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Du bist mit Sicherheit älter als 14 Jahre und damit religionsmündig. Das bedeutet, ein kurzer Zettel mit Name und dem Satz "Hiermit wähle ich Religion für das Schuljahr 2002 / 2003 ab" reicht völlig. Den gibst du deinem Klassenlehrer & fertig. Hast du auch nur theoretisch. Dein Betrieb muss darüber informiert werden; und der kann die Stunde einfordern, d.h. du müsstest sie nacharbeiten, wenn dein Betrieb das will.
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Die Problematik liegt auf der Hand : Das duale Ausbildungssystem. Wenn ich die Möglichkeit hätte, eine Lösung zu realisieren, würde ich die Ausbildung umstrukturieren, und zwar nach dem Vorbild der Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher, wie sie in einigen Bundesländern durchgeführt wird. Auf den Fachinformatiker bezogen, würde das folgendes ergeben : Strikte Trennung von Theorie (Schule) und Praxis (Betrieb), sprich´ 1 1/2 bis 2 Jahre durchgehend Schule mit abschließender Prüfung; danach nochmal 1 bis 1 1/2 Jahre Betrieb; quasi als "Anerkennungsjahr". Dabei hätten die angehenden FIs die Möglichkeit, ihr theoretisches Wissen in der Praxis auszuprobieren. Aber das ist nicht realisiert worden, weil die Betriebe ja sofort "Fachkräfte" brauchten.
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Mahlzeit, Diese Behauptung - auf kaufmännische Berufe bezogen - ist nicht so unrichtig, wie du denkst. Zwar schließe ich mich dem darin versteckten Vorwurf nicht an, aber bei Kaufleuten ist es generell so, dass die meisten schulischen Themen nicht einfach nur trockene Theorie sind, sondern auch im Betrieb verwendet werden. Hier ist also eine bessere Abstimmung zwischen Schule und Betrieben möglich. Im Falle eines Fachinformatikers geht das nicht so ohne weiteres, weil hier viele theoretische Grundlagen vermittelt werden, die möglicherweise 90% der Schüler einer Klasse in der Praxis einfach nicht brauchen. So habe ich Kollegen, die von Softwareplanung keinen blassen schimmer haben, weil sie nur programmieren, und das nach genauesten Vorgaben. Der Fachinformatiker ist praktisch ein firmenspezifischer Beruf, weil keine IT-Firma wie die andere arbeitet und es eine Vielzahl verschiedener Aufgaben- und Einsatzfelder gibt. Wie gesagt, der gemeinsame Nenner sind die theoretischen Grundlagen, und ich kann mir durchaus vorstellen, dass vieles einfach im Laufe der Zeit vergessen wird, weil es eben nicht angewendet wird. Wenn von Leistungen gesprochen wird, dann verbinde ich das mit Praxis. Und ich bin der Meinung, dass Kaufleute hier einfach einen Vorteil gegenüber den IT´lern haben, weil die eben nur die Theorie kennen, während Kaufleute auch flächendeckend das ausüben, was in der Prüfung gefragt wird.
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War das schon immer so ? :confused: Ich habe nämlich nie irgendwelche Einstellungsgebühren gezahlt; Verkaufsprovision schon.
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Nein. Die Gebühren richten sich nämlich nach dem Verkaufspreis. Und wenn ein Artikel nicht verkauft wurde, dann zahlt man nichts dafür, denn das Einstellen ist kostenlos.
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@Tachyoon Software wird nicht gekauft, sondern es wird lediglich eine Nutzungslizenz erworben. Insofern ist das schon rechtskräftig; auch in deutschen Landen. Das, was du im Laden zahlst, sind im Prinzip Lizenzgebühren für eine unbefristete Nutzung.
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Das könnte man meinen, ist aber nicht so. In den Standard-Lizenzverträgen ist jegliche Manipulation / Änderung an der betreffenden Software ausgeschlossen & untersagt. Ein solcher Crack stellt eine Manipulation dar und ist nicht erlaubt.
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Das sind sie in dem Moment, in dem der Mieter gegenüber geltendem Recht beachteiligt wird. Bei einer Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten ist das der Fall. Und damit sind Mietverträge, die dem Mieter eine Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten auferlegen, nicht zulässig und unwirksam.
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@V-Again Kündigungsfrist: Mieter können jetzt unbefristete Mietverträge generell und unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist für Mieter ist damit abgeschafft worden. Für Vermieter gilt weiterhin eine leicht geänderte gestaffelte Kündigungsfrist. Die anfängliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verlängert sich nach einer Mietzeit von mehr als 5 Jahren auf 6 Monate und nach einer Mietzeit von mehr als 8 Jahren auf 9 Monate. Entfallen ist die Verlängerung der Kündigungsfrist auf 12 Monate für Mietverträge, die mehr als 10 Jahre dauern. Quelle : http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mietrechtsreform.htm Damit dürfte alles klar sein, oder ? Auch ältere Mietsverträge fallen seit dem 1.6.2002 unter das neue Mietsrecht, da das alte Mietsrecht außer Kraft gesetzt wurde.
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Gehaltskürzung während der Ausbildung???
lpd antwortete auf Blue55's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Völlig richtig. Das BBiG sagt dazu folgendes : § 10 (3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten. Das bedeutet im Klartext, die Stunde Mehrarbeit muss gesondert & zusätzlich vergütet werden. Das ist wahr; lt. Bundesurlaubsgesetz (§ 3) stehen dem Arbeitnehmer 24 Tage Urlaub im Jahr zu. Der Betrieb mag zwar nicht an einen Tarifvertrag gebunden sein; wohl aber an das Betriebsverfassungsgesetz. Im übrigen gibt es ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht dazu : BAG Az.: 2 AZR 84/98 (vom 17. September 1998) Im Rahmen der Prüfung, ob ein dringendes betriebliches Erfordernis zu einer Gehaltskürzung im Wege der Änderungskündigung besteht, ist auf die wirtschaftliche Situation des Gesamtbetriebes abzustellen. Die Beschränkung auf einen unselbständigen Betriebsteil ist unzureichend. Soweit eine Gehaltskürzung mittels Änderungskündigung aufgrund dringender betrieblicher Bedürfnisse gerechtfertigt ist, darf der Arbeitgeber regelmäßig nicht nur einzelnen Arbeitnehmer diese einschneidenden Gehaltskürzungen auferlegen, selbst wenn diese einer mit Verlust arbeitenden Abteilung angehören. Wird die Gehaltskürzung mit nur vorübergehenden wirtschaftlichen Verlusten begründet, müssen die Arbeitnehmer billigerweise keine Gehaltskürzung auf Dauer hinnehmen. -
Genau das. In meinem Mietsvertrag standen ebenfalls Kündigungsfristen, die über die 3-Monatsgrenze hinausgingen. Die musste der Vermieter rausnehmen. Jupp. Oder den Vermieter klagen lassen. Dann verklage ich dich.
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Die reguläre, maximale Kündigungsfrist für Mietwohnungen beträgt mit der Änderung des Mietrechtes vom 1.6.2001 3 Monate ab Kündigung. @Mugglberger Nein, das ist nicht richtig. Klauseln, die z.B. die Kündungsfristen verlängern, je länger man dort wohnt, sind unzulässig, weil Benachteiligung des Mieters. Es ist übrigens genauso unzulässig, die Kündigung nur bis zu einem bestimmten Zeitraum zuzulassen und dann den Vertrag automatisch zu verlängern. Grund für die Änderung im Mietrecht ist die zunehmende Flexibilisierung in der Arbeitswelt. Wenn ein Arbeitnehmer von heute auf morgen seinen Job verliert und eine neue Stelle in einer Entfernung von beispielsweise 100 km antritt (50 gehen auch), dann ist es ihm nicht zuzumuten, dass er erhöhte Fahrtkosten tragen muss, weil die Kündigungsfrist für seine Wohnung vielleicht schon 12 Monate beträgt. Nach Ansicht d. Bundesgerichtshofes stellt dies eine Benachteiligung für den Mieter dar.
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Gesetzliche Regelung bei beruflicher gezwungener Abstufung!!!
lpd antwortete auf Chipmunky's Thema in IT-Arbeitswelt
Wenn ein Arbeitnehmer eine Stelle besetzt, die gestrichen werden soll, dann hat er nur zwei Möglichkeiten : Entweder nimmt er den Vorschlag des Arbeitgebers an und tritt eine andere Stelle an (und damit auch entsprechend das für diese Stelle vorgesehene Gehalt) oder er weigert sich und kündigt. Akzeptiert er die ihm angebotene Stelle nicht und kündigt auch nicht, so kann der Arbeitgeber ihm kündigen & eine Abfindung auszahlen. -
Wenn ich den Begriff "seriös" verwende, meine ich damit, dass der Absender nachvollziehbar ist und in Deutschland sitzt, sprich´ im Handelsregister eingetragen ist. Was den Spam betrifft, kann ich dir nur sagen, dass ich da im Prinzip keinen Unterschied sehe, ob mir eine Firma mein virtuelles oder das vor meiner Haustür hängende Postfach mit Werbung vollstopft. Trotzdem, im Gegensatz zu den Absendern von Spammails aus den USA oder Australien oder sonstwo, ist diese Firma seriös.
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Ja, ist es. Der Rechner, mit dem du arbeitest, gehört dem Arbeitgeber. Somit gehören auch installierte Software & Daten dem Arbeitgeber; und er kann über diese Daten verfügen; sie ggf. also auch löschen. I.d.R. sollten 200 MB an Speicher reichen; außerdem kannst du immer noch fragen, ob es möglich ist, dich vor einer solchen Löschung zu infomieren. Dieser Vertrag ist eigentlich nur eine Bestätigung deinerseits, dass du die Bedingungen zur Kenntnis genommen hast. Rein rechtlich gesehen ist diese Vorgehensweise völlig legitim.
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Okay, Also folgendes : Die Firma ist seriös, existiert & ist tatsächlich wie angegeben im Handelsregister eingetragen. Eine "Abzockerfirma" ist es also nicht. Als nächstes habe ich die Anmeldung überprüft; es sind mindestens 5 Klicks nötig, bis man zum Eingabeformular kommt. Ein "Freischaltlink" würde nichts anders bedeuten, als dass man auf der Startseite landen müsste, um sich dann bis zum Formular durchzuklicken. Als nächstes würde ich folgendes machen : Nach den gespeicherten Daten fragen. Angebliches Anmeldedatum erfragen. Widerspruch gegen die Rechnung einlegen - schriftlich; per Einschreiben. Ebenfalls schriftlich mit in den Widerspruch kommt die Begründung; und die Bitte, die Login-Daten preiszugeben, um nachweisen zu können, dass du dich nicht von deinem Rechner aus angemeldet hast. Anwalt informieren. Provider bitten, die Verbindungen der letzten 80 Tage preiszugeben. Ein Inkasso-Unternehmen wird ca. 3 Monate brauchen, bis es überhaupt reagiert. (Durchschnitt; Inkasso-Unternehmen sind z.Z. sehr ausgelastet). Ich würde auf jeden Fall versuchen, den Fall aussergerichtlich beizulegen., und darauf bestehen, dass die Firma dir nachweist, wann du dich dort registriert hast. Übrigens, selbst wenn ein Inkasso-Unternehmen dich anschreibt, kannst du immer noch Widerspruch einlegen. Bis es zum Gerichtsantrag kommt, kann durchaus ein Jahr vergehen (Ich selbst streite mich seit etwa 1 1/2 Jahren mit meinem ehemaligen Mobilfunkanbieter herum, wobei es um eine Summe von 50 Euro geht).
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Was ein Urteil. Und das schon nach schätzungsweise 49 Minuten harter Arbeit. Ich bin beeindruckt, ehrlich. Mein erster Arbeitstag war übrigens sehr interessant. Ich kam morgens an und wurde überall vorgestellt. Dann sollte ich meinen Rechner aufbauen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten (Wie öffnet man ein PC-Gehäuse ?) sollte ich dann meine Netzwerkkarte einbauen. Nun, das habe ich auch gemacht, allerdings hatte ich auch erwähnt, dass ich vorher noch nie einen Rechner von innen gesehen habe. Nun gut, ich stecke die Karte ein, schraube den Rechner wieder zu & installiere NT. Dann ging es an die Anmeldung im Netzwerk. Das übernahm ein Kollege, aber irgendwie fand der Rechner die NW-Karte nicht. Also BS neu aufgespielt, Treiber geholt, etc. - ohne Ergebnis. Tja, nach etwa 3 Stunden gab mein Kollege auf. Ein anderer Kollege kam rein und fragte, was los ist. Dann ging er zielstrebig auf den Rechner zu, öffnete ihn und... "Wer hat die Netzwerkkarte eingebaut ?" .. "Ähm.. ich." ... "Du musst die Karte schon richtig einstecken, sonst geht es nicht." Das ganze war mir nicht mal peinlich, weil unsere "Experten" hier nicht auf die Idee kamen, dass die Karte nicht richtig eingesteckt sein könnte. Na ja, danach lief alles glatt, und ich konnte Mittagspause machen. Den Nachmittag habe ich dann damit verbracht, den Rechner zu konfigurieren & Software aufzuspielen.
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Zunächst einmal ist der Begriff "Lebenslange Haft" ja ain den meisten Rechtssystemen zweckentfremdet worden. Deswegen würde ich gerne wissen, was ihr darunter versteht, damit wir nicht aneinander vorbeireden. Zu den Untersuchungen : Ja, das liegt daran, dass die Betreuung im sog. "Todestrakt" aufwendiger ist und die Häftlinge oft 10 oder noch mehr Jahre bis zur Vollstreckung dort untergebracht werden. Der Todestrakt gilt als eine der sichersten Gefängnisbereiche im Vollzugsanstaltswesen. Die Sicherheitsbedingungen sind schärfer als in einem Hochsicherheitstrakt. Deswegen sind sie auch kostenintensiver (Höhere Wartungskosten, Personalkosten, etc.).
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Fiesek, merkst du nicht, dass du deine Forderung nicht halten kannst ? Sogar ich glaube mittlerweile, dass du die Todesstrafe aus niederen Motiven forderst. Niedere Motive, das sind zum Beispiel Wut, Hass, Rache... etc. Todesstrafe als Abschreckung ? Dass ich nicht lache. Abschreckung funktioniert nur durch Präsenz. Verbal ist sie wirkungslos. Was meinst du, was schreckt einen Drogendealer wohl eher ab ? Die Existenz des Strafgesetzbuches, oder die Tatsache, dass ein Polizist neben ihm steht ? In dem Moment, in dem er verkauft, wird er an alles denken, nur nicht an die dafür ausstehende Strafe. Und genau so verhält es sich mit der Todesstrafe. Wenn du möchtest, dass die Todesstrafe abschreckend wirkt, dann solltest du sie öffentlich machen und soviele Kinder wie möglich daneben stellen. Das würde wirken. Die würden dann nie eine Straftat, die unter Todesstrafe steht, begehen. Ein Mensch in unserem Alter lässt sich nur noch schwer einschüchtern. Ausnahme : Die Präsenz. In dem Fall müsstest du dann allerdings auch mit dem Gewehr hinter ihm stehen. Das wäre dann die Präsenz. Wieder diese einseitige Betrachtungsweise, die so typisch für unsere Gesellschaft ist : Man befasst sich lieber mit den Folgen, das ist einfacher, als Ursachenbekämpfung.
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Mahnungen per Email sind unzulässig; ein passendes Gerichtsurteil kann ich bei Bedarf heraussuchen. Grundätzlich müssen Mahnungen an die Private Postadresse gesendet werden. Bei bol.de beispielsweise bekommt man eine Erinnerung per Email, ggf. eine zweite Erinnerung per Email - und danach werden Mahnungen per Post verschickt. Hier in diesem Fall brauchst du dir keine Gedanken machen. Ich persönlich habe den Verdacht, dass diese Firma außer deinen Namen und deine Email-Adresse nichts vorweisen können. Um näheres sagen zu können, benötige ich von dir die ersten beiden der sog. Mahnungen. Desweiteren benötige ich von dir die ausstehende Summe. Dann kann ich dir mit 100%iger Sicherheit sagen, ob dir darüber noch Gedanken machen musst, oder nicht. Übrigens, der Herr von der c´t hat nicht ganz Recht : Grundsätzlich muss der Kunde darauf hingewiesen werden, dass er einen Vertrag abschließt. Wenn er einem Link folgt, dann muss er auf der Seite grundsätzlich noch ein zweites Mal bestätigen, denn ein versehentliches Anklicken muss ausgeschlossen sein. Er muss desweiteren bestimmte Daten angeben, damit der Vertrag gültig ist; z.B. Name & Anschrift & Geburtsdatum. Außerdem muss er auf Fixkosten, also regelmäßig zu zahlende Beträge hingewiesen werden. Er muss eine Bestätigung über den Vertragsabschluss erhalten; dies kann auch per Email geschehen. Desweiteren muss er über die Leistung eine Rechnung erhalten und man muss ihm ggf. die Berechtigung der Forderung nachweisen. Steht alles irgendwo im BGB & im HGB.
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Kisten schleppen während der ganzen Ausbildung,
lpd antwortete auf fight-angel's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Abschnitt "Pflichten des Ausbildenden". Ein Ausbilder muss immer den ausbildungstechnischen Hintergrund einer Aufgabe / Tätigkeit nachweisen können. Nichtrelevante Aufgaben dürfen selbstverständlich auch vergeben werden - aber eben nur in Maßen. Ich schleppe zwischendurch wohl auch mal Rechner oder Möbel, aber das ist dann einmalig und dauert auch nicht lange. -
Kann ich mir nicht vorstellen, deswegen wäre es gut, wenn du eine Quelle vorweisen könntest.
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Nein. Wenn du keine Hochschulreife hast, darfst du dich zwar dort einschreiben und an den Kursen teilnehmen - du darfst aber die Prüfungen nicht mitschreiben.
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Harmloser Artikel. Man achte auf die "kleinen Details", angefangen bei der Überschrift. Verfolgt einfach mal die Begriffe "Entwickler" und "Programmierer" quer durch den Artikel. Beispiel : Die Überschrift + der erste Satz ergibt folgende Logik : Weil viele Entwickler nicht programmieren können, sind viele Programmierer überflüssig. Der "Guru" macht den schlimmsten Fehler, den man in Bezug auf Softwareentwicklung machen kann : Entwickler & Programmierer gleichsetzen. Schade, dass seine Programmierer nicht gut entwickeln können. Vermutlich sind sie deswegen auch Programmierer, und keine Entwickler.
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Hm... welche Delphi - Version benutzt du denn ? Vielleicht ein Bug ? Ich benutze die 5er in der Enterprise-Ausgabe, und da gibt es einen Parameter-Fehler.