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lpd

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  1. Die werden dich nicht eine Woche vor deinem 23. Geburtstag mustern. Garantiert nicht. Es sei denn, du zögerst das künstlich so lange hinaus. Dann kann es in Ausnahmefällen passieren, dass du auch nach deinem 23. Geburtstag noch einberufen wirst. Aber das dürfte praktisch noch nicht vorgekommen sein, denn die Regelung ist ja erst seit zwei Monaten gültig; und die Grenzen haben schon ihren Sinn.
  2. Ja. Aber das stellt man im Normalfall erst nach einigen Spielen fest, weil Bospersich ja gerade dem Neuling wirklich aufdrängt. Nein. Dafür kauft er dir "Buddlerfleisch" und "Dunkelpilz" zum Vollwertpreis ab. Ist aber besonders bei "Dunkelpilz" nicht gut, weil du mit denen dein Mana steigern kannst. Das Päckchen gehört Cipher. Und der "Kiffer" ist Dar - der raucht aber nur Snapperkraut. Hast du Dar mal verkloppt, um herauszufinden, wo das Päckchen ist und ihn danach an Cipher verraten ?
  3. Siehe Nachtrag in meinem letzten Beitrag. Nein, hat er nicht. Nur indirekt. Du kannst ihn umhauen, um an seinen Schlüssel zu kommen. In einer der beiden Truhen dort wirst du etwas finden, mit dem du Cipher, den Söldner, ein bischen glücklich machen kannst.
  4. Das kann ich dir nicht sagen, als Söldner habe ich noch nicht gespielt. Ich denke nicht, dass du es bei Harad lernen kannst; vielleicht aber bei Bennet oder dem Schmied in der Burg im Minental. Du müsstest halt mal probieren, wie weit du bei Bennet kommst. Aber : Zu den Originalpreisen wirst du sie trotzdem nicht verkaufen können. Nachtrag : Kommando zurück. Lt. Handbuch kann man diese Waffen nur Schmieden lernen, wenn man bei Harad Lehrling ist.
  5. Eben. Und Felle gibt es nicht unendlich, deshalb ist Bosper vor allem für Söldner nicht unbedingt zu empfehlen, denn für die Drachenjägerrüstungen brauchst du später eine Menge Geld. Na ja, dann muss man halt sparen & viel plündern, verkaufen, usw. Du konntest in GII nur ein paar Waffen schmieden lernen (Ich glaube, 2 normale und die drei Erzwaffen, wenn du Söldner bist). Im AddOn kannst du jetzt auch Standardwaffen schmieden lernen, die du vorher nur kaufen konntest (z.B. Bastardschwert, Rubinklinge). Ich selber habe bisher nur zwei Schwerter gelernt, aber für das "Edle Schwert" bekomme ich schon 250 GM bei Harad.
  6. Wenn du bei Harad in der Stadt Lehrling bist, bekommst du für jedes Schwert mindestens 150 Münzen (je nachdem, welches du geschmiedet hast). Dass der Schmied permanent Stahl im Inventar hat, ist Absicht. Hm.. ich sage dir jetzt mal, dass du die Rüstung an anderer Stelle auch umsonst bekommen hättest. Ja. Sein Lager liegt ja zwischen der Ruine und dem Piratenlager.
  7. Die Grashüpfer heißen "Fangheuschrecken". Was Till betrifft : Der hätte dir eh keine 100 Münzen gezahlt, sondern nichts. Geld bekommst du nur, wenn du auf 30 hochgehst. Darüber gibt es ein "Dein Geld habe ich nicht" und 50 EXP. Die Musik ist wirklich klasse. Warte erstmal, bis du im Sumpf und im Lager der Banditen warst. Aber mein Lieblingsstück ist das, welches man hört, während man die Gegend zwischen Ruine & Lager der Piraten hören kann.
  8. Nicht mehr. Zum 1.7. ist die Grenze auf 23 regulär und höchstens 25 herabgesetzt worden. Nachtrag: Pennywise, der schrieb, nach 3 Monaten Auslandsaufenthalt bis 27, hat natürlich Recht. Ist eine Ausnahmeregelung. Und gezogen werden kann man jederzeit, wenn man eine Erstausbildung abgeschlossen hat; egal ob betrieblich oder schulisch.
  9. lpd

    C# Entwicklungsumgebung

    Den C# Builder von Borland / Inprise gibt es in vier Varianten. 1. Architect - ca. 2899 Euro 2. Enterprise - ca. 2087 Euro 3. Professionell - ca. 1159 Euro 4. Personal (Box) - ca. 80 Euro Die Personal-Edition kann man auch kostenlos bei Borland downloaden. Über Unterschiede in den Versionen kann ich nichts sagen, da ich noch nie mit C# und dem Borland-Builder zu tun hatte.
  10. Das ist die Rechtsgrundlage, die besagt, dass die Bundesanstalt für Arbeit die Voraussetzungen definieren muss; das hast du ja erkannt. Die genauen Voraussetzungen findest du in einer der Broschüren, die beim Arbeitsamt erhältlich sind. Leider kann ich dir nicht genau sagen, in welcher, da ich keine Broschüren vom AA hier habe; ich vermute aber, dass es die ist, die du bekommst, wenn du dich arbeitslos meldest; bzw. einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellst. Es könnte aber auch sein, dass es eine spezielle "Leistungs"-Broschüre gibt; dann steht das darin.
  11. Ich lese hier fast nur "Ich denke", "Ich glaube", "Ich meine". Also nichts, was die Frage wirklich beantwortet. Die Klassenzusammensetzung ist eine Angelegenheit der Schulleitung. Das ist in der Grundschule so, das ist den weiterführenden Schulen so, und das ändert sich auch nicht in Berufsschulen. Das bedeutet also, dass die Schulleitung einen Schüler aus einer Klasse herausnehmen und in eine andere versetzen kann, wenn sie will. Dafür gibt es dann auch Gründe. Selbstverständlich hast du als Schüler die Möglichkeit, Widerspruch gegen so eine Entscheidung einzulegen, aber weder der Betrieb, noch der Auszubildende können die Entscheidung "mal eben" kippen. Als Schüler hat man Rechte; eine freie Klassenwahl gehört aber nicht dazu. Also sollten du & dein Betrieb Widerspruch gegen diese Entscheidung bei der Schulleitung einlegen und diesen in deinem Fall z.B. mit der sozialen Komponente begründen. Aber : Eine Garantie dafür, dass du in deiner alten Klasse bleiben kannst, gibt es nicht.
  12. Okay, habe vorhin mal mit einem meiner ehemaligen Lehrer gesprochen. Der sagt dazu folgendes : Für Berufsschulklassen im dualen Ausbildungssystem gibt es keine Klassenfahrten. Diese Klassen bekommen lediglich einen "Wandertag" pro Schuljahr zur Verfügung gestellt, an dem sie machen können, was sie wollen, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt. Dieser Wandertag muss an einem Schultag genutzt werden. Wenn eine Klasse eine Fahrt plant, dann haben die Betriebe ein Mitspracherecht, wenn diese Fahrt länger als einen Tag dauert oder aber an Tagen stattfindet, an denen kein Unterricht stattfindet. In so einem Fall kann der Betrieb verlangen, dass die Auszubildenden dafür Urlaub nehmen. Er kann dies aber auch verweigern, d.h. den Auszubildenden untersagen, an solchen Fahrten teilzunehmen (Nicht bei Tagesfahrten an einem Schultag, wenn der als Wandertag genutzt wird). Anfallende Kosten müssen in jedem Fall von den Auszubildenden selbst getragen werden, alles andere wäre ein Entgegenkommen des Betriebs. Auszubildende müssen an Tagesfahrten normalerweise teilnehmen, wenn kein Grund vorliegt, der das verhindert (z.B. kann der Betrieb Beurlaubung beantragen), weil eine Teilnahmepflicht an schulischen Veranstaltungen besteht (Dafür ist man vom Betrieb freizustellen). Soweit mein Ex-Lehrer; ich hoffe, es ist verständlich. Ich grenze das mal eigenmächtig auf "Gilt in NRW" ein, da ich nicht weiß, ob & wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird.
  13. Du kannst auch mit der AddOn-CD spielen, wenn du Gothic II installiert hast. Einfach das AddOn installieren & mit der AddOn-CD spielen. Es gibt noch ein paar nicht sehr schöne Bugs im AddOn, die den Spielfluss etwas hemmen. Da wäre zum Beispiel der Leichenbug, der dafür sorgt, dass Leichen einfach verschwinden - auch die, die Bestandteil eines Quest sind (Wenn du G II kennst, weißt du ja, dass man auf der Suche nach den Schürftrupps in einer Mine eigentlich die Leichen der Arbeite finden sollte, von denen dann einer einen Hinweiszettel dabei hat. Nun, die sind dann eben auch nicht mehr da). Das Spiel lässt sich aber trotzdem lösen.
  14. Ganz genau so wird das gehandhabt. Bei uns fanden solche Fahrten dann allerdings erst gar nicht statt, weil ein gutes Drittel der Klasse eben besagte 3 Tage Urlaub nicht nehmen wollte.
  15. Eine Klassenfahrt ist eine sogenannte "schulische Veranstaltung". Der Harken an der Geschichte ist, dass die im Regelfall teilnahmepflichtig für die Schüler sind, wenn keine schwerwiegenen Gründe dagegen vorliegen. Der Betrieb muss den Schüler für solche Veranstaltungen freistellen, wenn diese an Tagen stattfinden, an denen normalerweise Unterricht wäre. Ansonsten kann er ein Wörtchen mitreden (und dann zum Beispiel u.a. verlangen, dass der Auszubildende Urlaub dafür nimmt, dass die Veranstaltung auf einen Schultag verlegt wird oder dem Auszubildenden die Teilnahme verbieten). Dehalb ist es bei uns nie zu mehrtägigen Klassenfahrten gekommen, sondern nur zu Tagesfahrten oder gelegentlichen Treffen am Freitag abend.
  16. Nein. Im Gegenteil. Es klärt zum einen viele offene (Story-) Fragen, die während des Spiels entstanden sind und gibt dir eine Menge neuer Möglichkeiten. Böse Zungen behaupten sogar, dass Gothic II in der Urversion absichtlich um das AddOn gekürzt wurde, weil es sich nahtlos in die Story einbettet und sie eben nicht fortsetzt; gleichzeitig aber viele Hinweise auf das AddOn existieren. Dass das AddOn ein neues Spiel voraussetzt, war allerdings schon lange bekannt und wurde von PB nie dementiert. Außerdem wurde auch das Original-Spiel modifiziert, erweitert, ergänzt, etc., so dass es nicht dasselbe ist, wenn du es noch einmal durchspielst. Der Schwierigkeitsgrad ist gestiegen und das plumpe "Schwert ziehen - Draufhauen" - Prinzip, das ab einer bestimmten Stufe angesagt war, ist Vergangenheit, da man selbst mit Level 35 (Was für GII schon sehr hoch ist) noch Schwierigkeiten mit einigen Gegnern hat, die sonst eher lästig waren.
  17. Das ist der wohl gravierenste, den man ohne MARVIN nicht beheben kann. Aber lt. PB lässt sich das AddOn trotz diverser Bugs durchspielen. Aber solche Kleinigkeiten wie der selbstmordgefährdete Dexter oder ein Bullco, den man nicht ausrauben kann, sind manchmal ziemlich nervig. Übrigens, wenn du mal mit Untertiteln spielst : Viele Rechtschreibfehler, das Geschriebene weicht teilweise radikal von dem ab, was gesagt wird....
  18. Ich (seit einer Woche). Ich auch. Nö. An Schlafmangel leide ich deswegen nicht. Na, wie wohl ? Gut. Abgesehen von den Bugs....
  19. Es reißt dir keiner den Kopf ab, nur weil du hier mal was postest oder ein Anliegen hast. Solange du nicht ausfallend wirst oder nervst (z.B. indem du eine Diskussion endlos in die Länge ziehst; hatten wir in dem Zusammenhang auch schon), kannst du (fast) alles sagen, was du willst. Nur sollte dir eben klar sein, dass wir eine Position haben und die so ohne weiteres nicht ändern, weil unsere Positionen meist auf Erfahrungen zurück zu führen sind, die wir gemacht haben. Nichts desto trotz kann man mit uns darüber diskutieren, solange alles in einem vernüftigen Rahmen abläuft und sich nicht ewig hinzieht.
  20. Das ist keine Glaubensfrage. Wenn man sich arbeitslos meldet und Arbeitslosengeld beantragt, dann fordert das AA den ehemaligen Arbeitgeber auf, die Kündigung zu begründen. Sollte sich dabei herausstellen, dass diese nichtig ist, dann können die Arbeitsämter die richtigen Schritte einleiten; z.B. die Vermittlung an einen Fachanwalt. In jedem Fall können die AA aber einen gewissen Druck auf den Betrieb ausüben. Die AA machen das zwar (rein theoretisch) nicht aus freundschaftlichen Gründen, sondern weil sie natürlich dazu angehalten sind, alles zu tun, damit keine Mittel gezahlt werden müssen, aber ich behaupte jetzt einfach mal, dass es eine Menge Sachbearbeiter und Vermittler gibt, die sich um solche Angelegenheiten gerne & kompetent kümmern (Ausnahmen bestätigen die Regel, aber das ist nicht der Punkt). Fakt ist einfach, dass die AA gerade bei Kündigungen ihre Daseinsberechtigungen haben, denn sonst gäbe es eine Menge Arbeitnehmer, die ihre Kündigungen einfach schlucken würden (Was bei nichtigen Kündigungen natürlich Auswirkungen auf z.B. Arbeitslosengeld hat). Die Sachbearbeiter kennen sich in Sachen Arbeitsrecht hervorragend aus. Das sollte man nutzen.
  21. Die musst du dann anführen. Wenn du allerdings wg. Berufsaufgabe kündigst und deine Lehre bei einem anderen Betrieb fortsetzt, wirst du deinem ehemaligen Betrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Das gilt bis zu 6 Jahre lang, ist aber in jedem Fall eine Auslegungssache, da der Betrieb natürlich klagen muss, wenn er Schadensersatz fordert und somit ein Arbeitsgericht eine Individualentscheidung fällen wird, die auch zu Gunsten des Auszubildenden sein kann. PS: Wenn man mit dem Betrieb nicht zufrieden ist und deshalb kündigt, dann kann man das bedenkenlos in die Kündigung schreiben (Wichtiger Grund). Wenn der Betrieb damit nicht einverstanden ist, muss er gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen; sie also anfechten. Und wenn der Betrieb wirklich nicht besonders empfehlenswert für eine Ausbildung ist, dann wird er das ganz sicher nicht tun.
  22. Nein. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn dir das Ergebnis mitgeteilt wird, und das ist im Regelfall nach der mündlichen Prüfung. Da nun ein Arbeitsverhältnis besteht, kann er dir nicht ohne weiteres kündigen; ich glaube, die Mindestkündigungsfrist liegt bei 4 Wochen - die er nicht eingehalten hat. Die Kündigung ist in jedem Fall nichtig. Ich empfehle dir, dich an das zuständige Arbeitsamt zu wenden, da man dich dort beraten & dir weiterhelfen kann. Nach den neuen Regelungen für Arbeitslose bist du sowieso dazu verpflichtet, dich dort zu melden. Mach´ das, leg´ das Schreiben vor und frag´, was man dagegen machen kann.
  23. Hm. Du solltest vielleicht einmal die Funktion "ReadRegistry" debuggen. Setz´ einfach einen Haltepunkt auf die Zeile "if Reg.OpenKey...". Wenn der Debugger anhält, kannst du mit F8 einen Schritt weitergehen und schauen, ob überhaupt etwas in das "Result" geschrieben wird. Was die Vermutung von Jesterday betrifft: Wenn ich mich nicht irre, dann konnte man auf den HKEY_LOCAL_MACHINE nicht zugreifen, wenn man unter NT & 2000 im Account keine Adminrechte besaß, so dass eine Fehlermeldung ausgelöst wurde (Würde hier durch try-finally allerdings abgefangen). Ich hoffe, ich irre mich da jetzt nicht.
  24. Anfänger ? Dein Code sagt ja auch nichts anderes aus. Natürlich wird nur ein leeres Formular ausgegeben. Wenn du deine Stringvariable irgendwo angezeigt haben willst, musst du das auch angeben. Ergänze deinen Code nach der Zuweisung MyString := ... mal um folgende Zeile : Form1.Caption := MyString; Nun siehst du den Inhalt der Variable in der Titelleiste des Formulars.
  25. Mir war es zu schwer.

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