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Von der rechtlichen Seite betrachtet ist dem aber nunmal so. Dass du oder ich das als Arbeit bezeichnen, spielt da keine Rolle. Das ist vermutlich bei den allermeisten Arbeitnehmern so. Selbst ich bekomme die Anfahrtszeit gesondert angerechnet. Ca. 20 Minuten meiner regulären Arbeitszeit verbringe ich noch im Bus; zusätzlich bekomme ich eine finanzielle Aufwandsentschädigung für Fahrten zur Arbeit & Berufsschule. Ich hätte auch darauf bestehen können, dass mir die Fahrtzeiten angerechnet werden - aber das Leben ist teuer und ein paar Euro mehr in der Tasche sind mir da natürlich lieber.
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1:0 Deutschland. Mein Kollege wird nervös....
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Ich weiß nicht, wie du suchst, aber ich gebe dir einen Tipp : Nicht Job-, sondern Fähigkeitsbezogen suchen & bewerben. Du wirst kaum Ausschreibungen für die neue IT-Berufe finden; deswegen bewirb dich überall dort, wo viele Voraussetzungen auf dich zutreffen.
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Zunächst einmal : Du arbeitest nicht, du wirst ausgebildet. An- und Abfahrt sind Arbeitszeit. Und auch in einem normalen Arbeitsverhältnis sollte das so sein; ob das beachtet wird, ist eine andere Frage. Wer sich mit Statistiken auskennt, kann vielleicht bestätigen, dass das Arbeitsrecht der Gesetzesteil ist, gegen den die meisten Verstöße begangen werden. Aber weißt du, mein Vater beispielsweise ist Monteur und braucht manchmal 2 oder mehr Stunden, um von Zuhause zu einer Baustelle zu gelangen. Diese beiden Stunden werden ihm als Arbeitszeit angerechnet, und auch der Kunde bezahlt dafür.
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@Woodstock & Containy Be all eurer Rechnerei habt ihr es vielleicht vergessen oder wisst es nicht : Der Anfahrtsweg zur Berufsschule ist ebenfalls Arbeitszeit.
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Mehr wollte ich auch gar nicht. Ich denke, damit ist die Sache erledigt und man kann sich nun wieder dem Thema zuwenden.
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Nein, das musst du nicht, und das ist auch gut so. Ich glaube es nämlich auch nicht. Da hat jemand im Biologieunterricht der Mittelstufe wohl nur halb zugehört. Aber Details sind unwichtig.
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@Dana... vergessen. IHK Mittlerer Niederrhein.
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§ 7. Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind Ich gehe mal davon aus, dass du volljährig bist. Das bedeutet, dass du für die Zeit des Unterrichtes freigestellt bist, nicht aber danach. Berechnet wird Schulzeit, und zwar auf die minute genau. Die Pausen werden mit deiner täglichen Pause verrechnet, und das bedeutet, dass nach 6 Stunden Schule noch ein Defizit zur normalen täglichen Arbeitszeit besteht, das der Arbeitgeber einfordern kann. Auch Blockunterricht ändert nichts daran. Auszug aus der von Reaper verlinkten Seite : Eine Anrechnung von Berufsschulzeiten auf die Ausbildungszeit mit einem festgeschriebenen Zeitumfang, wie es zum Beispiel das Gesetz für jugendliche Auszubildende anordnet, ist künftig nur zulässig, wenn einzelvertragliche oder tarifvertragliche Regelungen (wie zum Beispiel im bayerischen Friseurhandwerk) eine Anrechnung vorschreiben.
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Selbst das musst du nicht unbedingt, da der Betriebsarzt mit deiner Einverständis befugt ist, die entsprechenden Auskünfte / Atteste / Ergebnisse bei deinem Hausarzt anzufordern.
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Die Erstuntersuchung nach JuArbSchG ist für Jugendliche unter 18 zwingend vorgeschrieben. Allerdings kann ein Betrieb eine Untersuchung in seinen Gesundheistschutzmassnahmen festgeschrieben bekommen (haben). In so einem Fall ist ein Betriebsarzt einzustellen; und Arbeitnehmer müssen vor Antritt auf ihre Eignung hin untersucht werden. Das betrifft dann natürlich auch Auszubildende über 18 Jahre.
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Hansa Pils ? Erinnert mich an gute alte Zeiten auf den Straßen von Hannover. Lecker. @2-frozen Nicht alle. Aber fast. Wobei ich am liebsten dänisches Bier trinke, "Faxe", um genau zu sein, aber am allerliebsten vom Fass. Leider kenne ich nur eine einzige Kneipe, die das im Fass hat.
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Wie viel Pech kann ein Mensch innerhalb von ein paar Tagen haben???
lpd antwortete auf Fightz's Thema in Small Talk
Nachtrag: Mit "selbst verschuldet" meine ich natürlich, wenn du den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit provoziert hast (z.B. durch freihändiges Fahren oder Fahren bei nicht geeigneten Witterungsbedingungen, etc.). -
Wie viel Pech kann ein Mensch innerhalb von ein paar Tagen haben???
lpd antwortete auf Fightz's Thema in Small Talk
Das ist kein Problem. Dein Arbeitgeber kann dir die Teilnahme an der Prüfung nicht verwehren, sofern du diese Situation nicht selbst zu verschulden hast. Er muss dich zwar nicht freistellen, darf dir aber beispielsweise nicht verwehren, dir dafür einen halben oder einen ganzen Tag Urlaub zu nehmen. Dazu gibt es ein Musterurteil, vielleicht finde ich es noch in den nächsten Tagen. Bei mir war es vor zwei Jahren so, dass ich für meinen Abschluss noch mündliche prüfungen hatte, die kurz nach den Sommerferien stattgefunden haben, und zu dem Zeitpunkt war ich natürlich bereits in der Ausbildung. Mein Arbeitgeber war allerdings so loyal, dass er mich für die Teilnahme freigestellt hat. -
Das war vermutlich die sogenannte Vorsorgeuntersuchung nach § 32, Abs 1 ff. JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz). Diese besagt, dass Jugendliche unter 18 Jahren bei Eintritt in das Berufsleben von einem Arzt ihrer Wahl auf Tauglichkeit für die angestrebte Tätigkeit untersucht werden müssen. Das Ergebnis muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. § 32 Erstuntersuchung (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. (Die Erstuntersuchung insgesamt ist in den §§ 32 bis 46 JArbSchG geregelt)
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Und ich habe dir nur gesagt, wie ich die Sache sehe. Das bedeutet nicht, dass dein Vorschlag damit abgelehnt ist. Ich bin ja nicht der Einzige Moderator / Administrator hier. Nur : Ich denke, dass das nicht nötig ist.
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mtn, wir stehen ausser Konkurrenz, und das Forum läuft auch ganz gut, ohne dass wir eine Tutorialecke haben, von denen es im Netz schon haufenweise welche gibt. Was deine Ansicht, Fragen würden sich dann von selbst klären, betrifft, ich kann dir nur meinen Erfahrungen hier sagen, dass viele User sich nicht die Mühe machen, irgendwo nachzuschauen, sei es nun mittels Forumssuche, oder in den FAQs; sie fragen einfach. Will heißen, dass die Nutzung solcher Angebote gerade in einem Forum wohl eher gering bleiben wird.
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Es gibt in Deutschland ca. 600 Biersorten. Dann fangt mal an, alle aufzuzählen.
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Ist es zu heiss für den Server???
lpd antwortete auf Jaraz's Thema in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
Ihr denkt alle viel zu umständlich und vor allem zu teuer. Warum Geld für Kühlung ausgeben, wenn im Keller eine große Gefriertruhe steht ? -
Zunächst einmal @all Ich möchte nicht, dass hier eine der üblichen Diskussionen ("Ist C besser als Delphi" o.ä.) über Programmiersprachen entsteht, sonst mache ich den Thread sofort zu, danke. Kurz gesagt : Sowohl Delphi als auch die Builder (es gibt ja noch mehr) sind Entwicklungsumgebungen und vom Aufbau her weitestgehend identisch. Der wesentliche Unterschied besteht eben in der verwendeten Programmiersprache. Aber die grundlegenden Elemente, z.B. Formulardesign, werden auf diesselbe Art & Weise gehandhabt.
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Weißt du, was für Leute in die ZPA, bzw. die Bezirks-PAs berufen werden (müssen) ? Wenn ja, dann solltest du deinen Satz nochmal überdenken, wenn nein, solltest du mal einen Blick ins BBiG werfen (in den Teil "Prüfungsverordnung", müsste der 4. Teil sein, § 37; Abs. 3). Du wirst überrascht sein.
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Warum nicht ? Es könnte doch sein, dass jemand anderes ein ähnliches oder dasselbe Problem hat; und wenn er die Suchfunktion benutzt, findet er entweder die Antwort, oder er weiß zumindest, dass er sich vielleicht an denjenigen wenden kann, weil der das Problem möglicherweise gelöst hat.
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Richtig. Diese Noten dienen lediglich der Einschätzung des Azubis für den Betrieb und haben keinerlei Auswirkungen auf die Zulassungskriterien der IHKn.
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In größeren Betrieben, in denen Azubis durch verschiedene Abteilungen gehen, werden von diesen häufig Noten für die Zeit dort vergeben, wobei diese meist noch begründet werden. Hat den Zweck, beispielweise Stärken & Schwächen des Azubis herauszufinden, was ausschlaggebend für eine spätere Übernahme sein kann, da größere Betriebe oft mehr Auszubildende einstellen, als sie später übernehmen wollen.
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Stimmt. Die interessiert es natürlich brennend, Exklusivberichte über mangelhaften Unterricht in den IT-Berufen an kaufmännischen Berufsschulen zu liefern. Am besten täglich, vielleicht bekommen wir ja auch eine Extrabeilage. Ist bestimmt für die eine nette Abwechslung, mal ausnahmsweise nicht über die ca. 40.000 Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen oder die ca. 2000 Gymnasien zu berichten, an denen seit Jahren Fachkräftemängel aufgrund leerer Landeskassen herrscht, hm ? Ist ja schliesslich Wahlkampf. Und fast 90% der Wähler arbeiten ja in der IT-Branche, gell ? *kopfschüttel* Nimm´ das bitte nicht persönlich, aber ich halte dich für ein wenig naiv. Weißt du, wieviel Leute das interessieren wird ? Kann ich dir sagen, etwa 80.000 bis 100.000. Und weißt du was ? Die meisten davon sind Azubis. Uh, ich freue mich schon darauf, wenn wir es der bösen bösen Regierung im September richtig heimzahlen. Meine Güte, wenn du ein Problem mit deiner Berufsschule hast, dann wende dich an die dortigen zuständigen Behörden, aber fang´ bitte nicht an, hier irgendwelche Aktionen starten zu wollen. Das Schulwesen ist immer noch Ländersache. Und das einzige, was die Länder diesbezüglich gemeinsam haben, ist die Tatsache, dass keine Mittel vorhanden sind. Das wirst auch du mit einer Beschwerde ganz sicher nicht ändern. Und weißt du, ich bin der Meinung, dass es wichtiger ist, dafür zu sorgen, dass in allgemeinbildenden Schulen und gerade im Unter- und Mittelstufenbereich genügend Kräfte vorhanden sind. Wir haben den Jugendlichen gegenüber nämlich einen Vorteil : Wir sind in der Lage, uns auf den Hosenboden zu setzen und selbständig für uns zu arbeiten.