erfahrung ist, dass es oft im Hochrechnen der jeweiligen (Kehr-)Seiten endet - das ist aktuell in Nahost nicht anders. Nur, was habe wir davon, wenn wir uns gegenseitig unsere Fehler vorhalten ? Nichts. Wir versuchen doch nur, uns davor zu drücken, uns mit unseren Fehlern befassen zu müssen. So denke ich darüber.
  4. lpd

    Antisemiten

    Ich habe lediglich Gedankenansätze geliefert. Eine echte Meinung dazu habe ich nicht, denn dann müsste ich mir Gedanken über eine Menge Faktoren machen, und dazu habe ich weder Lust noch Zeit. Ich sehe nur ein paar Dinge, zu denen ich (meine) Gedankenansätze liefere. wenn du willst, kannst du das gerne als meine Meinung betrachten. Wer verlangt das ? Wo steht das ? Dieser Satz wirkt auf mich sehr aggressiv (Stammte dieser Satz von Friedman, ich würde glatt behaupten, der Mann wäre nicht ansatzweise kritikfähig). Unangenehmes mit solchen Extremen abschmettern zu wollen, zeugt für mich von mangelnder Bereitschaft, sich mit der Sache auseinandersetzen zu wollen. Bist du möglicherweise voreingenommen ? Sicher. Und ? Wieso ein "oder" im Satz ? Gibt es da etwa keine Zusammenhänge ? Kleine Geschichte : Am 20.4. fand in Bad Iburg (Kleines Städtchen zwischen Münster / NRW & Osnabrück / Niedersachs.) ein von der NPD und einigen sog. "freien Kameradschaften" aus dem Münsterland eingerichteter "InfoTag" statt. Zentrale Anlaufstelle hierbei war ein sog. "Info-Tisch" in der Innenstadt. Parteimitglieder suchten das Gepräch mit BürgerInnen (ziemlich erfolgreich, wie ich zugeben muss). Und eines der beliebtesten Themen war - surprise, surprise, wer hätte es gedacht ? - die Frage, ob und wie man in Deutschland Kritik an Israel´s Umgang mit den Palästinensern üben kann / darf. Halten wir also fest : Die NPD benutzt die Politik Israel´s, um Einfluss, Mitglieder, Bekanntheit und Wähler zu gekommen. Bleibt wieder die Frage : Was hat der Zentralrat damit zu tun ? PS: Bevor du antwortest : Auf dieses beliebte Aufzählen der negativen Taten der jeweiligen Gegenseite habe ich keine Lust, das ist kindisch und führt zu nichts. Lass´ uns mal einfach meine Frage(n) festhalten.
  5. lpd

    Antisemiten

    Der Holocaust war nur der traurige Höhepunkt einer seit Jahrtausenden anhaltenden Welle des Antisemitismus. Schon in der Bibel findest du Hinweise auf Antisemitismus (Beispiel : Jesus & die Dornenkrone). Ich sehe mittlerweile eher ein ganz anderes Problem. Ich habe den Eindruck, dass der Ausdruck "Antisemit" in heutigen Zeiten gerne als Schimpfwort benutzt wird, so wie es mal üblich war, das Wort "Jude" als schimpfwort zu benutzen. Übrigens möchte ich in Bezug auf aktuelle Konflikte mal dazu ermuntern, sich die Mühe zu machen, herauszufinden, wer als erstes Worte wie "Antisemit" in den Mund genommen hat. Der "Oh"-Effekt ist garantiert. Ich persönlich habe den Eindruck, dass "Antisemit(ismus)" in Deutschland ein mächtiges Wort ist, mit dem man ganze Gruppen beeinflussen oder Menschen zerstören kann, wenn man will. Schade eigentlich finde ich, dass der Zentralrat damit nicht umzugehen weiß. Ich frage mich, was hierzulande "schlimmer" ist : Kritik an Israel, oder Kritik am Zentralrat, bzw. dessen Mitglieder. Stichwort "Nazi - Methoden" : Ein bekannter Begriff aus dieser Zeit bezeichnet ein taktisches Kriegsmanöver, das für die damaligen Gegner so unerwartet und schnell ging, dass es in vielen Sprachen als unveränderter deutscher Ausdruck zu finden ist : "Blitzkrieg". 1991, Golf-Krieg : Die Operation "Desert storm" orientierte sich an dieser Taktik. So gesehen war das also eine Nazi-Methode, daran führt wohl kaum ein Weg vorbei. Wollte ich nur mal so zum Stichwort "Nazi-Methoden" erwähnen. Stichwort "Friedman fördert indirekt Antisemitismus" Nur ein paar Gedankengänge : Wer aktuelle Presseberichte in den letzten Wochen verfolgt hat, dem werden vielleicht ein paar Umfragen ("Kritik an Israel ? Ja oder Nein") aufgefallen sein, aus denen hervorging, dass knapp 40% der Befragten die Auffassung vertraten, dass man in Deutschland keine Kritik an Israel üben könne, ohne in die rechte Ecke gestellt zu werden. Weitere 25 oder 30% der Befragten meinten sogar, dass Deutschland auffrund der Nazi-Vergangenheit keine Kritik an Israel üben dürfe. Frage : Wie kommt´s ? Nächste Frage : Was hat der Zentralrat damit zu tun ? Aber über so etwas machen sich Friedman & Konsorten scheinbar keine Gedanken.
  6. Ja, ist schon irgendwie amüsant. Ich denke, beide sind sich nicht bewusst darüber, auf was sie sich einlassen. Sollte die Angelegenheit wirklich vor einem Gericht landen (was defintiv möglich ist), werden vermutlich ein paar Sachverhalte klar : Herr P. hatte das Recht, die Ware ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurückzuschicken und das Geld zurück zu verlangen; also vom Kaufvertrag zurückzutreten. Boris als Verkäufer hätte in dem Fall ihm entstandene Kosten bei eBay geltend machen können. Wenn ein Hardware-Defekt vorliegt, muss Boris (Hieß der jetzt wirklich so ?) die Möglichkeit eingeräumt werden, dies nachzuvollziehen. Im Übrigen muss Boris nachweisen, dass der Fehler nicht vorher da war, nicht umgekehrt. Bei berechtigter Reklamation muss Boris dem Herrn P. die entstandenen Porto- und Versandkosten erstatten, aber nur, wenn Herr P. nachweisen kann, dass er die billigste Variante genommen hat (10 Euro sind definitiv überzogen). Wie Boris es vorgeschlagen hat, ist es rechtlich i.O., die Bedingungen für Reklamationen legt er fest (sofern sie rechtlich zulässig sind). Das Gutachten, dass Herr P. anfordern will, muss Boris nicht zahlen, da er ein entsprechendes Angebot gemacht hat. Die Überprüfung der möglicherweise defekten Ware fällt in seinen Zuständigkeitsbereich; insofern kann Herr P. dies nicht selbst in die Hand nehmen. Die Anwaltskosten des Herrn P. wird Boris auch nicht übernehmen müssen, da der Fall eigentlich eindeutig ist und Boris dementsprechend korrekt gehandelt hat. Ein Richter wird diese Vorgehensweise nur bestätigen. ach ja, hatte letzten Herbst einen ähnlichen Fall wegen eines Brenners, ich musste dann letztendlich nur meine Anwaltskosten tragen ( Wobei Onkelchen seinen Neffen nie schröpfen würde ), da sich im Nachhinein herausgestellt hatte, dass der Käufer den Brenner ohne entsprechende Berechtigung aufgeschraubt hatte und insofern sämtliche Garantieansprüche erloschen waren.
  7. Es geht darum, dass Überlegungen / Foerderungen gemacht werden, die Zwischenprüfung zu benoten und diese an die Zulassungsbedingungen zur Abschlussprüfung anzuknüpfen. Bislang ist ja nur die Teilnahme vorgeschrieben.
  8. Wenn du Wert darauf legst : § 39. (1) Zur Abschlußprüfung ist zuzulassen, 1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und 3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat. (2) Über die Zulassung zur Abschlußprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuß. Auszubildenden, die Erziehungsurlaub in Anspruch genommen haben, darf hieraus kein Nachteil erwachsen, sofern die übrigen Voraussetzungen gemäß Abs. 1 Nr. 1 bis 3 dieser Vorschrift erfüllt sind. § 40. (1) Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlußprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. (2) Zur Abschlußprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, daß er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, daß der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (3) Zur Abschlußprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Einrichtung ausgebildet worden ist, wenn diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Der Bundesminister für Wirtschaft oder der sonst zuständige Fachminister kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft nach Anhören des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmen, welche Schulen oder Einrichtungen die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen. Dementsprechend müsste § 39, Abs 1 abgeändert werden, sollte die Zwischenprüfungsnote in die Zulassungsbedingungen aufgenommen werden. Aber zur Beruhigung : Es ist bislang nur eine Forderung; mehr nicht.
  9. Wenn es denn so einfach wäre... Wir können (ich weiß nicht, ob dem schon so ist) den Login-Vorgang weitestgehend so ändern, dass beim Registrieren ein Zufallskennwort erzeugt & an die angegebene Mailadresse geschickt wird. Würde es sich also um eine Fake-Adresse handeln, würde derjenige sich nie anmelden können, da er kein Kennwort hat. Und wenn diese Emailadresse nicht existiert, bekommen wir hier eine entsprechende Nachricht vom Mailprovider; bekämen das also binnen Minuten mit.
  10. So Picard, nur damit ich hier nicht von dir in ein falsches Licht gerückt werde. Du erwartest doch nicht ernsthaft, dass ich darauf reagiere ? Der Gipfel an der Sache ist ja, dass du dem Leser hier verkaufen willst, man könne mit mir nicht per PN diskutieren, weil ich ja nicht reagieren würde. Netter Schachzug, zeigt das Problem auf, was ich in meiner Stellungnahme beschrieben hatte. So, und nun alles weitere per PN, Picard, und wenn ich nicht reagiere, dann weißt du jetzt auch, woran das liegt; und was viel wichtiger ist, alle anderen, denen du weismachen willst, ich wolle nur ein bischen mit dir stänkern, dürften das jetzt auch nachvollziehen können. Wie ich schon sagte, du stellst mich bitte nicht in eine Ecke, in die ich definitiv nicht reingehöre. @Smeagol Danke nochmal für deine ehrlichen Worte, ab jetzt halte ich Funkstille (in Richtung Picard). Das soll hier nicht in einem lwp-Picard-Privatkrieg enden.
  11. Klar kann es das. Der Schuss kann allerdings auch völlig nach hinten losgehen. Und ich bin der Ansicht, dass das eher passieren würde (Erfahrung), deswegen von meiner Seite aus ein klares "Nein".
  12. .. aber Picard hat nicht verstanden, was der kommunikationstechnisch problembehaftete "Mister lwp" ihm damit sagen wollte, denn das ... ... stimmt garantiert nicht. Deine PN sagt mir sogar noch deutlicher, dass du nicht weißt, was ich meinte. Ist aber egal, du kennst das ja, Aktion provoziert Reaktion. Die Definitionen der beiden Faktoren kennst du ja. Aber weißt du, was ich nicht verstehe ? Wieso ärgerst du dich denn so, wenn jemand aus dem ModTeam deinen Ratschlag - oder besser : Dein zugesichertes Verständnis - einfach ausnutzt ? Kann das sein, dass ich das bei allen hätte machen dürfen, nur nicht bei dir ? Wäre aber traurig, denn ich habe nur verhindern wollen, dass du ausversehen eine Larifari-Diskussion anfängst, die wir Moderatoren nicht haben wollen - und du weißt doch, normalerweise werden solche Leute gleich auf die "Du darfst hier nicht mehr posten" - Liste gesetzt.
  13. Habe ich heute morgen just gemacht (sonst käme ich wohl nicht auf die 40 Sekunden). Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf ich diese ohne das Einverständnis desjenigen aber nicht weitergeben; und hier posten schon gar nicht.
  14. Ja, soll er wohl tun, nicht ? Hm. Name & Anschrift des derzeitigen ZPA-Vorsitzenden herauszubekommen, das dauert etwa 40 Sekunden (mit DSL, mit ISDN vielleicht ein bischen länger). Nö. Alternativ kannst du es auch an die Gemeinschaftsstelle für bundeseinheitliche kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (IHK-GBA) schicken. Die Geschäftsführung liegt derzeit bei der AkA, und diese wiederum wird vertreten von der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken. Oder wie wäre es mit einem Brief an den DIHT mit Sitz in Bonn ? Wobei; die IHK - GBA wäre da schon der richtige Ansprechpartner, die übernehmen auch die Öffentlichkeitsarbeit. Kannst übrigens auch an die IG Metall schreiben; die beschäftigen sich auch damit. Wer auf der letzten CeBit aufgepasst & nicht nur die neuesten Hightech-Sachen gesucht hat, hat vielleicht die (öffentlichen) Streitgespräche zwischen dem ZPA-Vorsitzenden und dem IG Metall - Vorsitzenden am IG Metall -Stand zum Thema "Abschlussprüfungen in den neuen IT -Berufen" mitbekommen.
  15. Mit der Funktion "Pos" (in SysUtils) kannst du einen Teilstring in einem String suchen. Als Ergebnis würdest du entweder 1 (für vorhanden) oder 0 (für nicht vorhanden) zurückbekommen. Falls du andere Typen hast, könntest du sie ja vorher in einen String konvertieren. Beispiel : Du möchtest wissen, ob deine Zahl 91827 die Ziffernfolge 82 enthält. Dann schreibst du eine Funktion mit boolschem Rückgabewert, in die du die Zahl übergibst. Diese wiederum ruft dann die Funktion "Pos" auf, wobei du als Parameter für "Substr" einfach "IntToStr(82)" und für S1 "IntToStr(91827)" übergibst. Das Ergebnis deiner Funktion ist dann wahr, wenn Pos als Ergebnis 1 zurückgibt.
  16. Weißt du, Picard.... .. halt einfach den Rand.
  17. Was ich immer wieder interessant finde : Woher nehmt ihr euer Einschätzungsvermögen, um eine Idee oder eine Aktion von vorneherein als "bringt nichts" abzustempeln ? Ehrlich, wenn ich so denken würde, dann könnte ich mir die Mühe, die ich mir mache, auch sparen, denn davon habe ich nichts. Wichtig ist nur, dass man sich gut überlegt, was man macht, und objektiv & realistisch einschätzt, was man selber erwartet, und was wahrscheinlich tatsächlich passieren wird. Nur einmal angenommen, dieser Brief würde beim ZPA landen (und um das zu erreichen, muss man ihn natürlich dort hinschicken), meint ihr denn ernsthaft, dass die Leute dort sitzen und sich darüber kaputtlachen werden, bevor sie ihn dann mit zur nächsten Grillparty nehmen, um das Geld für Anzünder zu sparen ? (JA ich weiß, einige glauben das wirklich). Wenn man in der Lage ist, sich mitzuteilen, dann wird man auch ernstgenommen. Und einige Argumente sind gut durchdacht, von daher gehe ich davon aus, dass diese auch bei künftigen Überlegungen berücksichtigt werden. Ob ihr´s glaubt oder nicht, aber an den IT-Berufen wird noch gearbeitet und ich denke, dass es in Zunkuft noch die ein oder andere Änderung geben wird. Und dabei werden auch solche Stimmen, wie die der Auszubildenden eine Rolle spielen. Gut, dieser Brief wird vielleicht nicht beantwortet werden, aber das als "bringt nichts" abzustempeln, finde ich etwas voreilig. Und dass es seine Zeit (u.U. Jahre) braucht, bis sich etwas tut, dürfte auch klar sein. Aber letztendlich macht es durchaus Sinn, den zuständigen Stellen Erfahrungen zu schildern, denn Erfahrungen sind meistens Anlässe für Veränderungen. Insofern halte ich diesen Brief für eine gute Idee. Es ist nicht alles so schwarz, wie hier gemalt wird.
  18. Jupp (Nicht unbedingt 8 Stunden; kommt darauf an, wie lange du normalerweise arbeiten würdest). Der gilt als abgeschlossen; Details müssen natürlich noch schriftlich festgelegt werden. Aber wenn dein Chef dich nächsten Tag nicht mehr haben will, muss er dich kündigen (Und dafür braucht er einen schriftlichen Arbeitsvertrag). Was viele vielleicht nicht wissen : Arbeitsverträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Es muss zwar ein schriftlicher Vertrag ausgearbeitet werden, aber angenommen, du wärst jetzt bei mir und wir würden vereinbaren, dass du am 1.8 bei mir anfängst, wäre das ein rechtskräftig wirksames Arbeitsverhältnis. Leider habe ich mein BBiG-Büchlein nicht hier, deswegen morgen mehr. Da steht nämlich die genaue Formulierung drin.
  19. Entweder, indem man es direkt an ihn sendet. Postfachadresse weiß ich leider nicht auswendig; bzw. wo ich sie gelassen habe, da der ZPA aber in Köln sitzt, dürfte das herauszubekommen sein. Und wenn nicht; eine Bitte um Weiterleitung könnte auch funktionieren. PS: Selbst Burgen haben heutzutage eine Postanschrift.
  20. Da hat sich jemand tatsächlich die Mühe gemacht, etwas auf die Beine zu stellen. schön, hätte ich nicht gedacht. Ich "knöpfe" mir das mal vor. Nein, nicht im Sinne von "zereißen" oder schlecht reden; ich schreibe mal nach bestem Wissen und Gewissen die Zuständigkeiten zu den Punkten, nur damit klar wird, wie kompliziert das Ausbildungssystem eigentlich ist (Aber alles hat seine Zuständigkeit). Gute Einleitung. Zuständigkeit(en) : Bundesminsterium für Bildung; Bundesministerium für Wirtschaft. Zuständigkeit : ZPA. Zuständigkeit : ZPA. Zuständigkeit : ZPA. Gutes Argument; Zuständigkeit : ZPA. Zuständigkeit : ZPA. Unklar ist, was du mit "Prüfungskriterien" meinst. Im Übrigen sollte dir jetzt, nachdem ich die Zuständigkeiten aufgezeigt habe, etwas auffallen. Wenn ja, solltest du deinen letzten Satz noch einmal überdenken.
  21. Nein, du hattest ihn lediglich falsch ausgelegt. Der Satz "höchstens um ein Jahr" bedeutet halt, dass die nächste Wiederholungsprüfung innerhalb eines Jahres erfolgen muss. Da wir aber seit einigen Jahren Sommer- und Winterabschlussprüfungen in den meisten Ausbildungsberufen haben, ist der Paragraph nicht mehr ganz zeitgemäß.
  22. Die Verlängerung ist unter Dach und Fach, wenn der Auszubildende am nächsten Arbeitstag nach der Beendigung seines Ausbildungsvertrages erscheint und den ganzen Tag arbeitet. Dann gilt der Vertrag als automatisch verlängert. Beispiel : Dienstag, 31. 7. läuft dein Vertrag aus. Am Mittwoch, den 1.8. erscheinst du pünktlich um 8 Uhr morgens und arbeitest wie sonst auch bis 17 Uhr. Das genügt. Übrigens, wenn du dasselbe tust, obwohl du deine Ausbildung erfolgreich bestanden hast (Achtung, das kann je nach dem Zeitpunkt des Bestehens auch früher sein), bist du automatisch auf unbefristete Zeit eingestellt, wobei du hier natürlich ungehindert 8 Stunden arbeiten musst (Beispielzeit; abhängig von deiner normalen täglichen Arbeitszeit).
  23. Wo wir gerade beim Thema sind ("Kerle") Er schrieb etwas von "richtig lesen". Kleiner Unterschied und typisch Frau, den zu übersehen. Du wirst höchstens an einer Fachhochschule studieren können; und was Informatik betrifft, kann ich dir auf jeden Fall bestätigen, dass die Wartelisten lang sind und ein Kriterium wie ein enstprechender Schulabschluss auf jeden Fall bei der Auswertung bevorzugt werden wird.
  24. Nein, das ist nicht richtig. Der Arbeitgeber muss den Azubi nur bis zur ersten Widerholung beschäftigen (Also ein halbes Jahr). Füge später den entsprechenden BBiG-Auszug an.
  25. Ich habe mal gehört, dass manche IDE-Anbieter spezielle Versionen mit Büchern für Kinder so um die 7 - 10 anbieten. Bekannt ist mir ein Buch mit Borland´s Delphi 3; wie es genau heißt, müsste ich zuhause nachschauen. Es ist nicht ganz das, was du suchst, aber ein Anfang. Ach ja, erhältlich ist dieses Buch bei PEARL. Unter "Programmierprachen" dürftest du folgende Titel finden : Delphi for Kids C++ for Kids Turbopascal & Delphi for Kids

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