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lpd

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Alle Inhalte von lpd

  1. @Ben Probier´ es nochmal, jetzt funktioniert es wieder.
  2. Das wäre mir neu. Generell gilt, dass ein Arbeitszeugnis keine Formulierungen enthalten darf, die dem Arbeitnehmer die Jobsuche schwermachen, bzw. Hindernisse darstellen; also negative Äußerungen. Eine mögliche Alternative wäre es, darauf überhaupt nicht einzugehen.
  3. Freeware ist eine Lizenzform, in der der Urheber von seinem Verwertungsrecht Gebrauch macht, wie in jeder anderen Lizenzform auch. Er sichert dem Nutzer allerdings zu, dass er von Unterlassungsaufforderungen absieht. So kann man Freeware definieren. Gibt dann allerdings immer noch ein paar Klauseln. So kann der Urheber zum Beispiel nur bestimmten Person (juristisch, natürlich) die Erlaubnis zur Verbreitung geben. Beispiel : Ich schreibe ein Programm, das ich kostenlos ins Netz stelle. Allerdings möchte ich, dass man es nur von meiner Homepage aus herunterladen kann. Du dürftet das Programm - wenn du es denn zum Download anbieten wolltest - nicht auf deine Homepage stellen, sondern dein Download-Link müsste auf meine Homepage führen. Wobei du mich natürlich vorher fragen müsstest, ob du das überhaupt darfst, wenn ich das nicht mit einschliesse. Als Urheber habe ich aber jederzeit das Recht, meine Lizenzen zu ändern. Gilt allerdings nicht rückwirkend. Beispiel (Jetzt mal konkret zu JGP) : Grafikprogramm X in Version 1.0 unterstützt das JPG-Format; und zwar weil es Freeware ist. Nun ändert diese Firma die Lizenz. Mit Version 1.0 dürften weiterhin JPGs erzeugt / bearbeitet werden. Mit der nächsten Version (Die nach Änderung der Lizenz herauskommt) wäre das nicht mehr möglich.
  4. Nun, mal angenommen, jemand ist in seiner Firma dadurch aufgefallen, dass er beispielsweise Diebstähle begangen hat, aber nicht deswegen gekündigt, sondern "nur" abgemahnt wurde (Nicht jeder Diebstahl darf zur fristlosen Kündigung führen, so würde der Diebstahl eines Bleistiftes wg. des geringen Wertes eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nicht rechtfertigen und hätte vor einem Arbeitsgereicht keinen Bestand). Nun gestehen die Arbeitsgerichte es den Arbeitgebern zu, solche Angelegenheiten beim ehemaligen Arbeitgeber in Erfahrung bringen zu dürfen, sofern es innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (Ich glaube, es waren 12 Monate) Vorkommnisse bestimmter Art gab. Diebstähle beispielsweise gehören dazu, da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer natürlich ein gewisses Maß an Vertrauen geben muss. Insofern soll das sowohl Arbeitgebern, als auch Arbeitnehmern nützen, denn Arbeitgeber haben immer das Recht, fristlose Kündigungen wg. "Irrtums in der Person" auszusprechen, was meistens langwierige Prozesse vor Arbeitsgerichten nach sich zieht, da die meisten Arbeitnehmer gerichtlich gegen solche Kündigungen vorgehen und versuchen, eine Abfindung einzuklagen. Im April gab es dazu einen Fall - ich glaube, in Frankfurt, muss ich mal nachschauen. Und zwar war folgendes : Eine Supermarktkassiererin hatte eine neue Stelle angetreten. Bei ihrem vorherigen Arbeitgeber war sie durch zwei kleinere Diebstähle negativ aufgefallen, hatte dann allerdings von sich aus gekündigt, bevor es zu einer fristlosen Kündigung kam. Im Arbeitszeugnis waren natürlich keine Hinweise auf diese Vorkommnisse zu finden. Der neue Arbeitgeber traf ca. 6 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnis per Zufall den alten Arbeitgeber. In einem Gespräch kamen dann diese Diebstähle heraus. Kurze Zeit später wurde der Frau fristlos wg. Irrtums in der Person gekündigt. Die Frau zog vor ein Arbeitsgericht und verlor. Das Arbeitsgericht entschied, dass die Kündigung rechtmäßig sei. Die Urteilsbegründung lautete (aus dem Gedächtnis heraus) in etwa so : Der Arbeitgeber habe ein Recht darauf, bestimmte Vorkommnisse in Erfahrung zu bringen, wenn sie das nötige Vertrauen, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten entgegenbringen muss, beeinträchtigen würden. Es müsse sichergestellt sein, dass dieses Vertrauen gerechtfertigt sei. Die Kassiererin hätte dem Arbeitgeber diese Vorkommnisse mitteilen müssen. Da sie das nicht gemacht habe, sei nicht sichergestellt, dass sie die Stelle auch bekommen hätte, wenn diese dem Arbeitgeber vorher bekannt gewesen wären. Da der Arbeitgeber aber ein Recht auf diese Information gehabt habe, wäre es legitim gewesen, wenn er dies beim vorherigen Arbeitgeber in Erfahrung gebracht hätte. Allerdings spiele auch der Zeitraum eine Rolle. Es könne natürlich nicht sein, dass einem Arbeitnehmer wg. des Verschweigens eines Vorfalles gekündigt würde, das beispielsweise 3 Jahre zurückläge. In diesem Falle wäre der Vorfall aber relevant, da er nicht länger als 12 Monate zurückläge. Das war die Urteilsbegründung, soweit ich mich erinnern kann. Werde sie aber nochmal heraussuchen. Das gilt jetzt allerdings nur für ganz bestimmte Fälle. In so einem Fall wäre es aber erlaubt, den vorherigen Arbeitgeber konkret zu fragen, wenn der Arbeitnehmer das verschwiegen hat. Für Arbeitsweise u.ä., gilt das selbstverständlich nicht, dafür gibt es das Arbeitszeugnis. Also anrufen & nachfragen, wie der Arbeitnehmer sich so angestellt hat, ist nicht erlaubt.
  5. lpd

    Interview zu mp3

    Lass´ das bestimmte Leute blos nicht hören. Die verwenden das sonst noch als Argument in ihren Wahlprogrammen.
  6. lpd

    Interview zu mp3

    Das ist aber nur möglich, solange die Entwickler Fehler in ihren Planungen machen, bzw. bestimmte Fälle nicht berücksichtigen. Also immer.
  7. lpd

    Interview zu mp3

    Ja, das sehe ich ein. Ist ja doch wesentlich komplizierter, als ich dachte. Aber danke, du hast mir gerade ein paar interessante rechtliche Grauzonen aufgezeigt.
  8. lpd

    Interview zu mp3

    Nun, ich gebe zu, bei TCP/IP habe ich Defizite, aber besitzen diese Pakete nicht einen "Header", der neben "Woher" und "Wohin" auch Informationen über den Inhalt speichert ?
  9. Bezogen auf die FernUni Hagen habe ich mir sagen lassen, dass die zwecks Informationsaustausch Internetdienste anbieten, so dass du die Möglichkeit hast, Fragen über´s Internet an Professoren oder Mitstudenten zu stellen. Wenn du also wegen eines Fehlers nicht weiterkommst, dürfte der dann doch herauskommen, oder ?
  10. lpd

    Interview zu mp3

    Nun, ich denke mal, dass du auch Zugriffe auf Dateien loggen kannst, oder nicht ? Wenn ich Dateien zum Download anbiete, müsste ich doch auch die Anfragen auf diese Dateien speichern können, oder ?
  11. Richtig. Und mittlerweile gibt es auch Netze von Berufsakademien, die es ermöglichen, mit bestandener Prüfung in Deutschland auf Partnerschulen / -Akademien / -Universitäten im Ausland weiter zu studieren (z.B. Frankreich, England, USA), was sich natürlich gerade in Deutschland bezahlt macht.
  12. lpd

    Interview zu mp3

    Logfiles; Der Provider zeichnet deine Bewegungen auf und ist verpflichtet, diese gemäß Datenschutzgesetz (also nicht einsehbar für Dritte / Unbefugte) aufzubewahren und auf richterliche Anordnung an Ermittlungsbehörden weiterzugeben.
  13. Ich muss mal kurz dazwischengehen und fragen, worin denn nun genau der Zweck dieses Themas besteht. Zwar schreibt jemand ... .. aber genau den Eindruck habe ich, wenn ich hier lese. Es wäre schön, wenn ihr euch auf ein Thema einigen & dabei bleiben könntet.
  14. lpd

    www.goldstation.de

    Ja. Der eine nennt sich "Buylisto" - Klage läuft noch. Der andere war ein Mann aus Melle (Niedersachsen), der mittlerweile wg. Betruges (Schaden im 5-stelligen Euro-Bereich) rechtskräftig verurteilt wurde und eine Haftstrafe absitzt.
  15. Ein schönes Schlusswort. *Geschlossen*
  16. lpd

    Interview zu mp3

    Mit der Anpassung des Urheberrechtes an die europäische Richtlinie zum 1.1.2003 wird genau das möglich gemacht, ob es gefällt oder nicht.
  17. lpd

    Interview zu mp3

    Auch für diesen Fall lassen sich Lösungen finden. Du als Urheber hast ja das Verwertungsrecht und kannst einer Freigabe zustimmen. Diese Zustimmung irgendwie in das Verfahren einzubauen, dürfte nun wirklich keine großen Schwierigkeiten machen. Das ist etwas anderes. Deswegen sagte ich ja "grundsätzlich untersagen", also per Gesetz verbieten lassen. Irgendwelche Sicherheitsvorkehrungen in Form von Kopierschutzfunktionen halte ich dann für nicht notwendig & übertrieben. Über den finanziellen Aufwand möchte ich erst gar nicht reden. Schliesslich gibt es ja auch keinen Schutz, der verhindert, dass Personen ohne Führerschein Autofahren können.
  18. lpd

    Netscape und Marquee

    Soweit ich mich erinnern kann, gibt es keinen derartigen Befehl für Netscape. Du könntest das Problem möglicherweise mittels JavaScript lösen.
  19. Das hatte ich bei meinem vorvorletzten Projekt auch. Access verwendet eine eigene Abwandlung von SQL, und nicht den SQL-92-Standard. Daran lässt sich (leider) nichts ändern - es bleibt einem nichts anderes übrig, als eine andere DB zu benutzen, oder die DB-Abfrage aus Access heraus zu vermeiden.
  20. lpd

    Interview zu mp3

    Dafür zahlst du ja auch Rundfunkgebühren. Nicht ganz. Kommerzieller Vertrieb wird wesentlich stärker geahndet. Ich kenne jemanden, der so 1996, 1997 Spiele & Musik-CDs gebrannt & verkauft hat. Er ist dabei erwischt worden, und die Geldbuße zahlt er heute noch ab. Seine "Kunden" hingegen - die auch bekannt waren - haben nicht einmal eine Unterlassungsaufforderung oder sowas bekommen. Natürlich nicht. Deine "handelsüblichen P2Ps" bieten auch ein bischen mehr an, als Musik. Da bekommst du ja auch Video- und Softwarematerial; quasi alles, was man als Datei so anbieten kann. Nö. Es reicht, wenn die Nutzung von Software für das Verbreiten von urheberrechtlich geschützen Werken grundsätzlich untersagt wird. Mit Unterstützung der Provider ist es dann kein Problem, nachzuweisen, wer was wann wo illegal heruntergeladen hat. Das kann man dann vor Gericht als Beweismaterial aufführen; und schon holen sich die Plattenfirmen das wieder, was sie meinen, verloren zu haben.
  21. lpd

    Interview zu mp3

    Das weiß ich so nicht. Meine Schwester lässt das über ihre abbuchen. Ich denke mal, da diese Börse in den USA sitzt, wird es schwer bis unmöglich, von hier aus einen anderen Zahlungsweg zu nutzen.
  22. lpd

    Interview zu mp3

    Ich muss mich korrigieren : Der Betrag ist monatlich zu zahlen (bei 3 Monaten Laufzeit, bei 12 Monaten 9.99 US $).
  23. lpd

    Interview zu mp3

    Ich höre "zeitlose" Musik, deswegen kann ich dir das nicht sagen. Allerdings ist das Spektrum breit gefächert, es ist also im Regelfall nahezu jeder Musikbereich vertreten. Brandaktuelles Material wird man dort aber vermutlich nicht finden; außerdem spielt es auch eine Rolle, welches Label seine Künstler für solche Angebote freigibt. Ich fand aber z.B. bei EMusic ( Meine Schwester ist dort Kunde, die hat ´ne Kreditkarte ) durchaus Alben, für die man im Laden noch um die 13 bis 15 Euro zahlen muss.
  24. lpd

    Interview zu mp3

    Ja, wird ja teilweise schon angeboten - Bei Emusic zum Beispiel; wie MarcG es sagte. Allerdings scheint die Plattenindustrie eher dazu geneigt zu sein, dem (Raub-)Kopieren mit der Einführung neuer Standards und Möglichkeiten gleich einen ("vorläufigen") Riegel vorschieben zu wollen. Und bei diesen Plattformen hindert mich ja nichts daran, mir die mp3-Dateien herunterzuladen und bei eDonkey gleich wieder zur Verfügung zu stellen. Andererseits; Wenn der Preis dann so billig ist (Emusic : 14.99 US-Dollar für 6 Monate & unbegrenzten Downloads), machen sich diejenigen, die dann massenhaft illegal ziehen, nur um ein paar Cents zu sparenin meinen Augen wirklich lächerlich. Aber naja, manchmal ist der Mensch eben so, dass er Logik & Vernunft über Board schmeisst.
  25. lpd

    Bundeswehr

    Ist okay.

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