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lpd

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Alle Inhalte von lpd

  1. Ich hoffe, der arme Kerl war nicht so doof, sich mit seinen richtigen Personalien zu registrieren. Das Einstellen dieses "Artikels" ist bereits strafrechtlich verfolgbar.
  2. Ein kleiner Hinweis dazu : Man muss sogar genau differenzieren, denn kaum einer wird tatsächlich bei der deutschen Telekom AG eingestellt sein, sondern eher bei einer der Tochterfirmen (T-Mobile, T-Systems, etc.). Ich denke, dass man hier auch die Unterschiede der Einsatzgebiete bestimmen kann (Zum Beispiel, wenn man sich fragt, welche der Tochterfirmen konkret die T-Punkte betreibt).
  3. Link zum entsprechenden Thread : http://fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=32678
  4. Mahlzeit, Der von dir beschriebene Beitrag könnte von mir gewesen sein. Ich schaue mal nach; wenn, dann habe ich wahrscheinlich auch eine Quelle angegeben.
  5. Doch, doch, Rabiat, die Leute verstehen sogar sehr gut. Das sollte dir zu denken geben. === Closed ===
  6. Nein. Es ist seit neuestem möglich, seine Nummer mitzunehmen. Die Mobilfunkanbieter versuchen derzeit, das zu umgehen, weil sie Chaos befürchten und die damit verbundenen Kosten nicht an den Endkunden weitergeben dürfen.
  7. Rechtlich gesehen spricht nichts dagegen; zumindest ist mir da nichts bekannt, was dies schwer oder unmöglich machen könnte.
  8. Das sind nicht einmal IT-spezifische Probleme. Die kommen in nahezu jedem Ausbildungsberuf vor. Wir haben in Deutschland ein generelles Problem, was die Einhaltung des Arbeitsrechtes betrifft; und diejenigen, die sich am Wenigsten wehren (können), sind die Auszubildenden. Da kommt dann - wenn sie es denn versuchen und sich Hilfe / Rat holen wollen - die gute, alte "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" - Mentalität zum Vorschein. Diese Aussage muss nicht stimmen. Aber in einer Hinsicht ist man in großen Unternehmen tatsächlich besser dran : Es gibt nicht nur einen Betriebsrat, sondern oft auch eine JAV. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber Kleinbetrieben. Denn hier wird oft propagiert, dass alles in "familiärer Atmosphäre" geregelt werden kann - was aber nicht immer rechtens sein muss.
  9. Na, wenn du dich da mal nicht irrst. Leider wird es in vielen Betrieben vernachlässigt, den Azubis beizubringen, strukturiert (im Sinne von ordentlich) und durchdacht (im Sinne von "erst denken, dann tippen") zu programmieren. Manchmal existieren nicht einmal Vorgaben, und jeder Programmierer (in der Firma) macht es so, wie er es für richtig hält. Das hat also mit Interesse oder Mühe nichts zu tun. Einrückungen, Optimierung, sinnvolle Bezeichner, etc. - das sind Dinge, die beigebracht werden müssen. Spätestens an dieser Stelle ist nämlich Schluss mit "Ich bringe mir das selbst bei", und je größer das Projekt dann ist, desto chaotischer sieht es anschließend aus. Je chaotischer das Projekt dann wird, desto weniger ist es erweiterbar und desto fehleranfälliger wird es. Übrigens - was ein Student und ein Azubi in dieser Hinsicht gemeinsam haben : Beide werden ihre Fähigkeiten, strukturierten, lesbaren Code zu schreiben, nur durch Anleitung und praktisches Üben erlernen und verbessern. Ihr unterscheidet mir da zu unsauber.
  10. lpd

    Überstunden

    Na, ob das denn auch im Sinne des Erfinders ist... Wenn du dich schon an die Kammer hälst (was ich schon für richtig halte), dann solltest du deren Möglichkeiten auch ausschöpfen. Es gibt dort mit Sicherheit einen sog. Vermittlungsausschuss, dessen Aufgabe es ist, bei Problemen zwischen Auszubildendem und Ausbildendem zu vermittlen. Ich würde dir raten, dich danach mal zu erkundigen. Eventuell lässt sich mit diesem und deinen Chefs ein Gespräch vereinbaren. Die können in dem Fall deinen Chefs auch ganz konkret sagen, was (rechtlich) Sache ist. Zwar bin ich der Meinung, dass Auszubildende sich durchsetzen, bzw. nicht alles gefallen lassen sollten, aber der Gang zum Arbeitsgericht sollte dabei einer der letzten Wege sein. So ein Verfahren kann dauern; und Konsequenzen, zum Beispiel durch ein schlechteres Betriebsklima, sind vorprogrammiert. Deshalb würde ich dir raten, diesen Weg erst dann zu gehen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden & keinen Erfolg gebracht haben.
  11. lpd

    Überstunden

    Okay, wenn die Kammer das sagt, dann kann man erstmal davon ausgehen, dass das stimmt. Ich habe nämlich mittlerweile noch keine konkrete Quelle oder ein Urteil dazu gefunden. Es sollte aber im Augenblick ausreichen, wenn du bei deinen Chefs auf die Kammer verweist. Ich habe mir die Seite mal genauer angesehen, es ist leider nicht das, was ich meinte. Sollte die Kammer allerdings Recht haben, bleibt eigentlich nur folgendes zu tun : Du nimmst deine tägliche betriebliche Arbeitszeit; zum Beispiel 8:00 bis 17:00 Uhr. Das macht (insklusive einer Stunde Pause) 8 Stunden Arbeit aus. Du hast nun 7,25 Stunden Berufsschule. Es bleiben dann noch 1,75 Stunden übrig. Davon sind nochmal der Weg zur Schule und der Weg von der Schule zum Betrieb abzuziehen. Was davon übrig bleibt, wäre die reelle noch verbleibende Arbeitszeit. Nun kommt es aber darauf an, wann deine Arbeitszeit tatsächlich stattfindet. Sagen wir, du hast um 16:00 Uhr Feierabend und musst dafür schon um 7:00 Uhr im Betrieb sein - vor der Schule (sofern sie vor 9 Uhr beginnt) darfst du nicht beschäftigt werden; diese Zeit darf man dich glücklicherweise aber auch nicht nacharbeiten lassen. Hast du nun noch insgesamt etwa 15 Minuten an Wegen zur Schule & zur Arbeit, kannst du geltend machen, dass sich die restliche Zeit nicht mehr lohnen würde - es ist daher nicht erforderlich, dass du noch in den Betrieb fährst.
  12. Solltest du dich tatsächlich mit dem Gedanken befassen, dich mit Software in einem Bereich selbständig zu machen, in dem auch dein letzter Arbeitgeber tätig ist, kann es passieren, dass der Betrieb dir das gerichtlich per Unterlassungsaufforderung verbieten lässt. Das ist möglich (Aber nur zeitlich begrenzt; ich glaube, 2 Jahre), da der Betrieb hier argumentieren kann, dass du Firmeneigentum anwenden könntest. Wenn du also quasi die Struktur einer Software nachbaust, kannst du dir schon eine Menge Ärger einhandeln, denn es ist nicht dein geistiges Eigentum. Denn alles, was du unter Mithilfe der Firma entwickelst, gehört ihr. Unter Mithilfe versteht man zum Beispiel Arbeitszeiten, Werkzeuge (Hardware, Software, Notizen, etc.). Es gibt sogar Firmen, die in ihren Arbeitsverträgen festhalten, dass ein Arbeitnehmer sich für den Fall seines Ausscheidens für x Jahre verpflichtet, in dieser Branche / für diesen Kundenkreis / für die Konkurrenz nicht tätig zu werden, um zu verhindern, dass geistiges Eigentum mitgenommen & der Konkurrenz zugänglich gemacht werden kann.
  13. Nun, der Gesetzgeber hat dies nicht geregelt, sondern überlässt das den Ländern, und die wiederum überlassen das der individuellen Entscheidung der Berufsschulen. Das bedeutet, dass die Schule damit einverstanden sein muss, wenn du jetzt zum Beispiel sagst, dass du von AWE auf SI umsteigen willst und einen Ausbildungsplatz suchst. Über mögliche Zeiträume müsstest du dich dann individuell mit der Schulleitung einigen. Es wäre aber theoretisch möglich; in meiner Klasse hat es einen solchen Fall gegeben. Dort war im 2. Lehrjahr jemand (AWE), dem (allerdings betriebsbedingt) gekündigt wurde und der einen Ersatz-Ausbildungsplatz (als Informatikkaufmann) gesucht hatte. Er war insgesamt 3 Monate betriebslos; hier war es sogar so, dass ihm Klassen- und Fachlehrer rieten, zur Berufsschule zu kommen und ihn bei der Suche unterstützt haben.
  14. Da klickst du in Zukunft auf "Antworten" und nicht auf "Neues Thema"; und dann passiert das auch nicht
  15. lpd

    Überstunden

    Gut, ich habe da mal eben gekramt; eine Seite, auf der du fündig werden könntest, ist diese : Ausbildungsrecht Dort finden sich ein paar Urteile; soweit ich es gesehen habe; auch das von mir angesprochene.
  16. lpd

    Überstunden

    Was deine Überstunden betrifft; dazu kann ich im Moment noch nichts sagen; kommt aber noch. Was die Schulstunden betrifft : Deine Lehrerin irrt und hat doch Recht. Das hat mit Blockunterricht nichts zu tun, sondern gilt generell für jede Unterrichtsform. Möglich gemacht hat dies ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Das habe ich auch irgendwann schon einmal erwähnt, muss aber nochmal suchen. Darin wurde jedenfalls festgehalten, dass a) auch für volljährige Berufsschüler eine Schulstunde gleich eine Arbeitsstunde ist und dass der Anfahrtsweg zur Berufsschule ebenfalls als Arbeitszeit gilt.
  17. lpd

    Microsoft

    Ach, ich bitte dich. Das kann man doch nicht als "Denken" bezeichnen. Da findet ein reiner Glaubenskrieg statt; und die einzigen & wesentlichen Argumente sind "Windows ist doof" oder "Linux ist doof". Da sind doch die, die am lautesten schreien, nichtmal in der Lage, eine Firma (Microsoft) von einem Produkt (Windows) zu unterscheiden und dieses auch noch sachlich nach Nutzwert u.ä. zu beurteilen. Oder anders ausgedrückt : Ist Windows ein schlechtes Produkt, weil Microsoft z.B. Konkurrenten auspielt oder behindert ? Das zu trennen fällt den meisten Leuten einfach schwer. Man diffamiert Windows, weil man mit der Geschäftspolitik von Microsoft nicht einverstanden ist. Alles doof finden ist einfach. Argumente findet man wenige. Und noch viel weniger, die auch Hand und Fuss haben - Wie war das noch ? Linux ist sicherer als Windows ? Nun, da Microsoft als Monopolist mit einem sehr weit verbreiteten Betriebssystem (oder einer Reihe) ein weitaus interessanteres Ziel ist, ist das ja auch nicht weiter verwunderlich. Zu den Zeiten, als "Netsecuritiy" noch existierte, waren im Newsletter allerdings mehr Hinweise auf Linux-Löcher als auf Windows-Löcher zu lesen. Daraus ergibt sich dann eine ganz andere Ansicht. Und so geht es 100fach auf den Heise-Foren zu...
  18. Diese Situation kenne ich durch einige Kollegen. Du lässt dich unter Druck setzen, obwohl du klar in der überlegenen Position bist. Denn eines lese ich heraus : Deine Kollegen befürchten, dass du sie ihren (guten) Ruf kosten wirst, wenn du nicht gut bist (Wie Picard es schon treffend formulierte : Kindergarten). Du musst einen Weg finden, deinen Kollegen / Ausbilder(n) klar zu machen, dass du nur dann gut werden wirst, wenn dir geholfen wird. Leider kann ich dir keinen 100%igen Tipp geben, da ich dein betriebliches Umfeld nicht kenne und aus der Ferne schlecht einschätzen kann. Es sollte dir aber gelingen, etwas zu erreichen, denn offenbar ist bei dir die klassische "Hühner auf der Stange" - Mentalität an der Tagesordung (Ein Huhn pickt das andere).
  19. Schönen Gruß an deinen Kollegen, der c´t - Artikel war nur 20 Zeilen lang. Die hätte er ruhig lesen können. Es stimmt allerdings, dass z.Z. Überlegungen seitens des DIHK gemacht werden, die Zwischenprüfung zu bewerten & die Note entweder in die Abschlussprüfung einfließen zu lassen, oder zur Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung zu machen. Das beträfe aber nicht ausschließlich die IT-Berufe; und konkrete Pläne sind es auch nicht. Es handelt sich dabei meiner Meinung nach um einen erneuten Schnellschuss aufgrund der PISA-Studie. Die Überlegungen sind nämlich schon im Frühjahr gemacht worden.
  20. Nun, sie hat Recht & doch nicht. Es handelt sich bei den IT-Berufen ja um Ausbildungsberufe im dualen System; was ja schon besagt, dass die Ausbildung in Schule & Betrieb stattfindet. Aber es gibt eben Ausnahmen. Dafür sind aber dann auch nicht die AA, sondern die Kammern zuständig und deshalb auch die besseren Ansprechpartner.
  21. Ja, das ist möglich, sofern du eine betriebliche Umschulung machst. Berufsschulpflichtig bist du, wenn du a) noch nicht 18 Jahre alt bist und du eine Erstausbildung machst. Da du aber eine Umschulung machst, wirst du ja über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen (oder vergleichbares). Damit entfällt die Berufsschulpflicht für dich. Eine Einschränkung gibt es allerdings; wie Woodstock es schon sagte : Der (Umschulungs-) Betrieb muss einverstanden sein, wenn du nicht zur Schule gehen willst, da du dann ja die komplette Ausbildungszeit im Betrieb verbringen musst & der Betrieb zusätzlich noch den Schulstoff vermitteln muss. Einfach von der Schule abmelden geht leider nicht; du musst einen Antrag bei deiner zuständigen kammer einreichen (Wobei wieder gesonderte Fristen zu wahren sind), damit du anschließend auch zur Prüfung zugelassen wirst, da die Teilnahme am Berufsschulunterricht zunächst eine generelle Voraussetzung für die Zulassung ist.
  22. Kannst du "Bei uns" auch präszisieren; zum Beispiel durch die Angabe eines Bundeslandes ?
  23. Hm... früher war alles viel einfacher, wenn ich da so an "Geheimtipps" denke; und was daraus geworden ist... 1995 Rammstein 1996 Limp Biszkit 1997 Korn 1998 Donots 1999 System Of A Down 2000 POD 2001 Puddle Of Mudd & Staind Aber heute fällt es wirklich schwer, zu sagen, wer denn nun den Sprung schafft. Das Problem ist nicht mal unbedingt, dass Viva & Mtv alles mögliche zu kommerzialisiern versuchen.. das Problem ist, dass "alles mögliche" eine Menge Bands & Künstler sind... einfach zu viele.
  24. Kannst du das belegen ? Es wäre interessant für mich.
  25. Das ist so nicht ganz richtig. Es geht in erster Linie darum, wieviel seine Eltern verdienen & was er tatsächlich zur Lebenshaltung braucht. Ich wohne nicht zuhause, bekomme aber trotzdem nichts (bei 450 € netto & etwa 400 € Kosten für Wohnung & Fahrten), weil meine Eltern zuviel verdienen.

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