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IHK elearning Skandal! OHG hätte in WISO SO 2007 nicht gefragt werden dürfen!?


Freak28

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Hallo, ich möchte euch eine wichtige Mitteilung machen.

Und zwar betrifft dies alle die am 11. Mai im IT Bereich ihre Abschlussprüfung geschrieben haben.

Vielleicht haben einige von euch auch das IHK eLearning Kurs bei der IHK gebucht und natürlich teuer bezahlt (ca. 300€).

Es geht in diesem Kurs um ein in Woche 2 Angebotenes Infoblatt das die Rechtsformen der Unternehmen erklären soll.

Doch auf Seite 2 des Dokuments befindet sich ein Abschnitt in dem es heißt:

Zitat " Die wichtigsten Personengesellschaften sind die OHG (offene Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft). Da die OHG aus dem Lehrplan genommen wurde, wird hier nur die Kommanditgesellschaft behandelt."

Dies könnte vielen Leuten die den eLearning Kurs gebucht haben, in der aktuellen Sommer 2007 Prüfung WiSo Teil zum Verhängnis geworden sein, da sie ja davon ausgingen, dass es wirklich so ist was die IHK schreibt.

Zum anderen, wenn es wirklich stimmt das die OHG aus dem Lehrplan genommen wurde, hätte garnicht danach gefragt werden dürfen!

Ich für meinen Teil Informatikkaufmann konnte in den aktuellen Lehrplänen keine expliziten Äußerungen zu den Rechtformen finden!

Wie ihr nun wisst, könntet ihr euer Geld von dem IHK eLearning zurückverlangen da man euch für die Prüfung, kein ausreichendes Learnmaterial zur Verfügung gestellt hat.

Zudem muss weiter geklärt werden, was nun mit der Prüfung passiert, da ja laut IHK die OHG nicht im Lehrplan steht.

Ein Brief dazu wurde schon von meiner Klasse an die IHK versand.

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Also ich finds in Ordnung wenn nach der OHG gefragt wird, schließlich wusste JEDER das aufjedenfall Unternehmensformen drann kommen. Sich nur auf eine oder zwei Unternehmenformen zu konzentrieren war dann euer Fehler. Ich war nicht erschrocken als es in der Prüfung nur um die OHG ging.

Ich kenne zwar dieses eLearning nicht, aber in dem Fall, verstehe ich deinen Ärger. Dennoch, muss ich sagen, wenn Unternehmensformen, dann bitte doch die gängigen unter die Lupe nehmen.

OHG, KG, AG, GmbH, die 4 muss man einfach kennen.

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Doch auf Seite 2 des Dokuments befindet sich ein Abschnitt in dem es heißt:

Zitat " Die wichtigsten Personengesellschaften sind die OHG (offene Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft). Da die OHG aus dem Lehrplan genommen wurde, wird hier nur die Kommanditgesellschaft behandelt."

wie geil :cool:

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rofl

is ja mal wieder typisch :D

Aber mal ehrlich, das Geld kannst du denk ich mal schon zurück verlangen aber ich glaube kaum dass die IHK jetzt ne neue Prüfung macht nur wegen dieser OHG.

Ich für meinen Teil hab in der Schule die Gesellschaftsformen durchgenommen und da kam auch logischerweise die OHG drin vor. Es ist vielleicht nicht die gängigste Form, aber es gibt sie und man sollte eigentlich schon darüber bescheid wissen. (Auch wenn ich es in dem Fall nicht wusste, aber wirtschaft is einfach net mein ding *g*)

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Ich sag doch ich warte nur noch auf die "Ich verklage die IHK" Threads. Wie jedes halbe Jahr. Na dann bin ich mal gespannt ob da einer sein Geld zurück bekommt. Wo steht denn in den eLearning Bestimmungen, dass alle Themen der AP behandelt werden und keine anderen vorkommen dürfen die nicht beigebracht wurden?

Und für alle die nun die riesen Welle machen: Ihr besteht die Prüfung sicherlich nicht oder fallt durch, weil euch ein paar Punkte bei der OHG Aufgabe gefehlt haben. Da braucht es mehr um durchzufallen.

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1.

Muss sich der Prüfungsausschuss an den Lehrplan halten der vom Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. D.h. keine Aufgaben die über den Lehrplan hinaus gehen.

2.

Es ist eine andere Sache wenn relevante Themen im eLearning nicht behandelt werden, als wenn im eLearning konkret steht das bestimmte Themen ausgelassen wurden, weil diese nicht im Lehrplan stehen.

3.

Kann ich es nicht verstehen wenn ihr euch ********en lasst und klein bei geben wollt. Es ist nunmal so das Leute die ihre Arbeit nur mangelhaft machen wie die IHK oder ZPA, eines auf den Deckel bekommen müssen.

Erst recht dann wenn solche "Vereine" über dein berufliches Schicksal entscheiden.

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Also das ist ja wohl echt lächerlich. Was willst du denn bezwecken? Dein Geld zurück, weil du die Aufgaben mit der OHG nicht beantworten konntest? Was eine OHG ist, solltest du bereits in der Schule gelernt haben. Und wenn du dich halt nicht ausreichend auf die Prüfung vorbereitest, hast du Pech gehabt.

1. Im Lehrplan stehen die Rechtsformen.

2. Die Leute, die diesen eLearning Kurs durchführen, werden sicher nicht die Prüfungsfragen kennen. Oder meinst du, die wollen euch mit solchen Informationen absichtlich durchfallen lassen?

3. Wieso ********en? Klar, einige Prüfungsfragen sind sicher etwas praxisfremd, aber das wirst du in deinem späteren Leben noch öfter haben. Gewöhn dich lieber schnell dran ;) DU entscheidest über dein Schicksal. Wenn du dich ordentlich vorbereitet hättest, dann würdest du hier nicht so einen Thread erstellen. Wenn du jetzt durchfällst, hast du Pech gehabt und es wird sicher nicht an den OHG Aufgaben liegen. Falls doch, hättest du mit 'ner 4 im Zeugnis wahrscheinlich sowieso keinen Job gefunden.

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Hmm find ich ja interessant, aber ich denke in der SIHK Prüfungsvorbereitung kam doch auch bestimmt kein USB on the go, Spannung etc. vor. Dann hätten die das ja auch nicht dran nehemen dürfen, oder?!

Vielleicht verstehe ich das ja jetzt falsch, aber das Prinzip wäre doch das gleiche.

Ich denke die IHK gibt allen dann für die Aufgabe volle Punkte und gut ist.

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Falls doch, hättest du mit 'ner 4 im Zeugnis wahrscheinlich sowieso keinen Job gefunden.

Erzähl net so einen Quatsch... Es kommt immer drauf an wie du dich verkaufst. Auch mit einer 4 im Abschlusszeugnis sollte es kein Problem sein. Ich habe zwar keine, aber mein Arbeitskollge hatte ne echt knappe 4, trotzdem hätte er es mir nicht gesagt, wäre ich nie drauf gekommen.

Also schlechte Note = wahrscheinlich kein Job ist totaler Quatsch...

So long

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Zwei meiner Arbeitskollegen haben auch mit 'ner 4 abgeschlossen, aber das war vor 10 Jahren. Dann hat dein Arbeitskollege vielleicht Glück gehabt. Aber es ist nun mal so, das es mit einer 4 im Abschluss verdammt schwer wird, wenn sich 50 Leute bewerben, die auf dem Papier alle besser sind. Irgendwo muss ja selektiert werden. Da hilft auch gutes Verkaufen nicht, wenn man gleich bei der Vorauswahl rausfliegt. Aber das ist hier ja wohl nicht das Thema.

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Dass eine 4 nicht hilfreich ist, ist klar. In der Regel machen aber Bewerber genug andere formale Fehler anhand denen man sie aussortieren kann, so dass es gar nicht bis zur Noteneinsicht kommen muss. Wer also nur ein 3er Zeugnis hat, sollte sich dadurch auszeichnen, seine Bewerbungsunterlagen möglichst vollständig und sauber zusammenstellt.

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1.

Muss sich der Prüfungsausschuss an den Lehrplan halten der vom Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. D.h. keine Aufgaben die über den Lehrplan hinaus gehen.

Prüfungsausschuss - Lehrplan - Bundesanzeiger - Prüfungsaufgaben?

Welchen Zusammenhang soll das ganze haben?

2.

Es ist eine andere Sache wenn relevante Themen im eLearning nicht behandelt werden, als wenn im eLearning konkret steht das bestimmte Themen ausgelassen wurden, weil diese nicht im Lehrplan stehen.

Der E-Learning-Kurs ist ein privates Bildungsangebot. Was dort in welcher Tiefe behandelt wird, wird vom Kursanbieter bestimmt. Ob es ausreichend oder notwendig für das bestehen einer Prüfung ist, steht in keinem Zusammenhang.

3.

Kann ich es nicht verstehen wenn ihr euch ********en lasst und klein bei geben wollt. Es ist nunmal so das Leute die ihre Arbeit nur mangelhaft machen wie die IHK oder ZPA, eines auf den Deckel bekommen müssen.

Erst recht dann wenn solche "Vereine" über dein berufliches Schicksal entscheiden.

Mangelhafte Arbeit kannst die weder "der IHK" noch "dem ZPA" unterstellen, sondern maximal dem Bildungsanbieter. Damit dürftest du maximal Argumente gegen seinen Lehrplan in der Hand haben. Nicht mehr und nicht weniger. Meine Frage ist nun, ob der Kursanbieter vertraglich zugesichert hat, alle Prüfungsrelevanten Fragestellungen ausführlich zu behandeln. Das kann ich mir kaum vorstellen, da es eigentlich sein finanzielles Todesurteil wäre.

Bitte nochmals die notwendigen Verträge inkl. AGB' s eindeutig lesen und vielleicht dann erst einen Rechtsanwalt aufrufen.

Auch wenn der Kurs von deiner IHK angeboten wurde, tritt deine IHk in diesem Fall als Anbieter auf. Meistens ist aber ein privater Bildungsanbieter als Unterauftragnehmer im Spiel, welcher manchmal ganz in den Hintergrund rückt.

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also ich find viel schlimmer das nach dem https-handshake gefragt wurde, weil der wurde in keinem der 3 lehrjahre behandelt. genauso einige andere kleinigkeiten die in gh1 gefragt wurden. natürlich kann man jetzt argumentieren, dass man alles wissen muss......,aber hallo das ist eine ausbildung und im lehrplan standen diese sachen offensichtlich nciht.

zum ohg-thema kann sein das es ab diesem jahr nicht im lehrplan stand, aber du hattest unternehmensformen bereits im 1.lehrjahr und somit kann sehr wohl danach gefragt werden.

gruss

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So dann nochma zum mitschreiben für alle :)

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Prüfungsausschuss - Lehrplan - Bundesanzeiger - Prüfungsaufgaben?

Welchen Zusammenhang soll das ganze haben?

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So wie es da steht, Lehrplan wird festgelegt dann für alle offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht..... Somit ist was festgelegt wurde verbindlich! Oder meint einer die ZPA saugt sich die Aufgaben aus den Fingern ? (Naja im Endeffekt leider eigentlich schon...)

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Mangelhafte Arbeit kannst die weder "der IHK" noch "dem ZPA" unterstellen, sondern maximal dem Bildungsanbieter. Damit dürftest du maximal Argumente gegen seinen Lehrplan in der Hand haben. Nicht mehr und nicht weniger. Meine Frage ist nun, ob der Kursanbieter vertraglich zugesichert hat, alle Prüfungsrelevanten Fragestellungen ausführlich zu behandeln. Das kann ich mir kaum vorstellen, da es eigentlich sein finanzielles Todesurteil wäre.

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Die IHK und ZPA bauen jedes Jahr so ein bockmist, das haste nicht gesehen. In den Musterlösungen der Prüfungen letztes Jahr sind mal wieder irgendwelche Fehler aufgetaucht, dann wurde bei den z.B. Industriekaufleuten IN HESSEN, nach der Lohnberechnung IN SACHSEN gefragt, was die dann auch irgendwann eingesehen haben und die Aufgabe gestrichen wurde.

Zumal verbummelt die IHK des öffteren auch Anträge, Abschlussprojekte usw. obwohl diese IN 4 FACHER AUSFÜHRUNG abgegeben wurden.

Jetzt sag mal einer das kein bummelladen...

Ich sag ja immer wenn das ne Firma wäre, die hätten keine Kunden mehr....

Und von wegen der Kursanbieter ist für den behandelten Stoff zuständig... Die IHK verkauft unter Ihrem Namen die Kurse IHK E-Learning - E-Learning bei der IHK Hannover und sackt für den Mist schön Geld ein, schaut mal in die AGBs!

Und ist somit auch für alles mit verantwortlich, schließlich ist auch überall das Logo der IHK mit in den Unterlagen!

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So wie es da steht, Lehrplan wird festgelegt dann für alle offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht..... Somit ist was festgelegt wurde verbindlich!

Der AUSBILDUNGSRAHMENPLAN ist offiziell in der ITKTAusbV (1) veröffentlicht. Dort finde ich leider nichts, dass es verboten ist, die OHG zu lernen oder dass nur die KG zu lernen ist. Aber du kannst für deine Aussagen sicher Belege zu offiziellen Dokumenten liefern.

Die IHK und ZPA bauen jedes Jahr so ein bockmist, das haste nicht gesehen. In den Musterlösungen der Prüfungen letztes Jahr sind mal wieder irgendwelche Fehler aufgetaucht, dann wurde bei den z.B. Industriekaufleuten IN HESSEN, nach der Lohnberechnung IN SACHSEN gefragt, was die dann auch irgendwann eingesehen haben und die Aufgabe gestrichen wurde.
Erstens: du hast sicher mitbekommen, dass bis auf Baden-Württemberg eine bundeseinheiltliche Prüfung geschrieben wird.

Zweitens: auch diese Aussage kannst du doch sicher durch offizielle Dokumente belegen.

Somit wäre an dir zu beweisen, aus welchem Lehrplan die Behandlung der OHG herausgenommen wurde (betrifft das vielleicht nur eine einzige Berufsschule), statt hier mit Bildzeitungsniveau-Überschriften nur heisse Luft zu produzieren.

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(1) LINK

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Die Aussage von Freak entbehrt doch jeglicher Grundlage. Warum sollte man eine bestimmte Unternehmensform aus dem Lehrplan nehmen, die anderen jedoch drin behalten?

Das macht doch absolut keinen Sinn.

Die Schuld ist eher beim Kursanbieter zu suchen, der einfach irgendwelche falschen Behauptungen in den Raum wirft.

BTW

Wie der Chief es schon angemerkt hatte:

Der Threadtitel hat wirklich absolutes Bildzeitungs-Niveau

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Hallo zusammen.

Zwar bin ich der Meinung, dass man der IHK nicht die Schuld geben kann, weil man nicht wusste was es mit der OHG auf sich hat. Jedoch kann ich die mindere Qualität des eLearning Programms nur bestätigen.

Ich habe im Sommer 2006 meine AP gehabt und einige aus meiner Klasse haben auch am eLearning Kurs der IHK teilgenommen. Diese haben die Unterlagen auf eine CD gebrannt und in der Klasse verteilt.

Neben anderen Quellen habe ich dann auch diesen Kurs zum lernen benutzt und es schnell wieder sein gelassen.

Abbildungen waren falsch oder gar nicht beschriftet, durch Fehler im Kontext wurden Sachverhalte verfälscht. Und bereits dort stand dieser Satz drin, dass die OHG nicht mehr zum Lehrplan gehört und daher nicht behandelt wird.

Wenn man nun dieser einen Quelle glaubt, ist man eben echt angeschmiert. Ich habe lieber mit Hilfe des Internets, meinen eigenen Aufzeichnungen und dem ein oder anderen Buch von meinem Chef gelernt. Dadurch habe ich auch einige Fehler in diesem eLearning Kurs gefunden und ihn nicht weiter zum Lernen verwendet.

Von diesem Kurs kann ich nur abraten. Es ist da nackte Geschäft mit der Angst. Für viel Geld bekommt man qualitativ geringwertige Unterlagen, welche z.T. gravierende Fehler enthalten.

Das dieser Kurs dann auch noch von der IHK direkt angeboten wird ist in der Tat ein Armutszeugnis. Eine Entschuldigung für ein schlechtes Abschneiden in der AP ist er aber sicherlich nicht. Denn:

Wer sich nur auf eine Quelle verlässt, der ist verlassen.

MfG

Tronde

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Dieser Vorbereitungskurs scheint von IHK zu IHK unterschiedlich zu sein. Einige meiner Klassenkameraden haben auch an einem solchen Kurs teilgenommen und eine Menge Wissen vermittelt bekommen, das in der Schule nicht vermittelt wurde. Mal davon abgesehen, dass einige Themen, die in dieser Prüfung dran kamen, nicht in der notwendigen Tiefe behandelt wurden, würde ich die Aussage, dass der Kurs prinzipiell schlecht ist, keineswegs unterstreichen.

Hingegen unterstreiche ich gerne das Argument, dass es sich um reine Geldmacherei, die auf der Angst der Prüflinge fußt, handelt. Die Preise für derartige Kurse sind schon echt unverschämt. Aber wer zwingt euch dazu, an einem solchen Kurs teilzunehmen?

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