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lpd

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  1. So, da ich eure Idee sehr schön finde und es eine Abwechslung zu den üblichen Plaudereien im Coffeehouse ist, habe ich euch die beiden Threads auf "Wichtig" raufgesetzt, so dass sie oben stehen bleiben und ihr nicht suchen müsst, bzw. andere Leute da auch mitlesen können. Am besten, ihr überlegt euch noch einen etwas passenderen Titel für den RPG-Thread; ich ändere das dann entsprechend.
  2. Webdesigner gibt es wie Sand am Meer. Zum einen die mit schönen, bunten Scheinen, und zum anderen die, die sich einfach so nennen (Ob zu Recht oder nicht, sei mal dahin gestellt). Du solltest dein Geld lieber in sinnvollere Weiterbildungen stecken. Es wird dir IMHO keinen Vorteil bringen, denn "Webdesigner" ist z.Z. kein Beruf, sondern ein Trend.
  3. Ich hatte anno dunnemals dasselbe vor. Mein Ausbilder hat mir davon abgeraten, es so zu versuchen. Er meinte, es würde nicht klappen (Ich meine natürlich die Delphi-Sicherung). Wenn es nur um die Einstellungen geht; die werden von Delphi separat in einer *.ini - Datei gespeichert. Darin stehen dann deine Fenstereinstellungen, Pfade, etc. Ich habe gerade kein Delphi installiert, deshalb kann ich dir nicht genau sagen, wie sie heißt & wo genau im Delphi-Verzeichnis du sie findest. Die kannst du aber sichern & zurückspielen; spart ein bischen Arbeit. Was deine Komponenten betrifft : Die wirst du neu installieren müssen.
  4. Nun, vielleicht benutzen die den Babbelfisch zum übersetzen. Wenn man da den Umweg über Italienisch, Spanisch, Französisch und Kroatisch geht, kommt so etwas durchaus vor.
  5. Dann kannst du sicher auch nachvollziehen, dass er nichts, aber auch gar nichts davon hat, wenn er hier seine Geschichte erzählt und alle in das - Tschuldigung, ist nicht böse gemeint (Weil; ich kann das auch nachvollziehen)- Gejammere einsteigen. Damit hilft er weder sich, noch jemand anderem. Zur eigentlichen Frage: Wie du schon sagtest, ohne "Beweisführung" funktioniert das mit dem Zur Verantwortung ziehen nicht. Das Berichtsheft muss also vollständig (und nicht prüfungsgeschönt) sein. Und ich warne dringend davor, das aus "niederen Motiven" zu machen; will heißen, um dem Betrieb einen auszuwischen. Damit ist schon so mancher Ex-Azubi gewaltig auf die Nase gefallen.
  6. Na ja, Festivals sind ja auch eigentlich nicht für einen Tag gedacht. Dann ist es natürlich klar, dass du in arge Schwierigkeiten kommst, denn Headliner spielen selten am selben Tag. Jo, nur ist der CP nicht der Grund, warum ich auf ein Festival fahre. Übrigens, kennst du schon die "Böse Wörter" - Ersetz - funktion unseres Forums ?
  7. @Leela20 Hat dein Freund ... .... Keine Hobbies ? .... Keine Freunde ? .... Kein Internet ?
  8. *seufz* Ja, sie darf. Sie darf sogar noch viel mehr. Ich glaube, du würdest einen Herzinfarkt bekommen, wenn ich dir das alles auflisten würde. Übrigens, "Willkür" ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein gebräuchlicher Ausdruck für eine rein subjektive Wahrnehmung.
  9. Nee. ca. 70% aller Festivals kosten unter 50 Euro für durchschnittlich drei Tage. Was das Line Up betrifft; wenn du unter 50 Bands "nur" 2, 3 gute findest, dann bist du nicht flexibel genug, das ist alles. Wenn du allerdings auf große Bands anspielst, dann muss man sich fragen, was darunter zu verstehen ist. Ich meine, gut, auf dem Dynamo 99 habe ich Metallica, Iron Maiden & Slayer gesehen. Aber das ist nur deshalb interessant, weil du für jede dieser Bands im Schnitt ab 50 Euro aufwärts zahlst, wenn du sie separat sehen willst. Ich finde sowas nicht besonders witzig. Dann sollen doch die Leute nach Hause gehen.
  10. Nein, kann er nicht. Denn deine Verkürzung beruht auf einer Rechtsvorlage und ist deshalb von deiner IHK genehmigt worden. Damit endet das Mitspracherecht deines Betriebes - in jeder Hinsicht. Bedenklicher erscheint mir dagegen, warum du überhaupt auf so einen Gedanken kommst.
  11. Müsste es aber. Es sei denn, du hast keinen Admin-Account. Dann funktionieren eine Menge Aufrufe nicht.
  12. In Foren-RPG wird die Signatur für entsprechende Beiträge ausgeschaltet, Wolve. Das zeugt von Höflichkeit gegenüber Mitspielern und -lesern.
  13. Wenn du nicht der einzige in deiner Klasse bist, der am 25. die Prüfung schreibt, solltest du dich mit denen mal kurzschließen. Falls ein Interesse besteht, am Unterricht teilzunehmen, dann könnt ihr euren Lehrern vorschlagen, auf prüfungsrelevante Themen einzugehen (Ich meine speziell den Teil . Selbstverständlich fließen eventuell vergebene Noten noch mit in die Abschlussnote des Faches ein.
  14. Habe den Thread doch glatt vergessen. Was das "Summerbreeze" betrifft : Seit dem "Dynamo 99" haben sich meine Erwartungen sehr stark runtergeschraubt, wenn es um ein Festival geht, das weniger kostet (Ist beim SB der Fall). Das heißt also, es ist nicht schwierig, meine Erwartungen zu übertreffen. Das gelingt dem "Summerbreeze" nun schon zum 2. Mal. Was Auftritte einzelner Bands angeht; ich denke, die allermeisten waren in Ordnung. Der von "Children Of Bodom" auch. Diejenigen, die dann im Nachhinein herummosern müssen, verwechseln da ein paar Kleinigkeiten (z.B. sind COB nicht für das Wetter verantwortlich) oder gehören zur "Ich habe bezahlt, jetzt muss alles perfekt sein" - Fraktion. Diese Leute würden dann auch im Falle eines Unfalls ein lapidares "Tragt den Kerl von der Bühne und spielt weiter" brüllen. Außerdem hasse ich irgendwelche "Pseudos", die bereits 3 Sekunden nach Auftrittsbeginn oder nach dem ersten Lied nach ihren Lieblingssongs brüllen. Davon gab es ja (mal wieder) genug. *seufz*
  15. Ein Link zum Urteil des BAG habe ich gepostet. Was den Link zum Urteil eines Arbeitsgerichtes in Berlin betrifft; Nun, den gibt es nicht mehr. Das Urteil wurde auf der Seite der IHK Berlin veröffentlicht; ist mittlerweile aber nicht mehr dort zu finden. Einen alternativen Link habe ich bisher leider nicht gefunden; eine Anfrage an die IHK Berlin ist noch nicht beantwortet worden.
  16. Schriftlichen Widerspruch einlegen & den Sachverhalt aufklären. Dabei darauf hinweisen, dass der erste Arbeitstag ein Feiertag war (Arbeitsverhältnisse beginnen i.d.R. nicht an einem Feiertag; Ausnahmen sind bei dir wohl nicht zutreffend).
  17. Zur Rechtsantragsstelle des für deinen Wohnort zuständigen gehen & einen Antrag auf Rechtsberatungshilfeschen stellen, wenn du ein geringes Einkommen hast (Kostet ca. 20 Euro). Einen Fachanwalt aufsuchen & sich beraten lassen Dem Anwalt alles weitere überlassen; Mahnung schreiben & Frist setzen lassen, Anwaltskosten berechnen. Bei Fristüberschreitung Klage einreichen.
  18. @Cyberfree Gleichberechtigung; das bedeutet : Gleiche Rechte, aber nicht gleiche (Wehr)Pflichten.
  19. Ich denke nicht. Ich gehe aber gerne hin; so ist das nicht. Ein paar Hintergründe zwecks Verständnis : Als ich erfasst wurde, habe ich noch bei meinen Eltern gewohnt. Da ein paar Angaben nicht stimmten, habe ich einen Korrekturbogen ausgefüllt & zurückgeschickt. Dabei haben die wohl meinen Namen um den Vornamen meines Vaters ergänzt (und meinen eigentlichen Namen an die 2. Stelle geschoben). Ich bin dann mehrfach umgezogen. Seit Februar diesen Jahres bin ich in Brochterbeck gemeldet (Mit 1. WS). Im März fing das KWE dann an, Vorladungen an mich zu verschicken. Zuerst aber nur an die Adresse meiner Eltern. Mein Vater hat denen dann den Irrtum (mit Adresse & Namen) erklärt. Irgendwann haben die mich dann auch angeschrieben, diesmal an die richtige Adresse. Da ich aber von März bis Ende Juni stationär im Krankenhaus war, habe ich denen halt Atteste zugeschickt. Nun ja, einen Tag nach meiner Entlassung hatte ich dann die Polizei mit dem Vorführungsbescheid vor der Tür stehen. Der Grund : Personenkennziffer war falsch; die Atteste wurden dem (... eigentlich gelöschten *räusper* ...) Datensatz mit dem Vornamen meines Vaters zugeordnet; ich hatte damit also für das KWE unentschuldigt gefehlt.
  20. Ich warte noch auf meinen Einberufungsbescheid.
  21. Meine Güte, so ein Aufstand wg. einer Musterung. Alles halb so wild. Mich hat man sogar extra von zuhause abgeholt & hingebracht (Persönliche Anmerkung : Silbergrüne Autos sehen weder optisch ansprechend aus, noch garantieren sie Komfort).. :floet: Das nenne ich Service - aus Angst, sie könnten mich vergessen, haben sie mich sogar doppelt in der EDV gehabt.. Und erst der Offizier in der Anmeldung ... "Junge, mach keinen sch***. Hau´ nicht ab oder sowas." Einfach nur göttlich. Dann das Vorgespräch. Ich hatte nur eine Frage : "Was muss ich tun, damit ich um 11 Uhr wieder zuhause bin ?" Lapidare Antwort : "Hier unterschreiben." Der einzig wirklich ärgerliche Moment war, als man mir sagte, ich müsse die Vorführung bezahlen. Zum Glück hat der zuständige Offizier eingesehen, dass es nicht mir anzulasten ist, wenn die permanent an meinen Vater (Obwohl mein Name im Datensatz etwas anders aussieht) schreiben...Na ja. Was die ärztliche Untersuchung angeht : Totalverweigerung bringt nichts. Die Diskussionszeit war länger, als die Untersuchung danach. Dann noch ein zweites Gespräch mit irgendeinem Wehrdienstberater, der mich dann darüber aufgeklärt hat, dass ich ´ne Stunde vorher einen Verweigerungsantrag gestellt habe.. Auch gut, hat mir an dem Tag wenigstens die EUF erspart. Es war im großen & ganzen aber einer ein lustiger Vormittag - insklusive Propaganda-Video für die Wartezeit. Gratis. PS: Letzte Woche wurde der Verweigerungsantrag meines Vaters übrigens abgelehnt. Begründung : Er hat vor ca. 20 Jahren seine Wehrpflicht erfüllt. Er wird jetzt aus der Datenbank gelöscht.
  22. @IngH Dein (ehemaliger) Lehrer irrt. Er berücksichtigt nicht einmal das BAG-Urteil vom 26. März 2001. Eine kurze Zusammenfassung findet man unter http://www.bs-recht.musin.de/ausbildungsrecht.htm
  23. Damit können bereits 2 Leute die Kiste öffnen, es sollen aber mindestens 3 sein.
  24. Widerspricht sich irgendwie. @Spike Leider gar nicht. Ich finde es aber trotzdem wichtig, darauf hin zu weisen, dass es nicht nur moralisch verwerflich, sondern eben auch ein Rechtsverstoß ist. Aus solchen Erfahrungen kann jeder für sich etwas lernen & Konsequenzen ziehen, z.B. etwas Schriftliches direkt auf die Hand verlangen, etc. Wenn dann von Firmenseite aus eine klare Weigerung kommt, bleibt Skepsis; und man rutscht danach nicht ganz so tief, wenn es nicht klappt (Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen).
  25. lpd

    s´Naddel

    Du solltest dir mal eine BILD-Zeitung kaufen und die Auszüge lesen. Ist höchst interessant. Vor allem die Kindheitsgeschichten, in denen er überwiegend die gedankliche Perspektive wählt. Man beachte die klaren Gedankenstrukuren. Ich kann mich an Bilder aus meiner Kindheit erinnern, auch an Gefühle & Einzelgedanken - aber an ganze Gedankengänge ? Unrealistisch. Höchst unrealistisch.

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