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lpd

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Alle Inhalte von lpd

  1. So ist es auch richtig. Der Jahresurlaub sollte in den Ferien genommen werden.
  2. Ihr kommt vom Thema ab.
  3. Nein. Aber gehst du an deinen Bekannten vorbei und beginnst deine Bemerkung mit dem Satz "Eigentlich will ich ja gar nichts dazu sagen..." ? Und Hawkeye bezieht sich auf diesen Teil; nichts anderes. Es ist überflüssig, zu betonen, dass man sich nicht an der Diskussion beteiligen / einmischen will, wenn man es dann doch tut - und sei es nur mit einem kurzen Satz.
  4. Was mir auffällt, wenn ich diesen Thread durchsehe, ist, dass einige Begrifflichkeiten hier durcheinander geworfen werden. Bitte nicht Insolvenz und Konkurs durcheinander bringen. Eine Insolvenz bedeutet, dass eine Firma zahlungsunfähig ist. Meldet sie Insolvenz an, bekommt sie einen Rechtsanwalt zur Seite gestellt, der die Firmenleitung übernimmt. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, Forderungen einzutreiben, Verbindlichkeiten auszugleichen und die Firma auf diese Weise möglicherweise zu retten. Wenn eine Firma Konkurs anmeldet, ist hingegen klar, dass keine Aussichten auf eine weitere Existenz bestehen. Ein Konkursverfahren wird nur dann eröffnet, wenn dies der Fall ist. Dann geht es nur noch um die Aufteilung des Firmenvermögens. Dazu zählt alles, was Wert hat; vom verbliebenen Eigenkapital bis hin zur Einrichtung, Rohstoffe, Erzeugnisse, etc. Dieses Vermögen wird dann unter den Gläubigern aufgeteilt, die Firma danach aufgelöst. Was nicht aus der Email hervorgeht, ist, warum diese Firma nicht mehr existiert. Firmen können sich auch selbst auflösen; in einer Gmbh zum Beispiel reicht ein Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter aus. Da es sich aber offenbar um einen Betrug handelt, bleibt - wie schon mehrfach gesagt wurde -nur eine Anzeige wg. Betruges übrig.
  5. Wusstest du etwa nicht, dass - statistisch betrachtet - die meisten Verstöße gegen geltendes Recht im Arbeitsbereich stattfinden ?
  6. Nein, nicht zwangsläufig. Unklar ist immer noch das "wie". Wenn ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeiten überwacht wird - wie auch immer - ohne dass er darüber informiert wurde - idealerweise durch eine Klausel im Arbeitsvertrag oder aber durch ein Informationsblatt, das der Arbeitnehmer unterschrieben hat - sind Abmahnungen oder Kündigungen aufgrund eines Ergebnisses dieser Überwachung unwirksam. Der Arbeitgeber muss übrigens im Zweifelsfalle nachweisen, dass der Arbeitnehmer über Massnahmen zur Überwachung der Arbeit oder des Arbeitsplatzes ausreichend aufgeklärt worden ist. Es reicht in Einzelfällen nicht aus, wenn der Arbeitgeber irgendwo im Betrieb ein Info-Blatt aufhängt. Er muss auf die Existenz dieses Blättchens hinweisen.
  7. Du wirst nicht darum herumkommen, den Pfad deiner Anwendung in dieser selbst zu speichern & dann in der INI-Datei auszugeben. Dieses "App.Path" ist nur ein Platzhalter, der ausgelesen wird. Vermutlich gibt es dann intern eine Anweisung, die diesen Teil des Strings ausliest & erkennt, dass es sich um eine Objekteigenschaft handelt. Diese enthält den Pfad & wird verwendet.
  8. Eine DLL, die diese Aufgabe übernimmt, habe ich leider nicht gefunden. Du kannst sie dir allerdings auch selber schreiben. Du müsstest ja wissen, wie der Schlüssel heißt, und wenn der von dir gesuchte Schlüssel immer in einem bestimmten Hauptverzeichnis der Registry zu finden ist (z.B. HKEY_LOCAL_MACHINE), dann kannst du dieses durchsuchen & den Schlüsselpfad & den Schlüsselwert in Variablen speichern. Du könntest daraus eine DLL mit entsprechenden Schnittstellen machen, so dass du diese Funktion auch von außerhalb nutzen kannst. Möglicherweise gibt es aber auch API-Funktionen von Windows, die das ermöglichen; da müsste ich nochmal nachschauen.
  9. Klar geht das. Damit ist die von dir entwickelte Software rechtlich gesehen Eigentum der Firma deines Kumpels. Dein Kumpel wird nämlich keine Lizenz dafür haben, sondern die Firma wird soundso viele Arbeitsplatzlizenzen gekauft haben. Eine davon nutzt dein Kumpel für seine Arbeit. Ich nutze privat übrigens ebenfalls eine Firmenlizenz für "Delphi 5 Enterprise". Allerdings haben mein Ausbildungsbetrieb und ich eine schriftliche Vereinbarung darüber getroffen. Ich darf die Rechte an meiner Software behalten; muss sie aber auch der Firma zur Verfügung stellen. Schreibe ich also Funktionen, die der Betrieb für nützlich hält, muss ich der Nutzung dieser durch die Firma zustimmen. Sollte ich auf Idee kommen, sie vermarkten zu wollen, geht das mit der Firmenlizenz nicht, weil ich selber keine Vermarktungsrechte habe. Das müsste dann ebenfalls von der Firma gemacht werden. Kostenlos weitergeben darf ich erstellte Programme schon, nicht aber die Quelltexte. Dafür brauche ich wiederum eine Erlaubnis des Betriebes. Wenn ich den Betrieb nun verlassen würde, bräuchte ich natürlich eine eigene Lizenz, um weiterarbeiten zu können.
  10. Diese Lizenzen sind für Schulen nur in einer bestimmten Stückzahl erhältlich. Schüler können jedoch bei einigen wenigen Anbietern Schülerlizenzen durch Vorlage eines gültigen Schüler- / Studentenausweises erhalten. Diese Lizenzen sind jedoch auch sehr kostspielig; liegen immerhin schon im 3-stelligen Euro-Bereich. PS: Zwei oder drei dieser Anbieter inserieren regelmäßig in Zetschriften wie "c´t" oder "CHIP".
  11. Entschuldige bitte, wenn ich vom Thema abkomme, aber diese Aussage kann ich nicht unkommentiert lassen. Grundsätzlich stimmt alles, was du sagst, Crush. Bis auf den letzten Satz. Nach deutscher Rechtsauffassung sind derart erbrachte Beweise dasselbe, als wenn jemand in deine Wohnung einsteigt, deine Cannabis-Pflanzen fotographiert und dich dann anzeigt, wobei er die Fotos als Beweismittel aufführt. Derart erbrachte Beweismittel werden; besser : dürfen vor Gericht nicht zugelassen werden. Die Gefahr, dass das erstellte Programm nach außen getragen wird, ist ja vergleichsweise gering. Mit Spyware jedoch kann Microsoft zwar Daten sammeln; in Deutschland hat das Unternehmen jedoch keine Möglichkeit, diese als Beweismittel für Gerichtsverfahren einzusetzen. Microsoft hatte auf diese Art und Weise tatsächlich versucht, Raubkopierern das Handwerk zu legen - die Beweise wurden nicht anerkannt & das Verfahren eingestellt (Aktenzeichen momentan leider nicht bekannt).
  12. Ich würde vorsichtig sein mit solchen Äusserungen. Ein Unternehmen denkt wirtschaftlich. Das bedeutet, dass alles, was den Kunden abschrecken könnte, vermieden werden sollte. Ein Mitarbeiter, der sich durch sein äußeres Erscheinungsbild deutlich von den übrigen Mitarbeitern unterscheidet und dementsprechend auffällt, ist ein unkalkulierbares Risiko. Man sollte es den Firmen nicht verübeln, wenn sie nicht bereit sind, dieses Risiko einzugehen, denn letztendlich brauchen sie Kunden, um existieren zu können.
  13. Weder noch. Ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlicher Geldbuße belegt werden kann. Empfindlich bedeutet hier ein 5-stelliger Betrag. Vielleicht hat sich die Rechtsabteilung oder der Rechtsanwalt der Firma auch einfach nur mal mit der derzeiten Gesetzgebung befasst und festgestellt, dass man an euch nicht sparen kann. Das ist natürlich ärgerlich & bedrückend. Solange daraus nicht Sachen wie Mobbing (Geht ganz schnell, Menschen, die Angst um ihren Arbeitsplatz haben, können auf die absurdesten Gedanken kommen) entstehen, ist daran aber leider nicht viel zu ändern. Ich hoffe, dass sich das nicht auf eure Ausbildung auswirkt.
  14. Könnte man. Man könnte aber auch einfach von den Forenbenutzern erwarten, dass sie sachlich & nüchtern diskutieren, ohne sich dabei verbal an die Gurgel zu gehen. Wir legen Wert auf die sog. "Nettiquette"; und so ein Flame-Abschnitt wäre dann quasi eine Freikarte, sich nicht daran halten zu müssen.
  15. Mit der Anweisung set of kannst du Mengen bestimmen. Es dürfen nur nicht mehr als 256 Elemente in einer Menge sein. Beispiel (innerhalb einer Prozedur / Funktion) var Menge : set of 'a'..'z'; Menge := ['a', 'b', 'z']; Abfrage : if 'a' in Menge then...
  16. Du kannst dann von der Prüfung ausgeschlossen werden, ja. Für deinen Betrieb hätte das keine Konsequenzen, es sei denn, du würdest mit rechtlichen Mitteln gegen ihn vorgehen.
  17. Dann tu´ deinen Kameraden einen Gefallen und sag´ ihnen, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, ein Berichtheft zu führen. Und für die Betriebe gilt, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass ihre Auszubildenden ein Berichtsheft führen. Das Führen eines Berichtsheftes ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Wer kein Berichtsheft vorweisen kann, darf nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen. Kann man im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Verordnung für die Ausbildung in den neuen IT-Berufen nachlesen.
  18. Nicht nur das. Diese Frage wird da auch bereits oft genug gestellt. --- Closed ---
  19. Nein, aber sie erfolgten nach der Ausweisung der UN-Inspektoren, wenn ich mich richtig erinnere. Aber schon aus den von dir angeführten Gründen.
  20. Mag sein. Und wieviele dieser Betriebe bilden ihre Azubis nicht nach Ausbildungsrahmenplan aus, sondern so, wie sie es für richtig halten ?
  21. Es gibt z.Z. etwa 18.000 offene & ausgeschriebene IT-Stellen. Die meisten offenen Stellen findest du z.Z. in Nordrhein Westfalen, und Bayern (Insgesamt etwa 6000); in den östlichen Bundesländern (einschließlich Berlin) gibt es (zusammen) etwa 2700 offene & ausgeschriebene Stellen. * Ich kann dir nur den Rat geben, dich mit dem Gedanken zu befassen, ob ein Umzug für dich in Frage käme. * Quelle : Computerwoche Nr. 37 (13. September 2002). Nachtrag : Im Saarland sind von den 1500 Stellen die meisten im Fach- oder Führungsbereich angesiedelt.
  22. Niemand hat behauptet, du würdest lügen, aber wenn du Informationen verschweigst, die für die Nachvollziehbarkeit deiner Aussage wesentlich sind, musst du nicht überrascht tun oder dich beschweren, wenn du mit deiner Aussage als unglaubwürdig dastehst. Nun kann man ja nachprüfen, was genau der Fall ist (Allerdings nicht vor morgen früh). Nur; Threadtitel wie "Prüfung ausgefallen !!" erregen a) unötige Aufmerksamkeit und sorgen sie für Verwirrung & Spekulationen, und c) sind sie besonders dann unangebracht, wenn wesentliche Informationen fehlen, die möglicherweise ganz andere Gegebenheiten ans Licht bringen, als man aufgrund deiner Aussagen annehmen könnte.
  23. Schön. Passen dann folgende Aussagen dazu ? Stammen beide von dir & von gestern. Und nun in Bezug auf das Statement von BenNebbich : Prüfungen finden tatsächlich heute u. morgen statt. Ich glaube aber nicht, dass die Berufe an beiden Tagen schreiben; und ich glaube auch nicht, dass es sein kann, dass du offenbar die einzige Betroffene bist. Diese Aussage passt auch dazu : Stammt ebenfalls von dir & von gestern. Bisher hat niemand deine Story bestätigt.
  24. Ist mir allerdings auch völlig neu. @IJK Quelle ? Wo ist das geregelt ?
  25. Wenn ich einen Grund sehen würde, warum ich die Diskussion beenden oder in eine andere Richtung leiten sollte, würde ich das schon sagen. Bisher sehe ich keinen - solange ihr nicht gerade anfangt, darüber zu diskutieren, welche Gothic-Bands top sind oder wer nächstes Jahr in Leipzig dabei sein wird. Ein Bezug zu euren Arbeitsstellen ist auch gegeben (Kleidung; Musik), also kann man das als Erfahrungsberichte betrachten. Macht ruhig weiter.

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