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Geschlechtsangabe im Forum
lpd antwortete auf Hüsi's Thema in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
Das tut ja nichts zur Sache. Wenn du eine Idee gut findest, dann musst du das auch begründen können. Das hast du getan, du hast entsprechende Gegenpositionen gelesen, und damit hat es sich. Du brauchst dich dafür nicht zu rechtfertigen. @Alrik Es gibt Momente im Leben, in denen man sich überlegen sollte, wann philophiert und wann diskutiert werden sollte. Ich weiß, dass du ersteres gerne tust, aber hier ist es einfach unangebracht. -
RE:Mahnungen Per Email! dokumentenecht? ==> INKASSO
lpd antwortete auf root@localhost's Thema in Small Talk
Schrieb er nicht, dass er genau das vorhat ? -
Nein. Aber was ist dir lieber, dass ich nichts sage, abwarte & bei Bedarf kommentarlos schließe, oder noch mal freundlich darauf hinweise, was ich von den Teilnehmern an dieser Diskussion erwarte, bevor es (wieder) schlimmer wird ?
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Geschlechtsangabe im Forum
lpd antwortete auf Hüsi's Thema in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
Erstens : Wofür brauchst du die Angabe ? Zwotens : Warum guckst du nicht ins Profil, wenn du wissen möchtest, wen du vor dir hast ? Dafür ist es doch da. -
bimei hatte da vor 5 Tagen schonmal etwas gepostet... scheint nicht wirklich angekommen zu sein. Dann noch mal deutlich : Entweder wird hier ab sofort gesittet, sachlich und ruhig diskutiert, oder die die Diskussion wird beendet.
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Geschlechtsangabe im Forum
lpd antwortete auf Hüsi's Thema in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
Hatten wir schon & ist abgelehnt worden. Jeder Benutzer hat die Möglichkeit, diese Angabe im Feld "Persönliches" zu machen, wenn ihm danach ist. Da viele Benutzer ihr Profil aber kaum bis gar nicht ausfüllen, muss da meiner Meinung nach auch kein zusätzliches Feld hin. -
Posts verschwunden
lpd antwortete auf Guybrush Threepwood's Thema in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
Siehe Thread von mir. -
Morgen, Die Forumssoftware wurde auf Version 2.2.8. aktualisiert. Dadurch sind ein paar Beiträge von heute morgen weg & es könnte noch zu kleineren Fehlern kommen. Falls ihr irgendetwas bemerkt, bitte hier posten.
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Schlimm genug, dass du dir ernsthaft Gedanken darüber machst, ob das "möglicherweise frech" wirkt. Nach dem, was ich bisher so von dir gelesen habe, solltest du wirklich Angst davor haben, deinen Ausbildungsplatz zu verlieren - ironischerweise aber nicht, weil du dein gutes Recht durchsetzen willst, sondern weil eine gesetzestreue Behörde dem Laden sofort die Ausbildungserlaubnis entziehen würde. Von den Strafen, die gezahlt werden müssen, rede ich erst gar nicht. Du hast allerdings Recht, es ist besser, zu warten bis du die Probezeit überstanden hast, bevor du etwas unternimmst. Ich an deiner Stelle würde zwar etwas unternehmen, mir aber trotzdem Gedanken darüber machen, ob du weiterhin dort arbeiten willst. Es ist zu befürchten, dass deine Kollegen dir das Leben schwermachen werden.
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Möglicherweise fehlt ein kaufmännischer Aspekt.
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RE:Mahnungen Per Email! dokumentenecht? ==> INKASSO
lpd antwortete auf root@localhost's Thema in Small Talk
Dann ist das beste, was du machen kannst, unter Vorbehalt zahlen. Du zahlst & schickst einen Brief per Einschreiben (mit Rückschein) an das Inkasso-Unternehmen, in dem du den Sachverhalt noch einmal schilderst und angibst, dass du unter Vorbehalt gezahlt hast. Mach´ ´ne Kopie von dem Brief und hefte sie irgendwo ein. Pack´die Emails & den Rückschein dazu und alles, was damit zu tun hat. Die Mappe packst du dann in eine Schublade; und in einem 3/4 Jahr oder so kannst du dir nach deiner Prüfung ja nochmal überlegen, ob du die Zahlung anfechten willst, oder nicht. Nur, eines sollte dir klar sein : Egal, was du jetzt machst, eine Klärung ohne Gericht wird wohl vermutlich nicht möglich sein. -
RE:Mahnungen Per Email! dokumentenecht? ==> INKASSO
lpd antwortete auf root@localhost's Thema in Small Talk
Du siehst das falsch. Wenn die erste mündliche Verhandlung stattfindet, geht es schon um ein paar Euro mehr. Du dürftest dann mit Glück schon jenseits der 500 liegen. -
RE:Mahnungen Per Email! dokumentenecht? ==> INKASSO
lpd antwortete auf root@localhost's Thema in Small Talk
Ein reguläres Gerichtsverfahren, in dem mittels Beweisführung festgestellt wird, ob der gestellte Anspruch des Inkasso-Unternehmens zu Recht besteht. Staatsanwälte gibt es nur bei Strafprozessen und bei Richterin Barbara Salesch. Der Gerichtsstand ist der des Inkasso-Unternehmens; bzw. der Firma "Gewinnclub.de". Anwesend sind du & dein Anwalt; und auf der Gegenseite die Rechtsvertretung des Inkasso-Unternehmens; eventuell auch jemand vom Gewinnclub. -
RE:Mahnungen Per Email! dokumentenecht? ==> INKASSO
lpd antwortete auf root@localhost's Thema in Small Talk
@root Es geht ja noch weiter. Du erhälst den Mahnbescheid & kannst binnen 2 Wochen Widerspruch einlegen. Dann folgen automatisch eine mündliche Verhandlung (in diesem Fall vor einem Amtsgericht, da geringer Streitwert) und ein Urteil. Solltest du tatsächlich zur Zahlung verurteilt werden, erhälst du einen Vollstreckungsnbescheid. Gegen den kannst du aber auch Widerspruch einlegen; es folgen dann eine zweite mündliche Verhandlung und ein neues Urteil, das entweder das erste Urteil aufhebt oder bestätigt. Danach gibt es nur noch die Zwangsvollstreckung. -
RE:Mahnungen Per Email! dokumentenecht? ==> INKASSO
lpd antwortete auf root@localhost's Thema in Small Talk
Kleiner Auszug aus meinem WGP-Buch : Statt der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens kann die Eintreibung der Forderung an ein Inkasso-Unternehmen vergeben werden, wobei die anfallenden Kosten der Schuldner zu tragen hat. [..] Der Gläubiger (Anm. : Oder das Inkasso-Unternehmen als Vertreter) stellt beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, in dem der Schuldner "von Amts wegen" aufgefordert wird, den offen stehenden Betrag binnen zwei Wochen zu bezahlen. Das Amtsgericht prüft jedoch nicht, ob der gestellte Anspruch zu Recht besteht. Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens gehen zu Lasten des Schuldners. Quelle : Basiswissen IT-Berufe Wirtschafts- und Geschäftsprozesse; Stam-Verlag S. 190 -
RE:Mahnungen Per Email! dokumentenecht? ==> INKASSO
lpd antwortete auf root@localhost's Thema in Small Talk
Arg. Das hier ist kein Spiel mehr. Die Firma "GewinnClub.de" ist für die Angelegenheit nicht mehr zuständig. Ein Inkasso-Unternehmen arbeitet nicht umsonst. Ratet mal, wer es auszahlen muss. Ein Inkasso-Unternehmen geht den vorgeschriebenen Weg des Mahnverfahrens. Dieses ist in jedem WGP-Buch beschrieben. Es wird Zeit, einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu betrauen PS : 4 Mahnungen sind nicht ungewöhnlich; wir hier verschicken sogar 5. Es steht nirgends, dass es nur 3 sein dürfen. -
RE:Mahnungen Per Email! dokumentenecht? ==> INKASSO
lpd antwortete auf root@localhost's Thema in Small Talk
Ja. Nein. Das lässt du den Rechtsanwalt machen. -
Ich muss die Damen bitten, beim Thema zu bleiben.
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Ironischerweise hast du Recht mit deiner Vermutung. Diese Funktionalität gibt es tatsächlich. Es ist ein Registry-Eintrag, der gesetzt werden muss. Genaueres weiß ich im Moment nicht, aber ich schaue mal in meinen Aufzeichnungen; ist irgendwo notiert. Der Grund, warum diese Funktionalität nicht einfach freigeschaltet ist, ist offensichtlich : Woher soll das OS wissen, welche Speicherbereiche noch gebraucht werden; und welche nicht. Deshalb sollte man auch vorsichtig sein, denn man kann damit auch aktive Anwendungen stören, was zu Abstürzen führt. Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, wg. dieses Problems gibt es die Auslagerungsdatei als Alternative.
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Na gut, ganz kurz : Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (das ich aber im Moment nicht heraussuchen kann), gilt auch für volljährige Auszubildende folgendes : 1. Weg zur Schule Der Weg zur Schule ist Arbeitszeit. 2. Aufrechnung Schulstunde / Arbeitsstunde Eine Schulstunde entspricht einer Arbeitsstunde 3. Pausen Die Pausen sind keine Pausen, aber auch keine Arbeitszeit. 4. Weg von der Schule zur Arbeit Der Weg von der Schule zur Arbeit ist ebenfalls Arbeitszeit. Alle Angaben ohne Gewähr; wenn du die hiesige Suchfunktion benutzt & gezielt nach meinen & bimei´s Beiträgen im Ausbildungsforum suchst, findest du möglicherweise einen Link auf das Urteil. Ich meine, dort etwas gepostet zu haben. Vielleicht wissen auch BenNebbich oder IJK einen Link. Nachtrag : Es gab tatsächlich eine Link auf das Urteil; eingestellt bei der IHK Berlin; dieser ist allerdings nicht mehr aktuell. Ich suche mal nach etwas aktuellem.
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Ja. Im Normalfall hält die Berufsschule Formulare bereit, die du alle 3 Monate ausfüllen & an deinen Klassenlehrer zurückgeben musst. Ob ein Anspruch besteht, hängt u.a. vom Standort des Betriebes ab; sowie vom Standort der Schule. Eventuell auch von deinem Wohnort.
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Ausbildungsbeihilfe wird gewährt, wenn man in der ersten Ausbildung ist & nicht mehr zuhause wohnt. Außerdem dürfen die Eltern nur einen bestimmten Betrag im Monat verdienen (sog. "Freibetrag", wie hoch der im Moment ist, kann man beim Arbeitsamt erfragen; dort gibt es auch eine Informationsbroschüre). Wobei der Endbetrag von den Kosten abhängt, die man hat. Aber : Solche Fahrtkosten kann man natürlich mit in den Antrag schreiben; die werden berücksichtigt.
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Windows Registry - Schlüssel auslesen - Problem
lpd antwortete auf Cyclotron101's Thema in Delphi/RPG+CL/Sonstige
Doch, natürlich. Im Normalfall schaue ich zum Beispiel immer erst im Internet nach, ob für ein Problem, das ich habe, bereits eine Lösung existiert, die ich verwenden kann, bevor ich selbst eine schreibe. Das spart nämlich Zeit & meinem Arbeitgeber damit auch Geld. Ja, ich verstehe dein Problem durchaus. Nur; ich habe bisher keine fertige Lösung gefunden, die genau das kann, was du möchtest. Deswegen sage ich ja, dass du ggf. selbst eine schreiben / programmieren musst. Gut, wenn du dir das nicht zutraust, ist das etwas anderes. Viele Entwicklungsumgebungen haben Klassen & APIs für den Registry-Zugriff bereits implementiert, die du verwenden kannst. Du müsstest dann wirklich nur noch ein Programm dafür schreiben. Methoden für den Registry-Zugriff, Schreiben, Lesen, Löschen von Schlüsseln, etc. gibt es z.B. in Delphi (Weiß leider im Moment nicht, ab welcher Ausführung). Daraus bleibt bei mir nur eine Frage übrig : Heißt der Schlüssel bei jeder Windowsversion gleich ? Wenn das der Fall ist, wäre es programmiertechnisch nicht weiter schwierig. -
Buch, Notizen... (Frage an die, die schon geprüft wurden =)
lpd antwortete auf Jeiser's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Doch. Schon aus Gründen der Aktualität. Mein Tabellenbuch wird zu meiner Prüfung bereits zweimal neu aufgelegt sein - wobei die neueste Auflage etwa 20, 30 Seiten mehr Umfang haben wird. Diese Informationen zum Beispiel darf ich nachtragen. -
Ausbildung, speziell über VWL Erfahrungen!!!
lpd antwortete auf Brandon's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
[Edit; ich muss nochmal überlegen, was ich da geschrieben habe.]