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lpd

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  1. Das hängt vom Klasseniveau ab und ergibt dann erst im Laufe der Zeit. Nun, eine Sprache, mit der du etwas anfangen kannst. Ich würde eher zu Russisch raten; bietet nämlich eine Menge Möglichkeiten.
  2. Vergiß´ es. Die CD-ROM ist eine Unart, die von vielen Personalchefs abgelehnt wird, da zum einen die Zeit fehlt, sich die Programme anzuschauen, und es zum anderen allgemein als Ablenkung von der eigentlichen Bewerbung betrachtet wird. Wenn, dann solltest du die CD ROM zum Vorstellungsgespräch mitbringen.
  3. Nun, wenn du eine abgeschlossene Erstausbildung hast, hast du keinen Anspruch auf eine Zurückstellung mehr. Dazu gehören abgeschlossene schulische, betriebliche Ausbildung; oder Abitur.
  4. Das ist doch wohl der ausschlaggebende Punkt. Der junge Mann wird sicherlich einiges an Wissen mitbringen. Ziel eines Praktikums sollte es aber sein, ihm einen Einblick in den betrieblichen Ablauf zu geben. Es nützt herzlich wenig, ihm da ein paar Aufgaben zum Thema "IT" zu stellen. Ein Beispiel : Mal angenommen, er kennt sich mit Netzwerken aus, weil er zuhause mit seinen Kumpels gerne zockt. Nun, das Netzwerk in eurer Firma hat allerdings einen anderen Hintergrund (Oder ? ), und darauf sollte man seinen Blick lenken. Du solltest ihm also vermitteln, was genau deine Aufgabe ist, und die Hintergründe klären (z.B. Strukturen vermitteln & begründen (Warum kann A auf B zugreifen, B aber nicht auf A, etc.).. er muss halt erkennen können, was bei euch zum Einsatz kommt, wie es zum Einsatz kommt, und - ganz wichtig - was konkret eben DEIN Platz ist. Für ein bischen Theorie / Praxis ist so ein Praktikum eigentlich meiner Meinung nach nicht gedacht. Es soll eben mehr um die Branche & die Firma gehen, als um reines Fachwissen.
  5. Der Markt ist dort einfach vorhanden, da der Amerikaner sich - statistisch gesehen - selten auf eine bestimmte Richtung festlegt. Außerdem gibt es sehr viel mehr unabhängige Medien - wenn ich z.B. mal an Online-Radio-Stationen denke. Es hängt natürlich auch mit der Kulturvielfalt zusammen, da "amerikanische Kultur" in dem Sinne ja nicht existiert. Zu Großbritannien fällt mir nur ein, dass eine BlackMetal-Band namens "Cradle Of Filth" dort Superstar-Status hat und Arenen füllt, während sie hier überwiegend Clubgigs absolviert. Das sagt schon eine Menge aus. Das Beispiel ist nicht blöd. Hier geht es darum, Musik mithilfe von Nationalismus populär zu machen. Und um nichts anderes. Dass sich die wenigsten Deutschen diese Musik tatsächlich anhören, ist ja bekannt. Zu dem Thema kann ich nichts sagen, da ich schon seit langen nicht mehr fernsehe. ich halte eine solche Show aber letztendlich für überflüssig, da sie zu sehr ausgeschlachtet wird. Immerhin erreicht der Medienrummel nach der Sendezeit ja ungeahnte Dimensionen - z.B. beinahe tägliche BILD-Schlagzeilen während der 1. DSDS-Staffel..
  6. Klar. Diese Möglichkeiten gibt es natürlich & Probieren kannst du es mal (Mit dem Chef reden). Nur; und das zum Thema Jobwechsel; es wird natürlich eine Rolle spielen, dass du bisher nicht gemustert worden bist, bzw. deine Wehrpflicht abgeleistet hast, denn ein neuer Arbeitgeber müsste dann ja damit rechnen, dass du in den nächsten - sagen wir mal - 6 Monaten dann für 9 Monate mindestens ausfällst, was realistisch deine Chancen nicht unbedingt steigen lässt. Klar gibt es auch hier wieder Ausnahmen.
  7. Stimmt. Den 2.1. meinte ich. Die Quartalstermine sind Januar, April, Juli & Oktober. War gerade irgendwie bei Februar. :confused: Egal, also 2.1. wäre der nächstmögliche Termin. Und was den Bescheid betrifft : i.d.R. 8 Wochen vorher. Ausnahmen bestätigen diese.
  8. Falls du gemustert worden bist, kannst du einen Antrag auf Einberufung zum nächstmöglichen Termin stellen. Das wäre in deiner Situation aber Blödsinn, da du wahrscheinlich sowieso zum 1.2.2004 (@OhneWorte : Feste Quartalstermine für den Beginn der GA ! Zum 1.1. geht nicht) einberufen wirst. Den Bescheid würdest du dann ca. 8 Wochen vorher, also im Dezember bekommen. Für den nächstmöglichen Termin, den 1.10., dürfte es schon zu spät sein, da die Planungen i.d.R. ein Quartal im Voraus gemacht werden.
  9. Wobei das interessanterweise überwiegend in Europa der Fall ist. Wenn man einmal das Programm von MTV / USA betrachtet.... es ist schon erstaunlich, was da gespielt wird. Videoclips, z.B. von Punk- oder Metalbands, die bei MTV / Europe nie gespielt werden. In Japan ist es ähnlich.
  10. Nun, die waren auf der CD, die beim Mainboard dabei war. Mussten halt nur nachtraglich installiert werden.
  11. Nun, als ich dieses Board hatte (so vor ca. 9, 10 Monaten), hatte ich ähnliche Probleme. Bei mir war damals der Grund dafür, dass die AGP-Treiber für Windows 2000 / XP fehlerhaft waren. Du solltest also - falls du XP oder 2000 benutzt - die AGP-Treiber überprüfen. Könnte sein, dass die noch in der Version 1.09 vorliegen.
  12. lpd

    Dampf ablassen

    Ich danke. Also, schon als ich aufgestanden bin und festgestellt habe, dass meine Wand um 5 Mücken erweitert worden ist, wurde mir klar, dass der Tag nichts gutes bringen würde. Als nächstes ist mein Wasserkocher kaputtgegangen (Kann nichtmal Nudelsuppe erhitzen; blödes Ding). Dann habe ich die Pferde meines Vermieters versorgt; und so ´ne blöde Stute hat mir beim Auskratzen der Vorderhufe in den Hintern gebissen (Tut weh. Wirklich. Und ist nicht witzig). Dann kam der Mann von der Telekom und hat vier Stunden gebraucht, um meinen Anschluss freizuschalten. Und nun bin ich hier; und im CH kennt man mich noch. So.
  13. Stimmt nicht ganz, es gibt nämlich den sog. Vermittlungsausschuss. Und was der tut, ist zwischen Betrieb und Auszubildendem vermitteln, und zwar ohne zu fragen, was der Auszubildende denn schon getan hat. Meistens sitzen Auszubildende nämlich am kürzeren Hebel und haben im Endeffekt mehr zu verlieren, als der Betrieb. Das kann sehr hemmend wirken. Deshalb ist es ratsam, sich für solche Gespräche Unterstützung zu holen. Es kommt leider zu oft vor, dass der Auszubildende sich mit einem "ab morgen wird alles besser" abspeisen lässt und auch stillschweigend akzeptiert, dass es nicht besser oder nur kurzfristig besser ist. Mal ganz abgesehen davon, dass sich "mit dem Chef reden" leichter anhört, als es ist. Ich denke, wenn man einmal versucht hat, seine Position klarzumachen und nichts erreicht hat, sollte man sich Unterstützung suchen.
  14. Nein. Jedenfalls keine weit verbreitete. Und keine, die auch nur annähernd denselben Funktionsumfang bietet. Nicht nur "werkzeugtechnisch", sondern auch, was vorgefertigte Klassen betrifft. Die meisten Funktionen hat Borland sich sichern lassen, so dass es ein immenser Aufwand wäre, diese so nachzubauen oder selbst zu entwickeln, dass es da keine Konflikte gibt. Allerdings gibt es Freeware-OP-Compiler, aber dann muss man natürlich eine Menge selbst programmieren. Hinzu kommt, dass im Netz erhältliche Klassen meistens für Borland-Produkte geschrieben wurden; also nicht viel nützen. Fazit : Für größere Projekte / Programme gibt es keine Alternative zu Borland´s Delphi. Für kleinere Projekte gibt es Freeware-Compiler.
  15. lpd

    K7S5A + WinXP&SP1

    Eine bekannte Ursache für sporalische Abstürze mit genau diesem Board sind veraltete AGP-Treiber für den SIS-Chipsatz unter Win2000 & XP. Schau mal nach, ob du hier wirklich die neuesten Treiber installiert hast.
  16. Mag sein. Aber jemandem, der WORD & Co. in seiner Verwaltung einsetzt, wird das vollkommen egal sein.
  17. Verständlich. Wer lässt sich schon gerne als Trottel bezeichnen ? Aber wie sYmbol schon sagte : Das Wort ist eigentlich überholt. Vielleicht sollte dein Kumpel dem Mädel anbieten, ihr Vokabular aufzupolieren.
  18. Sinngemäß zu vergleichen mit "Trottel" oder freundlicher "Tolpatsch".
  19. Ja, du liegst falsch, denn die Ausübung des Zivildienstes hat Vorrang. Auch hier gilt die Freizeit als Erholungszeit. Nebenbeschäftigungen oder Selbstständigkeit müssen genehmigt werden. Allerdings wirst du hier - als IT´ler - nicht das Problem haben, dass die Ablehnung wg. des Konkurrenzgedankens käme. Allerdings kann ich dir im Moment nicht sagen, wer hier genehmigen muss; derjenige, der dich als Zivi beschäftigt, oder aber möglicherweise das Bundesamt für Zivildienstleistende. Ich würde aber grundsätzlich von Nebenbeschäftigungen während des ZD abraten (wg. diverser Vorteile, die einem dann möglicherweise entgehen); es sei denn, es ist aus finanziellen Gründen nicht anders möglich.
  20. Damit würde ich vorsichtig sein. Mitbekommen wird der Chef es vielleicht nicht, aber rausbekommen kann er es ohne weiteres. Da es genehmigungspflichtig ist, kann der Chef dafür abmahnen und - wenn der Schein nicht wieder zurückgegeben wird - auch kündigen. Die Gründe, warum solche Nebenbeschäftigungen (Egal, ob Auszubildender oder "normaler" Arbeitnehmer) genehmigt werden müssen, sind simpel und liegt in etwa in dem Bereich, den du angedeutet hast : Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, dass du als Arbeitnehmer für deine Nebenbeschäftigung nicht z.B. Know-How o.ä. aus der Firma verwendest. Deshalb hat der Gesetzgeber ihm die Möglichkeit eingeräumt, diese notfalls zu verhindern. Aber nicht nur deshalb : Wenn du in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehst, kannst du mit deiner Freizeit eben nicht machen, was du willst. Das mag man vielleicht denken, aber die Freizeit hat aus arbeitsrechtlicher Sicht den Zweck, dass der Arbeitnehmer sich von der Arbeit erholen soll, damit er fit für den nächsten Arbeitstag ist. Wenn er nun zum Beispiel einer Nebentätigkeit nachgehen will, kann der Arbeitgeber die Genehmigung mit der Begründung verweigern, dass die Erholung nicht mehr (ausreichend) sichergestellt ist. Also vorsichtig; im Arbeitsrecht versteht man unter dem Begriff "Freizeit" etwas anderes, als der Volksmund.
  21. Du kannst aus Delphi heraus eine Konsolenanwendung starten oder ein Projekt als solche anwlegen. Mit den Befehlen "writeln" und "readln" kannst du dann Anweisungen schreiben und Ergebniszeilen einlesen.
  22. Solche Aussagen müssen mit Vorsicht genossen werden. Dort steht nämlich wörtlich Ich drücke es mal so aus : Wenn ich im Sommer ´nen Surf-Kurs auf Texel besuche, bekomme ich auch ein Teilnahme-Zertifikat. Das sagt aber nicht viel aus. Wesentlich interessanter ist dieser Satz : Interessant deshalb, weil hier bewusst mit "Vater Staat" geworben wird. Nur : "Vater Staat" benennt weder den "fachlichen", noch den "didaktischen Standard", und schon gar nicht das Lernziel. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass dieser Kurs beruflich etwas bewirkt. Für den Arbeitgeber bedeutet so ein Zertifikat lediglich, dass ich mal an einem Krus teilgenommen habe. Über meinen tatsächlichen Wissensstand sagt das nichts aus, und (@IJK) die Zertifikate / Scheine / oder was auch immer, mit denen man wirklich beeindrucken kann, sind die, die einen gewissen Bekanntheitsgrad haben (MSCE, die Cisco-Kurse..). Sieht man davon aber mal ab, wird dieser Kurs mit Sicherheit seine Vorteile haben, Kenntnisse vermitteln, etc., so dass man persönlich möglicherweise davon profitieren kann, indem man sein Wissen erweitert (Siehe jomama´s Aussage : "Wissen schadet nicht").
  23. Weiter gilt natürlich, dass wenn du z.B. keinen Nachmieter findest oder der Vermieter sich die drei Monate nimmt, du zahlen musst. Diese Kosten würden beim Arbeitsamt mit zu den zum Umzug gehörenden Kosten gezählt. Wieviel du davon tatsächlich erstattet bekommen würdest, kann ich dir aber leider nicht sagen. Nachtrag: Im meinem Beispiel steht zwar eine Frist, aber wie BenNebbich schon sagte, gilt das natürlich auch für unbefristete Mietverträge.
  24. Das sehe ich genauso. Ich persönlich halte es nicht für verkehrt, auf interne oder externe Suchmöglichkeiten zu verweisen. Wenn ich allerdings nichts anderes dazu zu sagen habe, kann ich mir den Beitrag auch sparen. Will heißen, wenn jemand fragt, weil er offenbar zu faul zum suchen ist, dann gibt man ihm einfach keine Antwort, und wenn er dann eine haben will, muss er zwangsläufig selber suchen. Ihm zu sagen, dass er eine Suchmaschine benutzen soll, ist überflüssig und nicht selten nerviger als die eigentliche Frage.
  25. Quelle ist das Bürgerliche Gesetzbuch 1b, auch bekannt als Mietrecht. Dazu kann ich nicht mit Link o.ä. dienen. Aber hier ein Auszug aus einer FAQ (Quelle : http://www.finanztip.de/recht/mietrecht.htm) Ich habe eine neue Wohnung und will ausziehen - muss mich der Vermieter ziehen lassen, wenn ich einen Nachmieter stelle? Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Wohnung für zwei Jahre fest gemietet. Nach sechs Monaten haben Sie die Möglichkeit, an eine Wohnung heranzukommen, die besser und günstiger ist. Jetzt würden Sie gern kündigen und umziehen, aber der Vermieter will Sie aus dem Mietvertrag nicht herauslassen. Und was nun? Sicher haben Sie schon einmal gehört, dass man in so einer Situation dem Vermieter einfach drei Nachmieter zur Auswahl stellen muss und dann ausziehen kann. Leider ist es so einfach nicht: Wenn im Mietvertrag über Nachmieter nichts drinsteht, dann kann der Vermieter grundsätzlich darauf bestehen, dass Sie Ihre vereinbarte Zeit abwohnen oder mindestens bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter Miete zahlen. Nur in seltenen Härtefällen muss er einen Nachmieter akzeptieren. Nach der Rechtsprechung liegen solche Härtefälle z.B. dann vor, wenn Sie beruflich in eine andere Stadt umziehen müssen, wenn Sie heiraten oder Nachwuchs bekommen und deshalb die Wohnung zu klein wird oder wenn Sie zum Pflegefall werden und in ein Pflegeheim umziehen müssen. Gründe, die Sie sozusagen selbst verursacht haben, akzeptieren die Gerichte nicht. Sie können also nicht aus dem Mietvertrag heraus, nur weil Sie jetzt eine Eigentumswohnung gekauft oder eine günstigere Mietwohnung gefunden haben. Liegt aber ein Härtefall vor, dann müssen Sie nicht drei Nachmieter präsentieren, sondern es reicht einer völlig aus, wenn dieser für den Vermieter akzeptabel ist. Das ist dann der Fall, wenn der Nachmieter bereit ist, das Mietverhältnis zu den bisherigen Konditionen zu übernehmen, in etwa über das gleiche Einkommen wie Sie verfügt und der Vermieter gegen ihn keine besonderen persönlichen Vorbehalte hat. Seinen Erzfeind braucht der Vermieter nämlich als Nachmieter nicht zu akzeptieren. Andererseits kann er einen Nachmieter nicht schon ablehnen, nur weil er ihm vielleicht nicht sympatisch oder oder weil er Ausländer ist. Immerhin hat nach der Rechtsprechung der Vermieter aber drei Monate lang Zeit, sich die Sache zu überlegen. Während dieser Zeit müssen Sie auf jeden Fall die Miete weiter zahlen. Lehnt der Vermieter dann den Nachmieter unberechtigt ab, müssen Sie keine Miete mehr zahlen. Sie sehen, es ist nicht ganz einfach, über einen Nachmieter aus einem Mietvertrag herauszukommen, wenn im Mietvertrag nichts Entsprechendes vereinbart ist. Am besten denken Sie daran, wenn Sie Ihren nächsten Mietvertrag abschließen und bauen dann eine Nachmieterklausel ein. Das sollte alle Antworten geben.

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