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Marktforscher: Tauschbörsen nicht Schuld an Krise der Musikindustrie
lpd antwortete auf MarcG's Thema in Small Talk
Geht übrigens auch an MarcG, bwzüglich Kosten eines Tonträgers. Vor etwa drei, vier Jahren habe ich in einer Punkband gespielt. Wir haben damals auf Wunsch (!) vieler vieler Konzertbesucher eine Platte aufgenommen; irgendwo in einer Garage, mit Recorder und Computer. So, die haben wir dann vervielfältig und für 15 Märker das Stück verscherbelt. Lief anfangs sehr schleppend; haben nur wenige hundert von etwa 2000 abgesetzt (Kosten bis dato : etwa 3000 Märker; abgedeckt durch ca. 300 verkaufte Platten : ca. 1000 Märker; macht einen Verlust von 2000 Märkern). Wir haben dann natürlich versucht, herauszufinden, woran das liegt. Häufigstes Argument war : Gute Mucke, schlecht produziert. Also sind wir ins Studio gegangen, haben aufgenommen, teils bearbeiten & pressen lassen (den Rest haben wir in Mühevoller Kleinstarbeit mit sehr billiger (Ironie !) Software am heimischen Computer in etwa 150 stunden (Man wird ja nicht als Produzent geboren). Kosten alleine für Studio & Tonträger : 5000 Märker. Plus die 1000 vom letzten Mal : 6000 Märker Miese in der Kasse; und 2000 Träger hergestellt. Danach bin ich irgendwann ausgestiegen. Die Story ging dann weiter : vielleicht 600, 700 Träger verkauft (für 20 Märker das Stück). Machte immerhin noch einen Verlust von mehr als 4000 Märker. Und warum ? Was war der Grund dafür ? Windige Typen haben sich die CD gekauft und Kopien für 10 Märker (Plus Minus) verscherbelt. Wir schätzen, dass uns dadurch etwa 300 - 400 potenzielle Käufer entgangen sind. Macht immerhin mit Glück nochmal einen guten 1000sender. Gut, letztendlich hätten, bzw. haben wir diese Produktionen mit Verlust beendet. Wir haben natürlich auch getourt. Zur Information : Unser Lohn lag zwischen einem Gratis-Bier und vielleicht 50 Märkern pro Person plus die Erlaubnis, unsere CD im jeweiligen Club verkaufen zu dürfen, wovon wir natürlich dann auch 50 Pfg. bis 1 DM für eine verkaufte CD an den Betreiber abdrücken mussten. Schließlich hatte der auch Kosten; und der Eintritt durfte nicht zu hoch sein, sonst kam niemand. Man verdient wirklich viel, wenn man ein Konzert gibt (Ironie). Aber es dient ja dem "Bekanntwerden". Nun, heute, also 2 1/2 Jahre und 2 Platten später hat sich die Band ihr "Bekanntwerden" etwa 7000 Euro kosten lassen - unfreiwillig. Hier in der Region verkaufen sie noch, wenn auch schlecht - interessanterweise kennen die Konzertbesucher aber sämtliche Lieder, etc. pp. Woher bloß ? Nun, da hatte irgendwann irgendwer mal die Tauschbörsen entdeckt; und alle waren begeistert, weil war ja gratis zu haben. Etwas dreistes, was ich erlebt habe : Ich war mal in einem CD-Laden und fand dort tatsächlich noch ein paar Exemplare der ersten Studioproduktion, Irgendwo war ich dann doch ein bischen Stolz. Als ich dann genauer hinsah, traf mich der Schlag : Das waren billige Raubkopien; für 11 Euro das Stück (so kommt dein Preis von einem 1 Euro pro CD zustande, MarcG, denn den größten Teil verschlingt die Produktion & Bearbeitung, nicht das Pressen). Ach so, der Typ hatte dann doch tatsächlich mein "Lieblingsargument" gebracht : Wir sollten doch froh sein, so würden wir bekannt werden. Ich werde mal meinen Standpunkt als Musiker darstellen : Zunächst mache ich Musik, weil ich Spaß daran habe. Nicht und nicht weniger. Das kostet mich etwas, aber welches Hobbie kostet schon nichts. Kritisch - und sollte ich mal wieder in einer Band anfangen, wird mir der Fehler nicht noch einmal passieren - wird es dann, wenn es darum geht, etwas aufzunehmen. Wir haben es damals gemacht, weil die Leute und signalisiert haben, dass sie gerne etwas von uns hätten, was sie mit nach Hause nehmen können. Und wir waren dumm genug, zu glauben, dass die Leute sich darüber im Klaren sind, dass das Kosten verursacht und wir von ihnen erwarten, dass sie diese decken. Nun sitzt der Rest der damaligen Band auf dem trockenen, hat insgesamt etwa 7000 euro in den Sand gesetzt und kann es sich nicht mehr leisten, weiterzumachen, denn die meisten machen eine Ausbildung, haben eine eigene Wohnung, etc. Alles Kosten, die vorher nicht da waren. Und dann noch Semi-Professionelle Musik machen, um den Ansprüchen des "Alles ist soo teuer"-Publikums gerecht zu werden ? Equipment ist teuer und hält nicht ewig. Und das schönste an der ganzen Sache ist, dass ich mich von Kiddies, die sich nicht vom Sofa aufrappeln, wenn der Konzerteintritt mehr als 2,50 kostet und deren CD-Sammlung eigentlich nur aus Silberlingen Marke Platinum besteht, fragen lassen muss, wieso die Band nicht mehr auftritt. Aber das lässt auch nach, es gibt ja noch genügend andere Bands, die genau diesselben Fehler machen, und im Gegensatz zu uns noch mehr Verluste in Kauf nehmen müssen. Aber der gemeine "Kunde" schwelgt dann lieber in Nostalgie, wenn die Band sich auflösen musste, anstatt sich an den Kopf zu packen und sich zu fragen, woran das liegen könnte. ===== Schnitt. ===== Zum Thema Gewinnmargen lässt sich noch sagen : Jede CD, die sich gut verkauft, muss die CDs mittragen, die nicht gut oder schlecht laufen - da bleibt dann nicht mehr viel an Gewinn. Derjenige, der sich über die hohen Preise beschwert und den Vorwurf der Profitgier äußert, sollte sich darüber mal Gedanken machen (Vielleicht ein bischen Wirtschafts- und Geschäftprozess-Unterricht nehmen). Und wer nun kommt und sagt, dann sollen doch weniger Gruppen, blabla, dem kann ich nur fragen, wieviel Musik er sich so kauft, zieht, oder was auch immer, und wie schnell ihn diese wieder langweilt, er also etwas neues braucht. Es braucht eine Menge Abwechslung für den Konsumenten von heute. Zum Abschluss noch eine Frage : Wieviele von den 5 Konzernen widmet sich ausschliesslich der Musik, weil man damit sooo viel verdienen kann ? -
Eine solche Entscheidung liegt alleine in der Verantwortung der jeweiligen Ausbildungsstätten / Ausbildungsleiter. Und die sind nicht "Die DB", sondern arbeiten vollkommen selbständig & größtenteils unabhängig von anderen Abteilungen.
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Nach BBiG, § 1 wäre es zumindest rechtlich möglich : (5) Berufsbildung wird durchgeführt in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere des öffentlichen Dienstes, der Angehörigen freier Berufe und in Haushalten (betriebliche Berufsbildung) sowie in berufsbildenden Schulen und sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung.
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Würdest jemand genau diese Worte mir gegenüber benutzen, hätten wir einen herrlichen Streit, an dessen Ende vermutlich die Trennung stehen würde. Ich denke, ich brauche keine "Erlaubnis", um mir andere Personen anschauen zu dürfen. Wer damit ein Problem hat, hat an meiner Seite nicht viel verloren. Ich fühle mich dann übrigens auch nicht dafür verantwortlich, dass Mann / Frau an meiner Seite Minderwertigkeitskomplexe bekommt, weil ich eine andere Person hübsch finde.
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Wie wäre es mit einem freundlichen, direkten und ehrlichem "Du nervst", hm ? Ehrlich wärt am längsten. Interessant. Wirklich interessant. Und nach was gehen Männer ? (Achtung, Fangfrage, Auflösung später).
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Ich bin jung, ihr seit alt, ich bin noch warm, und ihr bald kalt - ich hoffe, ich verletze damit keine Urheberrechte. Was, wenn ich nicht gehe ? Haust du mich mit deinem Krückstock ? Überfährst du mich mit deinem Rollstuhl ? Bewirfst du mich mit deinem Gebiss ? Zwingst du mich, deine Bettpfannen zu leeren ? Verweigerst du die Annahme deiner Rente, weil ich Beiträge zahle ? :D Außerdem : Ihr redet von Dingen, die ich zum Großteil kenne... 80er... tze... ihr seit doch..
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Nun gut, da bimei diese Diskussion wieder losgetreten hat, versuche ich jetzt mal das beste daraus zu machen und euch allen Zusatzversicherungen für euer hohes Alter zu verkaufen. Als Ansatz nehme ich dann zunächst die üblichen Alterserscheinungen wie dünne Knochen... und dann hole ich mir noch ein paar Anregungen von Uli, der kennt ja schon alleine im Zahnbereich dutzende Krankheiten, die man alle versichern kann. :D Altersvorsorge decke ich übrigens nicht ab. Wie mir scheint, bin ich hier damit ein bischen zu spät.
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Hast du eines gemacht, oder woher nimmst du Grundlage, das beurteilen zu können ?
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Hm.. ich glaube, hier wurden Zwangsferien und Betriebsferien durcheinander geworfen.
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Nein. Okay, vielleicht reden wir aneinander vorbei. Auftragsmangel bedeutet für mich nicht, dass keine Aufträge vorhanden sind. Davon ausgehend können einzelne Arbeitnehmer in den Zwangsurlaub geschickt werden (zwingende betriebliche Erfordernisse), bzw. deren Urlaub abgeändert werden, oder sie gwezungen werden, Überstundenabzufeiern, etc. Eine "Auftragsflaute" rechtfertigt allerdings keine Betriebsferien. Dafür darf defintiv keine Arbeit mehr vorhanden sein (im Betrieb, in der Abteilung, in der Filiale).
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Ja. Keine Beschäftigung, Höhere Gewalt (z.B. Sturm richtet Schäden an und das Gebäude ist nicht mehr nutzbar)... das wären Situationen, die Betriebsferien rechtfertigen würden.
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Spielt auch keine Rolle, da sich die NATO vom Konflikt bedroht sah.
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Der "Wille des Chefs" zählt nicht alleine. Steht auf derselben Seite. Das bedeutet, der Chef muss entweder die zwingend vorrangigen betrieblichen Interessen nachweisen oder die Interessen seiner Arbeitnehmer berücksichtigen. Um die Interessen seiner Arbeitnehmer zu berücksichtigen, muss er ihre Urlaubswünsche erfragen. ( § 7, BUrlG) Ein "Wir machen jetzt mal 4 Wochen dicht, weil ich das so will" ist nicht rechtskräftig.
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Bingo. Du hast ein grundlegendes Problem im System der Ausbildung in einem der neuen IT-Berufe erfasst; nämlich dass Betriebe und Auszubildende glauben, sie könnten die Berufsbilder definieren. Ist aber nunmal nicht der Fall, die Berufsbilder (Und damit auch sämtlich Lehrinhalte) sind festgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, indem er den offenen oder verborgenen Widerstand aufrecht erhält und nicht lernt, worin er keinen Sinn sieht, muss sich nicht wundern, wenn das Prüfungsergebnis nicht dem Wunschtraum entspricht. Ganz interessant ist es allerdings, dass die meisten es trotzdem tun. Danke für diese Aussage. Ich kenne ein paar Spezies, die den Unterricht mit der Begründung, sie wollten kein BWL studieren, ablehnen. Nee. Die sind wichtig, wenn man den Berufsbildern entsprechend ausgebildet werden will. Es geht halt ums Prinzip. Jemand, der die grundlagen nicht verstanden hat, wird es schwer haben, innerhalb eines angemessenen Zeitraumens eine neue Programmiersprache zu erlernen. Die Grundlagenvermittlung (auch & gerade in der Berufsschule) soll das erleichtern.
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*snief* Wieder im Irrtum ? Ich weiß es nicht. Diese Information bekamen wir am Anfang des 1. LJ von unserem Klassenlehrer; der sagte, das wäre in NRW so. Rechtsgrundlagen weiß ich so nicht. Ich kann allerdings nach den Ferien nochmal einen Lehrer (Der Klassenlehrer lebt leider nicht mehr) aus meiner Schule fragen, der das wissen müsste. Da das Schulwesen aber wie gesagt, Ländersache ist, macht es für mich Sinn, dass die Regelung dann auch NRW-weit gilt. Also, möglicherweise ist es nicht deine, sondern meine Schule, die da einen Sonderweg fährt; oder es war schlicht eine Falschinformation. Kläre ich dann in 4, 5 Wochen.
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Gilt die bundesweit, oder ist hier Länderrecht maßgebend ?
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Paragraph(en) ? § 13 BUrlG besagt, dass in Tarifverträgen von den Regelungen abgewichen werden kann ( Mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 ), aber nicht zuungusten des Arbeitnehmers. Das würde bedeuten, dass Lohnmiderungen seitens des Arbeitgebers rechtlich zulässig sind, wenn dem Arbeitnehmer dadurch kein Defizit entsteht, er die Minderung also ausgeglichen bekommt.
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Der "Trainee" ist keine staatlich anerkannte Ausbildung, sondern lediglich einen Bezeichnung für das, was gugelhupf schon sagte : Eine Konzern- oder firmeninterne Heranführung an die Führungs- und Managementaufgaben. Das bedeutet, dass der Betrieb festlegt, welche Voraussetzungen du mitbrinen musst (z.B. abgeschlossenen Studium der Betriebswirtschaft) und wie du an diese Aufgaben herangeführt wirst. Übrigens, So etwas kann es überall geben, das Leibniz Gymnasium Neustadt beispielsweise bietet im Rahmen seines Unterrichts ein Trainee - Programm für das Lehrerkollegium an, wobei die Lehrkräfte gezielt an Aufgaben der Schulleitung herangeführt werden.
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Ja. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Mindesturlaub, der Betrieb kann bei der Verteilung jedoch Einfluss nehmen. Im Regelfall wird das in den Betriebsvereinbarungen festgelegt. Ich kann im Moment allerdings nicht sagen, wieviele Tage der Betrieb durch Betriebsferien verplanen darf (definitiv nicht alle). Jein. Beschäftigen muss er dich nicht; und auch Lohnabzüge sind gestattet, allerdings werden diese dann ausgeglichen (Wintertagegeld, Schlechtwettertagegeld in der Baubranche, etc.). Das gilt aber insbesondere, bzw. nur dann, wenn z.B. keine Aufträge, also keine Arbeit vorhanden ist, was beispielsweise in der Baubranche zur Winterzeit fast immer der Fall ist, weil die Arbeit auf Baustellen wetter- und witterungsabhängig ist. Hier müssten die Regelungen aber sogar im Tarifvertrag festgehalten sein. Ja. Wenn der Arbeitnehmer Überstunden angesammelt hat, dann darf der Arbeitgeber diese ebenfalls einplanen und den Zeitpunkt zum Abfeiern mitbestimmen. Das würde in diesem Fall bedeuten, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Abfeiern der Überstunden nach Hause schicken kann. Ach so, für Auszubildende gelten natürlich wieder etwas andere Bedingungen; so sollte Urlaub möglichst in den Schulferien genommen werden und auch hier kann der Arbeitgeber festlegen, wann der Auszubildende Urlaub nehmenn muss.
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Nein. Ob 2 oder 3 Jahre, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Ob man überhaupt zur gymnasialen Oberstufe zugelassen wird, hängt ebenfalls vom jeweiligen Bundesland ab. Es gibt Bundesländer, die z.B. einen Mindestnotendurchschnitt am Ende der Klasse 10 voraussetzen (z.B. Bayern), um überhaupt eine Zulassung für die Oberstufe zu bekommen. In anderen Ländern entscheidet darüber die Lehrerkonferenz. In wiederum anderen Ländern ist es vollkommen egal. Dann gibt es noch Abitur 2-jährig, oder 3-jährig, oder wahlweise 2- oder 3-jährig. Abitur- und Fachabiturbedingungen sind länderspezifisch.
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Sonderurlaub für Gerichtsvorladung????
lpd antwortete auf anische's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
[..] Korrektur : Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer freistellen. Entstehen dem Arbeitnehmer dadurch Kosten (z.B. Fahrkosten) oder finanzielle Ausfälle (z.B. durch Nichtzahlung des Stundenlohns), kann er dies beim Gericht angeben und erhält für Fahrtkosten und sonstige Ausfälle eine Erstattung, bzw. Entschädigung. -
Wenn du eine Ausbildung zum Fachinformatiker machst (FI), dann hast du nach der Ausbildung nur dann das Fachabitur, wenn du auch die schulischen Voraussetzungen erfüllt hast. Grundsätzlich sind die schulischen Voraussetzungen aber Ländersache und hängendamit davon ab, in welchem Bundesland du wohnst. Beispiel : Ein in NRW gemachtes Fachabitur berechtigt nicht zu FH-Studium in allen 16 Bundesländern, sondern nur in NRW, Niedersachen, Bremen, Hessen, Mecklenburg Vorpommern und Saarland. Die Voraussetzungen für den schulischen Teil des Fachabiturs in NRW sind wie folgt : Gymnasiale Oberstufe, min. Abschluss Klasse 11 (also sichere Versetzung in die Klasse 12; d.h. keine Nach- oder Zusatzprüfung erforderlich, oder erfolgreich abgelegt). Fachoberschule absolviert (Höhere Handelsschule, 2-jährig)
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Sollte man grundsätzlich machen, denn spätestens, wenn wegen seiner Nebentätigkeit krank & arbeitsunfähig wird ( z.B. Webdesigner fällt bei Nebentätigkeit vom Stuhl und bricht sich den Arm; unwahrscheinlich aber nicht unmöglich ), kann der Ärger richtig losgehen, z.B. Zahlungsverweigerung seitens des Betriebes, der (Kranken-)Versicherung, Schadensersatzforderungen vom Betrieb für Ausfallzeiten, etc. Man sollte diesen ganzen Behörden- und Paragraphenirrsinn nicht unterschätzen. Wenn nun aber der Betrieb eine Nebentätigkeit schriftlich gestattet, dann versichert er damit z.B. auch automatisch, dass er sich darüber im Klaren ist, dass diese Nebentätigkeit auch Folgen für den Betrieb haben kann (wie gesagt; z.B. durch Ausfall).
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Grundsätzlich gilt : Enthält dein Code Techniken & Code der Firma, darfst du ohne Genehmigung nichts weitergeben, bzw. ändern. Ist die von dir verwendete Software über die Firma lizensiert (wie z.B. bei mir privat), darfst du den Code ebenfalls nur mit Genehmigung der Firma weitergeben / vermarkten, weil er dann eben auch Firmeneigentum ist.
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Das lässt sich noch ein bischen differenzieren. Grundsätzlich darf man nicht Für Konkurrenzfirmen arbeiten. Mit der Firmenzugehörigkeit werben. Mit der Firma um den Zuschlag für einen Auftrag bewerben. Die Firma darf also nicht zum Vorteil genutzt werden, es darf kein Firmeneigentum (PC; Scripte, Software, Internetverbindung, etc.)verwendet werden. Dazu zählen bei Scripten z.B. auch die, die man selber mal geschrieben hat, die gehören nämlich auch der Firma.