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Urlaubs- Weihnachtsgeld


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Selbst wenn es im Vertrag steht, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet es zu zahlen, wenn er es für die gesamte Firma aussetzt, da es eine freiwillige Leistung ist, die jederzeit aufgehoben werden kann.

Das ist so nicht ganz korrekt.

Wenn der AG das Weihnachtsgeld über einen Zeitraum von drei Jahren regelmäßig gezahlt hat, entsteht ein Gewohnheitsrecht auf das die AN sich berufen können.

Die Möglichkeit für den AG dieses Gewohnheitsrecht zu umgehen besteht darin das Weihnachtsgeld von Anfang an unter dem Vorbehalt der "freien Widerruflichkeit" zu erbringen.

Also erst einmal schlau machen wie das genau bei euch geregelt ist ;)

Edit:

Hab grad nochmal genauer nachgeschaut, und ein Gewohnheitsanspruch kann durch eine Mehrmalige "Nicht-in-Anspruchnahme" entfallen.

Für genauere Informationen: >>Klick mich<<

Bearbeitet von ShaaitanTX
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Bei mir stehts nicht im Vertrag.

In der Bescheinigung stands aber drin..... aber die Werte sind jetz schonwieder höher :)

Bei uns läuft das Weihnachtsgeld von 70-130% des normalen Gehalts, je nachdem wies eben läuft. Letztes Jahr warns 110% und bisher siehts auch schonwieder so aus.

Urlaubsgeld gibts nicht, aber dafür zwischendurch maln paar Gewinnausschüttungen die auch mal 100€ im Monat betragen können fürn Auszubildenden :bimei

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@Gulliklopf:

Nur eine Frage. Bin neugierig, also nicht böse sein, ok? :)

Welchen Nutzen ziehst du aus der Tatsache, dass in den nächsten 15000 Posts 3000 mal "Jau krieg ich", 4000 mal "Nee, die Speckbacken zahlen nix", 2000 mal "Wo ist das Vollkornbrot?" 1600 mal "Keine Ahnung", 478 mal "Die IHK ist blöd", 268 mal "Die IHK ist nicht Schuld", 921 mal "Die Berufsschule muss kein Weihnachturlauburlaubsgeld zahlen", 27 mal "Nein mein PA zahlt sowas nicht", 178 mal "Der PA ist an allem Schuld" 1 mal "Du hast doch überhaupt keine Ahnung von Blumen" zu lesen sein wird?

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@ShaaitanTX

Richtig ist das schon, sonst hätte auch der ein oder andere Sparkassenverband ein echtes Problem :)

Wie meinst du das jetzt? So wie es ShaaitanTX geschrieben hat ist es richtig.

Es gibt da natürlich ein paar Möglichkeiten um das ganze zu umgehen. Z.B. wenn man das nicht als Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bezeichnet sondern als Prämie bezeichnet. Dann hat man keinen regelmässigen Anspruch, so dass der AG das zahlen kann wenn er will, oder es auch lassen kann.

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Generell gesagt:

- Gilt ein Tarifvertrag (egal ob Flächen- oder Haus-TV), der auch für die Auszubildenden zutrifft, dann gelten die dort genannten Konditionen zwingend. Muss also gar nicht im Ausbildungsvertrag extra aufgeführt werden.

- Gibt es aber keinen Tarifvertrag, müssten Urlaubs- und Weihnachtsgeld extra im Berufsausbildungsvertrag erwähnt werden.

- Falls man das übersieht (weil man nicht gefragt hat, wie das im Betrieb denn ist) ist man rein auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen. Dann könnten mehrmalige freiwillge Zahlungen einen dauerhaften Anspruch begründen.

Ein einzelner Azubi wäre aber nicht lange genug dabei, um ein Gewohnheitsrecht für sich reklamieren zu können, denke ich.

Übrigens gibt es auch Haustarifveträge, die gar kein Weihnachtsgeld enthalten, dann gibt es trotz Tarifvertrag nix. Ich leide selber unter so einer Konstellation, auch als normaler Angestellter. Und Urlaubsgeld wurde auch abeschafft.

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