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Winterprüfung 2008 - GA3 Lösungen


electromaster

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Top-Benutzer in diesem Thema

kann mir mal einer mit sicherheit beantwortet ob es teilpunkte gibt:

d.h. man soll 3 Dinge ankreuzen und kreuzt 2 richtig und eins falsch an.

Für die Aufgabe gibt es 6 Punkte. Bekommt man dann 4 Punkte oder 0 Punkte.

Bitte nur antworten wer die Frage mit Sicherheit beantworten kann. Habe nämlich schon viel gesucht und immer andere Meinungen gelesen.

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18.

Was kann durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden?

Mindesturlaubsansprüche vs Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells

Hab ich das Arbeitszeitmodell genommen.

Mindesturlaubsansprüche habe ich so verstanden, dass der Betrieb unter die gesetzliche Regelung gehen könnte - was meiner Meinung nach ausgeschlossen ist.

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ja eigentlich net..aber is logischer als lohnsteuer^^...such mal in goggel BBiG da kannst dir des komplette BBiG als pdf runterladen und such dann mal mit der suchfunktion nach Lohnsteuerkarte^^...da findest nix...daraus folgt...lohnsteuerkarte is falsch...wohingegen du wenn du nach ausbildungsrahmenplan suchst mindestens 3 einträge findest...die stehn zwar auch net genau im zusammenhang mit den pflichten...aber von daher is der rahmenplan logischer^^

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Aber der Rahmenlehrplan betrifft doch nicht den Azubi oder? Ich habe Lohnsteuerkarte
Naja, aber es ist im Verhältnis noch einigermaßen logisch, denn der Rahmenlehrplan zeigt ja das auf, was du in deiner Ausbildung lernen sollst. Und wie weit du zu welchem Zeitpunkt mit deiner Ausbildung schon bist, solltest du dir halt im Verlauf deiner Ausbildung immer mal zwischendurch anschauen, ... ;)
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Hallo,

hier mal meine Antworten :)

1) 4,3,2,1,3

2) 09,04,10,08,03

3) 50,00 ; 250.000 ; 400

4) 4

5) 5

6a) 2,4 6b) 1,5

7) 3,5,6,1

8) 3,4,5

9) 2,3,5

10) 1,5

11) 2,3,5

12) 5

13) 4,5

14) 1,4,6

15) 06,04,08,05,09,03

16) 2,3,6

17) 3

18) 4

19) 3,4

20) 2,4

21) 1,2,3

22) 3

Das waren meine Antworten, etwas auszusetzen?

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ich versteh gar nicht, wo das problem liegt. habt ihr in eurer ausbildung je mal was mit dem rahmenlehrplan zu tun gehabt? bzw. musstet ihr ihn gestalten??? :D

von daher ist es doch logisch, dass die "lohnsteurkarte" hören wollten zumal es ja eigentlich eure pflicht ist, die abzugeben. ansonsten klasse 6. ;)

Bearbeitet von Ruuudi
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ich versteh gar nicht, wo das problem liegt. habt ihr in eurer ausbildung je mal was mit dem rahmenlehrplan zu tun gehabt? bzw. musstet ihr ihn gestalten??? :D

von daher ist es doch logisch, dass die "lohnsteurkarte" hören wollten zumal es ja eigentlich eure pflicht ist, die abzugeben. ansonsten klasse 6. ;)

nicht gestaltet..in der aufgabe steht Ausbildungsrahmenplan kontrollieren...also so das wir als Auszubildende wissen was wir alles können müssen, was wir schon gelernt ham, was noch alles dran kommt und dem entsprechend mit unserem Ausbilder sprechen können

aber im prinzip is es mir wurscht...mit 80 kann ich leben ;)

kurze info noch...im BBiG steht rein gar nix von ner Lohnsteuerkarte...von daher müsste es rein von der Aufgabenstellung falsch sein da ja in der Aufgabenstellung steht man soll die Pflichten eines Auszubildenden laut BBiG angeben^^ (unter google bbig eingeben, bbig als pdf runterladen, --> mit suchenfunktion nach lohnsteuer suchen...ergebnis: kein eintrag :D) nur so nebenbei...wir sehn ja was rauskommt..und 80 prozent sind find ich völlig in ordnung oder? :P

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Lohnsteuerkarte is richtig...war zumindest in den alten Prüfungen.

Der Ausbildungsrahmenplan ist in der Ausbildungsordnung vorgegeben (wenn ich mich richtig erinnere), und muss vom Ausbilder umgesetzt werden, da hat man als Azubi nix mit zu tun(man kann nur reingucken, wenn man Lust hat sich das durchzulesen :D).

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Lohnsteuerkarte is richtig...war zumindest in den alten Prüfungen.

Der Ausbildungsrahmenplan ist in der Ausbildungsordnung vorgegeben (wenn ich mich richtig erinnere), und muss vom Ausbilder umgesetzt werden, da hat man als Azubi nix mit zu tun(man kann nur reingucken, wenn man Lust hat sich das durchzulesen :D).

JA, das ist definitv so und in den letzten Prüfungen war auch immer "Steuerkarte abgeben" richtig. Rahmenlehrplan ist unsinn

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Hier mal meine Lösung

01.) 4,3,2,1,3

02.) a09, b04, c10, d08, e03

03.) a) 50€, B) 25000€, c) 400

04.) 4

05.) 5

06.) a) zwei möglichkeiten 1.) [Gewinn/Kapital] antworten 2,4

2.) [Output/Input] antworten 3,6

B) [Ertrag/Aufwand] antworten 1,5

07.) a3, b5, c6, d1

08.) 2, 3, 4

09.) 2, 3, 5 (begründung 4 und 7 kann man ausschließen da dies freiwillig ist

1 kann man ausschließen da der Ausbildungsrahmenplan von der

IHK festgelegt wird und man ihn sich zwar ansehen kann aber

nicht kontrollieren muss. "Lohnsteuerkarte abgeben" und

"berichtsheft führen" war in den vergangenen Jahren die richtige

Antwort und so bleibt als dritte nur noch die 5)

10.) 1, 5

11.) 2, 3, 5

12.) 5

13.) 3, 5 (Mündliche Arbeitsverträge müssen vom Arbeitgeber als Protokoll

schriftlich niedergelegt werden, und ein Arbeitsvertrag darf den

Angestellten besser stellen als Tarifverträge oder das Gesetz)

14.) 1, 4, 7

15.) a 06, b 04, c 08, d 05, e 09, f 03

16.) 2, 4, 6

17.) 3

18.) 2 (da der rest Gesetzlich oder Tariflich geregelt ist)

19.) 3, 4

20.) 2, 3 (nicht ganz sicher)

21.) 1, 2, 3

22.) 3 oder 5 (nicht ganz sicher)

müsste so alles richtig sein

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ich versteh gar nicht, wo das problem liegt. habt ihr in eurer ausbildung je mal was mit dem rahmenlehrplan zu tun gehabt? bzw. musstet ihr ihn gestalten??? :D

von daher ist es doch logisch, dass die "lohnsteurkarte" hören wollten zumal es ja eigentlich eure pflicht ist, die abzugeben. ansonsten klasse 6. ;)

Es hieß "Rahmenlehrplan kontrollieren" und nicht gestalten, und das sollte definitiv gemacht werden. Aber ich hab auch die Lohnsteuerkarte genommen, da ich's mit dem lesen wohl nicht mehr so genau genommen hab.......:upps

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Es hieß "Rahmenlehrplan kontrollieren" und nicht gestalten, und das sollte definitiv gemacht werden. Aber ich hab auch die Lohnsteuerkarte genommen, da ich's mit dem lesen wohl nicht mehr so genau genommen hab.......:upps

"Rahmenlehrplan kontrollieren" soll heissen das man ihn auf Richtigkeit und Einhaltung prüft! Mach das mal als Azubi im Betrieb!:D:D

"Lohnsteuerkarte" war richtig, hat mein WISO-Dozent und meine BWL-Dozentin heute bestätigt ohne lange zu zögern!

Aber vielleicht ändert das die IHK ja auch noch!:rolleyes:

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ach lass mer uns überraschen...ich glaub über die ihk braucht man sich eh nimmer wundern...im prinzip steht nämlich von "ausbildungsrahmenplan kontrollieren" und "lohnsteuerkarte abgeben" gar nix im BBiG also wäre beides im prinzip wenn man sich genau auf s BBig bezieht falsch :P...aber lass mer des thema mal wir sehn ja was rauskommt und wer recht hat...vielleicht lassen sie ja beides zähln ;)

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Aber bitte was sollte das mit der TCO?

Kein FCKW und der Herrsteller muss ein Recycling-Unternehmen benennen.

Aber sonst?

TCO kommt aus Schweden, wird nicht vom TÜV vergeben und es dürfen auch keine chlorierten Flammschutzmittel benutzt werden. Und das letzte schließt sich aus, denn es darf ja nicht nur der Hersteller recyclen. Und Mindestwerte beim Stromverbrauch machen ja mal keinen Sinn!

Also, was sollte das?

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