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lpd

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  1. Nun, wenn du Unternehmer bist, kostet sie dich etwa 2500 Euro. Wenn du allerdings noch Schüler bist, 146 oder 150 (Schul-, bzw. Schülerlizenz); so ungefähr (nicht die Professional; sondern die Enterprise, Delphi 6). Wenn dir das nicht zu teuer ist und du noch Schüler bist, sage ich dir morgen, wo du sie kaufen kannst, wenn du willst.
  2. Kostenanalysen kannst du im Rahmen einer Nutzwertanalyse machen, da die Kosten - wie hier schon mehrfach gesagt - in der Realität eine der wesentlichen Entscheidungskriterien für die Durchführung eines Projektes sind. Ein Projekt, dessen Nutzwert die entstehenden Kosten nicht rechtfertigt, ist nicht wirtschaftlich. Natürlich musst du die Kosten analysieren; ein Kunde (unsere zumindest) gibt sich nicht damit zufrieden, dass du ihm ein Zettelchen in die Hand drückst, auf dem dann eine Summe & eine Bankverbindung stehen. Er will natürlich schon wissen, wofür er sein Geld ausgeben soll. Und damit du weißt, ob du überhaupt anfangen kannst, das Projekt durchzuziehen, musst du die Kosten natürlich im Vorfeld überschlagen. Und bei betriebsinternen Projekten gilt dasselbe. Ein Betrieb will natürlich Kosten sparen, also muss er wissen, was er für mögliche Verbesserungen seiner Struktur ausgeben muss und was er dadurch langfristig an Kosten einsparen kann. IT-Manager beschäftigen sich monatelang mit solchen Analysen, wenn kleinere oder größere Umstrukturierungen anstehen.
  3. Teamleitung hat nichts, aber auch gar nichts mit Fachwissen zu tun. Fachwissen ist keine Garantie dafür, dass du Fähigkeiten zur Teamleitung hast. Das Schöne an der Sache ist, dass solche Fähigkeiten meistens vorhanden sind, oder nicht, sie hängen von der Persönlichkeit ab. Und wenn ein 35jähriger den ComputerGuide vorwärts und rückwärts aufzählen kann; kein Mensch wird ihm eine Führungsposition geben, wenn die ihm Unterstehenden seine Autorität untergraben und ihn als Menschen angreifen können, weil er dem nicht gewachsen ist. Fachwissen kann man lernen. Das Management / die Teamleitung auch, aber es hängt sehr stark von der eigenen Persönlichkeit ab. Ich hatte das Glück, mal vor einiger Zeit einem Kurs für ein paar Stunden beisitzen zu dürfen, um mir anzuschauen, worum es da eigentlich geht; und glaub´ mir, da interessierte es niemanden, ob du wusstest, wovon du redest, hauptsache, du warst in der Lage, dich durchzusetzen, zu überzeugen. Es ging nur um die eigene Persönlichkeit, die Stärken, die Schwächen, die Reaktionen, etc. Fachwissen ist das geringste Problem bei solchen Jobs; und das sollte nicht unterschätzt werden. Ich kenne Leute, die sind ein wandelndes Lexikon; und sie verstehen auch, wovon sie reden und "wissen" nicht nur, werden aber permanent unterdrückt und fertiggemacht. Glaubst du wirklich, dass man denen ein Team anvertrauen würde ?
  4. So, meine Quelle ist eine Übersicht, die ich mal im Politikunterricht bekommen habe; die habe ich nun gerade nicht vorliegen. Was deine 40 Stunden betrifft : Nach dem Arbeitszeitgesetz ist eine Arbeitszeit von 8 Stunden täglich zulässig - aufaddiert macht das 40 Stunden / Woche. Auf der Homepage der Uni Essen hingegen heißt es : Link : http://www.uni-essen.de/ausbildung/doc/rechte_und_pflichten.pdf Nachtrag: Okay, das mit den 40 Stunden scheint tatsächlich zulässig zu sein, da Auszubildende ab 18 wohl unter das Arbeitszeitgesetz fallen. Auch Samstagsarbeit ist erlaubt. Im Berufsbildungsgesetz bin ich bislang noch nicht fündig geworden. Einzig dieser Absatz könnte interessant sein : § 10 (3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten.
  5. Das ist vollwertige Arbeitszeit - und erlaubt ist es nicht. Du darfst, wenn du volljährig bist (Davon gehe ich mal aus), max. 9,5 Stunden am Tag und max. 38,5 Stunden pro Woche arbeiten. Samstags- oder Sonntagsarbeit ist nur erlaubt, wenn der Betrieb eine Notwendigkeit nachweisen kann, zum Beispiel im Einzelhandel oder in Gaststätten. Wenn du "Überstunden" machst (Als Azubi darf man keine Überstunden machen), muss man dir die Zeit entsprechend ausgleichen. In jedem Fall darf die Wochenarbeitszeit von 38,5 aStunden nicht überschritten werden; bzw. nicht regelmäßig & ohne Freizeitausgleich.
  6. Da er eine Ausbildung gemacht hat, ist die Prüfung für ihn kostenfrei, zumal er einen Rechtsanspruch auf eine (kostenlose) Wiederholungsprüfung hat. Dein Beispiel gilt, wenn er zum Beispiel andere Zulassungskriterien, als eine Ausbildung erfüllt hätte (Berufsausübung, Studium).
  7. Richtig, aber wenn er nicht will, muss er nicht bleiben. Du hast eine Anspruch auf diese Wiederholung, musst sie aber nicht machen. Deswegen musst du dich selbst anmelden, wenn du daran teilnehmen möchtest. Ob du angeschrieben wirst, weiß ich nicht; allerdings könntest du natürlich auch deinen Ausbildungsvertrag verlängern und deine Zivistelle nach der Wiederholungsprüfung antreten, d.h. dich nochmal zurückstellen lassen. In dem Fall würde dein Betrieb benachrichtigt werden, wenn die Anmeldefristen ablaufen.
  8. Es nicht übertrieben, es ist kompletter Unsinn. Es reicht, wenn du stichpunktartig aufschreibst, was du gemacht hast. Eine genaue Beschreibung wäre zum Beispiel aus Gründen des Betriebsgeheimnissen gar nicht möglich. In meinem Heft zum Beispiel findest du nichts, was auf die Software, an der ich arbeite rückschliessen lässt. Bei mir stehen dann im Prinzip nur eine kurze Problembeschreibung, zum Beispiel "Nutzer wünscht Änderung, so dass er .... kann" und anschliessend eben die Schritte, die bis zur Lösung erfolgt sind ("Erstellen einer Analyse", "Auswertung der bisherigen Codes", "Fehlersuche im Code"....).
  9. Hast du schonmal das Durchschnittsalter führender Kräfte innerhalb der IT-Branche betrachtet ? Dann ist dir möglichweise aufgefallen, dass viele so alt wie du, bzw. noch älter sind. Und weißt du, warum die da sitzen ? Nicht, weil sie supertolle Qualifikationen und Zertifikate irgendwelcher Institutionen haben, sondern weil sie ganz andere Qualitäten haben : Zum einen ist ihr Alter ein Zeichen dafür, dass sie (Lebens)Erfahrung vorweisen können. Sie haben viele Jahre gearbeitet und kennen sich dort aus; sind also in der Lage, auf Mitarbeiter einzugehen und können mit ihnen umgehen. Zum anderen können sie ihre Erfahrungen einsetzen, um Entscheidungen zu treffen, die große Auswirkungen haben können. Kannst du das auch ? Wärst du in der Lage, Leute zu führen ? Dann würde ich mich nicht lange mit den kleinen Abteilungen aufhalten, denn - und da hast du Recht - in einem Entwicklungsteam, in dem das Durchschnittsalter bei 25 - 30 Jahren liegt, bist du fehlplatziert, da das Alter natürlich auch die Kommunikation innerhalb eines Teams entscheidend beeinflusst. Nicht, dass du das falsch verstehst, du magst deine Qualitäten haben, du hast aber andere Ansichten und andere Standpunkte; und das kann zu nicht unerheblichen Reibung führen. Ich habe das selber mit einem Kollegen erlebt, und zwischen Chef und Juniorchef sieht es teilweise nicht anders aus. An deiner Stelle würde ich die Umschulung machen; klar, aber ich würde mich bemühen, einen Job zu finden, bei dem Verantwortungsbewusstsein und Reife eine Rolle spielen, denn dafür hast du das richtige Alter. Wenn du zusätzlich noch offen für Neues bist - und dein Beitrag lässt mich das vermuten -, dann empfehle ich dir, es zu versuchen, denn so schlecht stehen die Chanchen nicht. Den jungen Leuten fehlt es nämlich an Führungsqualitäten und Erfahrung - und somit hast du einen Vorteil.
  10. In der ASchO wirst du einen entsprechenden Paragraphen nicht finden. Eine Herauf- oder Herabsetzung der Note im Nachhinein ist eine Grauzone und liegt in der Entscheidungsgewalt des Lehrkörpers. Das bedeutet, dass Noten - die im übrigen den tatsächlichen Leistungsstand nachweisen sollen - auch im Nachhinein noch herauf- oder herabgesetzt werden können. Im Klartext : Rechtlich ist es zulässig. Nachtrag: Es gibt allerdings ergänzend für ASchO noch die Länderspezifischen Verwaltungsvorschriften zur ASchO. Das würde bedeuten, dass derartige Kriterien Ländersache sind; du müsstest in den für dein Bundeslang gültigen Verwaltungsvorschriften entsprechend der Schulform nachschauen, ob es dort Richtlinien für die Notenvergabe gibt.
  11. Meine Damen und Herren, Ihr werdet euch daran gewöhnen müssen, dass der Gehaltsboom in der IT-Branche langsam aber sicher aufhört. es gibt mittlerweile eine Menge Mitbewerber für offene Stellen und natürlich wird kein Arbeitgeber jemandem eine Summe für eine Arbeit zahlen, die ein anderer für weniger Geld machen würde. Ich sagte es doch schonmal, egal wie toll ihr seid und was ihr so alles könnt und wisst; ein Arbeitgeber wird euch nicht für Fähigkeiten und Kenntnisse bezahlen, die er nicht braucht. Wir haben nun die üblichen Probleme, die der Arbeitsmarkt so mit sich bringt, zum Beispiel Arbeitslosigkeit - im Sommer 2000 noch undenkbar. Da auch der Boom innerhalb der Branche wieder auf ein normales Level fällt, ist es logisch, dass sich gerade die Personalpolitik daran anpasst. Kräfte werden zwar immer noch händeringend gesucht, aber in den Ballungszentren gibt es genügend Auswahlmöglichkeiten. Bemüht euch lieber darum, einen (sicheren) Job zu bekommen, anstatt über den "Eindruckskiller" Gehaltsforderung nachzudenken. Wieviel ihr den Betrieben wert seid, entscheidet immer noch dieser, und wenn mir tatsächlich jemand unterkäme, der auf mein Angebot ein freches "Gut, und wieviel bekomme ich dann Brutto ?" einwerfen würde... da stelle ich lieber jemanden ein, der ein bischen weniger Arroganz an den Tag legt, dafür aber ein wenig Einarbeitung benötigt. Nach einem solchen Satz würde ich sogar soweit gehen, demjenigen dann mehr zu zahlen, weil er es eben nicht verlangt hat. Und noch etwas : Jeder ist ersetzbar. Wäre dem nicht so, unser Wirtschaftssystem würde nicht annähernd funktionieren. Also nicht so großspurig daherreden, sondern nehmen, was man kriegen kann. Wenn jemand meint, er bekäme zu wenig geboten; es steht ihm doch frei, es bei einer anderen Firma zu versuchen.
  12. HimmelHerrGottMeinGottMargot... Ja !!!!
  13. Woodstock, schau noch mal genau nach, was im BBiG steht. Das Ende des Ausbildungsverhältnisses ist im Ausbildungsvertrag datiert. Wird die Prüfung vorher bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis auch vorher. Findet die Prüfung jedoch erst nach dem Stichtag statt, endet das Ausbildungsverhältnis regulär so, wie es im Vertrag datiert wurde. Das steht auch im BBiG. Saga, ich hatte dir schonmal gesagt, dass du dein Arbeitsverhältnis unter der Bedingung abgeschlossen hast, dass du die Prüfung zum Zeitpunkt des Eintrittes bereits bestanden hast. Insofern ist dein Arbeitsvertrag im Moment noch nichtig. Das bedeutet, dass du ungehindert die Prüfung besuchen kannst, und du brauchst dir auch keinen Urlaub zu nehmen, da es nicht dein Verschulden ist, dass du erst so spät geprüft wirst. Eigentlich müsste dein Vertrag umdatiert werden und ab dem 20. Juli gelten.
  14. Tun wir das, fallen Worte wie "Zensur", "Dikatoren", "ModGötter".....
  15. Bei Verwandten ist es zumindest so, dass man sich für die Beerdigung freistellen lassen kann. Ich hatte vor ca. 1 1/2 Jahren einen ähnlichen Fall, da mein Onkel verstarb. Ich selber bekam - da mein Betrieb sehr großzügig ist - drei Tage Sonderurlaub. Meine Schwester hingegen wurde nur vor, während und nach der Beerdigung freigestellt. Sie musste morgens um 7 reglulär zur Rabeit erscheinen, durfte um 11 Uhr gehen, um 13 Uhr war die Beerdigung, und um 15:30 musste sie wieder an ihrem Arbeitsplatz sitzen. Ob das ganze auf einer rechtlichen Grundlage basiert, oder ob es sich um eine Gepflogenheit handelt, weiß ich leider momentan nicht.
  16. Du könntest tatsächlich Recht haben. Bei den allermeisten Vertragsarten gilt die sogenannte Formfreiheit, das bedeutet, Verträge können mündlich abgeschlossen werden, ohne dass die Bedingungen schriftlich fixiert werden müssen. Eine der wenigen Ausnahmen ist der Arbeitsvertrag, wobei hier unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls auf eine Fixierung verzichtet werden kann, beispielsweise bei einer bestimmten Anzahl von Stunden im Jahr, o.ä. Das geht aber nur, weil der Gesetzgeber grundsätzliche Vereinbarungen vorgibt, die in einem solchen Fall dann gelten würden, zum Beispiel beim Mietvertrag. Ich fand unter www.praxismietrecht.de folgenden Satz : Für das Zustandekommen eines Mietvertrages gibt es keine Formvorschriften. Regelmäßig wird natürlich ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen. Es kann aber auch ein mündlicher Mietvertrag, ja sogar ein konkludenter Mietvertrag in Betracht kommen. Daran kann man erkennen, dass - wie du sagtest - Mietverträge beispielsweise auch mündlich abgeschlossen werden können, ohne dass ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden muss. Dann gelten getroffenene Vereinbarungen; und sollte ein Bereich nicht besprochen worden sein, gilt die Vorgabe im Mietrechtsabschnitt des BGB. Soweit jedoch die Regeln des bürgerlichen Gesetzbuches das Mietverhältnis betreffen, sind diese auf das entsprechende Mietverhältnis auch anzuwenden. Wie es bei anderen Vertragsarten aussieht, weiß ich noch nicht; ich müsste noch einen Blick ins HGB werfen, vermute aber mal, dass es ähnlich sein wird.
  17. Ich bin ja nicht so. Gib´ mir Name & Telefonnummer, dann rfufe ich sie an und sage ihr höchstpersönlich im Namen des ModTeams, dass sie nie auf www.fachinformatiker.de surfen soll, um dort keine Beiträge eines Users namens Goos zu lesen. Okay ?
  18. 1. Habe ich mittlerweile bemerkt. 2. In Ordnung, machen wir. Du darfst dann Bemerkungen wie... oder... in Zukunft für dich behalten und hälst dich an... Okay ? Gut. Dann hätten wir das ja geklärt.
  19. [Hat sich erledigt]
  20. *pfeif* Mein Fehler, ist behoben.
  21. Klar. Die Grobdefinitionen findest du ausführlich im BGB und im HGB. *noch scheinheiliger lächel* Und wenn du ganz pingelig bist, kannst du noch nach Definitionen und Urteilen suchen. Ich habe da dunkel einen Fall in Erinnerung, bei dem es darum ging, dass eine Frau einen Supermarkt-Einkauf gemacht hatte und vor der Tür ihren Kassenzettel weggeworfen hatte. Ein Mann hatte diesen dann aufgehoben und sich die Einkäufe der Frau nehmen wollen, mit der Begründung, er besäße den Nachweis dafür, dass er diese Gegenstände gekauft hätte. Die hinzugezogene Polizei hat der Frau die Einkäufe dann zugesichert. Der Mann hat dagegen geklagt und weißt du was ? Er hat gewonnen. In der Urteilsbegründung war dann auch von Kassenzetteln als Fixierung des zustandegekommenen Kaufvertrages angesprochen worden. Damit würde bewiesen, dass der Kaufvertrag überhaupt zustandegekommen wäre.
  22. Formfreiheit ist etwas völlig anderes und besagt nicht, dass die schriftliche Fixierung der Bedingungen entfällt. Ob diese entfällt, hängt von den rechtlichen Einstufungen der jeweiligen Vertragspartner ab, zum Beispiel, ob juristisch oder natürlich, ob Kaufmannsstatus, etc. Wenn Tantchen ihrem Enkel 100 Mark gibt, haben wir rein rechtlich betrachtet einen Schenkungsvertrag; trotzdem muss der nicht schriftlich fixiert werden.
  23. Nein. Der Kassenzettel listet die Leistungen auf, die Bestandteil des Kaufvertrages sind. Der eigentliche Kaufvertrag wird jedoch mündlich vereinbart.
  24. Nein, nicht nur für Arbeitsverträge. Beispiel : Selbst Einkäufe bei ALDI sind Verträge - Kaufverträge -, die zwar mündlich getroffen werden, aber anschliessend schriftlich, nämlich in Form des Kassenzettels (NICHT die Quittung) festgehalten werden. Der einzige Unterschied besteht in der Vetragsart, eventuell noch der Vertragspartner, und dem damit anzuwendenden Recht. Nachtrag: Wir könnten jetzt natürlich noch ganz genau definieren, was ein Vertrag ist und was nicht. Beim einem schriftlich festgehaltenen Vertrag ist der eigentliche Vertrag der Teil, in dem beide Parteien unterzeichnen, also ihre Willenserklärungen bekunden. Insofern ist alles schriftlich festgehaltene ganz genau betrachtet nichts weiter, als die Fixierung der Bedingungen.
  25. lpd

    Wm Thread

    Moooment, nicht so voreilig, ja ? Ich sage dir, was Sonntag passieren wird : Die Brasilianer spielen uns in Grund und Boden, aber Kahn hält jeden Torschuss. dann, so zwischen 60. und 70. Minute werden die Brasilianer müder, und wir rücken vor. Und irgendwann, so um die 80. Minute stolpert Neuville so unglücklich über den Ball, dass der unhaltbar im brasilianischen Tor landet. Und zack, schon sind wir Weltmeister. :D

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